# Wasserschaden in der WG: Welche Versicherung zahlt für wen?

> Wasserschaden in der WG: welche Hausrat- und Haftpflichtversicherung für wen zahlt, wer gegenüber dem Vermieter haftet und was Mitbewohner vorher klären sollten.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/wasserschaden-in-der-wg-welche-versicherung-zahlt
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

In der WG zahlt jede Hausratversicherung nur für die Sachen, die sie versichert, ob als gemeinsame Police für alle oder als eigener Vertrag jedes Bewohners.[1] Für Schäden, die ein Bewohner anderen zufügt, ist seine Privathaftpflicht da, und der GDV rät zu prüfen, ob die Police auch Schäden abdeckt, die ein Mitbewohner verursacht hat.[1] Wer gegenüber dem Vermieter haftet, hängt vom Mietvertrag ab.[2]

## Erst das Wasser stoppen, dann sortieren

Ob das Wasser aus der Waschmaschine im Bad, aus einem Heizkörper im Zimmer nebenan oder aus der Decke kommt: Wer es zuerst bemerkt, handelt, egal wessen Zimmer betroffen ist. Liegt Wasser an Steckdosen, Mehrfachsteckern oder Geräten, kommt zuerst der Sicherungskasten: Die betroffenen Zimmer werden dort stromlos geschaltet, bevor jemand hineingeht. Ist der Sicherungskasten im Flur selbst nass geworden, fasst ihn niemand an, und Sie rufen Feuerwehr oder Netzbetreiber. Läuft Wasser in den Keller des Hauses und steigt dort, bleibt die Kellertür für alle Bewohner zu.

Danach schließen Sie das [Eckventil](https://www.stmb24.de/themen/eckventil) oder den Absperrhahn der Wohnung, nehmen Wasser auf und informieren den Vermieter oder die Hausverwaltung. Fotografieren Sie jedes nasse Zimmer und die beschädigten Sachen, bevor etwas weggeräumt wird, und schreiben Sie dazu, wem was gehört. Diese Zuordnung brauchen später verschiedene Versicherer.

## Drei Mietverträge, drei Haftungen

Ein eigenes Mietrecht für Wohngemeinschaften gibt es nach der Stiftung Warentest nicht, üblich sind drei Grundmodelle, und je nach Modell unterscheiden sich Kündigungsschutz und Haftung.[2]

WG-Mietverträge und Haftung für Schäden

| Modell | Wer gegenüber dem Vermieter einsteht |
| --- | --- |
| alle sind Hauptmieter | alle gemeinsam, der Vermieter kann sich an jeden Hauptmieter halten |
| ein Hauptmieter, die übrigen sind Untermieter | der Hauptmieter, auch für Schäden seiner Untermieter |
| jeder hat einen eigenen Vertrag für sein Zimmer | kein Einzelner muss als Hauptmieter für alle einstehen |

Nach der Übersicht der Stiftung Warentest zu WG-Mietverträgen.[2]

Für das zweite Modell steht die Regel im Gesetz: Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, hat er nach § 540 Abs. 2 BGB ein Verschulden, das dem Dritten beim Gebrauch zur Last fällt, zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Untervermietung erlaubt hat.[3] Lässt der Untermieter die Badewanne überlaufen, hält sich der Vermieter an den Hauptmieter. Der Ausgleich mit dem Untermieter ist danach Sache des Hauptmieters. Eine Aufstellung zu [Kosten und Abwicklung](https://www.stmb24.de/kosten-und-abwicklung), die Ursache und betroffene Zimmer festhält, erleichtert diesen Ausgleich.

## Möbel und Geräte: eine Police für alle oder jeder für sich

Für Möbel, Teppiche und Elektrogeräte greift nach der Berliner MieterGemeinschaft in der Regel die Hausratversicherung des Mieters, auch bei Leitungswasser aus einem [Rohrbruch](https://www.stmb24.de/themen/rohrbruch) oder einem defekten Heizungsventil, die Gebäudeversicherung des Vermieters ersetzt diesen Hausrat üblicherweise nicht.[4]

In der WG stellt sich die Frage, wessen Vertrag gilt. Der GDV beschreibt zwei Wege: Manche Versicherer bieten Policen speziell für Wohngemeinschaften an, oder jeder Bewohner sorgt für seinen eigenen Schutz, und eine gemeinschaftliche Police kann kosteneffizienter sein, verlangt aber, dass sich alle auf die Bedingungen einigen.[1] Die Stiftung Warentest nennt als weiteren Weg, dass eine Mieterin die Versicherung für alle abschließt und die Kosten intern aufgeteilt werden.[2]

Im Schadenfall zählt die Versicherungssumme. Den Gesamtwert des Hausrats schätzt man nach dem GDV am besten realistisch ein, um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden, und in einer WG, in die jeder wertvolle Gegenstände einbringt, kann dieser Wert schnell steigen.[1] Wechseln Mitbewohner oder kommen neue Gegenstände dazu, rät der GDV, die Police regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.[1] Studenten sollten nach der Stiftung Warentest prüfen, ob ihr Hausrat noch über die Eltern versichert ist, etwa wenn sie noch keinen eigenen Hausstand haben.[2]

## Wenn ein Mitbewohner den Schaden verursacht hat

Eine private Haftpflichtversicherung nennt die Stiftung Warentest für die WG unerlässlich und zählt Beispiele auf wie Kaffee über dem Laptop der Mitbewohnerin oder einen [Wasserschaden beim Nachbarn](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/wasserschaden-beim-nachbarn-wann-zahlt-haftpflicht).[2] Studenten und Azubis sind während ihrer ersten Ausbildung meist noch über die Police der Eltern abgesichert, und bei einem Neuabschluss sollten Mietsachschäden und der Verlust fremder Schlüssel eingeschlossen sein.[2]

Ob die Haftpflicht Schäden zwischen Mitbewohnern übernimmt, steht im Vertrag. Der GDV rät, genau das zu prüfen, und nennt Fälle, in denen eine Haftpflicht speziell für die WG nötig sein könnte.[1] Den Schaden am Gebäude selbst, also die [Wasserschadensanierung](https://www.stmb24.de/wasserschadensanierung) an Estrich und Wänden, trägt dagegen zunächst die Gebäudeversicherung des Vermieters.

Gehaftet wird nicht für jedes Missgeschick. Nach der Berliner MieterGemeinschaft haftet ein Mieter, wenn er seine Obhutspflicht verletzt und der Schaden vorhersehbar war, bei ganz ungewöhnlichen Umständen dagegen nicht.[4] Für Wasch- und Spülmaschinen nennt sie konkrete Pflichten: den Zulaufhahn nach jedem Waschgang schließen, besonders vor längerer Abwesenheit, und Schläuche und Anschlüsse regelmäßig kontrollieren, wobei man im Schadenfall angeben können sollte, in welchen Abständen und wann zuletzt.[4] In der WG hilft eine klare Absprache, wer nach dem Waschen den Hahn zudreht.

## Wenn das Zimmer nicht mehr bewohnbar ist

Sind [Hotelkosten](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/unbewohnbar-wer-zahlt-hotel-und-mietausfall) in der Hausratversicherung mitversichert, muss sie diese nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 08.09.2023 (Az. 5 U 64/22) nur tragen, wenn die Unbewohnbarkeit aus einem Schaden am Hausrat selbst folgt und nicht aus einem Schaden an der Gebäudesubstanz.[5]

Macht eine nasse Wand oder ein geöffneter [Estrich](https://www.stmb24.de/themen/estrich) das Zimmer unbrauchbar, ist das ein Gebäudeschaden. Dann sind Vermieter und Mietvertrag gefragt: Wer im Mietvertrag steht, klärt mit dem Vermieter, wie es weitergeht, und Untermieter wenden sich an ihren Hauptmieter.

## Was die WG vorher klären sollte

Fünf Fragen sollte jede WG beantwortet haben, bevor etwas passiert:

- wer im Mietvertrag steht und wer Untermieter ist
- ob es eine gemeinsame Hausratversicherung gibt und wer darin versichert ist
- ob jeder eine eigene Privathaftpflicht hat oder über die Eltern versichert ist
- wo Haupthahn, Eckventile und Sicherungskasten sind
- wer beim Auszug eines Mitbewohners die Versicherungen anpasst

## Häufige Fragen

### Zahlt meine Hausratversicherung auch für die Sachen meiner Mitbewohner?

Das hängt vom Vertrag ab. Manche Versicherer bieten spezielle Policen für Wohngemeinschaften an, sonst braucht jeder Bewohner seinen eigenen Schutz.[1]

### Bin ich als Student über die Haftpflicht meiner Eltern versichert?

Während der ersten Ausbildung meist ja, und nach der Stiftung Warentest zählt dazu auch ein Masterstudium, das zeitnah an den Bachelor anschließt.[2] Wer nicht mehr über die Familie versichert ist, sollte eine eigene Police abschließen.[2]

### Muss ich als Hauptmieter für einen Schaden meines Untermieters zahlen?

Gegenüber dem Vermieter ja: Nach § 540 Abs. 2 BGB hat der Mieter ein Verschulden des Dritten beim Gebrauch zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Untervermietung erlaubt hat.[3]

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Belege

## Quellen

1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): [Welche Versicherungen brauche ich in einer WG?](https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/news/versicherungsschutz-in-einer-wg-163732) Abschnitte Private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Checkliste für Versicherungsschutz in einer WG. Abgerufen am 08.10.2026.
2. Stiftung Warentest: [Wohngemeinschaft: WG-Mietvertrag, diese drei Varianten sollten Sie kennen](https://www.test.de/Wohngemeinschaften-Das-Wichtigste-fuers-WG-Leben-5915288-0/). Abschnitte Das Wichtigste in Kürze, Variante 1 bis 3 und Gegen Schäden absichern. Abgerufen am 08.10.2026.
3. Bundesministerium der Justiz: [Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html). § 540 Abs. 2. Abgerufen am 08.10.2026.
4. Berliner MieterGemeinschaft e. V.: [Fragen und Antworten: Wasserschäden](https://bmgev.de/mietrecht/fragen-und-antworten/wasserschaeden). Fragen zur Hausratversicherung, zu Wasch- und Geschirrspülmaschinen und zur Haftung des Mieters. Abgerufen am 08.10.2026.
5. Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): [Zur Haftung der Hausratversicherung für Wasserschäden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.09.2023, Az. 5 U 64/22)](https://www.vzbv.de/urteile/zur-haftung-der-hausratversicherung-fuer-wasserschaeden). Leitsatz und Sachverhalt. Abgerufen am 08.10.2026.

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