# Unter 18 in der Ausbildung: Arbeitszeit, Pausen, Nachtruhe

> Was für Auszubildende unter 18 gilt: Arbeitszeit, Pausen, Nachtruhe, Wochenende und Notfälle, Berufsschule, Urlaub, Erstuntersuchung und verbotene Arbeiten.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/unter-18-in-der-ausbildung
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Bist du in der Ausbildung noch nicht 18, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz: höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, an fünf Tagen, nur zwischen 6 und 20 Uhr und mit mindestens zwölf Stunden Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen.[1] Bei mehr als sechs Stunden Arbeit stehen dir 60 Minuten Pause zu.[1] Beschäftigt werden darfst du nur nach einer ärztlichen Erstuntersuchung.[1]

## Acht Stunden, fünf Tage, Schicht mit Grenzen

Jugendliche sind nach dem Gesetz alle, die 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.[1] Sie dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, und ist die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen kürzer, sind an den übrigen Tagen derselben Woche achteinhalb Stunden erlaubt.[1] Gearbeitet wird an höchstens fünf Tagen, und die beiden Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinanderfolgen.[1]

Neben der Arbeitszeit begrenzt das Gesetz die Schichtzeit, also die Arbeitszeit samt Pausen: höchstens zehn Stunden, auf Bau- und Montagestellen höchstens elf Stunden.[1] Arbeiten mit Lohnanreiz wie Akkordarbeit und tempoabhängige Arbeiten sind für Jugendliche grundsätzlich verboten.[1] Beim Aufbau einer [Dämmschichttrocknung](https://www.stmb24.de/themen/daemmschichttrocknung) zählt für dich darum Sorgfalt, nicht das Tempo der Kolonne.

## Pausen, Freizeit und Nachtruhe

Arbeitest du mehr als viereinhalb und bis zu sechs Stunden, hast du Anspruch auf wenigstens 30 Minuten Pause, ab mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten.[1] Als Pause zählt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeit muss eine Pause kommen, und keine Pause darf in die erste oder die letzte Arbeitsstunde fallen.[1] Nach Feierabend brauchst du mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit.[1]

Beschäftigt werden dürfen Jugendliche nur zwischen 6 und 20 Uhr.[1] Ausnahmen für Jugendliche über 16 nennt das Gesetz nur für bestimmte Bereiche wie Gaststätten, mehrschichtige Betriebe, die Landwirtschaft und Bäckereien, und vor einem [Berufsschultag](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/berufsschule-und-betrieb-musst-du-noch-arbeiten) mit Unterricht vor 9 Uhr ist auch dort nach 20 Uhr Schluss.[1]

## Wochenende, Notdienst und Notfälle

An Samstagen und Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden, außer in den Bereichen, die das Gesetz ausdrücklich aufzählt, etwa Krankenhäuser, Gaststätten oder Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.[1] Wird dort am Wochenende gearbeitet, muss die Fünf-Tage-Woche durch einen freien Werktag in derselben Woche gesichert werden, und von den Sonntagen müssen mindestens zwei im Monat frei bleiben.[1] An gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. nach 14 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden, und selbst in den Ausnahmebereichen bleiben der 25.12., der 01.01., der erste Osterfeiertag und der 01.05. frei.[1]

Für Notfälle gibt es eine eigene Regel: Bei vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen gelten die Vorschriften zu Arbeitszeit, Pausen, Freizeit, Nachtruhe und Wochenende nicht, soweit keine erwachsenen Beschäftigten zur Verfügung stehen.[1] Mehrarbeit über acht Stunden muss dann innerhalb der folgenden drei Wochen durch kürzere Arbeitszeit ausgeglichen werden.[1] Wer Jugendliche beschäftigt, muss sie außerdem vor Misshandlung und sittlicher Gefährdung durch andere Beschäftigte schützen und darf ihnen keine alkoholischen Getränke oder Tabakwaren geben, soweit das Jugendschutzgesetz deren Abgabe verbietet.[1] Für den regulären [Notdienst](https://www.stmb24.de/24-stunden-notdienst) eines Sanierungsbetriebs am Abend oder am Wochenende bleiben damit die erwachsenen Kollegen zuständig.

## Berufsschule, Prüfungen und Urlaub

Für die Berufsschule muss dich der Betrieb freistellen.[1] Vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darfst du nicht arbeiten, und einmal in der Woche ist ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden zu je mindestens 45 Minuten arbeitsfrei.[1] Nach einer Blockwoche mit mindestens 25 Stunden an fünf Tagen sind nur noch betriebliche Ausbildungsveranstaltungen von bis zu zwei Stunden erlaubt, und durch die Berufsschule darf dir kein Geld verloren gehen.[1] Für Prüfungen und am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung wirst du ebenfalls freigestellt.[1] In der Berufsschule lernst du die Grundlagen hinter vielen Messungen, etwa warum die [Holzfeuchte](https://www.stmb24.de/themen/holzfeuchte) eines Bauteils mit der Luft im Raum zusammenhängt.

Dein Urlaub richtet sich nach deinem Alter zu Beginn des Kalenderjahres: mindestens 30 Werktage unter 16, 27 Werktage unter 17 und 25 Werktage unter 18 Jahren.[1] Er soll in den Berufsschulferien liegen, und gehst du während des Urlaubs doch zur Berufsschule, bekommst du für jeden Schultag einen weiteren Urlaubstag.[1] Während des Urlaubs zahlt der Betrieb deine [Ausbildungsvergütung](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/was-verdienst-du-in-der-ausbildung) ganz normal weiter.

## Untersuchung, Unterweisung und gefährliche Arbeiten

Wer ins Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersucht wurde und der Betrieb die Bescheinigung hat.[1] Ein Jahr nach Beginn legst du die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vor, die höchstens drei Monate alt sein darf, und die Kosten der Untersuchungen trägt das Land.[1] Erzähl dem Arzt, dass du in einem Betrieb für [Schimmelpilzsanierung](https://www.stmb24.de/schimmelpilzsanierung) lernst, damit er Allergien und Atemwege gezielt ansprechen kann.

Vor Beginn der Arbeit und bei wesentlichen Änderungen wirst du über Unfall- und Gesundheitsgefahren unterwiesen, mindestens aber halbjährlich.[1] Arbeiten mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, Lärm oder starker Nässe sind für Jugendliche verboten, außer sie sind für das Ausbildungsziel nötig, ein Fachkundiger beaufsichtigt und die Grenzwerte werden unterschritten.[1] Für Ausbildungszentren und Berufsschulen stellt die BG BAU dazu im Programm sicher + gesund in der Ausbildung Lernmedien bereit, bietet Maschinenlehrgänge für Ausbilder und Auszubildende an und hat lebenswichtige Regeln für 15 Gewerke zusammengestellt.[2]

## Ausbildung im Handwerk in Zahlen

Nach dem Statistischen Bundesamt haben 2025 insgesamt 461.900 Menschen eine duale Ausbildung begonnen.[3] Zum 31.12.2025 waren 1.211.800 Personen in einer dualen Ausbildung, davon 345.700 oder 29 Prozent im Handwerk.[3] Bei den Männern lag der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik mit 13.900 neuen Verträgen auf Platz 2 der häufigsten Ausbildungsberufe, knapp vor dem Elektroniker mit 13.800.[3]

## Häufige Fragen

### Darf ich mit 17 abends noch auf einen Einsatz mitfahren?

Nur bis 20 Uhr, von Ausnahmen abgesehen.[1] Bei vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen gelten Ausnahmen, wenn keine Erwachsenen zur Verfügung stehen, und Mehrarbeit wird innerhalb von drei Wochen ausgeglichen.[1]

### Wer bezahlt die Erstuntersuchung?

Die Kosten der Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz trägt das Land.[1]

### Wie viel Urlaub habe ich mit 16?

Bist du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17, stehen dir mindestens 27 Werktage zu.[1]

Klingt nach deinem Beruf?

Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

[Zu den offenen Stellen](https://www.stmb24.de/jobs)
Belege

## Quellen

1. Bundesministerium der Justiz: [Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz)](https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html). §§ 2, 8 bis 17, 19, 21 bis 23, 29, 32, 33 und 44. Abgerufen am 05.10.2026.
2. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): [sicher + gesund in der Ausbildung](https://www.bgbau.de/service/bildungsangebote/sicher-und-gesund-in-der-ausbildung). Abschnitte Programm, Gewerkespezifische Lehrgänge und Lebenswichtige Regeln. Abgerufen am 05.10.2026.
3. Statistisches Bundesamt (Destatis): [Pressemitteilung Nr. 275 vom 06.08.2026 zu neuen Ausbildungsverträgen 2025](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_275_212.html). Abschnitte zu Neuverträgen und Auszubildenden nach Ausbildungsbereichen. Abgerufen am 05.10.2026.

Schadenwissen

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