# VdS-Richtlinien Leitungswasser

> VdS-Richtlinien Leitungswasser erklärt: was VdS 3150 zu Erstmaßnahmen, Leckageortung, Trocknung, Regeltrocknungszeiten und Abnahme nach einem Wasserschaden vorsieht.

Adresse: https://www.stmb24.de/themen/vds-richtlinien-leitungswasser
Geprüft am: 2026-10-19
Autor: Andre Wengorra, Geschäftsführer (https://www.stmb24.de/andre-wengorra)
Betrieb: STMB 24 GmbH, Standorte Geesthacht und Grömitz, Einsätze auch in Berlin und Brandenburg

Auch: VdS 3150, Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung

Die VdS-Richtlinien Leitungswasser, kurz VdS 3150, sind eine Publikation der deutschen Versicherer, die den Ablauf nach einem Leitungswasserschaden von den Erstmaßnahmen bis zur Abnahme beschreibt.[1] Erstellt hat sie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zusammen mit Verbänden der Sanierungsbranche und der Sachverständigen.[1] Verbindlich sind sie nicht, ein Versicherer kann im Einzelfall anders verfahren.[1]

![Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24](https://www.stmb24.de/media/pages/andre-wengorra/8318faa812-1791588498/andre-wengorra-80x80-crop.webp)

Von [Andre Wengorra](https://www.stmb24.de/andre-wengorra)

## Was die VdS-Richtlinien Leitungswasser regeln

Nach ihrer Einleitung verzeichnen die Statistiken der Versicherer in der Gebäudeversicherung weit über eine Million Leitungswasserschäden im Jahr.[1] Die allermeisten davon sind unkompliziert, und für diesen Normalfall beschreibt VdS 3150, wer was zu tun hat, während komplexe Schäden und Sonderfälle der Regulierung bewusst außen vor bleiben.[1] Im Mittelpunkt steht die Wohngebäudeversicherung, Hausrat- und Inhaltsversicherungen werden nicht vertieft.[1]

Ergänzt werden die Richtlinien durch VdS 3151 zur [Schimmelpilzsanierung](https://www.stmb24.de/schimmelpilzsanierung) nach Leitungswasserschäden, das Merkblatt Fäkalwasserschäden VdS 3154 und die Handlungsanleitung Asbest VdS 3155.[1] Aus VdS 3151 übernimmt das Umweltbundesamt in seinem Schimmelleitfaden den Hinweis, dass es weder einen Ausbildungsberuf gibt, der die Kenntnisse für eine Schimmelsanierung umfassend vermittelt, noch eine behördliche Prüfung oder Zulassung für Sanierungsfachbetriebe.[2]

Die [Erstmaßnahmen](https://www.stmb24.de/sofortmassnahmen) beginnen in den Richtlinien mit dem Grundsatz, dass der Schutz von Leib und Leben vorgeht, und mit dem Abschalten der Elektrik im betroffenen Bereich.[1] Praktisch heißt das, die Sicherungen dieser Räume auszuschalten, denn ein Lichtschalter trennt nur die Lampe. Ist der Sicherungskasten selbst feucht oder überflutet, bleibt man draußen, gerufen werden Feuerwehr oder örtlicher Netzbetreiber, und in einen Keller mit steigendem Pegel steigt keiner hinab.

## Erstmaßnahmen und Schadenmeldung

Bei einem akuten Austritt aus der Trinkwasserleitung wird die Wasserzufuhr gestoppt, das Absperrventil sitzt nach den Richtlinien in der Regel beim Wasserzähler.[1] Ausgetretenes Wasser wird so schnell wie möglich aufgenommen, und Mitbewohner, Hausmeister oder Verwaltung werden informiert, damit niemand die Leitung versehentlich wieder öffnet.[1] Wenn im Geschoss darunter bereits [Wasser aus der Decke tropft](https://www.stmb24.de/schadenwissen/wasserschaden/wasser-tropft-aus-der-decke), gehören auch die Bewohner dieser Wohnung zu denen, die sofort Bescheid bekommen.

Fotos sollen die Schadenstelle, die durchfeuchteten Bereiche mit Wasserstandsmarken und betroffene Einrichtung zeigen, jeweils als Übersicht und im Detail.[1] Beschädigte Gegenstände werden vor der Rücksprache mit dem Versicherer nicht entsorgt, und ausgetauschte Schläuche, Armaturen oder Rohrabschnitte bleiben bis zur Freigabe aufbewahrt, weil sie den Schaden belegen und auf die Ursache hinweisen.[1]

Gesetzlich muss der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen, sobald er davon weiß, und den Schaden, so weit es ihm möglich ist, abwenden oder klein halten.[3] Weisungen des Versicherers hat er zu befolgen, soweit das zumutbar ist, und Aufwendungen zur Schadenminderung erstattet der Versicherer, soweit sie den Umständen nach geboten erscheinen durften, auch wenn sie erfolglos bleiben.[3]

Für die Meldung empfiehlt VdS 3150 den Anruf, weil sich das weitere Vorgehen so am schnellsten abstimmen lässt, und nennt als Inhalt unter anderem Versicherungsscheinnummer, Schadenort, Ansprechpartner vor Ort, Hergang, bisherige Maßnahmen und vorhandene Fotos.[1] Wer Ortung oder Sanierung ohne Abstimmung beauftragt, riskiert nach den Richtlinien, die Kosten selbst zu tragen.[1]

## Ursache finden und Leckageortung nach VdS 3150

Ohne gefundene und behobene Ursache ist eine Instandsetzung nach den Richtlinien nicht zielführend, und bestehen bei der Suche Zweifel am nötigen Umfang oder am Erhalt der Bausubstanz, wird das Vorgehen sofort mit dem Versicherer geklärt.[1] In vielen Fällen liegt die Ursache offen, etwa ein undichtes Eckventil unter der Spüle.[1]

Sonst ermitteln qualifizierte Fachfirmen die Ursache so zerstörungsarm wie möglich, und die Ortung gilt erst als abgeschlossen, wenn die Ursache gefunden, die Stelle möglichst freigelegt und weitere Ursachen nach dem Schadenbild ausgeschlossen sind.[1] Zur Ausstattung einer professionellen Ortung zählt VdS 3150 zehn Verfahren: Feuchtigkeitsmessung, Endoskopie, Druckproben, elektroakustische Ortung, Elektroimpulsverfahren, [Korrelationsmessung](https://www.stmb24.de/themen/korrelation), Formiergas, Rohr- und Kanalbefahrung mit Video, Farbproben und Thermografie.[1]

Der Bericht über eine abgeschlossene Ortung enthält nach den Richtlinien neben Datum, Uhrzeit und Beteiligten unter anderem Objektdaten, Schadenbild, angewandte Verfahren, Ergebnis, Fotos und gegebenenfalls Hinweise auf Asbest oder andere Schadstoffe.[1] Bei einem Rohrbruch deckt die Versicherung grundsätzlich nur den Austausch des beschädigten Rohrstücks, und zeichnet sich vorher erheblicher Mehraufwand ab, etwa bei korrodierten Leitungen, wird die Kostenübernahme vorab abgestimmt.[1]

## Schadenaufnahme, Rückbau und Trocknung

Am Anfang der Wiederherstellung steht die qualifizierte Schadenaufnahme: Sie legt Umfang und Reihenfolge der Arbeiten fest, weist auf erkennbare Instandhaltungs- oder Baumängel hin und bestimmt vor Arbeitsbeginn die Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung.[1] Geklärt wird dabei etwa, ob Trinkwasser oder verunreinigtes Wasser ausgetreten ist und ob Schadstoffprüfung, Rückbau, [technische Trocknung](https://www.stmb24.de/trocknung) oder Feinreinigung nötig sind.[1]

Rückbau prüfen die Richtlinien unter vier Gesichtspunkten: bautechnisch, hygienisch, wegen Schadstoffen und wirtschaftlich, etwa wenn eine Trocknung möglich, aber teurer wäre als Rückbau und Wiederherstellung.[1] Dabei gelten zwei Leitsätze, so wenig wie möglich und so viel wie nötig, und so zerstörungsarm wie möglich, zum Beispiel durch das Nutzen vorhandener Revisionsöffnungen für die Luftzirkulation.[1] Begann der Bau eines Gebäudes vor dem 31.10.1993, ist nach VdS 3150 mit Asbest zu rechnen, und der Auftraggeber gibt dem Fachbetrieb vorab alle Informationen über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe, die ihm vorliegen.[1]

Bei geringer Durchfeuchtung reicht nach den Richtlinien häufig die natürliche Trocknung mit freigestellten Oberflächen, Heizen und Querlüften.[1] Technische Anlagen arbeiten mit vier Verfahren: Sie senken die Raumluftfeuchte, erwärmen das Bauteil, umströmen es mit trockener Luft oder führen trockene Luft durch Hohlräume und Materialien.[1]

Für Dämmschichten unter Estrich ist nach einem Leitungswasserschaden die saugende Trocknung im [Unterdruckverfahren](https://www.stmb24.de/themen/unterdruckverfahren) die Regelmethode, weil sie keine Mikroorganismen und Fasern im Raum verteilt, und Abluft, die nicht nach außen geführt werden kann, ist durch Filter der Staubklasse H zu reinigen.[1] Die Geräte brauchen nach VdS 3150 einen geeichten Stromzähler, damit der Versicherungsnehmer die tatsächlichen Energiekosten erstattet bekommen kann, und Verfahren, die Energie sparen, etwa die Intervalltrocknung, haben Vorrang.[1]

## Regeltrocknungszeiten und Trocknungsprotokoll

Ziel jeder Trocknung ist nach den Richtlinien, dass betroffene Gebäudeteile wieder die Feuchte erreichen, die sie ohne den Schaden hätten, die Ausgleichsfeuchte, und dafür nennt Anhang A10 Regeltrocknungszeiten, die auf Erfahrungswerten beruhen.[1]

Erfahrungswerte für die Trocknungsdauer aus Anhang A10

| Material im Bauteil | Dauer der technischen Trocknung |
| --- | --- |
| Polystyrol und extrudierter Hartschaum unter dem Estrich | 14 Tage |
| Mineralfaserdämmung | 14 bis 21 Tage |
| Perlite oder Kokosfaser als Dämmung | 14 bis 18 Tage |
| Schlacke und andere Schüttungen | 14 bis 21 Tage |
| Gipsdielen, massives Mauerwerk, Verbundestrich | 14 Tage |
| Mauerwerk aus Hohlblocksteinen | 14 bis 21 Tage |

Bei sachgerechtem Aufbau und ausreichend bemessenem Geräteeinsatz, nach VdS 3150, Ausgabe 2025-01 (02), Anhang A10.[1]

Im Einzelfall weichen die Zeiten je nach Material, Aufbau und Durchfeuchtungsgrad ab, und lässt sich ein massives Bauteil nicht in zumutbarer Zeit oder nur unwirtschaftlich trocknen, sind andere Wege wie der Rückbau zu gehen.[1] Den Erfolg weist ein Trocknungsprotokoll nach, das mindestens Grundriss oder Skizze, die eingetragenen Messpunkte mit Höhenlage, Messgerät, Messeinheit und das Verfahren je Messpunkt enthält.[1]

Wie oft getrocknet wird, hat Georg Scholzen in Wohnungswirtschaft heute ausgewertet: Bei über 2500 Leitungswasserschäden aus Wohngebäudeverträgen in einem Kreis in Nordrhein-Westfalen lag der Anteil mit Trocknung von 2010 bis 2016 jeden Monat zwischen 20 und 25 Prozent.[4] In einer Folgeuntersuchung für 2017 bis 2019 stieg die Quote auf etwa 50 Prozent, blieb aber bei rund 25 Prozent, wenn vom Versicherer empfohlene Firmen die Leckage orteten, und 27 Prozent der Schäden gingen auf Abwasser zurück.[4]

## Wiederherstellung, Abtretung und Abnahme

Instandgesetzt wird, wenn sich im Schadenbereich die Ausgleichsfeuchte eingestellt hat oder die Feuchte der Baustoffe unbedenklich ist, und der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf den Zustand vor dem Schaden zum Neuwert.[1] Notwendige Mehrarbeiten werden vorher abgestimmt, gewünschte Verbesserungen wie Parkett statt Laminat oder ein komplett neues Bad werden getrennt ausgewiesen und selbst bezahlt.[1]

Seinen Anspruch gegen den Versicherer kann der Versicherungsnehmer an den ausführenden Betrieb abtreten, dann muss er nicht in Vorleistung gehen, an Entschädigungshöhe, Abnahmerecht und Gewährleistung ändert das nichts, und widerrufen lässt sich die [Abtretung](https://www.stmb24.de/schadenwissen/versicherung/abtretung-an-den-sanierungsbetrieb-was-unterschreiben) nicht.[1] Abgenommen wird vom Auftraggeber, in der Regel dem Eigentümer, der Versicherer ist an der Abnahme nicht beteiligt.[1]

Geht der Schaden auf einen Dritten zurück, kann der Versicherer nach dem Gesetz in Höhe seiner Zahlung beim Verursacher Rückgriff nehmen, weil der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers insoweit auf ihn übergeht.[3] VdS 3150 empfiehlt deshalb, zuerst über die eigene Leitungswasserversicherung abzurechnen, die zum Neuwert ersetzt, während der Verursacher nur den [Zeitwert](https://www.stmb24.de/themen/zeitwert) schuldet.[1]

## Wie wir nach den VdS-Richtlinien arbeiten

Wir orten die Ursache zerstörungsarm, dokumentieren Schadenstelle und Verfahren mit Fotos und bewahren das schadhafte Teil für den Versicherer auf. Rückbau und Trocknung stimmen wir vor Beginn mit dem Versicherer ab, und bei Dämmschichten unter dem Estrich trocknen wir im Saugverfahren.

Während der Trocknung führen wir das Trocknungsprotokoll mit festen Messpunkten, und die Wiederherstellung beginnt erst, wenn die Messung die Freigabe erlaubt. Wünscht der Eigentümer zusätzlich eine Modernisierung, weisen wir diese Arbeiten im Angebot getrennt aus.

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Belege

Quellen

1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): [VdS 3150: Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung, Verlag VdS Schadenverhütung](https://shop.vds.de/download/vds-3150). Ausgabe 2025-01 (02), Zusammenfassung, Abschnitte 1 bis 7 und Anhang A10, S. 2 bis 20 und 39. Abgerufen am 12.10.2026.
2. Umweltbundesamt (UBA): [Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden](https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/4031/publikationen/240513_uba_fb_schimmelleitfaden_0.pdf). Stand 2024, Infobox 14 Welche Fachfirmen sind zur Sanierung geeignet? (S. 128). Abgerufen am 12.10.2026.
3. Bundesministerium der Justiz: [Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/BJNR263110007.html). §§ 30, 82, 83 und 86. Abgerufen am 12.10.2026.
4. Wohnungswirtschaft heute, Forum Leitungswasser: [Georg Scholzen: Trocknung nach Leckagen. Ist die Trocknung von Leitungswasserschäden notwendig oder nur ein Kostentreiber?](https://www.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/09/Leitungswasserschaeden-Trocknung-notwendig-oder-kostentreiber.pdf) Ausgabe 13, Jahrgang 2022, S. 7: Auswertung des Trocknungsanteils von Leitungswasserschäden. Abgerufen am 12.10.2026.

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