# Möbel durch Schimmel verdorben: Muss der Vermieter Schadensersatz zahlen?

> Möbel durch Schimmel verdorben: wann der Vermieter Schadensersatz zahlen muss, warum die Mängelanzeige zählt und welchen Abzug Gerichte für das Alter machen.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/schimmel/moebel-durch-schimmel-verdorben-vermieter-schadensersatz
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Ja, wenn er für den Mangel einstehen muss: weil der Schimmel schon bei Vertragsschluss angelegt war, weil er ihn zu vertreten hat oder weil er mit der Beseitigung in Verzug ist.[1] Ein Amtsgericht sprach Mietern für verschimmelte Einrichtung so Schadensersatz zu, mit einem Abzug für das Alter der Möbel.[2] Voraussetzung ist, dass der Schimmel dem Vermieter angezeigt wurde.[1][3]

## Erst trennen, dann dokumentieren

Verschimmelte Möbel werden zuerst von der befallenen Wand abgerückt und, soweit es geht, aus dem Raum gebracht, ohne die Sporen durch die ganze Wohnung zu tragen. Tragen Sie dabei Handschuhe und eine Atemschutzmaske und lüften Sie den Raum nach draußen. Fotografieren Sie Wand, Möbel und Rückseiten, bevor etwas entsorgt wird, und notieren Sie, wann Sie den Befall entdeckt haben.

Bewahren Sie Kaufbelege oder andere Nachweise zu Alter und Wert der Stücke auf. Ohne diese Spuren lässt sich später kaum zeigen, welche Möbel wie stark betroffen waren, und wer verschimmelte Polster vorschnell wegwirft, nimmt sich den Beweis selbst. Platzt eine Leitung, sperrt der [Notdienst](https://www.stmb24.de/24-stunden-notdienst) sie ab, damit die Möbel nicht weiter durchfeuchten.

## Wann der Vermieter für die Folgeschäden einsteht

Schadensersatz steht dem Mieter nach dem Gesetz in drei Fällen zu: Der Mangel bestand schon, als der Vertrag geschlossen wurde; er ist später durch einen Umstand entstanden, den der Vermieter zu vertreten hat; oder der Vermieter ist mit der Beseitigung in Verzug.[1] Das gilt neben der [Mietminderung](https://www.stmb24.de/themen/mietminderung), die wegen des Mangels ohnehin eintritt.[1]

Zeigt sich der Schimmel während der Mietzeit, muss der Mieter ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen.[1] Soweit der Vermieter wegen einer unterlassenen Anzeige nicht abhelfen konnte, kann der Mieter keinen Schadensersatz nach dieser Vorschrift verlangen.[1] Setzen Sie in der Anzeige eine Frist zur Beseitigung, denn auf den Verzug des Vermieters kommt es für den dritten Weg zum Schadensersatz an.[1] Ob und wann Sie [Schimmel an Möbeln](https://www.stmb24.de/schadenwissen/schimmel/schimmel-an-moebeln-matratzen-und-kleidung) selbst reinigen, klären Sie am besten erst, wenn der Vermieter den Schaden gesehen hat.

## Ein Fall aus Bergisch Gladbach

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hatte 2018 über eine Wohnung zu entscheiden, in der Schimmel bis etwa 30 cm hoch in den Wänden saß.[2] Das Gericht wertete das als baulichen Mangel, den die Vermieterin zu vertreten hatte; ein Mitverschulden der Mieter ließ sich nicht feststellen, und die Miete war um 80 Prozent gemindert.[2]

Die Schäden an den Einrichtungsgegenständen erkannte das Gericht als ersatzfähige Folgeschäden des Mangels an.[2] Ihre Höhe schätzte es und zog dabei 40 Prozent für die Abnutzung ab, ausgehend von einer Lebensdauer von zehn Jahren; zugesprochen wurden für die beschädigten Sachen 4.685,30 Euro und für das Gutachten der Mieter 1.616,02 Euro.[2]

## Ohne Anzeige kein Ersatz

Wie viel an der Anzeige hängt, zeigt ein Urteil des Landgerichts Berlin II aus dem Jahr 2024.[3] Eine Haftung des Vermieters für Gesundheitsschäden durch [Schimmelsporen](https://www.stmb24.de/themen/schimmelsporen) schied danach aus, weil die gebotene Mängelanzeige unterblieben war und der Vermieter die Gefahr deshalb nicht erkennen konnte.[3] Für die Zeit vor der Anzeige konnte die Mieterin keine Mängelrechte geltend machen.[3]

Das Aufstellen eines Schranks an einer Außenwandecke hielt das Gericht dagegen nicht für vertragswidrig, weil der Vermieter vor diesem Standort nicht gewarnt hatte; eine Wohnung einzurichten gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch.[3] Wegen eines Mangels, der nach der Sanierung geblieben war, war die Miete um 5 Prozent gemindert.[3] Bei [Schimmel in der Mietwohnung](https://www.stmb24.de/schadenwissen/schimmel/schimmel-in-der-mietwohnung-wer-verantwortlich) hinter Möbeln kommt es also darauf an, ob der Vermieter vor kalten Ecken gewarnt hat.

## Ersetzt wird der Zeitwert, nicht der Neupreis

Ersatz gibt es für den Schaden an den Sachen, und dabei zählt ihr Alter: Im Fall aus Bergisch Gladbach minderte der Abzug für die Abnutzung den Ersatz erheblich.[2] Wer alte Möbel durch neue ersetzt, bekommt also nicht den vollen Neupreis zurück. Lässt sich ein Stück reinigen, gehören auch die [Malerarbeiten an der Wand](https://www.stmb24.de/maler-und-lackierarbeiten) dahinter zum Schaden, den der Vermieter trägt.

Der Anspruch auf Ersatz beschädigter Einrichtung unterliegt nach dem Beitrag zu diesem Urteil der regulären Verjährungsfrist; die kürzere Frist für Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen gilt dafür nicht.[2] Warten Sie trotzdem nicht lange, denn mit jedem Monat wird schwerer zu belegen, welche Stücke wann gelitten haben.

## Den Anspruch sauber vorbereiten

Wer Schadensersatz verlangen will, braucht eine lückenlose Spur vom ersten Fleck bis zum letzten entsorgten Möbelstück. Diese Unterlagen helfen:

- die schriftliche Anzeige an den Vermieter mit Datum und gesetzter Frist
- Fotos von Wand und Möbeln, aufgenommen vor der Reinigung oder Entsorgung
- eine Liste der beschädigten Stücke mit Kaufjahr und Kaufpreis
- Kaufbelege, Kontoauszüge oder Fotos aus der Zeit vor dem Schaden
- ein Gutachten zu Ursache und Ausmaß, wenn der Vermieter die Ursache bestreitet

Fordern Sie den Ersatz schriftlich und mit einer Aufstellung an. Lehnt der Vermieter ab oder schweigt er, kann eine Beratung beim Mieterverein klären, ob sich der weitere Weg lohnt.

## Wenn Sie wegen des Schimmels ausziehen

Ist die Wohnung wegen des Schimmels nicht mehr tauglich und kündigen Mieter deshalb, können auch die Mehrkosten einer neuen, angemessenen Wohnung ein Schaden sein, den der Vermieter ersetzen muss.[4] Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass eine Kündigung, die von einem sachlichen Grund zur fristlosen Kündigung getragen ist, diesem Ersatz auch dann nicht entgegensteht, wenn sie an einem formellen Mangel leidet.[4] Ob die Räume tatsächlich mangelhaft waren, musste das Landgericht danach noch klären.[4]

## Häufige Fragen

### Muss ich beweisen, dass ich richtig gelüftet habe?

Im Fall aus Bergisch Gladbach konnte der Sachverständige nicht klären, ob das Gebäude oder das Verhalten der Mieter den Schimmel verursacht hatte; ein Mitverschulden der Mieter ließ sich nicht feststellen, und die Vermieterin haftete.[2]

### Bekomme ich auch die Kosten für ein eigenes Gutachten?

Im Fall aus Bergisch Gladbach sprach das Gericht den Mietern die Kosten ihres Gutachtens von 1.616,02 Euro zu.[2]

### Was passiert, wenn ich den Schimmel nie gemeldet habe?

Soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte, gibt es keinen Schadensersatz nach § 536a BGB, und der Mieter haftet selbst für den Schaden aus der unterlassenen Anzeige.[1]

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Belege

## Quellen

1. Bundesministerium der Justiz: [Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html). § 536 Abs. 1, § 536a Abs. 1, § 536c Abs. 1 und 2. Abgerufen am 12.10.2026.
2. Rechtsanwälte Kotz GbR: [Schimmelbefall in der Mietwohnung: Schadenersatzansprüche (AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 15.02.2018, 60 C 436/15)](https://www.ra-kotz.de/schimmelbefall-in-der-mietwohnung-schadenersatzansprueche.htm). Beitrag vom 16.10.2023, Abschnitte zu Mangel, Vertretenmüssen, Einrichtungsgegenständen und Verjährung. Abgerufen am 11.10.2026.
3. Berliner Mieterverein e. V.: [Mieturteile Schimmelpilz: LG Berlin II, Urteil vom 26.09.2024, 64 S 143/23](https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/schimmelpilz.htm). Leitsätze und Gründe zu Mängelanzeige, Möbelstellung und Minderung. Abgerufen am 11.10.2026.
4. REWIS UG (haftungsbeschränkt): [BGH, Urteil vom 03.07.2013, VIII ZR 191/12](https://rewis.io/urteile/urteil/6ay-02-07-2013-viii-zr-19112/). Leitsatz und Entscheidungsgründe, Abschnitt II. Abgerufen am 12.10.2026.

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