# Leck über Monate unbemerkt: Zahlt die Versicherung?

> Schleichender Wasserschaden: was der BGH zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls entschied, was für Schimmel und undichte Fugen gilt und warum Sie sofort melden sollten.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/leck-ueber-monate-unbemerkt-zahlt-versicherung
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Ein Leitungswasserschaden, der sich über Monate entwickelt hat, ist nicht automatisch ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof entschied zu Bedingungen nach den VGB 2001, dass es für den Versicherungsfall nicht darauf ankommt, wann erstmals Wasser austrat, und dass für den Kunden die Entdeckung des Schadens zählt.[1] Melden Sie den Schaden sofort, sobald Sie ihn kennen.[2] Kam das Wasser durch eine undichte Silikonfuge, muss der Versicherer nach einem anderen BGH-Urteil nicht zahlen.[3]

## Wenn der Schaden endlich sichtbar wird

Ein schleichendes Leck kann sich erst nach Wochen oder Monaten zeigen: als [Fleck an der Wand](https://www.stmb24.de/schadenwissen/wasserschaden/feuchter-fleck-an-der-wand), als aufgequollene Sockelleiste, als Geruch oder Schimmel. Liegt der feuchte Bereich an Steckdosen, Schaltern oder Leuchten, trennen Sie diesen Raum an der Sicherung vom Strom, bevor Sie Verkleidungen abnehmen. Am Lichtschalter wird der Strom dort nicht unterbrochen. Hat der Sicherungskasten selbst Wasser abbekommen, betritt niemand den Raum, bis Feuerwehr oder Netzbetreiber da sind. Steht im Keller Wasser, das steigt, geht niemand hinunter.

Sperren Sie die betroffene Leitung oder die Wohnung ab, fotografieren Sie alles, was Sie sehen, und lassen Sie die Ursache orten, bevor geöffnet wird. Die [Leckageortung](https://www.stmb24.de/leckageortung) zeigt, ob das Wasser aus einer Leitung kommt und wie lange es dort schon austritt. Beides wird für die Versicherung wichtig.

## Was der Bundesgerichtshof zum schleichenden Leck entschieden hat

In dem Fall, den der BGH am 12.07.2017 unter dem Aktenzeichen IV ZR 151/15 entschied, war ein 2006 gebautes Haus seit dem 01.09.2006 gegen Leitungswasser versichert.[1] Aus einer undichten Leitung trat bis zur Entdeckung der Feuchtigkeitsschäden im Frühjahr 2008 ständig Wasser aus.[1] Der Versicherer wollte nur zahlen, wenn der erste Tropfen in versicherter Zeit ausgetreten war.

Der BGH sah das für Verträge nach den VGB 2001 anders.[1] Für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls kann nach dem Urteil nicht darauf abgestellt werden, wann aus der defekten Leitung erstmals Wasser austrat oder begann, versicherte Sachen zu schädigen.[1] Der durchschnittliche Versicherungsnehmer entnimmt den Bedingungen, dass der Leitungswasserschaden so lange andauert, wie Wasser bestimmungswidrig austritt und versicherte Sachen beschädigt, und dass es auf die Entdeckung des Schadens ankommt.[1]

Das Urteil betrifft das damalige Bedingungswerk, die VGB 2001.[1] Neuere Verträge können den Eintritt des Versicherungsfalls anders festlegen, deshalb gehört ein Blick in die eigenen Bedingungen zu jedem schleichenden Schaden.

## Rohrbruch und Nässeschaden sind zwei verschiedene Fälle

Der BGH unterschied in diesem Urteil zwei Leistungsversprechen.[1] Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung sind ein meist punktuelles Ereignis.[1] Der Leitungswasserschaden dagegen ist ein Geschehen, das sich regelmäßig über einen oft längeren Zeitraum erstreckt und bei dem der Schaden mit zunehmender Dauer durch ständig nachlaufendes Wasser größer wird.[1]

Für die Regulierung heißt das: Die Reparatur des Rohres und die Folgen des ausgetretenen Wassers an [Estrich](https://www.stmb24.de/themen/estrich), Wänden und Böden werden getrennt betrachtet. Halten Sie deshalb beides auseinander, wenn Sie Rechnungen und Fotos einreichen. Eine Rechnung, die Rohrreparatur, Ortung, Trocknung und Wiederherstellung getrennt ausweist, macht der Versicherung die Zuordnung leicht und vermeidet Rückfragen, die die Regulierung verzögern.

## Und der Schimmel, der dabei entstanden ist?

In Bauteilen, die über lange Zeit nass waren, kann Schimmel wachsen. Im entschiedenen Fall enthielten die Bedingungen einen Ausschluss für Schäden durch Schimmel.[1] Der BGH hielt fest, dass der Vertragszweck in Frage gestellt wird, wenn regelmäßige oder zwangsläufige Folgeschäden eines zunächst unerkannten [Leitungswasserschadens](https://www.stmb24.de/themen/leitungswasserschaden) von der Deckung ausgeschlossen werden.[1] Die Erwägungen zu einem früheren Urteil über den Ausschluss von Schwammschäden lassen sich nach dem BGH auf Schimmelschäden nicht ohne weiteres übertragen, und er verwies die Sache zurück.[1]

Ob ein Schimmelausschluss im eigenen Vertrag greift, ist damit nicht pauschal beantwortet. Lassen Sie Schimmel nach einem Leck in jedem Fall fachgerecht untersuchen und sanieren und melden Sie ihn als Teil des Leitungswasserschadens.

## Nicht jedes langsame Leck ist Leitungswasser

Wasser, das über Monate durch eine undichte Silikonfuge an Dusche oder Wanne in die Wand zieht, ist ein anderer Fall. Nach dem Bund der Versicherten entschied der BGH am 20.10.2021, dass Wohngebäudeversicherer für solche Nässeschäden nicht zahlen müssen, und nur leisten, wenn das Wasser direkt aus dem Rohrleitungssystem austritt.[3] Manche Altverträge können nach dem BdV weiterhin Schutz für solche Schäden bieten.[3]

Der BdV rät, [Silikonfugen](https://www.stmb24.de/schadenwissen/ausbau/silikonfugen-erneuern-wann-und-wie-oft) regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen und die Wartung zu dokumentieren, um im Schadenfall zeigen zu können, dass Instandhaltungsobliegenheiten erfüllt wurden.[3] Mieter melden Mängel an Silikonfugen umgehend dem Vermieter.[3]

## Melden, sobald Sie es wissen

Nach § 30 Abs. 1 VVG ist der Versicherungsfall unverzüglich zu melden, sobald Sie davon wissen.[2] Erfährt der Versicherer anderweitig rechtzeitig vom Schaden, hilft ihm eine Klausel zur Leistungsfreiheit wegen fehlender Anzeige nicht.[2] Nach § 82 VVG gehört es außerdem zu Ihren Pflichten, den Schaden so weit wie möglich abzuwenden und klein zu halten.[2]

Melden Sie deshalb noch am Tag der Entdeckung und schildern Sie, seit wann Ihnen Anzeichen aufgefallen sind. Messprotokolle der Leckortung und [Trocknung](https://www.stmb24.de/trocknung) zeigen später, wie weit das Wasser gekommen war.

## Häufige Fragen

### Hätte ich den Schaden früher bemerken müssen?

Die Pflicht, den Versicherungsfall anzuzeigen, setzt nach dem BGH voraus, dass Sie ihn kennen.[1] Pflichten zur Instandhaltung bleiben davon unberührt, deshalb lohnt es, Wartungen an Fugen und Leitungen zu dokumentieren.[3]

### Zahlt die Versicherung, wenn das Leck schon vor Vertragsbeginn bestand?

Im BGH-Fall nach den VGB 2001 genügte es, dass der Leitungswasserschaden sich jedenfalls auch in der versicherten Zeit ereignete, weil bis zur Entdeckung ständig Wasser austrat.[1] Ob das für Ihren Vertrag gilt, hängt von dessen Bedingungen ab.

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Belege

## Quellen

1. RWS Verlag Kommunikationsforum: [BGH, Urteil vom 12.07.2017, IV ZR 151/15 (Volltext)](https://www.rws-verlag.de/news/wirtschaftsrecht-aktuell/bgh-urteil-vom-12-juli-2017-iv-zr-15115-54046/). Leitsätze und Randnummern 20 bis 23 sowie 28 bis 35. Abgerufen am 06.10.2026.
2. Bundesministerium der Justiz: [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/BJNR263110007.html). § 30 Abs. 1 und 2, § 82 Abs. 1. Abgerufen am 06.10.2026.
3. Bund der Versicherten (BdV): [Undichte Silikonfuge: Wer zahlt für den Wasserschaden?](https://www.bundderversicherten.de/de/gut-beraten/ratgeber/2023-07-13-undichte-silikonfuge-wer-zahlt-fuer-den-wasserschaden-m960.html) Ratgeber vom 13.07.2023, Abschnitt Das Wichtigste auf einen Blick, zu BGH IV ZR 236/20. Abgerufen am 06.10.2026.

Schadenwissen

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