# Schlechtwetterzeit im Bau: Was ist Saison-Kurzarbeitergeld?

> Saison-Kurzarbeitergeld im Bau: welche Betriebe dazugehören, wann ein Arbeitsausfall zählt, wie viel es gibt, was Wintergeld ist und was für Auszubildende gilt.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/schlechtwetterzeit-im-bau-saison-kurzarbeitergeld
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Saison-Kurzarbeitergeld gibt es nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März für Beschäftigte in Betrieben des Baugewerbes, wenn die Arbeit vorübergehend und unvermeidbar ausfällt, etwa wegen der Witterung.[1] Gezahlt werden nach der Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit Kind im Haushalt 67 Prozent.[2] Auszubildende bekommen nach der IHK Hannover zunächst für mindestens sechs Wochen ihre volle Vergütung.[3]

## Wozu es das Saison-Kurzarbeitergeld gibt

Auf dem Bau können Frost, Schnee oder Dauerregen Arbeiten im Freien unmöglich machen. Mit dem Saison-Kurzarbeitergeld können Betriebe des Baugewerbes nach der Bundesagentur Entgeltausfälle in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März ausgleichen.[2] Eingeführt werden kann die Kurzarbeit im ganzen Betrieb oder nur in einzelnen Abteilungen.[2] Qualifiziert der Betrieb seine Beschäftigten während der Kurzarbeit weiter, kann er nach der Bundesagentur eventuell weitere Förderungen bekommen.[2]

Rechtlich steht der Anspruch in § 101: Beschäftigte haben in der Schlechtwetterzeit Anspruch, wenn sie in einem Betrieb des Baugewerbes oder eines Wirtschaftszweigs mit saisonbedingtem Arbeitsausfall arbeiten, der Arbeitsausfall erheblich ist und die übrigen betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.[1]

## Welche Betriebe dazugehören

Ein Betrieb des Baugewerbes erbringt nach § 101 gewerblich überwiegend Bauleistungen auf dem Baumarkt, und Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.[1] Anspruch haben nach der Bundesagentur Unternehmen im Bauhauptgewerbe, im Gerüstbauer- und Dachdeckerhandwerk sowie im Garten- und Landschaftsbau, und welche Betriebe genau berechtigt sind, regelt die Baubetriebe-Verordnung.[2]

Auf die Betriebsgröße kommt es nach der Bundesagentur nicht an, auch kleine Betriebe können Saison-Kurzarbeitergeld erhalten.[2] Ob dein Betrieb dazugehört, hängt von seinem Gewerk ab, frag im Zweifel im Büro nach. Ein reiner Betrieb der [Wasserschadensanierung](https://www.stmb24.de/wasserschadensanierung) arbeitet ohnehin meist in Innenräumen, wo Kälte und Regen die Arbeit selten stoppen.

## Wann ein Arbeitsausfall zählt

Erheblich ist ein Arbeitsausfall nach § 101, wenn er auf witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und nicht vermeidbar ist.[1] Witterungsbedingt ist er nur, wenn ihn ausschließlich zwingende Witterungsgründe verursachen und an einem Arbeitstag mindestens eine Stunde der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit ausfällt.[1] Nicht jeder kalte Tag zwingt zum Stillstand, denn in Innenräumen hält oft ein [Bauheizer](https://www.stmb24.de/themen/bauheizer) die Temperatur, die Putz und Kleber zum Abbinden brauchen. Für einen Sanierungsbetrieb bedeutet Frost eher mehr Arbeit, weil ein [Frostschaden](https://www.stmb24.de/themen/frostschaden) an Leitungen Wasser ins Haus bringen kann.

Vorher muss der Betrieb nach der Bundesagentur prüfen, ob du andere Arbeiten im Betrieb übernehmen kannst, und Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben müssen eingesetzt werden, um Kurzarbeit zu vermeiden.[2] In einem Betrieb mit Innenarbeiten kann das zum Beispiel [Trocknung](https://www.stmb24.de/trocknung), Innenausbau oder Arbeit in der Werkstatt sein.

## Wie viel du bekommst

Die Höhe regelt § 105: 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz für Beschäftigte, die beim Arbeitslosengeld den erhöhten Leistungssatz bekämen, und 60 Prozent für alle anderen.[1] Praktisch heißt das nach der Bundesagentur: ohne Kind im Haushalt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind 67 Prozent.[2]

Ausgezahlt wird das Geld nach der Bundesagentur vom Betrieb, der in Vorleistung geht und danach für jeden Monat in Kurzarbeit den Antrag bei der Agentur für Arbeit stellt, höchstens drei Monate rückwirkend.[2] Jeden Monat muss der Betrieb Arbeitszeitnachweise führen und Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten dokumentieren.[2]

## Was im Betrieb sonst noch gilt

Beantragen kann der Betrieb das Saison-Kurzarbeitergeld nach der Bundesagentur nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht gekündigt sind und mit denen kein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.[2] Nicht alle müssen gleich stark einbezogen werden, Unterschiede können sich aus Verwendbarkeit, Qualifikation und Baustelle ergeben.[2] Einstellungen sind während der Saison-Kurzarbeit möglich, wenn sie nachweislich zwingend erforderlich sind.[2] Wer in dieser Zeit weiter arbeitet, bekommt Schutz gegen Kälte und Nässe, und wer gute Noten hat, kann die [Ausbildung verkürzen](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/ausbildung-verkuerzen-wann-moeglich) und früher in den Sommer starten.

Hat sich die Auftragslage am Ende der Schlechtwetterzeit nicht verbessert, kann nach der Bundesagentur konjunkturelles Kurzarbeitergeld beantragt werden.[2] Dafür muss aber mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein.[2]

## Wintergeld obendrauf

Zusätzlich gibt es nach § 102 Wintergeld aus einer Umlage: Zuschuss-Wintergeld von bis zu 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, wenn dafür Arbeitszeitguthaben aufgelöst und Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird.[1] Mehraufwands-Wintergeld von 1,00 Euro gibt es für jede berücksichtigungsfähige Stunde, die du zwischen Mitte Dezember und Ende Februar auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz leistest, im Dezember für bis zu 90, im Januar und Februar für jeweils bis zu 180 Stunden.[1]

Im Baugewerbe gelten diese Leistungen nach § 102 nur für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann.[1] Arbeitgeber bekommen außerdem die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieher auf Antrag erstattet.[1]

## Und als Azubi?

Auszubildende sind nach der IHK Hannover grundsätzlich von Kurzarbeit ausgeschlossen, weil die Ausbildung dem Erwerb beruflicher Handlungskompetenz dient, und der Betrieb muss alle zumutbaren Mittel ausschöpfen, um die Ausbildung fortzuführen.[3] Vorher sind nach der Kammer Alternativen zu prüfen, etwa andere Ausbildungsinhalte vorziehen, eine Versetzung in eine andere Abteilung oder zusätzliche Ausbildungsveranstaltungen.[3]

Wird trotzdem Kurzarbeit angeordnet, hast du nach der IHK Hannover für mindestens sechs Wochen Anspruch auf die volle [Ausbildungsvergütung](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/was-verdienst-du-in-der-ausbildung), und erst danach kommt Kurzarbeitergeld infrage.[3] Ausbildungs- oder Tarifverträge können nach der Kammer längere Fristen vorsehen, und ist die Durchführung der Ausbildung gefährdet, muss der Betrieb die Kammer frühzeitig informieren.[3] Auch die Handwerkskammer Lübeck beschreibt Auszubildende als Sonderfall, der zunächst sechs Wochen lang die volle Vergütung erhält.[4]

Wer gekündigt ist, hat nach der Handwerkskammer Lübeck keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, er entfällt mit dem Zugang der Kündigung sofort.[4] Wenn du dich für eine Ausbildung oder eine Stelle bei uns interessierst, schick uns deine Bewerbung.

## Häufige Fragen

### Wann ist die Schlechtwetterzeit?

Nach § 101 SGB III reicht sie von Anfang Dezember bis Ende März.[1]

### Bekomme ich als Azubi Saison-Kurzarbeitergeld?

Zuerst nicht: Nach der IHK Hannover zahlt der Betrieb mindestens sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung weiter.[3]

Klingt nach deinem Beruf?

Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

[Zu den offenen Stellen](https://www.stmb24.de/jobs)
Belege

## Quellen

1. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: [Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997.html). §§ 101, 102 und 105. Abgerufen am 06.10.2026.
2. Bundesagentur für Arbeit: [Saison-Kurzarbeitergeld beantragen](https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld). Abschnitte Voraussetzungen, Höhe, Antrag, Nachweise, Fragen und Antworten. Abgerufen am 06.10.2026.
3. IHK Hannover: [Kurzarbeit bei Auszubildenden](https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-a-z/kurzarbeit-bei-auszubildenden-5196728). Abschnitte Grundsatz, Alternativen, Vergütungsanspruch, Kurzarbeitergeld. Abgerufen am 06.10.2026.
4. Handwerkskammer Lübeck: [Rechtsauskunft Kurzarbeit](https://hwk-luebeck.de/betriebsfuehrung/rechtsauskunft/kurzarbeit.html). Frage 5: Wer kann Kurzarbeitergeld erhalten? Abgerufen am 06.10.2026.

Schadenwissen

### Weiterlesen

- [Arbeitsunfall in der Ausbildung: Was du nach einer Verletzung tun musst](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/arbeitsunfall-in-der-ausbildung-was-tun)
- [Krank in der Ausbildung: Krankmeldung, Bescheinigung und Vergütung](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/krank-in-der-ausbildung-krankmeldung-bescheinigung)
- [Sachkunde Schimmelpilzsanierung: Welche Qualifikation braucht man?](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/sachkunde-schimmelpilzsanierung-welche-qualifikation)
- [Alle Texte im Bereich Beruf und Ausbildung](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf)
