# Wasserschaden selbst dokumentieren: Welche Fotos und Notizen helfen?

> Welche Fotos, Notizen und Belege nach einem Wasserschaden zählen, in welcher Reihenfolge Sie fotografieren und was der Versicherer von Ihnen verlangen darf.

Adresse: https://www.stmb24.de/schadenwissen/wasserschaden/wasserschaden-selbst-dokumentieren-fotos-notizen
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

Die Antwort in Kürze

Beginnen Sie mit Übersichtsbildern jedes betroffenen Raums und machen Sie danach Nahaufnahmen der Schäden und, soweit erkennbar, der Ursache.[1] Notieren Sie, wann Sie den Schaden bemerkt, was Sie unternommen und wen Sie informiert haben. Heben Sie Rechnungen und beschädigte Sachen auf, denn der Versicherer darf jede erforderliche Auskunft und zumutbare Belege verlangen.[2]

## Warum Ihre eigenen Bilder zählen

Fotografiert wird nur, wo Sie gefahrlos stehen. Reicht Wasser bis an Steckdosen oder Geräte, ist vorher der Strom an der Sicherung abgeschaltet, und ist der Sicherungskasten selbst nass, bleibt das Zimmer geschlossen, bis die Feuerwehr oder Ihr Netzbetreiber dort war.

Was Sie in den ersten Stunden festhalten, lässt sich später nicht nachholen. Wasser wird aufgenommen, Möbel werden gerückt, Böden geöffnet, und nach der [Trocknung](https://www.stmb24.de/trocknung) sieht ein Raum anders aus als am Tag des Schadens. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer nach dem Versicherungsfall jede Auskunft verlangen, die er braucht, um den Fall und den Umfang seiner Leistung festzustellen, und Belege, soweit Ihnen deren Beschaffung zuzumuten ist.[2]

Für den Schadenfall nennt der Versichererverband, den Versicherer zu informieren, den Schaden zum Beispiel mit Fotos zu dokumentieren und Reparaturen mit dem Versicherer abzustimmen.[3] Ihre Bilder und Notizen sind der Teil davon, den nur Sie liefern können, weil Sie als Erste vor Ort waren.

## Fotos vom Überblick bis ins Detail

Die Stiftung Warentest rät, das gesamte Schadenbild im Foto festzuhalten und zusätzlich Detailfotos zu machen.[1] Gehen Sie dabei so vor:

- jeden betroffenen Raum von der Tür aus und aus der gegenüberliegenden Ecke
- Flecken, Wasserränder, gelöste Tapeten, aufgequollene Böden und Möbelkanten aus der Nähe
- einen Zollstock im Bild, damit die Größe der Flecken und die Höhe der Wasserlinie erkennbar sind
- die Ursache, etwa das geplatzte Rohr, den Schlauch, die Fuge oder das Gerät, bevor etwas abgebaut wird
- Wasserzähler und Stromzähler mit gut lesbarem Stand

Ein Video, in dem Sie langsam durch die Räume gehen und dabei sagen, was zu sehen ist, ergänzt die Fotos. Fotografieren Sie am nächsten Tag noch einmal von denselben Standpunkten, dann ist zu erkennen, ob sich ein Fleck ausbreitet. Speichern Sie die Dateien zusätzlich an einem zweiten Ort, etwa auf einem Stick oder in einem Onlinespeicher, damit sie mit dem Handy nicht verloren gehen. Wer den [Wasserschaden nach dem Urlaub](https://www.stmb24.de/schadenwissen/wasserschaden/wasserschaden-nach-urlaub-entdeckt-was-tun) entdeckt, fotografiert zusätzlich den Zählerstand, damit sich die ausgelaufene Menge abschätzen lässt.

## Notizen: was, wann, wer

Fotos zeigen den Zustand, Notizen den Ablauf. Schreiben Sie noch am selben Tag auf:

- wann Sie den Schaden bemerkt haben und wodurch
- was Sie sofort getan haben, etwa Wasser abgestellt, Strom abgeschaltet oder Möbel geräumt
- wen Sie wann erreicht haben, mit Namen und Schadennummer
- welche Räume betroffen sind und was dort stand

Die Meldung an den Versicherer muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie vom Schaden erfahren haben.[2] Notieren Sie Datum und Uhrzeit Ihrer Meldung und den Namen Ihres Gesprächspartners, und lassen Sie sich die Meldung schriftlich bestätigen. Auch Gespräche mit Nachbarn, Hausverwaltung oder Handwerkern gehören in die Notizen, jeweils mit Datum und dem, was vereinbart wurde. Bei einem [Wasserschaden im Mehrfamilienhaus](https://www.stmb24.de/schadenwissen/wasserschaden/wasserschaden-im-mehrfamilienhaus-wen-informieren) halten Sie zusätzlich fest, wann Sie Verwaltung und Nachbarn informiert haben.

## Eine Liste der beschädigten Sachen

Für Möbel, Kleidung, Geräte und Vorräte hilft eine Liste mit Gegenstand, Hersteller oder Modell, ungefährem Kaufjahr, Kaufpreis und Art des Schadens. Entsorgen Sie nichts, solange der Versicherer es nicht gesehen oder zur Entsorgung freigegeben hat. Lässt sich ein nasser Gegenstand nicht aufbewahren, etwa ein durchweichter Teppich, fotografieren Sie ihn gründlich und heben Sie ein Stück als Muster auf.

Leichter wird die Liste, wenn Sie vorgesorgt haben. Die Verbraucherzentrale rät, die gesamte Einrichtung von Zeit zu Zeit mit Fotos oder einem Video festzuhalten und Kaufquittungen neuer Anschaffungen aufzubewahren.[4] Bilder vom Zustand vor dem Schaden beantworten viele Fragen, bevor sie gestellt werden.

## Rechnungen und Messprotokolle sammeln

Heben Sie jede Rechnung auf, die wegen des Schadens entsteht, vom [Notdienst](https://www.stmb24.de/24-stunden-notdienst) über Reinigung und Transport bis zum Hotel. Laufen Trocknungsgeräte, lesen Sie den Stromzähler zu Beginn und am Ende ab. Die Stiftung Warentest empfiehlt, den Mehrverbrauch an Strom beim Stromanbieter und beim Versicherer anzuzeigen.[1]

Wie die Trocknung verläuft, dokumentiert der Fachbetrieb. Wir messen zu Beginn, während der Trocknung und am Ende an festen Messpunkten, halten Werte, Datum und Geräte in einem Trocknungsprotokoll fest und geben Ihnen die Unterlagen für Ihren Versicherer. Holt der Versicherer einen [Kostenvoranschlag](https://www.stmb24.de/themen/kostenvoranschlag) ein oder schickt er einen Gutachter, liegen Messwerte und Fotos dann schon vor.

## Auch während der Sanierung festhalten

Die Dokumentation endet nicht am ersten Tag. Wird eine Wand geöffnet oder ein Boden ausgebaut, kann sich erst dort zeigen, wie weit das Wasser gekommen ist. Fotografieren Sie solche Zwischenstände und heben Sie ausgebaute Teile auf, etwa das defekte Rohrstück, den geplatzten Schlauch oder das undichte Ventil. Daran lässt sich die Ursache noch prüfen, wenn der Versicherer oder ein Gutachter nachfragt.

Halten Sie außerdem fest, welche Räume Sie wie lange nicht nutzen konnten und wo Sie in dieser Zeit untergekommen sind. Für Hotelkosten, Mietausfall oder eine [Mietminderung](https://www.stmb24.de/themen/mietminderung) kommt es auf diese Angaben an.

## Ehrlich bleiben

Reichen Sie nur ein, was tatsächlich durch den Schaden entstanden ist. Die Stiftung Warentest warnt, dass eine arglistige Täuschung, etwa durch untergemischte Kosten, die mit dem Schaden nichts zu tun haben, den Versicherungsschutz vollständig kosten kann.[1] Eine saubere Dokumentation schützt auch Sie, weil sie zeigt, was wirklich passiert ist.

## Häufige Fragen

### Reichen Fotos mit dem Handy?

Ja. Achten Sie darauf, dass Datum und Uhrzeit gespeichert sind, und schicken Sie die Originaldateien, keine bearbeiteten oder verkleinerten Kopien.

### Soll ich die Fotos gleich an den Versicherer schicken?

Schicken Sie die wichtigsten Bilder mit der ersten Meldung, das erspart Rückfragen. Weitere Fotos und die Liste der beschädigten Sachen reichen Sie gesammelt nach, sobald sich der Schaden vollständig überblicken lässt.

### Darf ich aufräumen, bevor der Versicherer da war?

Sofortmaßnahmen gehen vor, denn Sie müssen den Schaden nach Möglichkeit abwenden und mindern.[2] Fotografieren Sie vorher alles, und stimmen Sie Reparaturen mit dem Versicherer ab.[3]

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Belege

## Quellen

1. Stiftung Warentest: [Wasserschaden: Gut absichern gegen Nässeschäden](https://www.test.de/Wasserschaden-Welche-Versicherung-wann-zahlt-5700777-0/). Artikel vom 03.02.2026, Checkliste und Abschnitte zu Trocknungsgeräten und zur Ehrlichkeit gegenüber dem Versicherer. Abgerufen am 04.10.2026.
2. Bundesministerium der Justiz: [Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/BJNR263110007.html). § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 1 und § 82 Abs. 1. Abgerufen am 04.10.2026.
3. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): [Was leistet eine Wohngebäudeversicherung?](https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/wohngebaeudeversicherung) Abschnitt zum Schadenfall, Stand 31.01.2025. Abgerufen am 04.10.2026.
4. Verbraucherzentrale Bundesverband: [Hausratversicherung: Auf den Wert der Einrichtung kommt’s an](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/hausratversicherung-auf-den-wert-der-einrichtung-kommts-an-13889). Abschnitt zur Dokumentation des Hausrats, Stand 10.11.2025. Abgerufen am 04.10.2026.

Schadenwissen

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- [Wasserschaden im Mehrfamilienhaus: Wen informieren Sie zuerst?](https://www.stmb24.de/schadenwissen/wasserschaden/wasserschaden-im-mehrfamilienhaus-wen-informieren)
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