# Nachbarn kontrollieren das Ferienhaus: Wer haftet, wenn dabei etwas passiert?

> Nachbar oder Freunde kontrollieren das Ferienhaus: wann der Helfer für einen Wasserschaden haftet, was der Bundesgerichtshof entschieden hat und was Sie vorher klären.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/ferienimmobilie/nachbarn-kontrollieren-ferienhaus-wer-haftet
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Wer aus Gefälligkeit nach dem Haus eines anderen sieht, haftet für einen Schaden, den er dabei fahrlässig verursacht, nach § 823 Abs. 1 BGB.[1] Einen stillschweigenden Haftungsverzicht unter Nachbarn nimmt der Bundesgerichtshof regelmäßig nicht an, wenn der Helfer haftpflichtversichert ist.[1] Klären Sie deshalb vorher, ob die Privathaftpflicht des Helfers solche Gefälligkeitsschäden abdeckt.[2]

## Das Urteil zum offenen Gartenschlauch

Während eines Kuraufenthalts seines Nachbarn übernahm es ein Mann nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.04.2016, dessen Haus zu versorgen und den Garten zu bewässern.[1] Nach dem Gießen drehte er die Spritze am Schlauch zu, stellte aber die Wasserzufuhr an der Außenzapfstelle nicht ab, und in der Nacht löste sich der weiter unter Druck stehende Schlauch aus der Spritze.[1] Das Wasser lief in das Gebäude und beschädigte das Untergeschoss, der Gebäudeversicherer des Nachbarn zahlte und verlangte das Geld vom Helfer zurück.[1]

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte zuvor einen stillschweigenden Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit angenommen und die Klage abgewiesen, weil weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen war.[3] Grob fahrlässig hatte der Helfer nach dem Oberlandesgericht nicht gehandelt, weil für ihn nicht ohne weiteres erkennbar war, dass das Wasser aus dem Schlauch in das Untergeschoss laufen würde, statt im Boden zu versickern.[1] Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf.[1]

Nachbarschaftshilfe, die unentgeltlich und ohne Verpflichtung geleistet wird, ist nach Haus & Grund eine freundschaftliche Aufmerksamkeit ohne Rechtsbindung, ein Rechtsgeschäft kommt dabei nicht zustande.[3] Wer fahrlässig handelt, haftet danach aber als Verursacher für den Schaden am Eigentum anderer.[3] Wer [Kontrollpflichten übertragen](https://www.stmb24.de/schadenwissen/ferienimmobilie/ferienhausverwaltung-welche-kontrollpflichten-uebertragen) will, statt auf Gefälligkeit zu setzen, vereinbart die Aufgaben schriftlich mit einem Dienstleister.

## Warum der Helfer haftet

Die Versorgung des Nachbarhauses war nach dem Urteil ein reines Gefälligkeitsverhältnis ohne Rechtsbindungswillen, deshalb kommen keine vertraglichen, nur deliktische Ansprüche in Betracht.[1] Wer es versäumt, den [Außenwasserhahn](https://www.stmb24.de/themen/aussenwasserhahn) zu schließen, handelt danach jedenfalls einfach fahrlässig, und die gesetzlichen Haftungserleichterungen für unentgeltliche Verträge gelten für diese Haftung nicht, auch nicht entsprechend.[1]

Dass jemand, dem eine Gefälligkeit erwiesen wird, auf Schadensersatz verzichtet, lässt sich nach dem Bundesgerichtshof nicht ohne weiteres annehmen.[1] Ist der Schädiger haftpflichtversichert, fehlt es nach dem Urteil regelmäßig an einem solchen Verzicht, weil eine Haftungsbeschränkung, die statt des Helfers dessen Versicherer entlastet, in der Regel nicht dem Willen der Beteiligten entspricht.[1] Auch enge persönliche Beziehungen zwischen Schädiger und Geschädigtem genügen danach nicht.[1] Für die [Abwicklung mit der Versicherung](https://www.stmb24.de/kosten-und-abwicklung) des Helfers braucht es eine genaue Schilderung, was beim Kontrollbesuch geschehen ist.

Einen Haftungsverzicht nimmt der Bundesgerichtshof danach nur ausnahmsweise an: Erforderlich ist grundsätzlich, dass der Schädiger keinen Haftpflichtschutz hat, für ihn ein nicht hinzunehmendes Haftungsrisiko bestünde und besondere Umstände einen Verzicht besonders nahelegen.[1] Das Oberlandesgericht hatte noch argumentiert, bei Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung drohten [Selbstbeteiligung](https://www.stmb24.de/themen/selbstbeteiligung), Prämienerhöhung oder Kündigung, und ohne Haftungsbeschränkung würde sich kaum noch jemand zu solcher Hilfe bereit erklären.[1]

## Was das für Ihr Ferienhaus bedeutet

Haben die Helfer keine Haftpflichtversicherung, gehen Urlauber nach dem Infocenter der R+V Versicherung unter Umständen leer aus.[2] Seit dem Urteil von 2016 übernimmt nach dem Haftpflichtexperten der R+V in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden.[2] Typische Schäden bei solcher Hilfe sind danach [Parkett](https://www.stmb24.de/themen/parkett), das durch Gießwasser aufquillt, oder eine wertvolle Vase, die zu Bruch geht, und vor dem Urteil hatten Urlauber nicht in allen Fällen Anspruch auf Ersatz.[2]

Für ein Ferienhaus, das über Wochen von Nachbarn oder Freunden kontrolliert wird, ist das mehr als eine Formsache. Ein vergessener Außenhahn, eine offene Dachluke oder ein nicht zugedrehter Zulauf der Waschmaschine kann in einem leeren Haus tagelang unbemerkt Schaden anrichten. Bis jemand den Schaden bemerkt, ist oft schon eine [Wasserschadensanierung](https://www.stmb24.de/wasserschadensanierung) von Boden und Wänden nötig.

Die R+V rät, im Vorfeld unbedingt zu klären, ob der Helfer eine Haftpflichtversicherung hat und ob sie in solchen Fällen einspringt.[2] Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe empfiehlt, darauf zu achten, dass Gefälligkeitsschäden in der Police ausdrücklich mitversichert sind und die Bedingungen keinen Ausschluss wegen eines stillschweigenden Haftungsverzichts bei Gefälligkeiten enthalten.[3] Weil Helfenden Rechtsunsicherheit nicht zuzumuten ist, sollte danach jeder Erwachsene und jede Familie eine [Privathaftpflichtversicherung](https://www.stmb24.de/themen/privathaftpflichtversicherung) haben.[3] Achten Sie in der eigenen Police ebenso auf Gefälligkeitsschäden, falls Sie selbst einmal für jemanden nach dem Haus sehen. Bevor Nachbarn übernehmen, klären Sie, [wie oft kontrolliert werden muss](https://www.stmb24.de/schadenwissen/ferienimmobilie/wie-oft-leerstehende-ferienwohnung-kontrollieren), denn der Abstand richtet sich nach der Heizung und nicht nach freier Zeit.

## Klare Absprachen für den Kontrollgang

Schreiben Sie für den Helfer auf, was er tun soll: in welchem Abstand er kommt, welche Räume er ansieht, wo Haupthahn und Sicherungskasten sind und wen er im Notfall anruft. Wer im Winter nur nachsieht, ob die Heizung läuft und nichts tropft, braucht keine Gartenbewässerung über Nacht. Bitten Sie ihn, nach jedem Besuch kurz zu melden, was er gesehen hat, und fällt ihm Feuchte, ein Geruch oder ein laufender Wasserzähler auf, kann er sofort handeln.

Außenhähne gehören nach jedem Gießen zugedreht, und ein Schlauch unter Druck bleibt nicht unbeaufsichtigt. Genau an diesem Handgriff hing der Fall vor dem Bundesgerichtshof.

Der eigene Schutz bleibt wichtig: Einen versicherten Leitungswasserschaden am Gebäude reguliert die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, und der Anspruch gegen den haftenden Helfer geht nach dem Urteil auf den Versicherer über, der sich das Geld dann zurückholt.[1] Nachbarschaftshilfe schreckt nach Haus & Grund außerdem Einbrecher ab, solange auf dem Grundstück Bewegung zu sehen ist und der Briefkasten nicht überquillt.[3]

## Häufige Fragen

### Haftet mein Nachbar, wenn er beim Gießen einen Wasserschaden verursacht?

Ja, schon bei einfacher Fahrlässigkeit, und ist er haftpflichtversichert, nimmt der Bundesgerichtshof regelmäßig keinen stillschweigenden Verzicht auf Schadensersatz an.[1]

### Und wenn der Helfer keine Haftpflichtversicherung hat?

Dann gehen Verreiste nach der R+V unter Umständen leer aus.[2] Fragen Sie deshalb vor der Abreise nach.

### Gilt das auch für Freunde und Verwandte?

Ja, enge persönliche Beziehungen allein reichen nach dem Bundesgerichtshof für einen Haftungsverzicht nicht aus.[1]

### Zahlt meine Gebäudeversicherung trotzdem?

Für einen versicherten Leitungswasserschaden am Gebäude ja, und der Versicherer kann danach beim Helfer Rückgriff nehmen, wie im Fall vor dem Bundesgerichtshof.[1]

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Belege

## Quellen

1. Bundesgerichtshof (Volltext bei lexetius.com): [Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 467/15: Haftung bei Gefälligkeit unter Nachbarn](https://lexetius.com/2016,1676). Tatbestand und Entscheidungsgründe, Randnummern 2 bis 12. Abgerufen am 08.10.2026.
2. R+V Versicherung (R+V-Infocenter): [Nachbarschaftshilfe kann teuer werden: für Urlauber](https://www.ruv.de/newsroom/infocenter/nachbarschaftshilfe-haftpflicht). Meldung vom 03.07.2019. Abgerufen am 08.10.2026.
3. Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe: [Gefälligkeiten in der Urlaubszeit](https://www.hausundgrund.de/verband/owl/aktuelles/topthemen/gefaelligkeiten-der-urlaubszeit). Abschnitte Fallbeispiel und Empfehlungen. Abgerufen am 08.10.2026.

Schadenwissen

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