# Auto in der überfluteten Tiefgarage: Welche Versicherung zahlt?

> Auto in der vollgelaufenen Tiefgarage: wann die Teilkasko zahlt, wann nur die Vollkasko, was bei Elektroautos gilt und wer für die Garage selbst aufkommt.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/auto-ueberflutete-tiefgarage-welche-versicherung-zahlt
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Steht ein geparktes Auto in der vollgelaufenen Tiefgarage im Wasser, ist das nach der Verbraucherzentrale ein Fall für die Teilkasko, und eine Rückstufung droht dort nicht.[1] Wer selbst ins Wasser fährt, braucht die Vollkasko.[1] Schäden an der Garage durch Starkregen oder Hochwasser trägt die Gebäudeversicherung nur mit Elementarschutz.[2] Das nasse Auto wird nicht gestartet, es wird geschoben oder abgeschleppt.[3]

## Erst die Sicherheit, dann das Auto

Eine Tiefgarage unter Wasser ist so gefährlich wie ein vollgelaufener Keller. Leuchten, Ladepunkte, Pumpen und das Tor hängen am Strom des Hauses, und unter der Wasseroberfläche sieht niemand, was noch unter Spannung steht. Gehen Sie nicht hinunter, um das Auto zu retten, solange Wasser steht oder steigt. Die Stromkreise der Garage schaltet die Hausverwaltung oder ein [Elektriker](https://www.stmb24.de/elektroinstallation) an der Sicherung ab. Steht die Unterverteilung selbst im Wasser, sind Feuerwehr oder Netzbetreiber zuständig.

Ist das Wasser abgelaufen, gilt für das Auto der wichtigste Rat des ADAC: keine Folgeschäden riskieren, den Wagen also gar nicht erst starten, bei Bedarf an einen trockenen Ort schieben oder abschleppen lassen, die Fahrzeugbatterie abklemmen und das Auto in die Werkstatt bringen lassen.[3]

## Geparkt und überflutet: ein Fall für die Teilkasko

Die Teilkasko deckt nach der Stiftung Warentest Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Hagel, Blitz, Sturm oder Überschwemmung, und bei Wasser gilt eine Faustregel: Kommt das Wasser zum Auto, zahlt sie, kommt das Auto zum Wasser, zahlt sie nicht.[4]

Für das abgestellte Auto in der Tiefgarage ist das die günstige Seite der Regel. Nach der Verbraucherzentrale ist das stehende Fahrzeug, das überflutet wird, über die Teilkasko versichert, und weil diese Police keine Schadenfreiheitsrabatte kennt, müssen Halter keine Rückstufung befürchten.[1] Eine vereinbarte [Selbstbeteiligung](https://www.stmb24.de/themen/selbstbeteiligung) wird von der Entschädigung abgezogen, und ob Zubehör wie Kindersitz oder Verbandskasten mitversichert ist, regelt jede Gesellschaft selbst.[1]

Die Klausel, die nahezu alle Versicherer verwenden, nennt die Überschwemmung als eine der versicherten Naturgewalten.[5] Lief das Wasser dagegen aus einer geplatzten Leitung des Hauses in die Garage, ist das keine Naturgewalt. Fragen Sie dann beim Kaskoversicherer nach, bevor Sie mit einer Zusage rechnen. Fahrräder, Reifen und Kartons, die neben dem Auto lagern, gehören nicht zur Kasko. Klären Sie für diese Dinge mit Ihrer [Hausratversicherung](https://www.stmb24.de/themen/hausratversicherung), was der Vertrag für Garagen vorsieht.

## Selbst ins Wasser gefahren

Die Vollkasko enthält nach der Verbraucherzentrale stets eine Teilkasko und deckt auch selbst verschuldete Schäden, ausdrücklich auch Schäden durch Hochwasser beim Durchfahren.[1] Anders als in der Teilkasko folgt nach einem Vollkaskoschaden meist eine Höherstufung.[1] Für Wasser im Motor haben Gerichte nach der Stiftung Warentest schon anerkannt, dass eindringendes Wasser als mechanische Gewalt und damit als Unfall gilt, den die Vollkasko abdeckt.[4]

Ohne Vollkasko wird es eng, aussichtslos ist es aber nicht. Das Landgericht Bochum hat am 21.04.2015 einen Überschwemmungsschaden der Teilkasko angenommen, als die Fahrbahn wegen Starkregens überschwemmt war und der Fahrer die Wasserfläche nicht früh genug wahrgenommen hatte (Az. 9 S 204/14).[5] Der Fachdienst IWW nennt diese Sicht neu und überraschend.[5] Ausgeschlossen bleiben nach der üblichen Klausel Schäden, die auf ein durch die Naturgewalt veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückgehen.[5]

Für die Rampe einer Tiefgarage, auf der schon Wasser steht, ist die Entscheidung kein Freibrief. Wer sieht, dass unten Wasser steht, und trotzdem hinunterfährt, bringt das Auto zum Wasser. Den Schaden an der Garage selbst trägt bei [Starkregen und Rückstau](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/starkregen-und-rueckstau-welche-versicherung-zahlt) nur ein Elementarschutz des Eigentümers.

## Gewarnt und trotzdem stehen gelassen

Wer trotz Warnung sein Auto in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellt, riskiert nach der Verbraucherzentrale, dass der Versicherer nur einen Teil zahlt oder ganz ablehnt, und oftmals kürzt die Gesellschaft entsprechend der Schwere des Verschuldens.[1]

Für eine Tiefgarage, die bei [Starkregen](https://www.stmb24.de/themen/starkregen) schon einmal vollgelaufen ist, ist das eine echte Frage. Liegt eine Unwetterwarnung vor und lässt sich das Auto gefahrlos nach oben fahren, tun Sie es rechtzeitig. Steht das Wasser bereits auf der Rampe, bleibt das Auto unten, und Sie bleiben oben.

## Wie hoch stand das Wasser am Auto?

Wasserstand am Auto und Einschätzung des ADAC

| Wasserstand | Einschätzung |
| --- | --- |
| unter dem Türschweller, Innenraum trocken | Schäden nicht auszuschließen, bei Auffälligkeiten die Bauteile im Bodenbereich prüfen lassen |
| über dem Türschweller oder im Innenraum | Schäden sehr wahrscheinlich, alle nassen Funktionsbauteile prüfen lassen |
| bis zur Unterkante der Scheiben | wirtschaftlicher Totalschaden |

Nach den Hinweisen des ADAC zu Wasserschäden am Auto.[3]

Stand das Wasser über dem Schweller, empfiehlt der ADAC, Gurtstraffer und Gurtaufrollautomaten sicherheitshalber zu tauschen, und Bodenbeläge und Dämmmatten müssen in aller Regel ersetzt werden, weil sich Schmutz darunter normalerweise auch mit einem Nasssauger nicht entfernen lässt.[3] Ein [Kostenvoranschlag](https://www.stmb24.de/themen/kostenvoranschlag) der Werkstatt schützt nach dem ADAC vor Überraschungen.[3]

Ist das Auto zerstört oder weggeschwemmt, erhalten Geschädigte nach dem GDV meist den Wiederbeschaffungswert oder, je nach Vertrag, den Neupreis, und der Restwert des Wracks wird abgezogen.[2]

## Elektroauto unter Wasser

Die Ratschläge gelten nach dem ADAC auch für Elektroautos: Stecker, Kontakte und Hochvoltbatterie sind wasserdicht ausgeführt, und bei zeitweiliger Wassereinwirkung besteht kein erhöhtes Stromschlagrisiko.[3] Stand der Wagen länger unter Wasser oder wurde die Batterie mechanisch beschädigt, etwa weil das Auto aufgeschwommen ist, kann ein undefinierter Zustand eingetreten sein, und der ADAC rät zu einem Sicherheitsabstand von etwa einem Meter.[3] Geborgen wird das Auto dann erst nach einer Begutachtung durch eine fachkundige Person nach den Vorgaben des Herstellers.[3]

Schließen Sie ein solches Auto bis zur Begutachtung nicht an die Wallbox oder an einen Ladepunkt in der Garage an. Sagen Sie dem Abschleppdienst und der Werkstatt gleich, dass es ein Elektroauto ist.

## Die Garage selbst gehört zum Gebäude

Für die Tiefgarage ist nicht die Kasko zuständig. Wer eine Wohngebäudeversicherung mit [Elementarschutz](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/elementarschutz-nachtraeglich-abschliessen) hat, bekommt nach dem GDV nach Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau die Reparaturen im und am Haus und an Nebengebäuden wie einer Garage ersetzt, ebenso die Trockenlegung und Sanierung.[2] Grundwasser, das unterirdisch eindringt und das Mauerwerk beschädigt, ist danach nicht versichert, wohl aber die Überschwemmung, wenn es an die Oberfläche gedrückt wird und von dort ins Gebäude läuft.[2]

In einer Wohnanlage meldet die Hausverwaltung den Schaden an der Garage, den Schaden am eigenen Auto meldet jeder Halter selbst. Fotos vom Wasserstand an Wänden, Stützen und Fahrzeugen helfen beiden Versicherern. Nach dem Abpumpen bleiben Wände, Fugen und Technikräume feucht. Lassen Sie die Feuchte messen und die [Trocknung](https://www.stmb24.de/trocknung) dokumentieren, bevor die Garage wieder voll genutzt wird.

## Melden, Weisungen einholen, abschleppen

Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt in § 82 vom Versicherungsnehmer, für Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, zumutbare Weisungen des Versicherers zu befolgen und Weisungen einzuholen, wenn die Umstände es gestatten.[6]

- das Auto nicht starten und den Wasserstand am Wagen fotografieren, bevor er bewegt wird
- den Schaden beim Kaskoversicherer melden und fragen, wohin der Wagen gebracht werden soll
- klären, ob der Versicherer einen Gutachter schickt, bevor eine Reparatur beauftragt wird
- Abschlepp- und Werkstattbelege aufbewahren
- den Schaden an der Garage der Hausverwaltung oder dem eigenen Gebäudeversicherer melden

## Häufige Fragen

### Werde ich nach einem Überschwemmungsschaden in der Teilkasko hochgestuft?

Nein. Die Teilkasko kennt nach der Verbraucherzentrale keine Schadenfreiheitsrabatte, eine Rückstufung droht deshalb nicht.[1] Abgezogen wird nur eine vereinbarte Selbstbeteiligung.[1]

### Der Motor springt nach dem Wasser wieder an. Darf ich losfahren?

Der ADAC rät, ein Auto nach einem Wasserschaden gar nicht erst zu starten und es in die Werkstatt bringen zu lassen.[3] Gelangt Wasser über den Luftansauger in den Motor, kann es einen Wasserschlag auslösen, wie ihn die Stiftung Warentest an einem Fall beschreibt.[4]

### Wer zahlt das Abpumpen und Trocknen der Tiefgarage?

Bei Wasser von außen die Wohngebäudeversicherung, wenn sie den Elementarschutz enthält: Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes gehören nach dem GDV dann zu den Leistungen.[2] Ohne diesen Baustein tragen Eigentümer oder Gemeinschaft die Kosten selbst.

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Belege

## Quellen

1. Verbraucherzentrale Bundesverband: [Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung?](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/regen-hagel-sturm-und-gewitter-wofuer-haftet-welche-versicherung-13903) Abschnitte zur Kfz-Teilkasko- und Vollkaskoversicherung mit Hinweis zum Abstellen in gefährdeten Gebieten. Abgerufen am 08.10.2026.
2. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): [Hochwasser: So sind die Schäden versichert](https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/news/hochwasser-schaden-versicherung-163230). Abschnitte Keller unter Wasser, Grundwasser und Auto unter Wasser. Abgerufen am 08.10.2026.
3. ADAC e. V.: [Wasserschaden am Auto: Das sind die Folgen](https://www.adac.de/infotestrat/unfall-schaeden-und-panne/auto-unter-wasser/). Abschnitte zu den Wasserständen, zu Elektroautos und Einleitung. Abgerufen am 08.10.2026.
4. Stiftung Warentest: [Autoversicherung: Wasser im Motor, wer zahlt?](https://www.test.de/Autoversicherung-Wasser-im-Motor-wer-zahlt-4607025-0/) Abschnitte Teure Reparaturkosten bei Wasserschlag, Wann die Teilkasko zahlt und Wann die Vollkasko zahlt. Abgerufen am 08.10.2026.
5. IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH: [Teilkasko: Auch das Fahren bei Starkregen kann einen Überschwemmungsschaden auslösen (LG Bochum, Urteil vom 21.04.2015, Az. 9 S 204/14)](https://www.iww.de/ue/kfz-versicherung/teilkasko-auch-das-fahren-bei-starkregen-kann-einen-ueberschwemmungsschaden-ausloesen-f85831). Fachbeitrag vom 29.05.2015, frei lesbarer Teil mit Sachverhalt und Klausel. Abgerufen am 08.10.2026.
6. Bundesministerium der Justiz: [Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 82 Abwendung und Minderung des Schadens](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__82.html). § 82 Abs. 1 und 2. Abgerufen am 08.10.2026.

Schadenwissen

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- [Nach Hochwasser: Welche Hilfen und Steuererleichterungen gibt es?](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/nach-hochwasser-welche-hilfen-und-steuererleichterungen)
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