# Werkzeug und Ausrüstung im Sanierungsbetrieb: Was stellt der Betrieb?

> Werkzeug und Ausrüstung im Sanierungsbetrieb: wer Schutzausrüstung bezahlt, wie oft elektrische Geräte geprüft werden und wer haftet, wenn etwas kaputtgeht.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/werkzeug-und-ausruestung-im-sanierungsbetrieb
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Messgeräte, Maschinen und Schutzausrüstung stellt in der Sanierung in aller Regel der Betrieb. Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.[1] Geht trotzdem etwas kaputt, haftest du nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei leichtester Fahrlässigkeit gar nicht, und bei normaler Fahrlässigkeit wird der Schaden in der Regel geteilt.[2]

## Was in deiner Kiste liegt

In der [Wasserschadensanierung](https://www.stmb24.de/wasserschadensanierung) arbeitest du mit Strom in feuchter Umgebung. Steht in einem Raum Wasser, wird er vor der Arbeit an der Sicherung stromlos gemacht, wenn der Sicherungskasten trocken und ohne Weg durch Wasser erreichbar ist; sonst warten alle draußen, bis Feuerwehr oder Netzbetreiber da sind. Wächst der Wasserstand in einem Keller, geht dort keiner hinunter.

Zur Ausrüstung gehören Messgeräte für Feuchte und Raumklima, eine [Wärmebildkamera](https://www.stmb24.de/themen/thermografie), Sauger, Pumpen, Trockner, Ventilatoren, Bohrhammer, Kabeltrommeln und Verlängerungen, dazu Handwerkzeug für Rückbau und Montage. Welche Geräte du persönlich bekommst und welche im Lager bleiben, regelt jeder Betrieb anders, und ob eigenes Werkzeug vergütet wird, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Dazu kommt die persönliche Ausstattung: Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Handschuhe für unterschiedliche Arbeiten, Atemschutz für staubige oder belastete Bereiche, Knieschoner und eine Stirnlampe für dunkle Keller. Für belastete Bereiche kommen Einweganzüge und Atemschutz hinzu, und in der [überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/ueberbetriebliche-lehrlingsunterweisung-was-passiert-dort) übst du den Umgang damit.

## Wer was bezahlt

Atemschutz, Handschuhe, Gehörschutz und Sicherheitsschuhe gehören zu den Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Diese Kosten trägt nach dem Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber, er darf sie nicht an die Beschäftigten weitergeben.[1] Auch Verbrauchsmaterial wie Folien, Klebeband, Filter und Einweganzüge besorgt der Betrieb. Für Messgeräte und Maschinen sorgt er ohnehin, denn er bestimmt, womit gearbeitet wird, und er muss dafür sorgen, dass die Geräte in Ordnung sind.

## Geprüfte Geräte

Elektrische Geräte, die du mitnimmst und an wechselnden Orten anschließt, werden regelmäßig geprüft. Die Prüffristen festzulegen gehört nach der DGUV zur Verantwortung des Unternehmers; bei hoher Beanspruchung sind die Fristen zu verkürzen, und für Einsatzbereiche wie Innenausbau oder [Sanitär- und Heizungsinstallation](https://www.stmb24.de/heizung-und-sanitaerinstallation) nennt sie Richtwerte von 3 bis 6 Monaten.[3]

Vor jedem Einsatz siehst du dir Leitung, Stecker und Gehäuse selbst an. Ein Gerät mit geknicktem Kabel, losem Stecker oder gerissenem Gehäuse legst du beiseite, kennzeichnest es und meldest es, statt es noch schnell zu benutzen. Ein Prüfaufkleber zeigt, wann ein Gerät zuletzt geprüft wurde und wann es wieder an der Reihe ist.

## Messgeräte richtig behandeln

Messgeräte sind dein wichtigstes Werkzeug, denn auf ihren Werten beruhen Entscheidungen über [Trocknung](https://www.stmb24.de/trocknung), Rückbau und Freigabe. Prüfe vor dem Einsatz, ob die Batterien geladen und die Sensoren sauber sind, und kontrolliere die Anzeige, wenn das Gerät eine Prüffunktion oder einen Prüfadapter hat. Wie oft ein Gerät kalibriert wird, steht in der Anleitung des Herstellers. Fällt dir an einem Gerät etwas Ungewöhnliches auf, etwa springende Werte oder eine schwache Anzeige, meldest du es, bevor du dich auf die Werte verlässt.

Werte verschiedener Geräte und Verfahren lassen sich nicht ohne Weiteres vergleichen. Miss deshalb eine Fläche über die ganze Trocknung möglichst mit demselben Gerät und derselben Methode und notiere beides im Protokoll.

## Kabel, Verlängerungen und Fahrzeug

Kabeltrommeln werden vor dem Einsatz ganz abgerollt, weil eine aufgewickelte Leitung warm werden kann. Verlängerungen legst du so, dass niemand darüber stolpert und keine Tür sie einklemmt, und Stecker bleiben aus Pfützen heraus. Mehrere Verlängerungen hintereinander zu stecken, vermeidest du.

Im Fahrzeug haben schwere Geräte einen festen Platz und werden gesichert, Messtechnik fährt in gepolsterten Koffern mit. Was verschmutzt von der Baustelle kommt, wird getrennt verstaut, damit sauberes Werkzeug sauber bleibt. In der [Rufbereitschaft](https://www.stmb24.de/schadenwissen/beruf/notdienst-und-rufbereitschaft-arbeitszeit) kann das Fahrzeug auch über Nacht bei dir stehen, damit du ohne Umweg zum Einsatz kommst.

## Wenn etwas kaputtgeht

Auf der Baustelle fällt auch mal ein Messgerät herunter. Für solche Fälle gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung, die das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 28.10.2010 zusammengefasst hat: Bei Vorsatz haftest du grundsätzlich voll, bei leichtester Fahrlässigkeit gar nicht, bei normaler Fahrlässigkeit wird der Schaden in der Regel zwischen dir und dem Arbeitgeber geteilt, und bei [grober Fahrlässigkeit](https://www.stmb24.de/themen/grobe-fahrlaessigkeit) trägst du ihn in der Regel ganz, wobei Erleichterungen möglich sind.[2]

Zu den Umständen, die das Gericht abwägt, gehören unter anderem die Gefahrgeneigtheit der Arbeit, die Höhe des Schadens, ob das Risiko versicherbar war, die Stellung im Betrieb und die Höhe der Vergütung.[2] Im entschiedenen Fall hatte eine Reinigungskraft am Kernspintomographen einer Praxis den falschen Schalter gedrückt, und ihre Haftung wurde auf ein Bruttojahresgehalt begrenzt.[2] Melde einen Schaden an Geräten deshalb sofort und ehrlich. Wer einen Schaden verschweigt, riskiert, dass ein defektes Gerät beim nächsten Einsatz jemanden gefährdet.

## Pflege und Ordnung

Gute Geräte halten lange, wenn sie gepflegt werden. Messgeräte kommen nach dem Einsatz gereinigt in ihren Koffer, Akkus werden geladen, Schläuche und Filter von Saugern und Trocknern gesäubert. Werkzeug, das in Abwasser lag, wird getrennt transportiert und gereinigt, bevor es wieder in die Kiste kommt. Und was defekt ist, wird aussortiert, damit es niemand versehentlich wieder benutzt. Einmal in der Woche lohnt ein Blick in Fahrzeug und Kisten: Fehlt etwas, ist etwas kaputt, ist das Verbrauchsmaterial aufgefüllt? Wer sein Werkzeug kennt und pflegt, arbeitet schneller und sicherer.

## Häufige Fragen

### Muss ich eigenes Werkzeug mitbringen?

Das regelt dein Arbeitsvertrag. In der Sanierung stellt der Betrieb meist Geräte und Maschinen, weil sie teuer sind und regelmäßig geprüft werden müssen.

### Wer bezahlt meine Sicherheitsschuhe?

Gehören sie zu den Schutzmaßnahmen, die der Betrieb nach dem Arbeitsschutzgesetz treffen muss, trägt er die Kosten und darf sie nicht an dich weitergeben.[1]

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Belege

## Quellen

1. Bundesministerium der Justiz: [Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG)](https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html). § 3 Abs. 3. Abgerufen am 12.10.2026.
2. Bundesarbeitsgericht: [Urteil vom 28.10.2010, 8 AZR 418/09](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-418-09/). Entscheidungsgründe zur Haftung bei betrieblich veranlasster Tätigkeit. Abgerufen am 12.10.2026.
3. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), bereitgestellt von der BGN: [DGUV Information 203-005: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen](https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/dguv/203_005/7.htm). Abschnitt 7 Prüfungen. Abgerufen am 12.10.2026.

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