# Wasserschaden im Ferienhaus, Sie sind weit weg: So organisieren Sie Hilfe

> Wasserschaden im Ferienhaus, Sie sind weit weg: wer vor Ort Wasser und Strom abstellt, wie Sie einen seriösen Notdienst finden und was die Versicherung jetzt erwartet.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/ferienimmobilie/wasserschaden-ferienhaus-weit-weg-hilfe-organisieren
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Bitten Sie zuerst eine Person mit Schlüssel, den Haupthahn zu schließen und die Sicherung der nassen Räume abzuschalten. Dann melden Sie den Schaden ohne Zögern Ihrer Versicherung und tun, was möglich ist, um ihn klein zu halten, so verlangt es das Versicherungsvertragsgesetz.[1] Den Notdienst wählen Sie aus der Ferne mit Bedacht: Lassen Sie sich Name, Anschrift und Preis am Telefon nennen.[2]

## Die ersten Anrufe

Meldet ein Nachbar oder ein [Leckagemelder](https://www.stmb24.de/schadenwissen/ferienimmobilie/leckagemelder-und-wasserstopp-im-ferienhaus) Wasser im Ferienhaus, braucht es zuerst eine Person vor Ort mit Schlüssel. Sie schließt den Haupthahn und schaltet die Sicherungen der Räume ab, in denen Wasser an Decke, Wand oder Boden steht. Hat das Wasser den Sicherungskasten erreicht, ruft sie Feuerwehr oder Netzbetreiber und fasst nichts an, und solange im Keller der Pegel klettert, bleibt sie oben.

Bleiben Sie am Telefon, während Ihre Helferin oder Ihr Helfer durch das Haus geht, und lassen Sie sich beschreiben, woher das Wasser kommt: von oben, aus einer Wand, aus einem Gerät oder von außen. Erst danach entscheiden Sie, wen Sie rufen, den Installateur, die [Leckortung](https://www.stmb24.de/leckageortung) oder bei Hochwasser die Feuerwehr.

## Wer vor Ort für Sie handelt

Einen Ersatzschlüssel hinterlegen Sie nach einem Ratgeber der Verbraucherzentrale Bayern am besten bei Nachbarn, Freunden oder Verwandten.[3] Verstecke an der Haustür, auf dem Türrahmen oder unter der Fußmatte kennen Einbrecher genau, und kommt der Schlüssel durch eigene Fahrlässigkeit abhanden, leistet die [Hausratversicherung](https://www.stmb24.de/themen/hausratversicherung) keinen Ersatz.[3]

Für ein Ferienhaus lohnt eine feste Absprache: Wer hat den Schlüssel, wer weiß, wo Haupthahn und Sicherungskasten sind, und darf diese Person in Ihrem Namen einen [Notdienst](https://www.stmb24.de/24-stunden-notdienst) ins Haus lassen? Halten Sie das schriftlich fest, zusammen mit einer Skizze der Absperrungen und den Nummern von Versicherung, Installateur und Ferienhausbetreuung.

Erkundigen Sie sich nach dem Ratgeber der Verbraucherzentrale Bayern schon vorher nach einer örtlichen Firma mit guten Referenzen und speichern Sie deren Nummer, und suchen Sie auch nach örtlichen Installateurbetrieben.[3] Empfehlenswert sind nach dem Ratgeber Firmen, die auf die Mitgliedschaft in einem Fachverband verweisen können, während Notdienste, die nur über eine kostenpflichtige Mehrwertnummer erreichbar sind, grundsätzlich zu meiden sind.[3]

## Einen Notdienst aus der Ferne beauftragen

Ein Notdienst aus der Gegend ist nach der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in den meisten Fällen eine gute Wahl, und bei der Suche im Internet ist Vorsicht geboten, weil viele unseriöse Anbieter mit gekauften Anzeigen weit oben stehen.[2] Fehlt ein Impressum oder gibt es viele gleiche Seiten einer Firma mit unterschiedlichen Ortsangaben, kann das auf einen unseriösen Anbieter hindeuten, und Ortsvorwahlen täuschen manchmal Nähe nur vor.[2]

Fragen Sie am Telefon nach Namen und Anschrift der Firma, schildern Sie den Schaden genau und lassen Sie sich einen Höchstpreis, die Anfahrtskosten und die Stundensätze nennen.[2] Wird die Preisauskunft verweigert, ist das nach der Verbraucherzentrale ein Hinweis auf einen unseriösen Betrieb.[2] Vor Beginn der Arbeiten sollte ein verbindlicher Festpreis vor Zeugen vereinbart werden, und eine zweite Fachkraft, die zusätzlich abgerechnet wird, können Sie abweisen.[2] Ihre Vertrauensperson am Ort ist dafür die richtige Zeugin.

## Bezahlen, prüfen, nicht drängen lassen

Verlangen Sie nach der Verbraucherzentrale eine Rechnung mit Firmenangabe, Steuernummer und Rechnungsnummer und prüfen Sie, ob die aufgeführten Arbeiten auch erledigt wurden.[2] Sofort begleichen müssen Sie sie nicht, eine Barzahlung sollte sich niemand aufdrängen lassen, und droht der Dienstleister, ist die Polizei zuständig.[2]

Für den Fall, dass etwas schiefgeht, rät die Verbraucherzentrale, Firma, Ansprechpartner am Telefon, den genannten Preis und die tatsächlich ausgeführten Arbeiten aufzuschreiben.[2] Bitten Sie Ihre Helferin oder Ihren Helfer, diese Angaben noch vor Ort festzuhalten und Ihnen die Rechnung zu fotografieren.

## Versicherung sofort benachrichtigen

Sobald Sie vom Schaden wissen, müssen Sie ihn dem Versicherer nach § 30 des Versicherungsvertragsgesetzes unverzüglich anzeigen.[1] Nach § 82 haben Sie im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass der Schaden abgewendet oder kleiner wird.[1] Lässt die Lage es zu, erfragen Sie Anweisungen des Versicherers und befolgen sie, soweit sie zumutbar sind.[1] Fragen Sie deshalb bei der Meldung gleich, ob der Versicherer eine bestimmte [Trocknungsfirma](https://www.stmb24.de/schadenwissen/trocknung/trocknungsfirma-beauftragen-guten-fachbetrieb-erkennen) oder einen Gutachter schickt.

Kosten für solche Rettungsmaßnahmen trägt der Versicherer nach § 83 selbst dann, wenn sie nichts gebracht haben, solange Sie sie in der Lage für vernünftig halten durften, und auf Ihren Wunsch zahlt er das nötige Geld im Voraus.[1] Notdienst, Absperren und eine erste [Trocknung](https://www.stmb24.de/trocknung) können zu solchen Maßnahmen gehören, und die Rechnungen dafür heben Sie getrennt auf.

## Fotos, Belege und die nächsten Gäste

Bitten Sie Ihre Vertrauensperson, alles zu fotografieren, bevor aufgewischt oder ausgeräumt wird: die Austrittsstelle, nasse Böden und Wände, beschädigte Möbel und den [Wasserzähler](https://www.stmb24.de/themen/wasserzaehler). Lassen Sie sich die Bilder mit Datum schicken und legen Sie sie zur Schadenmeldung.

Sind Gäste angereist oder in den nächsten Tagen gebucht, informieren Sie sie früh, ob das Haus nutzbar bleibt, und klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob ein Mietausfall mitversichert ist. Laufen Trocknungsgeräte, braucht das Haus Strom und regelmäßige Kontrollen, und wer die Geräte prüft und das [Kondensat](https://www.stmb24.de/themen/kondensation) leert, steht am besten gleich in Ihrer Absprache mit der Trocknungsfirma.

## Häufige Fragen

### Muss ich sofort anreisen?

Nicht unbedingt. Wichtig ist, dass jemand vor Ort das Wasser stoppt und Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer melden.[1] Einen Notdienst können Sie telefonisch beauftragen, wenn Sie Firma, Anschrift und Preis vorher erfragen.[2]

### Wo bewahre ich den Ersatzschlüssel auf?

Bei Nachbarn, Freunden oder Verwandten, nicht in einem Versteck an der Haustür.[3]

24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen

Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.

Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.

**0162 4428440** 24h Notruf
Belege

## Quellen

1. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: [Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/BJNR263110007.html). §§ 30, 82 und 83. Abgerufen am 06.10.2026.
2. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V., mit der Polizei Baden-Württemberg: [Wenn es schnell gehen muss: Unsere Tipps gegen unseriöse Notdienste](https://verbraucherzentrale-bawue.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/abzocke/wenn-es-schnell-gehen-muss-unsere-tipps-gegen-unserioese-notdienste-43871). Stand 04.02.2026. Abgerufen am 06.10.2026.
3. Verbraucherzentrale Bayern e. V., Verbraucherinformationssystem Bayern (VIS): [Ausgesperrt und abkassiert: Vorsicht vor unseriösen Notdiensten](https://www.vis.bayern.de/recht/vertraege_handwerker/notdienste.htm). Abschnitt Vorbeugen: Notdienste vorher recherchieren. Abgerufen am 06.10.2026.

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