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Arbeiten auf Leiter und Gerüst: Was gilt für den Absturzschutz?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Leitern sind nach der Betriebssicherheitsverordnung als hoch gelegener Arbeitsplatz nur erlaubt, wenn sicherere Arbeitsmittel wegen geringer Gefährdung und kurzer Dauer nicht verhältnismäßig sind und die Gefährdungsbeurteilung sicheres Arbeiten ergibt.[1] Als Arbeitsplatz taugt eine Leiter nach der Berufsgenossenschaft Holz und Metall bis 2 m Standhöhe, zwischen 2 und 5 m nur für höchstens 2 Stunden je Schicht.[2] Ein Gerüst darfst du nach der BG BAU nur benutzen, wenn es freigegeben ist.[3]

Die Leiter ist zweite Wahl

Für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen mit Gerüsten, Leitern oder Seilverfahren stellt Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung besondere Anforderungen.[1] Können solche Arbeiten nicht sicher und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus erledigt werden, sind Maßnahmen zu treffen, die die Gefährdung so gering wie möglich halten.[1]

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall bringt es auf den Punkt: Die Leiter ist immer zweite Wahl.[2] Gibt es keine Alternative, sollen bevorzugt Podest- oder Plattformleitern verwendet werden.[2] Auf die Baustelle gehören Leitern für den beruflichen Bereich, denn die BGHM unterscheidet eine berufliche und eine private Leiterklasse.[2] Bevor du die Leiter holst, frag dich also, ob ein Podest, ein Rollgerüst oder eine Arbeitsbühne die bessere Wahl ist. Bei Trockenbauarbeiten an Decken ist ein Rollgerüst meist sicherer als die Leiter, weil du die Platten mit beiden Händen halten musst.

Wann die Leiter als Arbeitsplatz erlaubt ist

Als Arbeitsplatz ist eine Leiter nach der BGHM nur zulässig, wenn die Standhöhe nicht höher als 2 m ist oder zwischen 2 und 5 m liegt und die Arbeiten nicht länger als 2 Stunden je Arbeitsschicht dauern.[2] Du stehst dabei mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform, führst nur Arbeiten mit geringem Kraftaufwand aus und benutzt keine Stoffe oder Geräte, von denen zusätzliche Gefahren ausgehen, etwa Säuren, Laugen oder heiße Flüssigkeiten.[2] Für eine kurze Leckageortung an einer Deckenleitung kann eine Stufenleiter reichen, für das Öffnen der Decke danach nimmst du ein Podest.

Sicheres Stehen und Festhalten müssen möglich sein, und die Stufen müssen mindestens 80 mm breit sein.[2] Sprossenleitern sind als Arbeitsplatz nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa in engen Schächten.[2] Wer eine durchfeuchtete Holzbalkendecke von unten öffnet, arbeitet oft über Kopf und länger als zwei Stunden, und dann gehört ein Gerüst statt einer Leiter hin.

Aufstellen und Besteigen

Vor jeder Verwendung prüfst du die Leiter nach der BGHM auf augenscheinliche Mängel, und defekte Leitern werden sofort der Verwendung entzogen.[2] Aufgestellt wird sie auf ebenem, tragfähigem Untergrund, Anlegeleitern angelehnt in einem Winkel zwischen 65 und 75 Grad, Stufenanlegeleitern ab 3 m Länge nur mit Fußverbreiterung, und Stehleitern nur mit vollständig gespannten Spreizsicherungen.[2] Zur Leiter gehören Sicherheitsschuhe mit rutschhemmender Sohle, und in der Ausbildung zum Stuckateur stehst du besonders oft auf Gerüsten. Diese Regeln gelten auch in der Rufbereitschaft, wenn es nachts schnell gehen soll.

Bei Anlegeleitern dürfen die drei obersten Sprossen oder Stufen nicht bestiegen werden, bei beidseitig besteigbaren Stehleitern die obersten beiden.[2] Lehn dich nicht über die Leiter hinaus, belaste sie nicht stärker als vom Hersteller angegeben, und nimm höchstens 10 kg Material und Werkzeug mit, wobei du dich mit einer Hand festhältst.[2] Achte auf zusätzliche Absturzgefahren an Kanten, neben Geländern oder an ungesicherten Öffnungen, die sich nach der BGHM etwa mit Netzen, Absperrungen oder Sicherungsposten verringern lassen.[2] Nach der Arbeit lässt du beschädigte Teile fachgerecht ersetzen, und Leitern werden wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft.[2] Bei der Suche nach einer Flachdachleckage auf einem Dach ohne Brüstung kommt die Absturzsicherung vor jedem Messgerät.

Die Leiter als Aufstieg

Als Aufstieg darf eine Leiter nach der BGHM nur für kurzzeitige Arbeiten dienen, und der Höhenunterschied darf nicht mehr als 5 m betragen, mehr nur bei sehr seltener Verwendung.[2] Eine Leiter, die als Aufstieg dient, muss mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen, wenn keine anderen Vorrichtungen sicheres Festhalten erlauben.[2]

Bei der Auswahl der Zugangsmittel sind nach der Betriebssicherheitsverordnung der Höhenunterschied sowie Art, Dauer und Häufigkeit der Verwendung zu berücksichtigen, und die Zugänge müssen auch die Flucht bei drohender Gefahr ermöglichen.[1] Arbeitsstelzen gelten grundsätzlich nicht als geeignete Arbeitsmittel.[1]

Gerüste: erst die Freigabe, dann betreten

Gerüste dürfen nach der Betriebssicherheitsverordnung nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und von fachlich geeigneten, unterwiesenen Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden.[1] Teile, die nicht verwendbar sind, etwa während des Umbaus, werden mit dem Verbotszeichen Zutritt verboten gekennzeichnet und abgesperrt.[1]

Genutzt werden darf ein Gerüst nach der BG BAU erst, wenn es nach dem Aufbau von einer zur Prüfung befähigten Person kontrolliert und freigegeben wurde.[3] Bevor du es betrittst, kontrolliert eine qualifizierte Person deines Betriebs es auf sichtbare Mängel, und du selbst wirst vorher in der sicheren Nutzung unterwiesen.[3]

Zu den Prüfpunkten der BG BAU gehören eine ausreichende Verankerung, stabiler Untergrund, eine Diagonale in jedem fünften Feld, der dreiteilige Seitenschutz aus Geländer, Mittelholm und Bordbrett, sichere Zugänge, ein Wandabstand von höchstens 30 cm und nicht zu viel gelagertes Material.[3] Besonders gefährlich sind nach der Berufsgenossenschaft Veränderungen durch andere Gewerke, etwa für Schuttrutschen oder Bauaufzüge, und Zeitdruck oder die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Unternehmen erhöhen das Unfallrisiko.[3]

Wenn etwas nicht stimmt

Stellst du Mängel fest, betrittst du das Gerüst nach der BG BAU nicht, sperrst den Bereich ab, informierst die vorgesetzte Person und arbeitest erst nach einer neuen Freigabe weiter.[3] Verändern oder manipulieren darfst du ein Gerüst nicht eigenständig.[3]

Muss eine feste Absturzsicherung für eine Tätigkeit vorübergehend entfernt werden, sind nach der Betriebssicherheitsverordnung vorher wirksame Ersatzmaßnahmen zu treffen, und danach wird sie unverzüglich wieder angebracht.[1] Im Freien wird auf Gerüsten und Leitern nicht begonnen oder weitergearbeitet, wenn starker oder böiger Wind, Vereisung oder Schneeglätte einen Absturz möglich machen.[1]

Prüfen, erkennen, STOPP sagen: So fasst die BG BAU zusammen, was jeder auf dem Gerüst tun soll.[3] Willst du bei uns lernen oder arbeiten, schick uns deine Bewerbung.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich auf einer Leiter arbeiten?

Bei einer Standhöhe zwischen 2 und 5 m nach der BGHM höchstens 2 Stunden je Arbeitsschicht.[2]

Darf ich ein Gerüst benutzen, das noch nicht freigegeben ist?

Nein. Nach der BG BAU dürfen nur freigegebene Gerüste benutzt werden.[3]

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Belege

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anhang 1 Nr. 3.1 und 3.2. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
  2. Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM): Arbeitsschutz Kompakt Nr. 051: Einsatz von Leitern. Abschnitte Vor dem Arbeiten, Während der Arbeiten, Bedingungen als Arbeitsplatz und als Verkehrsweg. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17
  3. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): Sicher auf dem Gerüst. Abschnitte 3-Punkte-Check, Verantwortung der Gerüsterstellenden und Gerüstnutzenden. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
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