# Trocknung in der Mietwohnung: Müssen Mieter die Geräte dulden?

> Warum Mieter eine Trocknung dulden müssen, was der Vermieter ankündigen und erstatten muss, wann eine Minderung greift und was gilt, wenn er nichts unternimmt.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/trocknung/trocknung-mietwohnung-muessen-mieter-geraete-dulden
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Ja. Erhaltungsmaßnahmen, also Arbeiten, mit denen die Wohnung instand gehalten oder wieder instand gesetzt wird, muss der Mieter nach § 555a BGB dulden, und die Trocknung nach einem Wasserschaden gehört dazu.[1] Muss sie sofort beginnen, entfällt die sonst nötige rechtzeitige Ankündigung, und Aufwendungen wie den Strom für die Geräte hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen.[1] Ist die Wohnung währenddessen nur eingeschränkt nutzbar, kann die Miete gemindert werden.[2]

## Was das Gesetz verlangt

Nach § 555a BGB hat der Mieter Erhaltungsmaßnahmen zu dulden, gemeint sind alle Arbeiten, mit denen die Mietsache instand gehalten oder instand gesetzt wird.[1] Nach einem Wasserschaden ist die [Trocknung](https://www.stmb24.de/trocknung) der erste Schritt dieser Instandsetzung, denn ohne sie lassen sich Estrich, Putz und Bodenbelag nicht wiederherstellen.

Solche Maßnahmen muss der Vermieter rechtzeitig ankündigen, außer sie wirken sich nur unerheblich auf die Wohnung aus oder müssen sofort durchgeführt werden.[1] Nach einem frischen Wasserschaden zieht das Wasser weiter in [Estrich](https://www.stmb24.de/themen/estrich) und Wände, die Trocknung eilt also, und eine lange Vorankündigung ist dann nicht zu erwarten. Vereinbarungen, die von diesen Regeln zum Nachteil des Mieters abweichen, sind unwirksam.[1]

## Zugang für Messungen und Wartung

Zur Duldung gehört, dass die Fachleute in die Wohnung kommen dürfen, um Geräte aufzustellen, Bohrungen zu setzen, zu messen und am Ende abzubauen. Die Messtermine sind für das [Trocknungsprotokoll](https://www.stmb24.de/themen/trocknungsprotokoll) wichtig, denn erst die Messung zeigt, wann die Geräte abgebaut werden können. Fallen Termine aus, verlängert sich die Trocknung.

- Messtermine mit dem Trocknungsbetrieb absprechen und eine erreichbare Telefonnummer hinterlegen
- die Geräte nicht verstellen, abschalten oder abdecken, ohne Rücksprache
- Fenster in den Räumen mit Kondensationstrocknern nach Absprache geschlossen halten
- Auffälligkeiten wie Wasser am Gerät, Geruch oder Ausfall sofort melden

## Strom und andere Aufwendungen

Aufwendungen, die der Mieter wegen einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen, und auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.[1] Bei einer Trocknung geht es vor allem um den Strom der Geräte, der über den Zähler der Wohnung läuft.

Notieren Sie darum die Stände eines Zwischenzählers oder des Wohnungszählers beim Aufbau und beim Abbau der Geräte, fotografieren Sie die Anzeige und legen Sie die Werte dem Vermieter vor. Für die [Abwicklung mit der Versicherung](https://www.stmb24.de/kosten-und-abwicklung) des Vermieters sind diese Werte der Beleg für den Stromverbrauch. Fragen Sie den Trocknungsbetrieb, ob er die Zählerstände auch im Protokoll festhält. Klären Sie bei dieser Gelegenheit auch, ob die [Fenster auf oder zu](https://www.stmb24.de/schadenwissen/trocknung/fenster-auf-oder-zu-lueften-waehrend-trocknung) bleiben sollen und ob die Heizung laufen darf.

## Erst melden, dann mindern

Einen Mangel, der den vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt, muss der Mieter zuerst dem Vermieter mitteilen und dessen Beseitigung verlangen.[2] Wer Mängel nicht unverzüglich meldet, kann sich schadensersatzpflichtig machen, und bleibt die Anzeige über längere Zeit aus, können das Recht zur Minderung und der Anspruch auf Schadensersatz verloren gehen.[2]

Melden Sie einen Wasserschaden darum sofort telefonisch und halten Sie danach schriftlich fest, wann er entdeckt wurde, welche Räume betroffen sind und was bereits unternommen wurde. Fotos vom Zustand vor [Beginn der Trocknung](https://www.stmb24.de/schadenwissen/trocknung/wie-schnell-muss-die-trocknung-beginnen) helfen später, die Einschränkungen zu belegen.

## Miete mindern während der Trocknung

Eine Minderung muss nicht beantragt werden, sie ist ein gesetzliches Recht, das der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters geltend machen kann, vorausgesetzt, der Mangel wurde angezeigt.[2] Sie beginnt grundsätzlich mit dem Eintritt des Mangels und endet mit seiner Beseitigung, und ihre Höhe richtet sich nach der konkreten Beeinträchtigung, eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit reicht nicht.[2]

Während einer Trocknung kann die Beeinträchtigung erheblich sein, etwa wenn ein Zimmer nicht nutzbar ist, Geräte Tag und Nacht laufen oder das Bad ausfällt. Damit die Kürzung nicht zu hoch ausfällt, sollten Mieter sich vorher bei einer Mieterberatung oder in einer Anwaltskanzlei beraten lassen.[2]

Auch wer den Schaden selbst leicht fahrlässig verursacht hat, ist nicht in jedem Fall ohne Rechte. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.11.2014 kann ein Mieter, dessen Schaden von der [Wohngebäudeversicherung](https://www.stmb24.de/themen/wohngebaeudeversicherung) gedeckt ist und der deren Kosten anteilig trägt, vom Vermieter die Beseitigung des Schadens verlangen und gegebenenfalls die Miete mindern.[3]

## Wenn der Vermieter nichts unternimmt

Reagiert der Vermieter nicht, darf der Mieter den Mangel selbst beseitigen lassen, wenn er den Vermieter vorher mit angemessener Frist erfolglos dazu aufgefordert und in Verzug gesetzt hat.[2] Dasselbe gilt, wenn die umgehende Beseitigung nötig ist, um die Wohnung zu erhalten oder wiederherzustellen, und die Kosten kann der Mieter vom Vermieter verlangen oder mit der Miete verrechnen, auf Wunsch auch als Vorschuss.[2]

Entsteht durch den Mangel ein Schaden, etwa an Möbeln, und hat der Vermieter den Mangel zu vertreten, kann der Mieter Ersatz verlangen.[2] Bevor Sie selbst einen Trocknungsbetrieb beauftragen, stellen Sie die Aufforderung mit Frist schriftlich und lassen Sie sich beraten, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

## Was Vermieter bedenken sollten

Der Vermieter hat die Wohnung während der Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten, und nach dem Bundesgerichtshof ist er in der Regel gehalten, bei einem versicherten Schaden die Wohngebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen und den Schaden zu beseitigen, wenn der Mieter deren Kosten anteilig trägt.[3] Eine schnelle Trocknung liegt also auch in seinem Interesse, denn solange der Mangel nicht beseitigt ist, kann die Minderung andauern.[2]

Hilfreich ist eine kurze schriftliche Information an die Mieter: welche Geräte wie lange laufen sollen, wer die Messungen macht, wie der Strom abgerechnet wird und wen sie bei Problemen erreichen. Das vermeidet Streit und Ausfälle.

## Häufige Fragen

### Darf ich die Trocknung verweigern?

Nein, wenn es um die Instandsetzung der Wohnung geht. Arbeiten, mit denen die Wohnung nach einem Schaden wieder instand gesetzt wird, hat der Mieter zu dulden, und die Trocknung gehört dazu.[1] Wer den Zugang verweigert, verlängert die Zeit, in der Estrich und Wände nass bleiben.

### Muss ich nachts laute Geräte hinnehmen?

Schalten Sie die Geräte nicht eigenmächtig ab, denn jede Pause verlängert die Trocknung. Sprechen Sie mit dem Betrieb über den Aufstellort, über Schallschutz oder über einen Raumwechsel für die Nacht. Ist die Nutzung der Wohnung dadurch erheblich beeinträchtigt, kann das eine Minderung rechtfertigen, deren Höhe sich nach der konkreten Beeinträchtigung richtet.[2]

### Ab wann darf ich die Miete mindern?

Ab dem Eintritt des Mangels, vorausgesetzt, Sie haben ihn dem Vermieter angezeigt. Die Minderung endet, wenn der Mangel beseitigt ist.[2]

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Belege

## Quellen

1. Bundesministerium der Justiz: [Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 555a Erhaltungsmaßnahmen](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555a.html). § 555a Abs. 1 bis 4. Abgerufen am 05.10.2026.
2. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin: [Berliner Mietratgeber: Wohnungsmängel und Wohnungsaufsicht](https://www.berlin.de/sen/wohnen/wissen-fuer-mieter/berliner-mietratgeber/wohnungsmaengel-und-wohnungsaufsicht/). Abschnitt Welche Rechte haben Mieter? Abgerufen am 05.10.2026.
3. Bundesgerichtshof: [Pressemitteilung Nr. 170/2014: Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/2014170.html). Urteil vom 19.11.2014, VIII ZR 191/13. Abgerufen am 05.10.2026.

Schadenwissen

### Weiterlesen

- [Rauchmelder bei Wasserschaden und Trocknung: Prüfen, abnehmen, wieder anbringen](https://www.stmb24.de/schadenwissen/trocknung/rauchmelder-bei-wasserschaden-und-trocknung)
- [Wie laut sind Trocknungsgeräte und was hilft dagegen?](https://www.stmb24.de/schadenwissen/trocknung/wie-laut-sind-trocknungsgeraete-was-hilft)
- [Trocknung im Mehrfamilienhaus: Strom, Zugang und Nachbarn](https://www.stmb24.de/schadenwissen/trocknung/trocknung-im-mehrfamilienhaus-strom-zugang-nachbarn)
- [Alle Texte im Bereich Trocknung und Messtechnik](https://www.stmb24.de/schadenwissen/trocknung)

Einsatzgebiet

### Bautrocknung vor Ort

- [Bautrocknung Sierksdorf](https://www.stmb24.de/einsatzgebiet/sierksdorf/bautrocknung)
- [Bautrocknung Bad Oldesloe](https://www.stmb24.de/einsatzgebiet/bad-oldesloe/bautrocknung)
- [Bautrocknung Kellenhusen](https://www.stmb24.de/einsatzgebiet/kellenhusen/bautrocknung)
- [Alle Orte im Einsatzgebiet](https://www.stmb24.de/einsatzgebiet)
