# Schimmel in Schule und Kita: Wer zuständig ist und was Eltern tun können

> Schimmel in Schule und Kita: wer für Gebäude und Sanierung zuständig ist, welche Rolle das Gesundheitsamt spielt und welche Schritte Eltern gehen können.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/schimmel/schimmel-in-schule-und-kita-wer-zustaendig
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Für die Anzeige von Schimmelproblemen in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Kindergärten sind nach einer Auskunft des Umweltbundesamts, die der Berliner Senat zitiert, die örtlichen Gesundheitsämter zuständig.[1] Bau und Unterhaltung der Gebäude liegen beim Schulträger.[1] Ein gefundener Schimmel bedeutet nach dem bayerischen Kultusministerium nicht automatisch, dass ein Raum gesperrt werden muss, entfernt werden sollte er aus Vorsorge trotzdem.[2]

## Wer für das Gebäude verantwortlich ist

Nach § 109 des Berliner Schulgesetzes schaffen die bezirklichen Schulträger die äußeren Rahmenbedingungen für das Lernen, und dazu gehören Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulstandorte.[1] Über die Schließung oder Teilschließung einer Schule wegen Schimmel entscheidet danach der Schulträger oder Eigentümer, in Berlin das Bezirksamt, regelmäßig in Abstimmung mit der Schule.[1] Bei Gefahr im Verzug kann die Schulleitung nach der Auskunft selbst geeignete Maßnahmen ergreifen.[1]

In Bayern fällt die ordnungsgemäße Instandhaltung der Räume nach dem Kultusministerium in den Verantwortungsbereich des kommunalen Schulaufwandsträgers, und die Kommune veranlasst danach auch die nötigen Maßnahmen.[2] Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land, der Grundsatz ist aber ähnlich: Der Träger des Gebäudes kümmert sich um die Sanierung, die Leitung der Einrichtung um den Alltag darin. Bei einer Kita ist das ihr Träger, etwa die Gemeinde, eine Kirchengemeinde oder ein Verein.

## Welche Rolle das Gesundheitsamt spielt

Kindertageseinrichtungen, Horte und Schulen sind nach § 33 des Infektionsschutzgesetzes Gemeinschaftseinrichtungen, und nach § 36 müssen sie Hygienepläne aufstellen und unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.[3] Nach einer Übersicht der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz schätzt das Gesundheitsamt eine mögliche Gefährdung durch Schimmel nur bei öffentlichen Gebäuden oder in Amtshilfe ein, berät umweltmedizinisch und hat je nach Landesrecht in öffentlichen Gebäuden auch Eingriffsbefugnisse.[4]

Für Eltern ist das Gesundheitsamt damit eine Stelle, die unabhängig vom Träger auf das Gebäude schauen kann. Wenden Sie sich dorthin, wenn Hinweise auf Schimmel nicht ernst genommen werden oder Kinder und Personal über Beschwerden klagen. Wie bei [Schimmel im Kinderzimmer](https://www.stmb24.de/schadenwissen/schimmel/schimmel-im-kinderzimmer-babys-und-kinder) zu Hause sollten Kinder mit Asthma oder Allergien befallene Räume bis zur Sanierung meiden.

## Muss der Raum gesperrt werden?

Das Feststellen einer Schimmelquelle ist nach dem bayerischen Kultusministerium nicht gleichzusetzen mit einer gesundheitlichen Gefährdung der Nutzer, und eine Nutzung befallener Schulräume ist daher nicht notwendigerweise unzulässig.[2] Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollten Schimmelquellen danach aber entfernt oder saniert werden.[2] Nach einer [Neubautrocknung](https://www.stmb24.de/neubautrocknung) der Klassenräume in den Ferien bleibt den Kindern der Kontakt mit dem Arbeitsbereich erspart.

Einzelne Richt- oder Grenzwerte für Schimmel in Luft- oder Staubproben lassen sich nach der Antwort nicht angeben, weil die Belastung räumlich und zeitlich stark schwankt und sich Messwerte bislang nicht mit gesundheitlichen Wirkungen verknüpfen lassen.[2] Bei Messungen im Innenraum gehört danach immer eine Vergleichsmessung der Außenluft dazu, und am Anfang aller Maßnahmen steht die Suche nach der Ursache des Befalls.[2]

## Woher die Feuchte in Schulgebäuden kommt

Schimmelbefall ist nach dem [Leitfaden des Umweltbundesamts](https://www.stmb24.de/themen/uba-schimmelleitfaden) für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden in vielen Schulen ein Problem.[5] Feuchte kann danach von außen eindringen, als Erdfeuchte durch nicht abgedichtete Kellerwände, als Regenwasser durch undichte Dächer oder als Schlagregen bei Fassadenschäden, sie kann aus undichten Rohrleitungen und Schläuchen stammen, und bei zu hoher Raumluftfeuchte oder zu kalten Bauteilen schlägt sie sich als Tauwasser nieder.[5]

Ob ein Bauteil aus baulichen Gründen oder wegen zu wenig Heizen zu kalt ist und ob die Raumluft wegen zu wenig Lüften oder wegen eines unerkannten Feuchteschadens zu feucht ist, lässt sich nach dem Leitfaden meist nur mit Messungen von Fachleuten klären.[5] Platzt in der Schule eine Leitung, sperrt der [Notdienst](https://www.stmb24.de/24-stunden-notdienst) ab, bevor verdeckte Bauteile durchfeuchten. Auch die Erde von Topfpflanzen im Klassenzimmer kann danach eine Quelle für Schimmelpilze sein.[5]

## Lüften im Klassenraum

Der Muster-Hygieneplan im Leitfaden sieht vor, dass Klassenzimmer ohne technische Lüftung mindestens nach jeder Schulstunde sowie vor und nach dem Unterricht möglichst quer gelüftet werden.[5] Wer lüftet und wie, legt danach die Schulleitung fest, und eine Lüftungsampel kann die Luftqualität sichtbar machen, weil der Mensch Kohlendioxid nicht wahrnehmen kann.[5]

## Was Eltern tun können

Bei Beschwerden in Schulen, Kindergärten und Tagesstätten sollte nach dem Leitfaden frühzeitig der Sachverstand der Gesundheitsbehörden hinzugezogen werden, und Verantwortliche wie Betroffene, ausdrücklich auch Eltern, sollen gleichermaßen einbezogen werden.[5] Dazu gehört danach, Klagen ernst zu nehmen, laufend zu informieren, die Betroffenen an Entscheidungen zu beteiligen und am Ende eine Kontrolle und Abnahme durchzuführen, gegebenenfalls mit allen Beteiligten.[5]

1. Beobachtungen notieren: Raum, Stelle, Geruch, Zeitpunkt und Beschwerden der Kinder.
2. Die Leitung von Schule oder Kita schriftlich informieren und um eine Begehung bitten.
3. Die Elternvertretung einbinden, damit das Anliegen gebündelt vorgetragen wird.
4. Nach der Ursache, dem Gutachten und dem Sanierungsplan fragen.
5. Bleibt es ohne Ergebnis, das Gesundheitsamt einschalten.
6. Nach der Sanierung das Ergebnis der Endkontrolle erfragen.

Hat Ihr Kind Asthma, eine [Schimmelallergie](https://www.stmb24.de/schadenwissen/schimmel/schimmelallergie-feststellen-und-was-hilft) oder eine Immunschwäche, sprechen Sie mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt und sagen Sie der Einrichtung Bescheid, damit das Kind bis zur Sanierung nicht in den betroffenen Räumen betreut wird.

Wie eine gemeinsame Begehung aussehen kann, beschreibt die bayerische Antwort an einem Beispiel: Schulleitung, Hausmeister, ein Vertreter des Sachaufwandsträgers, der Vorsitzende des Elternbeirats und ein Vertreter des Gesundheitsamts sahen sich die Räume zusammen an.[2]

## Wenn der Geruch eine andere Ursache hat

Muffiger Geruch muss nicht von Schimmel kommen. Der Leitfaden schildert einen Schulkomplex in Fertigbauweise aus den 1970er-Jahren, in dem nach Wasserschäden durch undichte Flachdächer ein Schimmelproblem vermutet wurde, und Eltern berichteten von einem Geruch, der an der Kleidung der Kinder haftete.[5] Als Quelle fanden die Untersuchungen wasserfeste [Spanplatten](https://www.stmb24.de/themen/spanplatte), die werkseitig mit einem chlornaphthalinhaltigen Holzschutzmittel behandelt worden waren.[5]

Bleiben Geruch und Beschwerden trotz Sanierung, gehört deshalb auch die Frage nach Schadstoffen aus Bauprodukten zur Untersuchung.

## Häufige Fragen

### Muss eine Schule mit Schimmel geschlossen werden?

Nicht in jedem Fall: Die Nutzung befallener Räume ist nach dem bayerischen Kultusministerium nicht notwendigerweise unzulässig.[2] Über eine Schließung entscheidet in Berlin das Bezirksamt als Schulträger, gestützt auf die fachliche Einschätzung von Experten.[1]

### Gilt das auch für die Kita?

Der Leitfaden des Umweltbundesamts behandelt Schulen, Kindergärten und Tagesstätten beim Vorgehen in Beschwerdefällen gemeinsam.[5] Kitas sind wie Schulen Gemeinschaftseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz und unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.[3]

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## Quellen

1. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin: [Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/27573: Schimmel an öffentlichen Schulen (26.05.2021)](https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27573.pdf). Vorbemerkung und Antworten zu 2., 4., 5. und 14. Abgerufen am 08.10.2026.
2. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: [Antwort auf die Schriftliche Anfrage Schimmelbefall in Schulräumen (Bayerischer Landtag, Drucksache 16/7204)](https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0007204.pdf). Antwort vom 02.02.2011, zu 1. bis 3. Abgerufen am 08.10.2026.
3. Bundesministerium der Justiz: [Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 33 Gemeinschaftseinrichtungen und § 36 Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen](https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html). § 33, § 36 Abs. 1. Abgerufen am 08.10.2026.
4. Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) der AOLG: [Zuständigkeiten der verantwortlichen Personen und Stellen bei Schimmelbefall (09/2023)](https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/925312/9a6661ea9655443140891d9b5bb6d431/zustaendigkeiten-der-verantwortlichen-personen-oder-stellen-bei-schimmelbefall-data.pdf). Zeile Gesundheitsamt. Abgerufen am 08.10.2026.
5. Umweltbundesamt: [Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden (August 2008)](https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/publikation/long/3689.pdf). Abschnitte B-7, D-1, D-2.2 und Anhang 1 Muster-Hygieneplan. Abgerufen am 08.10.2026.

Schadenwissen

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