# Urlaub in der Ausbildung: Wie viele Tage stehen dir zu?

> Urlaub in der Ausbildung: Mindesturlaub nach Alter, Werktage und Arbeitstage, Tarif im Bau, wer den Zeitpunkt bestimmt, Berufsschule, Wartezeit und Krankheit im Urlaub.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/urlaub-in-der-ausbildung-wie-viele-tage
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Ab 18 stehen dir nach dem Bundesurlaubsgesetz jährlich mindestens 24 Werktage Urlaub zu.[1] Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das nach der IHK Hannover 20 Arbeitstage, und unter 18 gibt es je nach Alter zu Jahresbeginn mindestens 25, 27 oder 30 Werktage.[2] Den Zeitpunkt bestimmt der Ausbildungsbetrieb, deine Wünsche muss er dabei berücksichtigen.[3]

## Wie viele Tage dir zustehen

Bezahlten Erholungsurlaub haben Auszubildende nach der IHK Hannover gemäß dem Berufsbildungsgesetz, und wie hoch der Mindesturlaub ist, richtet sich nach dem Lebensalter.[2] Bist du zu Jahresbeginn noch keine 16, sind es nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens 30 Werktage, unter 17 mindestens 27 und unter 18 mindestens 25 Werktage.[2]

Maßgeblich ist nach der Handwerkskammer zu Köln das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.[3] Wer zu Jahresbeginn schon volljährig ist, bekommt nach der Kammer Urlaub nach Erwachsenenrecht, wer erst im Laufe des Jahres volljährig wird, für dieses Jahr noch nach Jugendrecht.[3] Für volljährige Auszubildende beträgt der Urlaub nach § 3 des Bundesurlaubsgesetzes mindestens 24 Werktage im Jahr.[1]

## Werktage und Arbeitstage

Als Werktage gelten nach § 3 alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch Samstage.[1] Gesetzliche Ansprüche werden nach der Handwerkskammer zu Köln meist in Werktagen angegeben, tarifliche dagegen in Arbeitstagen, und Arbeitstage sind nur Montag bis Freitag ohne Feiertage.[3]

Arbeitet dein Betrieb fünf Tage in der Woche, wird umgerechnet: Nach der Kölner Kammer entsprechen 6 Werktage 5 Arbeitstagen, 24 Werktage 20 Arbeitstagen und 30 Werktage 24 Arbeitstagen.[3] Schau in deinen [Ausbildungsvertrag](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/ausbildungsvertrag-im-handwerk-was-drinstehen-muss), denn dort ist die konkrete Urlaubsdauer nach der IHK Hannover für jedes Kalenderjahr festzulegen.[2]

## Mehr Urlaub durch Vertrag oder Tarif

Ein höherer Anspruch kann nach der IHK Hannover durch einen bindenden oder allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder im Ausbildungsvertrag vereinbart werden, den gesetzlichen Mindesturlaub zu unterschreiten ist unzulässig.[2]

Im Baugewerbe gibt es eigene Regeln: Gewerbliche Auszubildende erhalten nach SOKA-BAU bei Urlaub zur [Ausbildungsvergütung](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/was-verdienst-du-in-der-ausbildung) ein zusätzliches Urlaubsgeld von 1,14 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung je Urlaubstag.[4] Am Urlaubsverfahren der Sozialkasse nehmen sie während der Ausbildung nicht teil, und Heiligabend und Silvester sind ausbildungsfrei, ohne dass dafür Urlaub genommen werden muss.[4] Ob ein solcher Tarifvertrag für dich gilt, erkennst du am Hinweis in deinem Ausbildungsvertrag, sonst frag nach.

## Wann du Urlaub bekommst

Deine Urlaubswünsche sind nach § 7 zu berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange oder Wünsche anderer Beschäftigter, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, stehen entgegen.[1] Dringende Belange können in einem Sanierungsbetrieb etwa Wochen nach Sturm oder Frost sein, in denen die [Wasserschadensanierung](https://www.stmb24.de/wasserschadensanierung) jede Hand braucht. Zu gewähren ist der Urlaub zusammenhängend, solange keine dringenden Gründe eine Teilung erfordern.[1] Stell deinen Antrag früh, damit das Büro planen kann, wer in deiner Abwesenheit zum Beispiel das [Aufmaß](https://www.stmb24.de/themen/aufmass) auf deinen Baustellen übernimmt.

Der Betrieb kann nach der Handwerkskammer zu Köln einheitliche Betriebsferien festlegen, dann nimmst du in dieser Zeit Urlaub, und gibt es einen Betriebsrat, muss er zustimmen.[3] Laufen in dieser Zeit noch [Mietgeräte](https://www.stmb24.de/trocknungsgeraet-mieten) auf Baustellen, kontrollieren sie Kollegen, die nicht im Urlaub sind. Bereits genehmigten Urlaub kann der Betrieb nicht einseitig widerrufen.[3] Auch wenn sich kurz vor deinem Urlaub die [Leitungswasserschäden](https://www.stmb24.de/themen/leitungswasserschaden) häufen, bleibt ein genehmigter Urlaub bestehen.

Eigenmächtig in den Urlaub zu fahren ist nach der Kammer eine Vertragsverletzung, die zur Abmahnung und unter Umständen zur fristlosen Kündigung berechtigt, auch wenn der Betrieb deinen Urlaub trotz Antrag nicht erteilt hat.[3] In diesem Fall bleibt nur der Weg zum Arbeitsgericht.[3] Verweigert der Betrieb Urlaub, obwohl er möglich war, tritt nach der Kölner Kammer mit dem Jahresende an die Stelle des erloschenen Anspruchs ein Ersatzurlaubsanspruch in gleicher Höhe, und ist die Ausbildung inzwischen beendet, kannst du einen Ausgleich in Geld verlangen.[3]

## Urlaub und Berufsschule

Bei Jugendlichen soll der Urlaub nach der Kölner Kammer in den Berufsschulferien liegen, und nur gravierende Gründe erlauben dem Betrieb, davon abzuweichen.[3] Allgemein sollte Urlaub nach der IHK Hannover möglichst in den Berufsschulferien gewährt werden.[2] Liegt er doch in der Schulzeit, besteht die Berufsschulpflicht weiter, und Urlaubstage dürfen nicht auf Berufsschultage angerechnet werden.[2]

## Wartezeit, Krankheit und Ausbildungsende

Den vollen Urlaubsanspruch erwirbst du nach § 4 erstmals, wenn das Ausbildungsverhältnis sechs Monate besteht.[1] Der Betrieb kann nach der Handwerkskammer zu Köln schon in dieser Wartezeit Urlaub gewähren, muss es aber nicht, und dass es in der [Probezeit](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/probezeit-in-der-ausbildung-was-gilt) gar keinen Urlaubsanspruch gebe, stimmt nach der Kammer nicht.[3]

Für Zeiten ohne vollen Anspruch gibt es nach § 5 je vollem Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs, und ergibt die Rechnung mindestens einen halben Tag, wird auf einen vollen Tag aufgerundet.[1] Endet das Ausbildungsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte, besteht nach der IHK Hannover Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.[2] Beginnt die Ausbildung in der ersten Jahreshälfte, steht dir nach der Handwerkskammer zu Köln stets mindestens der volle gesetzliche Urlaub zu, und ergibt die Zwölftel-Rechnung weniger, wird nach oben korrigiert.[3]

Wirst du im Urlaub krank, zählen die Tage, die du mit ärztlichem Zeugnis nachweist, nach § 9 nicht als Urlaub.[1] Melde dich nach der Kölner Kammer auch im Urlaub sofort im Betrieb, wenn du krank wirst.[3] Genommen werden muss der Urlaub nach § 7 im laufenden Kalenderjahr, und ins nächste Jahr wandert er nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen, dann aber in die ersten drei Monate.[1]

Plane deinen Urlaub früh, sprich ihn mit deinem Ausbilder ab und lass ihn dir bestätigen, bevor du buchst. Suchst du einen Ausbildungsplatz im Sanierungshandwerk, schick uns deine Bewerbung.

## Häufige Fragen

### Habe ich in der Probezeit schon Urlaub?

Den vollen Anspruch erwirbst du nach § 4 BUrlG nach sechs Monaten.[1] Freiwillig kann der Betrieb nach der Handwerkskammer zu Köln schon vorher Urlaub gewähren.[3]

### Darf ich Urlaub an Berufsschultagen nehmen?

Der Unterricht geht vor: Fällt Urlaub in die Schulzeit, musst du nach der IHK Hannover trotzdem zur Berufsschule.[2]

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Belege

## Quellen

1. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: [Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)](https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html). §§ 3, 4, 5, 7 und 9. Abgerufen am 06.10.2026.
2. IHK Hannover: [Urlaubsanspruch von Auszubildenden](https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-a-z/urlaubsanspruch-von-auszubildenden-5262474). Abschnitte 1 bis 5. Abgerufen am 06.10.2026.
3. Handwerkskammer zu Köln: [Ratgeber Ausbildungsrecht: Urlaub](https://www.hwk-koeln.de/artikel/urlaub-32,0,372.html). Abschnitte Urlaubsanspruch, Werktage und Arbeitstage, Wartezeit, Erkrankung, Urlaubsgewährung. Abgerufen am 06.10.2026.
4. SOKA-BAU: [Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende](https://www.soka-bau.de/soka-bau-a-z/arbeitnehmer-angestellte-und-auszubildende). Abschnitt Auszubildende. Abgerufen am 06.10.2026.

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