Ausbildung Maler und Lackierer: Inhalte und Dauer
Die Antwort in Kürze
Die Ausbildung zum Maler und Lackierer dauert drei Jahre und ist seit August 2021 neu geordnet.[1][2] Du lernst unter anderem, Untergründe zu prüfen, zu bewerten und vorzubereiten, Oberflächen zu beschichten und instand zu halten und Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten auszuführen.[1] Nach der gemeinsamen Grundlage wählst du eine von fünf Fachrichtungen, darunter Bauten- und Korrosionsschutz.[1]
Warum die Ausbildung neu geordnet wurde
Die Maler- und Lackiererausbildungsverordnung vom 29.06.2021 erkennt den Beruf nach der Handwerksordnung für das Gewerbe Nummer 10 der Anlage A an, Maler und Lackierer, und legt eine Ausbildungsdauer von drei Jahren fest.[1] Nach dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz erforderten veränderte Ansprüche an das Handwerk neue Standards, vor allem durch Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Vermeidung von CO2-Emissionen, und neben der Ästhetik spielt die technische Funktion von Gebäuden und Oberflächen eine immer wichtigere Rolle.[2]
Die Zahl der Fachrichtungen stieg darum von drei auf fünf.[2] Zu Gestaltung und Instandhaltung, Kirchenmalerei und Denkmalpflege sowie Bauten- und Korrosionsschutz kamen Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik sowie Ausbautechnik und Oberflächengestaltung hinzu.[2]
Was alle Fachrichtungen gemeinsam lernen
Unabhängig von der Fachrichtung nennt die Verordnung neun Berufsbildpositionen, die das Profil des Berufs prägen:[1]
- kundenorientierte Arbeitsprozesse gestalten und Arbeitsaufgaben planen, vorbereiten und organisieren[1]
- Arbeitsplätze einrichten, sichern und räumen und Werkzeuge, Geräte und Maschinen bedienen und instand halten[1]
- Werk- und Hilfsstoffe be- und verarbeiten und Bauteile bearbeiten[1]
- Untergründe prüfen, bewerten und vorbereiten[1]
- Oberflächen herstellen, bearbeiten, beschichten, bekleiden, gestalten und instand halten[1]
- Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durchführen[1]
- qualitätssichernde Maßnahmen durchführen und Leistungen an Kunden übergeben[1]
Gerade das Prüfen und Vorbereiten von Untergründen ist nach einem Wasserschaden der Kern der Malerarbeit: Erst wenn feststeht, dass Putz und Mauerwerk trocken und tragfähig sind, wird gestrichen oder tapeziert.
Wie ernst das Handwerk diese Prüfung nimmt, zeigt die Vertragsnorm ATV DIN 18363: Nach der Zusammenfassung des Landesinnungsverbands des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks meldet der Maler Bedenken an, wenn der Untergrund etwa feucht ist, Ausblühungen oder Schimmel zeigt oder eine Altbeschichtung nicht trägt.[3] Zu den baustellenüblichen Prüfungen rechnet der Verband den Augenschein und bei Bedarf ein Feuchtigkeitsmessgerät, die Benetzungsprobe mit Wasser für die Saugfähigkeit und das Abreiben mit der Hand für mehlende Flächen.[3] Laborprüfungen gehören nicht dazu, und die Feststellungen sollen dokumentiert werden.[3]
Bauten- und Korrosionsschutz: die Fachrichtung für die Sanierung
In der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz nennt die Verordnung unter anderem Instandhaltungsarbeiten an und in Bauwerken, Korrosionsschutz an Metallen sowie Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Bauwerken und Bauteilen aus Beton.[1] Das Bundesinstitut für Berufsbildung führt im Profil dieser Fachrichtung außerdem Brandschutz- und Abdichtungsmaßnahmen, das Erstellen von Einhausungen, das Durchführen von Messungen mit Dokumentation der Ergebnisse und das Koordinieren der Arbeiten mit anderen Gewerken auf.[4] Dazu kommen das Einrichten und Warten von Strahlanlagen, der Aufbau von Gerüsten und das Bedienen von Hubarbeitsbühnen.[4]
Maler dieser Fachrichtung arbeiten nach dem Institut hauptsächlich in Betrieben des Bauten- und Korrosionsschutzes im Maler- und Lackiererhandwerk.[4] Für die Schadensanierung bringen auch die anderen Fachrichtungen viel mit, denn in Gestaltung und Instandhaltung stehen nach der Verordnung zum Beispiel auch das Verlegen von Wand-, Decken- und Bodenbelägen, Maßnahmen zum Holz- und Bautenschutz und zum Brandschutz sowie Energieeffizienzmaßnahmen an Decken-, Wand- und Bodenflächen auf dem Plan.[1] Wer mehr mit Wänden und Decken als mit Oberflächen arbeiten will, findet das in der Ausbildung im Trockenbau.
Betrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildung
Neben Betrieb und Berufsschule ergänzen überbetriebliche Ausbildungsstätten die Ausbildung: nach der Verordnung zwei Wochen im ersten Ausbildungsjahr, drei Wochen im zweiten und drei Wochen im dritten, dann in der gewählten Fachrichtung.[1] Kann ein Betrieb diese Inhalte in gleicher Weise selbst vermitteln, lässt die zuständige Stelle auf Antrag zu, dass sie im Betrieb vermittelt werden.[1]
Für die Umsetzung der neuen Ordnung gibt es nach dem Bundesverband eine Umsetzungshilfe mit Erläuterungen zu Ausbildungs- und Prüfungsinhalten, Prüfungsstruktur und Rahmenlehrplan, dazu Beispiele, Muster und Checklisten für Ausbilder, Lehrkräfte, Prüfer und Auszubildende.[2]
Die Gesellenprüfung in zwei Teilen
Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen, Teil 1 findet am Ende des vierten Ausbildungshalbjahres statt und Teil 2 am Ende der Ausbildung.[1] In Teil 1, dem Prüfungsbereich Herstellen von Oberflächen und Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen, zeigst du unter anderem, dass du Untergründe prüfen und vorbereiten, Farb- und Materialpläne erstellen, Oberflächen mit mindestens zwei Beschichtungstechniken herstellen, mit arbeitsspezifischen Gefahrstoffen umgehen sowie Dämm- und Trockenbautechniken unterscheiden und anwenden kannst.[1] Für Prüfungsprodukt und Dokumentation hast du 14 Stunden, das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten, die schriftlichen Aufgaben 90 Minuten.[1]
Teil 2 ist je Fachrichtung eigen geregelt.[1] In Bauten- und Korrosionsschutz gehören dazu ein Kundenauftrag, das Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen, das Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.[1] In Gestaltung und Instandhaltung dauert der Kundenauftrag samt Dokumentation und Fachgespräch insgesamt 20 Stunden, und im Prüfungsbereich Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen wählst du in 75 Minuten Prüfverfahren für Untergründe aus, bewertest und dokumentierst die Ergebnisse, ermittelst Schäden, beschreibst ihre Ursachen und stellst Maßnahmen zur Schadensbeseitigung dar.[1] Teil 1 zählt in dieser Fachrichtung 30 Prozent, der Kundenauftrag 40 Prozent.[1] Nach der Gesellenprüfung führt eine Stelle als Maler und Lackierer in der Sanierung genau zu diesen Aufgaben: Untergründe prüfen, Schäden bewerten, Flächen instand setzen.
Häufige Fragen
Wann entscheide ich mich für eine Fachrichtung?
Die Verordnung gliedert die Ausbildung in fachrichtungsübergreifende Inhalte und die Inhalte einer der fünf Fachrichtungen, und die überbetriebliche Ausbildung im dritten Jahr findet bereits in der gewählten Fachrichtung statt.[1] Sprich die Wahl früh mit deinem Ausbildungsbetrieb ab.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Maler und Lackierer?
Drei Jahre, so legt es die Verordnung fest.[1] Teil 1 der Gesellenprüfung liegt am Ende des vierten Ausbildungshalbjahres, Teil 2 am Ende der Ausbildung.[1]
Lerne ich als Maler auch Trockenbau?
Ja. Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten gehören nach der Verordnung zu den Inhalten aller Fachrichtungen, und in Teil 1 der Gesellenprüfung wendest du Dämm- und Trockenbautechniken an.[1]
Klingt nach deinem Beruf?
Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.
Belege
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Maler- und Lackiererausbildungsverordnung (MalerLackAusbV). §§ 1 bis 9 und Inhaltsübersicht zu den Fachrichtungen, Ausfertigung vom 29.06.2021. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26↑27
- Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz: Praktische Unterstützung für den Ausbildungsalltag im Maler- und Lackiererhandwerk. Nachricht vom 07.04.2022. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
- Landesinnungsverband des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks: Untergrundprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk. Seite 1, Stand Juni 2018. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Maler und Lackierer, Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz. Berufesuche, Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit und Tätigkeitsfelder. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
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