Zum Inhalt springen
STMB24 GmbH Zur Startseite 24h Notruf 0162 4428440

Berufsschule und Betrieb: Musst du nach der Schule noch arbeiten?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Hast du an einem Tag mehr als fünf Unterrichtsstunden, jede mindestens 45 Minuten lang, musst du danach nach dem Berufsbildungsgesetz einmal in der Woche nicht mehr in den Betrieb, und der Tag zählt mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit.[1] Gibt es zwei solche Tage, bestimmt der Betrieb nach der IHK Köln, an welchem du zurückkommst.[2] Seit 2020 gelten diese Regeln nach der IHK Berlin für jugendliche und erwachsene Auszubildende gleich.[3]

Freistellung für die Schule

Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht muss dich dein Betrieb nach § 15 des Berufsbildungsgesetzes freistellen.[1] Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darf er dich vorher nicht beschäftigen.[1] Früh am Morgen noch kurz ins Lager und dann zur Schule ist an solchen Tagen also nicht erlaubt.

Erwachsene Auszubildende sind nach der IHK Berlin durch eine Neuregelung im Berufsbildungsgesetz bei der Freistellung für die Berufsschule den jugendlichen gleichgestellt, und das gilt seit dem Jahresbeginn 2020 für alle Auszubildenden.[3] Für dich spielt es also keine Rolle, ob du minderjährig oder volljährig bist. Freistellen kann der Betrieb dich nach der IHK Berlin nur für Zeiten, in denen sonst tatsächlich Ausbildung stattfände, also soweit Ausbildungszeit und Berufsschulzeit deckungsgleich sind.[3] Bist du jünger, gelten außerdem eigene Grenzen für Arbeitszeit, Pausen, Nachtruhe und Urlaub.

Der lange Schultag

Einmal in der Woche bist du nach § 15 an einem Schultag freizustellen, an dem über fünf Schulstunden von mindestens 45 Minuten Länge stattfinden, und angerechnet wird dieser Tag mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit.[1] Mehr als fünf heißt nach der IHK Köln sechs und mehr Unterrichtsstunden.[2] Im Unterricht lernst du dann die Grundlagen, etwa wie relative Luftfeuchtigkeit und Temperatur zusammenhängen, und im Betrieb misst du beides auf der Baustelle.

Gibt es zwei Unterrichtstage in der Woche mit mehr als fünf Stunden, kann der Ausbildungsbetrieb nach der IHK Köln bestimmen, an welchem der beiden du in den Betrieb zurückkommen musst.[2] Für diesen zweiten Tag zählt nach der IHK Niederbayern nur die tatsächliche Unterrichtszeit einschließlich der Pausen, und danach ist eine Beschäftigung im Betrieb möglich.[4] An deiner Ausbildungsvergütung ändert sich dadurch nichts, Schultage werden wie Ausbildungstage bezahlt.

Ein Beispiel: Du hast montags und donnerstags jeweils einen langen Schultag. Der Betrieb legt fest, dass du am Donnerstag nach der Schule noch in die Werkstatt kommst. Der Montag zählt dann als voller Ausbildungstag, der Donnerstag mit der Unterrichtszeit, den Pausen und dem Weg zum Betrieb. In einem Betrieb für Wasserschadensanierung kann das etwa heißen, dass du nachmittags noch die Messwerte auf einer Baustelle abliest.

Wochen mit Blockunterricht

In Berufsschulwochen mit planmäßigem Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen bist du nach § 15 vom Betrieb freizustellen, nur zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen von bis zu zwei Stunden in der Woche sind zulässig.[1] Angerechnet wird eine solche Woche mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit.[1] Läuft in dieser Woche auf deiner Baustelle eine Dämmschichttrocknung, übernehmen Kollegen die tägliche Kontrolle der Geräte.

Der Unterricht findet nach der IHK Niederbayern entweder regelmäßig an ein bis zwei Tagen in der Woche oder als Blockunterricht statt, und Ort und Zeit setzt die Berufsschule fest.[4] Anmelden muss dich der Ausbildungsbetrieb, und maßgeblich für den Schulstandort ist der Ort der Ausbildungsstätte.[4] Möchtest du eine andere Berufsschule besuchen, muss dafür nach der Kammer bei der eigentlich zuständigen Schule ein Antrag auf Gastschulbesuch gestellt werden.[4] Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz im Handwerk lohnt es sich, nach dem Weg zur Berufsschule zu fragen, weil er vom Ort des Betriebs abhängt.

Wegezeiten und kurze Schultage

Bei allen anderen Schultagen wird nach § 15 die Unterrichtszeit mit den Pausen und der notwendigen Wegezeit zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte auf die Ausbildungszeit angerechnet.[1] Den Weg von der Wohnung zur Berufsschule und von der Schule nach Hause rechnet man nach der IHK Köln dagegen nicht an.[2]

An einem Schultag darfst du nach der IHK Berlin im Betrieb ausgebildet werden, die betriebsüblichen täglichen Arbeitszeiten dürfen aber nicht überschritten werden, und ausgefallene Ausbildungszeit außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit nachzuholen ist unzulässig.[3] Schulzeit, Wegezeit und Zeit im Betrieb können zusammen mehr ergeben als die wöchentliche Arbeitszeit, als Mehrarbeit gelten sie dann aber nicht.[3]

Wie lange du höchstens arbeitest

Jugendliche dürfen nach der IHK Niederbayern in der Regel täglich nicht mehr als acht Stunden und wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden beschäftigt werden.[4] Erwachsene Auszubildende dürfen an sechs Tagen in der Woche bis zu acht Stunden täglich arbeiten, und bis zu zehn Stunden sind erlaubt, wenn die Zeit über acht Stunden binnen höchstens sechs Kalendermonaten durch Freizeit ausgeglichen wird.[4]

Bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeitszeit steht Erwachsenen nach der Kammer eine Pause von mindestens 30 Minuten zu, bei mehr als neun Stunden von 45 Minuten.[4] Pausen zählen dabei nicht als Arbeitszeit.[4]

Wenn der Betrieb dich nicht gehen lässt

Stellt ein Betrieb seine Auszubildenden nicht für die Schule frei, begeht er nach der IHK Köln eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird, und im Wiederholungsfall kann ihm die Ausbildungsbefugnis entzogen werden.[2] Wirst du nicht freigestellt, darfst du trotzdem zum Unterricht gehen, und der Betrieb darf dich deshalb nicht abmahnen, nicht kündigen und dir keinen Urlaub abziehen.[2]

Schulpflichtig für die gesamte Ausbildungszeit sind nach der IHK Köln Auszubildende, die ihre Ausbildung beginnen, bevor sie 21 Jahre alt sind, ältere sind berufsschulberechtigt, und die Kammer empfiehlt auch ihnen den regelmäßigen Besuch.[2] Für die Zeit in der Berufsschule zahlt dir der Betrieb nach § 19 die Vergütung weiter.[1]

Willst du wissen, wie Schule und Baustelle bei uns zusammenpassen, frag im Bewerbungsgespräch danach und schick uns vorher deine Bewerbung.

Häufige Fragen

Muss ich nach sechs Stunden Berufsschule noch in den Betrieb?

Einmal in der Woche nicht: Nach § 15 BBiG bist du freizustellen, wenn an dem Tag mehr als fünf Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten stattfinden.[1]

Zählt der Weg zur Berufsschule als Arbeitszeit?

Nur der notwendige Weg zwischen Schule und Betrieb, der Weg von zu Hause zur Schule nach der IHK Köln nicht.[2]

Klingt nach deinem Beruf?

Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

Zu den offenen Stellen

Belege

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Berufsbildungsgesetz (BBiG). § 15 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § 19 Abs. 1 Nr. 1. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
  2. IHK Köln: Regelung der Berufsschulzeiten. Abschnitte Freistellungspflicht, Beschäftigungsverbote und Anrechnung, Sanktionen bei Nichtfreistellung. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
  3. IHK Berlin: Betriebliche Arbeitszeit und die Anrechnung von Berufsschulunterricht. Einleitung und Übersicht. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  4. IHK Niederbayern: Berufsschule und Ausbildungszeiten. Abschnitte Berufsschule, Ausbildungszeit und Pausen, Anrechnung von Berufsschulzeiten. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
Nach oben 24h Notruf 0162 4428440