# Darf die Versicherung mir eine Firma vorschreiben?

> Der Versicherer darf prüfen und Weisungen zur Schadenminderung geben, den Sanierungsbetrieb wählen Sie. Was beim Ortstermin hilft und was bei Streit gilt.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/versicherung-firma-vorschreiben
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Nach den Musterbedingungen nicht. Der Versicherer ersetzt danach die erforderlichen Reparaturkosten, und wen Sie mit der Reparatur beauftragen, entscheiden Sie.[1] Er darf Weisungen zur Abwendung und Minderung des Schadens geben, die Sie befolgen müssen, soweit sie zumutbar sind.[2] Ein Partnerbetrieb des Versicherers ist ein Angebot, über das Sie entscheiden. Ob Ihr Vertrag etwas anderes regelt, steht in den Bedingungen.

## Was der Versicherer darf

Ein Versicherer darf prüfen, ob eine Maßnahme nötig ist und ob ihr Preis angemessen ist. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherungsnehmer zumutbare Weisungen des Versicherers befolgen und, wenn die Umstände es erlauben, Weisungen einholen.[2] Eine solche Weisung kann etwa sein, sofort zu trocknen oder ein beschädigtes Teil für die Begutachtung aufzubewahren.

Er darf außerdem einen Gutachter schicken und eine Rechnung kürzen, wenn Positionen nicht zum Schaden gehören. Nach den Musterbedingungen der [Hausratversicherung](https://www.stmb24.de/themen/hausratversicherung) ersetzt er bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten, die zum Zeitpunkt des Schadens erforderlich sind, und die Mehrwertsteuer nur, wenn sie bei der Wiederherstellung tatsächlich angefallen ist.[1]

## Was er nicht bestimmen kann

Wer bei Ihnen im Haus arbeitet, legen Sie fest, solange Ihr Vertrag nichts anderes vorsieht. Den Vertrag über die Sanierung schließen Sie mit dem Betrieb, Sie nehmen die Arbeit ab, und an diesen Betrieb wenden Sie sich, wenn später ein Mangel auftritt. Aus dieser Rollenverteilung folgt, dass auch die Auswahl bei Ihnen liegt. Das gilt für die [Wasserschadenbeseitigung](https://www.stmb24.de/wasserschadensanierung) genauso wie für den späteren Wiederaufbau von Böden und Wänden.

Der Versicherer schuldet Ihnen Geld für einen versicherten Schaden, keine Handwerkerleistung. Er kann darum vorschlagen, wer die Arbeit macht, und er kann die Kosten prüfen, die Ihr Betrieb ansetzt. Eine Pflicht, seinen Vorschlag anzunehmen, entsteht daraus ohne besondere Vereinbarung im Vertrag nicht. Ersetzt werden aber nur die erforderlichen Kosten, und was Ihr Betrieb darüber hinaus berechnet, kann beim Versicherer gekürzt werden.[1]

## Wenn ein Partnerbetrieb angeboten wird

Der Vorschlag kann schon im ersten Telefonat kommen, auch in einer Formulierung, die nach festem Ablauf klingt: Wir schicken Ihnen jemanden vorbei. Das kann ein gutes Angebot sein. Fragen Sie trotzdem nach, bevor Sie zusagen:

- Wer ist mein Vertragspartner, der Betrieb oder der Versicherer?
- An wen wende ich mich, wenn nach der Sanierung ein Mangel auftaucht?
- Welche Arbeiten sind mit dem Versicherer abgestimmt, und was zahle ich selbst?
- Wer misst die Feuchte und gibt die Räume für den Wiederaufbau frei?

## Kostenvoranschlag und schriftliche Zusage

Lassen Sie Ihren Betrieb nach der Aufnahme des Schadens eine Aufstellung der Arbeiten schreiben, mit Mengen, Flächen und der Dauer der Trocknung, und schicken Sie diese an den Versicherer. Je genauer die Aufstellung ist, desto weniger bleibt später strittig. [Fotos und Messwerte](https://www.stmb24.de/dokumentation) gehören dazu, denn sie zeigen, warum eine Wand geöffnet oder ein Estrich getrocknet werden muss.

Verlangen Sie die Zusage des Versicherers schriftlich, mit den Positionen, die er übernimmt. Eine mündliche Zusage am Telefon hilft im Streitfall nicht weiter. [Sofortmaßnahmen](https://www.stmb24.de/sofortmassnahmen), die weiteren Schaden abwenden, beginnen dagegen sofort, auch bevor eine Zusage vorliegt.

## Was Sie sagen können, wenn Druck gemacht wird

- "Ich habe bereits einen Fachbetrieb beauftragt, die Aufstellung geht Ihnen zu."
- "Bitte nennen Sie mir die Klausel meines Vertrags, aus der sich eine Bindung an einen bestimmten Betrieb ergibt."
- "Mit einem Ortstermin bin ich einverstanden, die Trocknung läuft in der Zwischenzeit weiter."
- "Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, welche Positionen Sie übernehmen."

Ob Ihr Vertrag besondere Regeln für die Auswahl des Betriebs enthält, steht in Ihren Bedingungen. Wer unsicher ist, verlangt die betreffende Stelle im Wortlaut, denn eine Bindung, die nicht im Vertrag steht, gibt es nicht.

## So läuft es, wenn Sie selbst beauftragen

Vom Schaden bis zur Abrechnung

1. Sofort Strom und Wasser abstellen Erreicht Wasser Steckdosen oder Geräte, wird vorher der Stromkreis an der Sicherung ausgeschaltet, dann das Wasser abgedreht und aufgenommen. Ein nasser Sicherungskasten bleibt unberührt, der Raum gesperrt, und Feuerwehr oder örtlicher Netzbetreiber werden gerufen. Diese Schritte dienen der Schadenminderung und warten auf keine Freigabe.
2. Gleich danach Schaden melden, Schadennummer holen Sagen Sie bei der Meldung gleich, dass Sie einen eigenen Fachbetrieb beauftragen.
3. Am selben Tag Ursache orten Der Betrieb sucht die undichte Stelle, damit kein Wasser nachläuft.
4. Vor den Arbeiten Umfang aufnehmen und melden Der Betrieb misst, dokumentiert und schickt eine Aufstellung an den Versicherer.
5. Beim Ortstermin Besichtigung durch den Gutachter Nehmen Sie teil, am besten mit dem Betrieb, der gemessen und geöffnet hat.
6. Nach der Freigabe Trocknung und Wiederherstellung Der Wiederaufbau beginnt, wenn die Messung zeigt, dass die Bauteile trocken sind.
7. Zum Schluss Abrechnung Direkt zwischen Betrieb und Versicherer oder über Sie, Selbstbeteiligung und Sonderwünsche getrennt.

## Der Ortstermin mit dem Gutachter

Zur Feststellung des Schadens kann der Versicherer einen Sachverständigen schicken. Die Stiftung Warentest rät, bei größeren Schäden die Schadenstelle möglichst unverändert zu lassen, damit der Versicherer sie begutachten lassen kann.[3] Sie weist auch darauf hin, dass Gutachter auf Seiten der Versicherer arbeiten, und empfiehlt, eine Person des Vertrauens als Zeugin dabeizuhaben.[3]

Bringen Sie zum Termin mit, was Ihr Betrieb erhoben hat: Messwerte, Fotos, [Aufmaß](https://www.stmb24.de/themen/aufmass) und, wenn vorhanden, ausgebaute Teile wie ein defektes Rohrstück. Wer den Bodenaufbau geöffnet und gemessen hat, kann den Umfang belegen, statt ihn nur zu behaupten. Bitten Sie um eine Kopie des Berichts.

## Wenn Sie sich nicht einigen

Streit über die Höhe des Schadens lässt sich in einem [Sachverständigenverfahren](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/sachverstaendigenverfahren-streit-ueber-schadenhoehe) klären, das nach den Musterbedingungen der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen kann.[1] Jede Seite benennt dafür einen Sachverständigen, und für Streitpunkte entscheidet ein Obmann.[1]

Bleibt der Ärger, hilft die Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft. Das Verfahren beim [Versicherungsombudsmann](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/aerger-mit-versicherung-wann-hilft-versicherungsombudsmann) ist für Beschwerdeführer kostenfrei, und bei Beschwerden bis 10.000 Euro entscheidet die Ombudsfrau bindend für den Versicherer.[4] Der Weg zu den Gerichten bleibt dabei immer offen.[4]

## Häufige Fragen

### Der Gutachter kürzt die Rechnung meines Betriebs. Was tun?

Lassen Sie sich die Kürzung schriftlich begründen und Position für Position aufschlüsseln. Strittig sind dann etwa Mengen oder Zeiten, und das lässt sich mit Messprotokoll und Aufmaß klären. Bleibt es strittig, kommt das Sachverständigenverfahren in Betracht.

### Muss ich den Gutachter in die Wohnung lassen?

Damit der Versicherer den Schaden feststellen kann, sollten Sie die Besichtigung ermöglichen. Die Stiftung Warentest rät, dazu eine Person des Vertrauens hinzuzuziehen.[3]

### Darf der Versicherer verlangen, dass ich mit der Reparatur warte?

Bei größeren Schäden ist es sinnvoll, die Schadenstelle möglichst unverändert zu lassen, bis der Versicherer sie begutachten konnte.[3] Mit Sofortmaßnahmen wie Wasser aufnehmen und Trocknen warten Sie dagegen nicht, denn Sie müssen den Schaden nach Möglichkeit mindern.[2]

### Kann ich den Betrieb mitten in der Sanierung wechseln?

Rechtlich ja, praktisch wird es schwierig, denn zwei Betriebe an einem Schaden streiten leicht über Aufmaß und Gewährleistung. Halten Sie den Stand am Tag des Wechsels vollständig fest, mit Fotos und Messwerten.

24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen

Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.

Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.

**0162 4428440** 24h Notruf
Belege

## Quellen

1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): [Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Quadratmetermodell), unverbindliche Musterbedingungen](https://www.gdv.de/resource/blob/6114/458ab7b03401b2bb3bd22b707a5ec6cc/allgemeine-hausrat-versicherungsbedingungen-vhb-2022-quadratmetermodell--data.pdf). A 17.1.2, A 17.2 und A 19. Abgerufen am 05.10.2026.
2. Bundesministerium der Justiz: [Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), § 82 Abwendung und Minderung des Schadens](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__82.html). § 82 Abs. 2. Abgerufen am 05.10.2026.
3. Stiftung Warentest: [Hausratversicherung: Einbruch, Brand, Wasserschaden, schnell und schlau reagieren](https://www.test.de/Hausratversicherung-Acht-Tipps-damit-der-Versicherer-im-Schadensfall-zahlt-5652344-0/). Artikel vom 01.08.2026, Abschnitt zu Sachverständigen. Abgerufen am 05.10.2026.
4. Versicherungsombudsmann e. V.: [Häufig gestellte Fragen zum Schlichtungsverfahren](https://www.versicherungsombudsmann.de/das-schlichtungsverfahren/haeufigefragen/). Antworten zu Kosten, Bindungswirkung und Gerichtsweg. Abgerufen am 05.10.2026.

Schadenwissen

### Weiterlesen

- [Wer zahlt beim Wasserschaden?](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/wer-zahlt-wasserschaden)
- [Versicherung kündigt nach dem Schaden: Was können Sie tun?](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/versicherung-kuendigt-nach-dem-schaden-was-tun)
- [Termin mit dem Schadenregulierer: Wie bereiten Sie sich vor?](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/termin-mit-dem-schadenregulierer-vorbereiten)
- [Alle Texte im Bereich Versicherung und Recht](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung)

Leistungen

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- [Kosten und Abwicklung](https://www.stmb24.de/kosten-und-abwicklung)

Einsatzgebiet

### Wasserschaden vor Ort

- [Wasserschaden Timmendorfer Strand](https://www.stmb24.de/einsatzgebiet/timmendorfer-strand)
- [Wasserschaden Wentorf bei Hamburg](https://www.stmb24.de/einsatzgebiet/wentorf)
- [Wasserschaden Bad Schwartau](https://www.stmb24.de/einsatzgebiet/bad-schwartau)
- [Alle Orte im Einsatzgebiet](https://www.stmb24.de/einsatzgebiet)
