# Elementarschaden

> Elementarschaden erklärt: welche Naturgefahren dazugehören, was als Überschwemmung und Rückstau gilt, wie ZÜRS einstuft, welche Pflichten gelten und was die Versicherung zahlt.

Adresse: https://www.stmb24.de/themen/elementarschaden
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

![Elementarschaden: Haus mit Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Schneelast, Erdrutsch, durchgestrichenem Grundwasser und Police mit Schild](https://www.stmb24.de/media/pages/themen/elementarschaden/b34e1eb960-1792367763/elementarschaden-funktionsweise-stmb24-1920x.webp)

# Elementarschaden

Elementarschäden sind Schäden durch das Wirken der Natur, etwa durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.[1] Gegen die meisten davon schützt weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung im Standard, dafür braucht es einen eigenen Baustein, die Elementarschadenversicherung.[2][3]

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

## So greift der Schutz bei Elementarschäden

![Elementarschaden, Funktionsweise: Haus im Schnitt mit Regenwolke und überschwemmter Straße, Rückstau aus dem Kanal in den Keller, Schneelast auf dem Dach, rutschendem Hang, durchgestrichenem Grundwasser unter dem Keller und Klemmbrett mit Police](https://www.stmb24.de/media/pages/themen/elementarschaden/3fc60cfec3-1792367763/elementarschaden-funktionsweise-stmb24.webp)

Schematische Darstellung eines Hauses im Schnitt mit Regenwolke und überschwemmter Straße, Rückstau aus dem Kanal in den Keller, Schneelast auf dem Dach, rutschendem Hang, durchgestrichenem Grundwasser unter dem Keller und Klemmbrett mit Police. Die Nummern folgen von den versicherten Naturgefahren über den Rückstau zur Ausnahme und zum Baustein.

1. **Starkregen und Überschwemmung:** Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Die Elementarschadenversicherung schützt vor allem vor Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen und Rückstau.
2. **Schneedruck auf dem Dach:** Schneedruck liegt vor, wenn ein Dach unter dem Gewicht des Schnees einstürzt, nicht aber, wenn Schnee von Bäumen fällt. Sturm ab Windstärke 8, Hagel und Blitz decken dagegen Wohngebäude- und Hausratversicherung schon im Standard.
3. **Erdrutsch, nur naturbedingt:** Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sind nur versichert, wenn das Ereignis naturbedingt ist. Schäden durch Steinkohleabbau oder Bautätigkeit fallen nicht darunter.
4. **Rückstau aus dem Kanal:** Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt. Fehlt eine funktionstüchtige Rückstausicherung, können solche Schäden unversichert sein.
5. **Grundwasser durch die Wand: nein:** Gelangt Grundwasser an die Oberfläche und von dort ins Haus, ist das versichert. Dringt es dagegen von unten in das Mauerwerk des Kellers ein, weil es stark gestiegen ist, ist der Schaden nicht versichert, und oft ist schwer zu beweisen, welchen Weg das Wasser nahm.
6. **Eigener Baustein zur Police:** Die Elementarschadenversicherung ergänzt die Wohngebäude- und Hausratversicherung. Sie lässt sich mit einer neuen Police oder als Erweiterung eines bestehenden Vertrags abschließen, einzelne Gefahren lassen sich dabei in der Regel nicht getrennt wählen.

## Welche Gefahren dazugehören

Unter Naturgefahren nennen die Verbraucherzentralen Schäden durch Hagel, Sturm ab Windstärke 8, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder Vulkanausbrüche, Elementarschäden im Sinne der Versicherung sind davon nur Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Vulkanausbruch.[1] Welche Versicherung greift, hängt von der Schadensart ab: Sturm, Hagel und Blitz decken Wohngebäude- und Hausratversicherung, für Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck braucht es meist die zusätzliche Elementarschadenversicherung.[1]

Nach dem Gesamtverband der Versicherer ergänzt die Elementarschadenversicherung die Wohngebäude- und Hausratversicherung und schützt vor allem vor Überschwemmung durch Hochwasser, [Starkregen und Rückstau](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/starkregen-und-rueckstau-welche-versicherung-zahlt), während Sturm und Hagel in der Wohngebäudeversicherung in der Regel schon enthalten sind.[3] Abschließen lässt sie sich zusammen mit einer neuen Police oder als Erweiterung eines bestehenden Vertrags, und einzelne Gefahren lassen sich dabei in der Regel nicht getrennt ab- oder zuwählen.[1]

## Was als Überschwemmung und Rückstau gilt

Eine Überschwemmung liegt nach den Verbraucherzentralen vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder das Grundstück durch Regen überschwemmt wird, und gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und von dort ins Haus, ist auch das versichert.[1] Dringt Grundwasser dagegen von unten in das Mauerwerk des Kellers ein, weil es stark gestiegen ist, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden, und in der Praxis ist oft schwer zu beweisen, auf welchem Weg das Wasser kam.[1]

Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt, und fehlt eine funktionstüchtige [Rückstausicherung](https://www.stmb24.de/themen/rueckstauklappe), können solche Schäden unversichert sein.[1] Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sind nur versichert, wenn das Ereignis naturbedingt ist, Schäden durch Steinkohleabbau oder Bautätigkeit also nicht, und Schneedruck liegt etwa vor, wenn ein Dach unter dem Gewicht des Schnees einstürzt, nicht aber, wenn Schnee von Bäumen fällt.[1]

Welche Versicherung bei Naturgefahren greift

| Gefahr | Versicherungsschutz |
| --- | --- |
| Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitz | Wohngebäude- und Hausratversicherung |
| Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen | Elementarschadenversicherung |
| Rückstau aus dem Kanal | Elementarschadenversicherung, bei fehlender funktionstüchtiger Rückstausicherung möglicherweise nicht |
| Grundwasser, das an die Oberfläche tritt und ins Haus läuft | Elementarschadenversicherung |
| Grundwasser, das unterirdisch durch Wände dringt | nicht versichert |
| Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch | Elementarschadenversicherung, nur wenn naturbedingt |

Nach den Verbraucherzentralen. Maßgeblich sind die Bedingungen des einzelnen Vertrags.[1]

## Wie viele Gebäude geschützt sind

Rund 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland haben nach dem Gesamtverband derzeit keinen [Elementarschutz](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/elementarschutz-nachtraeglich-abschliessen).[3] 2025 entstanden in der Sachversicherung rund 1,4 Milliarden Euro Schäden durch Naturgefahren, davon etwa eine Milliarde durch Sturm und Hagel und etwa 400 Millionen durch Elementargefahren wie Starkregen und Überschwemmung.[3]

Seit Beginn der Messungen des Verbands im Jahr 2002 verursachen Elementargefahren im Durchschnitt rund zwei Milliarden Euro Schaden im Jahr, und 2025 war damit vergleichsweise ruhig, wobei einzelne Jahre nach dem GDV keine verlässlichen Rückschlüsse auf die langfristige Entwicklung zulassen.[3] Für die Regulierung des einzelnen Schadens zählt dabei vor allem eine [Schadendokumentation](https://www.stmb24.de/dokumentation) mit Fotos von Wasserstand und betroffenen Bauteilen.

## ZÜRS und Gefährdungsklassen

Zu welchen Bedingungen ein Versicherer Elementarschutz anbietet, entscheidet er nach dem Schadensverlauf, und viele Versicherer ordnen Gebäude dafür mit dem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und [Starkregen](https://www.stmb24.de/themen/starkregen) des GDV, ZÜRS, in Gefährdungsklassen ein.[1] Klasse 4 steht für Hochwasser mindestens einmal in 10 Jahren, Klasse 3 für einmal in 10 bis 100 Jahren, Klasse 2 für seltener als einmal in 100 Jahren und Klasse 1 für Lagen, die nach gegenwärtigem Stand nicht vom Hochwasser größerer Gewässer betroffen sind.[1]

In der höchsten Klasse schlägt sich das Risiko nach den Verbraucherzentralen häufig in unbezahlbaren Beiträgen oder hohen Selbstbehalten nieder, und auch außerhalb von Risikogebieten kann ein Versicherer den Schutz verweigern, wenn schon mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen ist.[1]

Mit ZÜRS Geo sind nach der Hochwasserschutzfibel des Bundes über 22 Millionen Adressen in vier Gefährdungsklassen für Hochwasser und drei Starkregengefährdungsklassen ausgewertet, und in der niedrigsten Hochwasserklasse gibt es für über 90 Prozent der Adressen keine Einschränkungen der Versicherbarkeit.[4] Für knapp 12 Prozent der Adressen weist die höchste Starkregenklasse eine hohe Gefährdung aus, in der mittleren Klasse liegen etwa 66 Prozent.[4]

## Pflichten der Versicherten

Wer eine Elementarschadenversicherung hat, muss nach den Verbraucherzentralen in überflutungsgefährdeten Räumen Rückschlagklappen anbringen und dafür sorgen, dass sie funktionieren, zur [Wohngebäudeversicherung](https://www.stmb24.de/themen/wohngebaeudeversicherung) gehört das Freihalten der Abflussleitungen auf dem Grundstück, und zur Hausratversicherung kann gehören, Sachen im Keller erhöht zu lagern.[1] Wer eine dieser Pflichten verletzt, bekommt unter Umständen nichts oder nur einen Teil erstattet.[1]

Hat es nur durch offene Fenster oder Türen hereingeregnet, zahlen Gebäude- und Hausratversicherung nach den Verbraucherzentralen nicht, und auch Risse, durch die Wasser bei Unwetter ins Haus dringen kann, gefährden den Versicherungsschutz.[1] Der Versicherer kann einen solchen Vertrag ordentlich zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen oder außerordentlich, etwa nach einem Schaden.[1] Mit wasserdicht versiegelten Kellern und regenundurchlässigen Kellerfenstern lässt sich nach den Verbraucherzentralen zusätzlich vorbeugen.[1]

## Die Debatte um eine Pflicht

Nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollen Versicherer verpflichtet werden, neue Wohngebäudeversicherungen nur noch mit Elementarschutz anzubieten, und bestehende Verträge sollen bis zu einem Stichtag entsprechend erweitert werden, wie die Verbraucherzentralen zusammenfassen.[1] Bund und Länder beraten nach dem GDV derzeit darüber, wie mehr Gebäude abgesichert und die wachsenden Schäden dauerhaft finanziert werden können.[3]

Der Verband schlägt vor, Elementarschutz im Neu- und Bestandsgeschäft zum Regelfall zu machen, dem Kunden nach transparenter Information bewusst widersprechen können, und für mehr als 400.000 Wohngebäude in Hochrisikolagen eine nach Gebäudegröße gestaffelte Beitragsobergrenze vorzusehen.[3] Der Staat soll nach diesem Konzept erst bei sehr seltenen Extremereignissen ab ungefähr 30 Milliarden Euro Schaden eingreifen, und das französische System mit einer Versicherungsdichte von rund 98 Prozent sieht der GDV wegen seines Finanzierungsdrucks nicht als Vorbild.[3] Dort wurde die gesetzliche Zusatzprämie für Sachversicherungen zum 01.01.2025 von 12 auf 20 Prozent erhöht.[3]

## Was die Versicherung nach einer Flut leistet

Die Gebäudeversicherung mit erweiterter Naturgefahrendeckung übernimmt nach der Hochwasserschutzfibel im Rahmen der Versicherungssumme die Kosten zu heutigen Preisen für Reparaturen am Haus und an Nebengebäuden, für Trockenlegung und Sanierung, für einen eventuellen Abriss oder für den Bau eines gleichwertigen Hauses.[4] Die Hausratversicherung mit Naturgefahrendeckung zahlt Reparaturen am Inventar, den [Neuwert](https://www.stmb24.de/themen/neuwert) zerstörter Sachen oder die Wertminderung, und auch Hotelkosten und die zwischenzeitliche Lagerung von Eigentum können erstattet werden.[4]

Ohne Versicherung tragen Eigentümer die Kosten für Schadensbeseitigung und Wiederaufbau in der Regel selbst, und die technischen Hilfen von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk oder Bundeswehr beschränken sich nach der Akutphase auf Infrastruktur und Notversorgung.[4] Mieter sollten sich bei ihrem Vermieter erkundigen, ob das Gebäude Elementarschutz hat, und für ihren Hausrat selbst vorsorgen.[4]

## Nach einem Elementarschaden

Für die [Abwicklung mit der Versicherung](https://www.stmb24.de/kosten-und-abwicklung) kommt es darauf an, auf welchem Weg das Wasser ins Haus kam: über die Oberfläche, durch den Kanal oder von unten durch die Wände. Wir halten Wasserstände, Eintrittsstellen und Feuchteverteilung mit Fotos und Messwerten fest, bevor Schlamm und nasse Baustoffe entfernt werden.

Danach trocknen wir Estrich, Wände und Dämmschichten und dokumentieren den Verlauf bis zur Freigabe. Die Einordnung als Elementar- oder Leitungswasserschaden trifft der Versicherer, unsere Dokumentation liefert ihm die Grundlage dafür.

24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen

Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.

Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.

**0162 4428440** 24h Notruf

Belege

Quellen

1. Verbraucherzentralen, Portal verbraucherzentrale.de: [Versicherungsschutz gegen Elementarschäden](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/versicherungsschutz-gegen-elementarschaeden-11440). Abgerufen am 24.09.2026.
2. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), Starkregenportal: [Checkliste: Bin ich gefährdet?](https://www.starkregenportal.de/checkliste/) Auswertungshinweise. Abgerufen am 24.09.2026.
3. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): [Fragen und Antworten zur Debatte um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung](https://www.gdv.de/gdv/themen/klima/fragen-und-antworten-zur-debatte-um-eine-elementarschaden-pflichtversicherung--202354). zuletzt aktualisiert 23.07.2026. Abgerufen am 24.09.2026.
4. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): [Hochwasserschutzfibel: Objektschutz und bauliche Vorsorge](https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/raumordnung/hochwasserschutzfibel.pdf?__blob=publicationFile&v=5). 9. Auflage, Stand Februar 2022, Kapitel 11 und 12, S. 71 bis 73. Abgerufen am 24.09.2026.

Themen von A bis Z

### Verwandte Begriffe

- [Selbstbeteiligung](https://www.stmb24.de/themen/selbstbeteiligung)
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