# Wasserschaden beim Nachbarn verursacht: Wann zahlt die Haftpflicht?

> Verschulden, Zeitwert, Mietsachschaden und Eigentumswohnung: wann die Privathaftpflicht für einen Wasserschaden beim Nachbarn zahlt und wie Sie ihn richtig melden.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/wasserschaden-beim-nachbarn-wann-zahlt-haftpflicht
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Die Privathaftpflicht zahlt, wenn Sie für den Schaden beim Nachbarn haften, also wenn Sie ihn vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben.[1] Sie prüft dann, ob und in welcher Höhe Sie haften, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.[2] Melden Sie den Schaden unverzüglich und sagen Sie dem Nachbarn keine Zahlung zu, bevor der Versicherer seine Forderung geprüft hat.[3]

## Haftung setzt Verschulden voraus

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen.[1] Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, die man erwarten darf: den Badewannenhahn laufen lassen und weggehen, die Waschmaschine ohne festen Anschluss betreiben oder einen tropfenden Schlauch über Wochen ignorieren.

Platzt dagegen ein Rohr in der Wand, ohne dass jemand etwas versäumt hat, fehlt es am Verschulden. Dann haften Sie nach dieser Vorschrift nicht, und der Nachbar wendet sich mit seinem Schaden an seine eigenen Versicherungen. Der Bund der Versicherten fasst es so: Die Privathaftpflicht greift, wenn man andere schuldhaft geschädigt hat, etwa bei Wasserschäden in Nachbarwohnungen.[4]

## Was die Privathaftpflicht leistet

Nach den Musterbedingungen des Versichererverbands umfasst der Versicherungsschutz drei Dinge: die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.[2] Ist die Pflicht zum Schadensersatz verbindlich festgestellt, stellt der Versicherer Sie nach diesen Bedingungen binnen zwei Wochen vom Anspruch des Nachbarn frei.[2]

Die Abwehr ist ein eigener Wert. Sieht der Versicherer die Forderung als unberechtigt an, übernimmt er nach der Verbraucherzentrale die Abwehr auf eigene Kosten und Gefahr.[3] Fordert der Nachbar also zu viel oder für einen Schaden, den Sie nicht verursacht haben, streitet der Versicherer für Sie. Für einen Streit mit der Versicherung selbst, etwa über eine Ablehnung, kommt dagegen nur eine [Rechtsschutzversicherung](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/streit-mit-der-versicherung-hilft-rechtsschutzversicherung) in Frage.

## Zeitwert statt Neuwert

Beim Schadensersatz bekommt der Nachbar für einen Sachschaden die Reparaturkosten und eine Wertminderung, für eine zerstörte Sache den [Zeitwert](https://www.stmb24.de/themen/zeitwert).[3] Der Zeitwert ist nach der Verbraucherzentrale der Betrag, den eine gleichartige und gleichwertige Sache kostet, wenn man ihr Alter und ihre Abnutzung berücksichtigt.[3]

Für ein älteres Sofa des Nachbarn kommt damit weniger heraus als der Preis eines neuen. Für ihn kann es darum günstiger sein, seine Möbel über die eigene Hausratversicherung abzurechnen, die zum [Neuwert](https://www.stmb24.de/themen/neuwert) leistet. Welche Versicherung am Ende was übernimmt, klären die Versicherer dann untereinander, für Sie bleibt der eigene Haftpflichtversicherer der Ansprechpartner.

## Als Mieter: Schäden an der eigenen Wohnung

Haben Sie auch die eigene Mietwohnung beschädigt, etwa den Boden oder die Wand hinter der Waschmaschine, geht es um einen Mietsachschaden. Versichert ist nach den Musterbedingungen Ihre gesetzliche Haftpflicht für solche Schäden, wenn es um gemietete Wohnräume oder andere privat gemietete Räume in Gebäuden geht.[2] Läuft das Wasser noch in die Nachbarwohnung, rufen Sie den [Notdienst](https://www.stmb24.de/24-stunden-notdienst), denn die Kosten dieser Abwehr ersetzt die Haftpflicht ebenfalls.

Nicht versichert sind nach denselben Bedingungen Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Glasschäden, soweit man sich gesondert dagegen versichern kann, Schimmelschäden und Schäden an Heizung, Kessel, Warmwasserbereiter, Maschinen sowie an Elektro- und Gasgeräten.[2] Ein Wasserschaden am Boden ist also versichert, der kaputte Durchlauferhitzer der Wohnung nicht.

## In der Eigentumswohnung

Als Wohnungseigentümer ist die Haftpflicht für Ihre Wohnung als Sondereigentümer mitversichert. Verlangt die Eigentümergemeinschaft Ersatz für beschädigtes [Gemeinschaftseigentum](https://www.stmb24.de/themen/gemeinschaftseigentum), ist auch das nach den Musterbedingungen versichert, allerdings ohne den Teil, der auf Ihren eigenen Miteigentumsanteil entfällt.[2]

Läuft also Wasser aus Ihrer Wohnung in Decke und Wände, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, kann die Gemeinschaft Ansprüche gegen Sie stellen, wenn Sie den Schaden verschuldet haben. Ihren Anteil am Gemeinschaftseigentum tragen Sie selbst.

## Übergelaufene Toilette und Abwasser

Auch Abwasser kann beim Nachbarn landen, etwa wenn eine [verstopfte Toilette](https://www.stmb24.de/schadenwissen/wasserschaden/toilette-verstopft-und-uebergelaufen-was-tun) überläuft. Für Sachschäden durch Abwasser sind nach den Musterbedingungen nur Schäden durch häusliche Abwässer versichert.[2] Gewerbliche Abwässer fallen in der Privathaftpflicht nicht darunter.

## Was der Nachbar selbst tun sollte

Für den Nachbarn ist es sinnvoll, seinen Schaden auch der eigenen [Hausratversicherung](https://www.stmb24.de/themen/hausratversicherung) zu melden, besonders wenn noch unklar ist, ob Sie haften. Für Decke, Wände und Böden seiner Wohnung ist die Gebäudeversicherung des Hauses der Ansprechpartner, als Mieter meldet er das über seinen Vermieter.

Beide Seiten profitieren davon, wenn die Ursache schnell und nachvollziehbar geklärt wird. Eine [Leckageortung](https://www.stmb24.de/leckageortung) mit Fotos und Messwerten zeigt, woher das Wasser kam, und eine Messung in beiden Wohnungen zeigt, wie weit es sich ausgebreitet hat. Mit diesen Unterlagen lässt sich die Haftungsfrage sachlich klären.

## So melden Sie den Schaden richtig

Den Schaden müssen Sie Ihrer Versicherung unverzüglich melden.[3] Geben Sie dem Nachbarn Namen und Anschrift Ihrer Versicherung und die Vertragsnummer, und schicken Sie dem Versicherer Fotos, eine Beschreibung des Hergangs und die Forderung des Nachbarn, sobald sie vorliegt.

Zahlen Sie nichts aus eigener Tasche und sagen Sie nichts zu, bevor der Versicherer die Forderung geprüft hat. Ein Anerkenntnis, das Sie ohne seine Zustimmung abgeben, bindet den Versicherer nach den Musterbedingungen nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis bestanden hätte.[2] Was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst. Eine ehrliche Entschuldigung beim Nachbarn ist kein Anerkenntnis.

## Häufige Fragen

### Was ist, wenn mein Kind den Schaden verursacht hat?

Kinder unter sieben Jahren können nach der Verbraucherzentrale nicht haftbar gemacht werden, und Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.[3] Die unverheirateten Kinder des Versicherungsnehmers sind in der Privathaftpflicht nach den Musterbedingungen mitversichert.[2]

### Zahlt die Haftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit?

Nach der Verbraucherzentrale ja, ausgeschlossen sind nur absichtlich verursachte Schäden.[3] Wer also nach dem Einschalten der Waschmaschine das Haus verlässt, ist trotzdem versichert.

### Was gilt, wenn der Schaden über Monate unbemerkt entstanden ist?

Schäden, die sich langsam entwickeln, etwa durch eine Leitung, die lange unbemerkt tropft, sind nicht in jedem Vertrag gleich geregelt. Sehen Sie in Ihre Bedingungen und melden Sie den Schaden trotzdem, der Versicherer prüft dann die Haftung.

### Der Nachbar will sofort Geld. Was tue ich?

Verweisen Sie ihn an Ihren Versicherer und geben Sie ihm die Daten des Vertrags. Der Versicherer prüft die Forderung, und solange er das tut, zahlen Sie nichts aus eigener Tasche.

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Belege

## Quellen

1. Bundesministerium der Justiz: [Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 823 Schadensersatzpflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html). § 823 Abs. 1. Abgerufen am 05.10.2026.
2. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV), Musterbedingungen](https://www.gdv.de/resource/blob/6242/1fe6d0497c64d06bd8aab00f1cf98fac/09-avb-fuer-dieprivathaftpflichtversicherung-avb-phv-gdv-2020-data.pdf). Stand Mai 2020, A1-2.1, A1-4.1, A1-6.3.1, A1-6.5 und A1-6.6. Abgerufen am 05.10.2026.
3. Verbraucherzentrale Bundesverband: [Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle!](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/private-haftpflichtversicherung-ein-absolutes-muss-fuer-alle-13891) Abschnitte zu Leistungen, Schadensersatz, Kindern und Schadenmeldung, Stand 07.10.2025. Abgerufen am 05.10.2026.
4. Bund der Versicherten (BdV): [Leitungswasserschaden in der Wohnung: Welche Versicherung zahlt wann?](https://www.bundderversicherten.de/de/gut-beraten/ratgeber/2024-10-24-leitungswasserschaden-in-der-wohnung-welche-versicherung-zahlt-wann-m3214.html) Ratgeber vom 24.10.2024, Abschnitt Privathaftpflicht. Abgerufen am 05.10.2026.

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