# Die Sanierung verzögert sich: Verzug, Nachfrist und Rücktritt beim Handwerksbetrieb

> Die Sanierung verzögert sich: wann der Handwerksbetrieb in Verzug ist, wie Sie eine Nachfrist setzen, wann Rücktritt oder Kündigung möglich sind und was Sie vorher festhalten.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/ausbau/sanierung-verzoegert-sich-verzug-nachfrist-ruecktritt
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Ist für die Leistung ein Termin nach dem Kalender bestimmt, kommt der Handwerksbetrieb nach § 286 BGB ohne Mahnung in Verzug, sonst erst durch eine Mahnung nach Fälligkeit.[1] Vom Vertrag zurücktreten können Sie nach § 323 BGB in der Regel erst, wenn Sie erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben, und Schadensersatz bleibt neben dem Rücktritt möglich.[1]

## Wann der Betrieb in Verzug ist

Leistet der Schuldner auf eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit nicht, kommt er nach § 286 BGB durch die Mahnung in Verzug.[1] Einer Mahnung bedarf es danach nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Gründe den sofortigen Verzug rechtfertigen.[1]

In Verzug kommt der Schuldner nach dem Gesetz nicht, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.[1] Kann ein Handwerker wegen schwerer Krankheit nicht beginnen oder verzögert sich die Arbeit, weil notwendige Vorarbeiten anderer Fachleute unterblieben sind, geht das nach der Verbraucherzentrale NRW zu Lasten der Auftraggeber.[2] Wird während der Arbeiten [Asbest nach dem Wasserschaden](https://www.stmb24.de/schadenwissen/ausbau/asbest-bei-der-sanierung-nach-wasserschaden) gefunden, ruht die Baustelle meist, bis Probe und Schutzkonzept vorliegen. Auch eine [Küchenmontage](https://www.stmb24.de/kuechenmontagen), die auf den Lieferant des Herstellers wartet, ist meist kein Verzug, solange der Betrieb den Grund belegt.

Für eine Sanierung nach einem Wasserschaden heißt das: Steht im Auftrag ein Kalendertag, etwa für den Beginn der [Fliesenarbeiten](https://www.stmb24.de/fliesenarbeiten), ist der Betrieb in Verzug, sobald dieser Tag ohne Leistung verstreicht und er die Verzögerung zu vertreten hat. Steht dort nur „zeitnah“ oder „nach Trocknung“, kommt er erst durch Ihre Mahnung in Verzug.

## Frist setzen, aber richtig

Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht, kann der Gläubiger nach § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn er ihm erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat.[1] Die Fristsetzung ist danach entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn ein vereinbarter Termin für Sie wesentlich war und Sie das vor Vertragsschluss mitgeteilt haben.[1]

Anders als nach dem früheren Recht muss die Fristsetzung nach dem Bundesgerichtshof nicht mehr mit der Ankündigung verbunden sein, die Leistung nach Ablauf der Frist abzulehnen.[3] Im entschiedenen Fall, einem Grundstückskauf, war eine Frist von zehn Tagen fruchtlos abgelaufen, und das Rücktrittsrecht ging nach dem Urteil auch nicht dadurch unter, dass die Klägerin zunächst weiter Erfüllung verlangte.[3]

Setzen Sie die Frist schriftlich mit einem konkreten Datum, beschreiben Sie, welche Arbeiten bis dahin erledigt sein müssen, und kündigen Sie an, was Sie danach tun. Bewahren Sie einen Nachweis über den Zugang auf.

## Rücktritt, Kündigung und Schadensersatz

Der Rücktritt erfolgt nach § 349 BGB durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil, und das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird nach § 325 BGB durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.[1] Hat der Schuldner schon einen Teil der Leistung erbracht, kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nach § 323 BGB nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.[1]

Beim [Werkvertrag](https://www.stmb24.de/themen/werkvertrag) können beide Seiten nach § 648a BGB aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn die Fortsetzung bis zur Fertigstellung nicht zumutbar ist, und eine Teilkündigung ist möglich.[1] Nach der Kündigung kann danach jede Seite die andere auffordern, den erreichten Leistungsstand gemeinsam festzustellen.[1]

Kündigt der Besteller ohne wichtigen Grund, was nach § 648 BGB bis zur Vollendung des Werkes jederzeit möglich ist, behält der Unternehmer seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.[1] Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung wird dabei vermutet, dass ihm 5 Prozent der darauf entfallenden Vergütung zustehen.[1] Den Unterschied zwischen beiden Wegen sollten Sie kennen, bevor Sie ein Schreiben abschicken.

## Vorbeugen im Vertrag

Halten Handwerker einen fest vereinbarten Termin nicht ein, geraten sie nach der Verbraucherzentrale NRW in Verzug, und Kunden haben Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden, wenn die Verzögerung auf die laxe Haltung des Handwerkers zurückgeht.[2] Den Ärger können Kunden sich danach sparen, wenn sie mit dem Betrieb schriftlich eine Vertragsstrafe für solche Fälle vereinbaren.[2] Der Umfang der zu leistenden Arbeiten gehört nach der Verbraucherzentrale ebenfalls verbindlich in den Auftrag, und nach beendeter Arbeit sollten Kunden prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind.[2] Für diese Prüfung gibt die [Abnahme nach der Sanierung](https://www.stmb24.de/schadenwissen/ausbau/abnahme-nach-der-sanierung-worauf-achten) den Rahmen vor, mit Protokoll und Vorbehalten.

Schreiben Sie in den Auftrag ein festes Datum für Beginn und Fertigstellung, legen Sie fest, wer Vorarbeiten wie Trocknung oder Elektrik erledigt, und lassen Sie sich Zwischentermine bestätigen. Hängt der Beginn von der Trocknung ab, gehört ein [Messprotokoll](https://www.stmb24.de/themen/trocknungsprotokoll) als Startsignal in den Vertrag.

## Den Stand festhalten

Bevor Sie zurücktreten oder kündigen, halten Sie den Stand der Arbeiten mit datierten Fotos fest, sammeln Sie Nachrichten, Anrufnotizen und Rechnungen und listen Sie auf, was fertig ist und was fehlt. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund trägt nach § 648a BGB die Seite die [Beweislast](https://www.stmb24.de/themen/beweislast) für den Leistungsstand, die eine gemeinsame Feststellung verweigert oder einem Termin dafür fernbleibt.[1]

Beauftragen Sie einen neuen Betrieb erst, wenn Rücktritt oder Kündigung wirksam erklärt sind, sonst laufen zwei Verträge über dieselbe Leistung. Liegt nach einem Wasserschaden eine offene Baustelle ohne Abdichtung oder Belag, sprechen Sie mit dem Versicherer ab, wer die Zwischensicherung übernimmt.

## Häufige Fragen

### Muss ich den Handwerker mahnen, wenn ein fester Termin vereinbart war?

Nein, ist für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, bedarf es nach § 286 BGB keiner Mahnung.[1]

### Wie lang muss die Nachfrist sein?

Angemessen, nach § 323 BGB, und im Fall vor dem Bundesgerichtshof war eine Frist von zehn Tagen gesetzt worden.[1][3]

### Kann ich nach dem Rücktritt noch Schadensersatz verlangen?

Ja, der Rücktritt schließt den Anspruch auf Schadensersatz nach § 325 BGB nicht aus.[1]

### Muss der Betrieb zahlen, wenn er krank war?

Nicht für eine Verzögerung, die er nicht zu vertreten hat: Eine schwere Krankheit des Handwerkers geht nach der Verbraucherzentrale NRW zu Lasten der Auftraggeber.[2]

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Belege

## Quellen

1. Bundesministerium der Justiz: [Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html). § 286, § 323, § 325, § 349, § 648 und § 648a. Abgerufen am 09.10.2026.
2. Baulinks (Fachportal Bau), Bericht mit Hinweisen der Verbraucherzentrale NRW: [Handwerker- und Kundendienstrechnungen: Tipps gegen miese Tricks](https://www.baulinks.de/webplugin/2004/1186.php4). Meldung vom 06.09.2004, Abschnitt Schadensersatzansprüche bei Terminverzögerungen. Abgerufen am 09.10.2026.
3. Bundesgerichtshof (Volltext bei lexetius.com): [Urteil vom 20.01.2006, V ZR 124/05](https://lexetius.com/2006,196). Leitsatz und Randnummern 16 und 17. Abgerufen am 09.10.2026.

Schadenwissen

### Weiterlesen

- [Abnahme nach der Sanierung: Worauf sollten Sie achten?](https://www.stmb24.de/schadenwissen/ausbau/abnahme-nach-der-sanierung-worauf-achten)
- [Heißarbeiten bei der Sanierung: Wie Löten, Schweißen und Flämmen Brände auslösen](https://www.stmb24.de/schadenwissen/ausbau/heissarbeiten-bei-der-sanierung-loeten-schweissen-flaemmen)
- [Gleiche Art und Güte: Wie weit wird nach dem Schaden wiederhergestellt?](https://www.stmb24.de/schadenwissen/ausbau/gleiche-art-und-guete-wie-weit-wiederhergestellt)
- [Alle Texte im Bereich Ausbau und Wiederherstellung](https://www.stmb24.de/schadenwissen/ausbau)

Leistungen

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Einsatzgebiet

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- [Wasserschaden Timmendorfer Strand](https://www.stmb24.de/einsatzgebiet/timmendorfer-strand)
- [Wasserschaden Wentorf bei Hamburg](https://www.stmb24.de/einsatzgebiet/wentorf)
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