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Ausbildung in Teilzeit: Für wen ist das möglich?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Eine Ausbildung kann nach dem Berufsbildungsgesetz in Teilzeit laufen: Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit wird um höchstens 50 Prozent gekürzt, und die Ausbildung dauert entsprechend länger, höchstens das Eineinhalbfache.[1] Sinnvoll sein kann das nach der Bundesagentur für Arbeit zum Beispiel für Eltern, für Menschen, die Angehörige pflegen, und für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.[2] Auf bestimmte Personengruppen beschränkt ist die Teilzeitausbildung nach dem Zentralverband des Deutschen Handwerks nicht.[3]

Was Teilzeit in der Ausbildung bedeutet

Nach § 7a des Berufsbildungsgesetzes kann die Berufsausbildung in Teilzeit durchgeführt werden, und im Ausbildungsvertrag steht dann, ob die tägliche oder die wöchentliche Ausbildungszeit sinkt und ob das für die gesamte Ausbildung oder nur eine Zeit lang gilt.[1] Eine Teilzeitausbildung verringert nach der Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsaufwand im Monat und verlängert dafür die Ausbildung insgesamt, statt drei Jahren dauert sie dann vielleicht viereinhalb.[2]

Nach der Bundesagentur kannst du im Prinzip jede duale Berufsausbildung in Teilzeit machen.[2] Auch im Handwerk gibt es nach dem Zentralverband verschiedene Möglichkeiten, die Ausbildungszeit flexibler zu gestalten, etwa bei familiären Verpflichtungen, aus gesundheitlichen Gründen oder bei Lernbeeinträchtigungen.[3] Auch in Teilzeit lernst du alles, was der Beruf verlangt, vom Aufbau der Geräte bis zum sauber geführten Trocknungsprotokoll.

Für wen das passt

Die Bundesagentur nennt Gruppen, für die eine Teilzeitausbildung sinnvoll sein kann: Menschen, die ein Kind erwarten oder Kinder betreuen, die Angehörige pflegen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, die nebenher arbeiten, die Lernbeeinträchtigungen wie Legasthenie haben oder zusätzlich Deutschunterricht brauchen.[2] Entscheiden solltest du dich nach reiflicher Überlegung, und bist du unsicher, hilft dir die Berufsberatung.[2]

Der Zentralverband nennt außerdem junge Menschen, die neben der Ausbildung erwerbstätig sein müssen oder Leistungssport betreiben, und schreibt ausdrücklich, dass sich selbst der Einsatz auf Baustellen im Rahmen einer Teilzeitausbildung gestalten lässt.[3] Ausbildungsabbrüche wegen einer veränderten Familiensituation können so nach dem Verband abgewendet werden.[3] Auch in der Wasserschadensanierung lassen sich kürzere Tage planen, wenn Notfalleinsätze bei den Kollegen in Vollzeit liegen. Gut planbar sind dann etwa Rundgänge, bei denen du an Kondensationstrocknern Werte abliest und den Behälter leerst.

Kein Anspruch, aber eine Vereinbarung

Beantragen kannst du die Teilzeit nach der IHK Pfalz auch ohne wichtigen Grund, sie muss aber individuell im Vertrag vereinbart werden, und einen einseitigen Anspruch darauf hast du nicht.[4] Möglich ist die Vereinbarung auch nach Ausbildungsbeginn durch eine Vertragsänderung, und geändert werden kann sie jederzeit.[4]

Wie viel du pro Tag oder in der Woche im Betrieb bist, besprichst du nach der Bundesagentur mit deinem Ausbildungsbetrieb, und das Ergebnis sollte zu deiner Lebenssituation und zu den Anforderungen des Betriebs passen.[2] Danach passt der Betrieb den Ausbildungsplan an, und ihr stellt gemeinsam den Antrag bei der zuständigen Stelle, zum Beispiel der Handwerkskammer.[2] Sprich das Thema Teilzeit am besten schon an, wenn du dich um einen Ausbildungsplatz im Handwerk bewirbst.

Beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist nach dem Zentralverband eine Vertragsänderung nötig, und eine Änderungsmitteilung geht an die Handwerkskammer.[3] Ändern sich deine Lebensumstände später, kannst du nach der Bundesagentur in Abstimmung mit dem Betrieb wieder in Vollzeit wechseln.[2]

Wie lange die Ausbildung dann dauert

Die Dauer verlängert sich nach § 7a entsprechend, höchstens bis zum Eineinhalbfachen der Vollzeitdauer aus der Ausbildungsordnung, und sie wird auf ganze Monate abgerundet.[1] Verlangst du es, verlängert sie sich auch darüber hinaus bis zur nächsten möglichen Abschlussprüfung.[1]

Mit individuellen Teilzeitmodellen wird zum Ende der Ausbildungszeit nach der IHK Pfalz nicht immer ein Prüfungstermin erreicht, und für diesen Fall ist die Verlängerung bis zur Prüfung gedacht.[4] Den Antrag auf Eintragung des Vertrags kannst du nach § 7a mit einem Antrag auf Verkürzung verbinden.[1] Auch während der Teilzeitausbildung ist nach dem Zentralverband bei besonderer Leistungsfähigkeit ein Verkürzungsantrag möglich.[3] Inhaltlich bleibt die Ausbildung nach der IHK Pfalz mit der Vollzeitausbildung vergleichbar, weil die Dauer entsprechend länger ist.[4]

Berufsschule, Lehrgänge und Urlaub

Die Berufsschulzeiten lassen sich nach der Bundesagentur in der Regel nicht verkürzen, in der Schule bist du fast immer in Vollzeit, und Teilzeitklassen für duale Ausbildungen gibt es nur in seltenen Fällen.[2] Die Schulpflicht und die Teilnahme an der überbetrieblichen Unterweisung, die in der Regel ganztägig stattfindet, bleiben nach dem Zentralverband von der Teilzeit unberührt.[3]

Beim Urlaub kommt es nach dem Verband darauf an, wie gekürzt wird: Verringert sich nur die tägliche Ausbildungszeit, hast du denselben Urlaubsanspruch wie in Vollzeit, bei weniger Ausbildungstagen pro Woche sinkt er anteilig, wenn kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.[3]

Vergütung und Unterstützung

Die Vergütung kann nach dem Zentralverband entsprechend der wöchentlichen Ausbildungszeit anteilig gekürzt werden, prozentual aber nicht stärker als die Ausbildungszeit.[3] Manche Betriebe zahlen Teilzeitauszubildenden nach der Bundesagentur auch die ungekürzte Vergütung.[2]

Für die Vereinbarkeit mit der Familie ist nach der Bundesagentur vor allem eine gute Kinderbetreuung wichtig, und Hilfe bei der Suche nach Betreuungsplätzen gibt es bei den Jugendämtern und der örtlichen Agentur für Arbeit.[2] Reicht das Geld aus der Ausbildung nicht für den Lebensunterhalt, gibt es dort Möglichkeiten finanzieller Unterstützung.[2] Brauchst du mehr Hilfe, vermittelt die Berufsberatung nach der Bundesagentur bei Bedarf Sprachkurse oder Alltagshilfe im Rahmen einer Assistierten Ausbildung.[2] Zu allen Fragen der Teilzeit berät nach dem Zentralverband die zuständige Handwerkskammer, deren Ausbildungsberatung mit Betrieb und Auszubildenden individuelle Lösungen entwickelt.[3]

Kannst du dir eine Ausbildung bei uns vorstellen, aber nur in Teilzeit, schreib das gleich in deine Bewerbung. Dann besprechen wir offen, ob und wie das in unserem Betrieb geht.

Häufige Fragen

Kann ich jederzeit von Vollzeit in Teilzeit wechseln?

Nur wenn dein Betrieb zustimmt: Einen einseitigen Anspruch gibt es nach der IHK Pfalz nicht, die Teilzeit wird per Vertragsänderung vereinbart.[4]

Muss ich in Teilzeit seltener zur Berufsschule?

Fast nie: In der Schule bist du nach der Bundesagentur für Arbeit auch in einer Teilzeitausbildung fast immer in Vollzeit.[2]

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Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

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Belege

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Berufsbildungsgesetz (BBiG). § 7a. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  2. Bundesagentur für Arbeit: Ausbildung in Teilzeit. Abschnitte Für wen eignet sich, Welche Ausbildungen, Berufsschule, Was du sonst noch wissen musst. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14
  3. Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Teilzeitausbildung im Handwerk. Abschnitte Zielgruppen, Ausbildungsvertrag, Verkürzung und Verlängerung, Berufsschule, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
  4. IHK für die Pfalz: Teilzeitausbildung. Gesamter Text. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
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