Ausbildungsfremde Tätigkeiten: Was dein Betrieb dir auftragen darf
Die Antwort in Kürze
Dir dürfen nach § 14 BBiG nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und deinen körperlichen Kräften angemessen sind.[1] Ständiges Putzen von Werkstätten und Büros, Kaffee kochen, regelmäßige Botengänge oder monotone Ablagearbeiten über längere Zeit sind nach der Arbeitskammer des Saarlandes nicht erlaubt.[2]
Was das Berufsbildungsgesetz vorschreibt
Dein Betrieb muss nach § 14 BBiG dafür sorgen, dass du die berufliche Handlungsfähigkeit erwirbst, die für das Ausbildungsziel nötig ist, und die Ausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchführen, dass du das Ziel in der vorgesehenen Zeit erreichst.[1] Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, die du für Ausbildung und Prüfungen brauchst, stellt er dir danach kostenlos.[1] Ausbilden muss der Betrieb selbst oder eine Person ausdrücklich damit beauftragen, und den Ausbildungsnachweis darfst du danach am Arbeitsplatz führen.[1] Zum Besuch der Berufsschule muss er dich nach dem Gesetz ebenfalls anhalten.[1]
Der Betrieb sorgt nach dem Gesetz außerdem dafür, dass du charakterlich gefördert und weder sittlich noch körperlich gefährdet wirst.[1] Für jede Aufgabe heißt das: Sie muss dich im Beruf weiterbringen und darf dich nicht überfordern.
Was zur Ausbildung gehört
Sinnvoll und erlaubt sind nach der Oldenburgischen IHK alle Aufgaben, die dir Erfahrung im Ausbildungsberuf geben, die mit der Pflege von Waren, Werkzeugen und Geräten zusammenhängen oder für die Sauberkeit am Arbeitsplatz wichtig sind und deren Ziel das Bestehen der Abschlussprüfung ist.[3] Die Arbeiten müssen danach zur Ausbildungsordnung deines Berufs passen und dazu beitragen, dass du die dort festgelegten Kompetenzen erwirbst.[3] Die Ausbildungsordnung nennt nur Mindestanforderungen, darüber hinausgehende Tätigkeiten sind möglich, und ob ein Auftrag passt, hängt vom Beruf und von deiner körperlichen Verfassung ab.[3] Den eigenen Arbeitsplatz und die Werkzeuge, mit denen du arbeitest, sauber zu halten, gehört also dazu, das regelmäßige Reinigen von Betriebsräumen anstelle einer fehlenden Reinigungskraft nach der IHK nicht.[3] Für die Reinigung der Räume gibt es in größeren Betrieben eine eigene Stelle als Reinigungskraft.
Im Sanierungsbetrieb heißt das: Trocknungsgeräte reinigen, Schläuche und Kabel ordentlich aufrollen, Messgeräte pflegen und die Baustelle sauber übergeben, das alles gehört zum Beruf. Wer das lernt, lernt auch, wie ein Gerät funktioniert und woran man einen Defekt erkennt. Dazu gehört auch, bei der Messung zu lernen, welches Gerät für welchen Baustoff passt und welche Mietgeräte danach im Raum stehen. Beim Leeren und Reinigen der Kondensationstrockner siehst du zudem, wie viel Wasser aus einem Raum kommt.
Aufgaben, die nicht in die Ausbildung gehören
Nicht in die Ausbildung gehören nach der Oldenburgischen IHK Arbeiten, die gegen Gesetze verstoßen, die dir nur übertragen werden, um fehlende Mitarbeiter über kurzfristige Notsituationen hinaus zu ersetzen, die deine Kräfte überfordern oder die nur privaten Zwecken des Ausbilders dienen, etwa sein Auto waschen oder den Rasen mähen.[3]
Die Arbeitskammer des Saarlandes nennt außerdem Aufgaben, die dir immer wieder gegeben werden, obwohl du sie längst kannst und nichts mehr dabei lernst, und Arbeiten, die körperlich viel zu anstrengend sind.[2] Bist du noch keine 18, gehören nach der IHK insbesondere Tätigkeiten nicht dazu, die in deiner ärztlichen Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz genannt sind.[3]
Notfall oder Dauerzustand
Im Einzelfall können ausbildungsfremde Tätigkeiten nach der Arbeitskammer zulässig sein, wenn sie nicht ständig vorkommen und alle Beschäftigten im Betrieb sie abwechselnd übernehmen.[2] Auch das Ersetzen fehlender Kollegen nimmt die IHK nur für kurzfristige Notsituationen aus.[3]
Nach einem Rohrbruch, wenn der ganze Betrieb ausrückt, hilfst du auch beim Ausräumen eines nassen Kellers. Betreten wird so ein Keller erst, wenn die Sicherung für den Raum ausgeschaltet ist. Liegt der Sicherungskasten selbst unter Wasser, geht niemand hinein, und den Strom schaltet dann die Feuerwehr oder der Netzbetreiber ab.
Wird aus dem Ausnahmefall ein Dauerzustand, in dem du wochenlang nur räumst und schleppst, fehlt dir die Zeit für das, was du lernen sollst. Dann ist der Punkt erreicht, an dem du das ansprechen solltest. Klärt im Betrieb, wie Sondereinsätze verteilt werden, dann trägt die Last nicht jedes Mal derselbe.
So gehst du vor
Ausbildungswidrige Tätigkeiten darfst du nach der Oldenburgischen IHK verweigern, ohne arbeitsrechtliche Folgen fürchten zu müssen, und eine Abmahnung oder Kündigung deswegen wäre danach unwirksam.[3] Sprich trotzdem zuerst mit deinem Ausbilder, und kommt ihr nicht weiter, ist die Ausbildungsberatung deiner Kammer die Anlaufstelle.[3]
Halte in deinem Berichtsheft fest, was du tatsächlich gemacht hast, dann lässt sich später zeigen, ob die Ausbildung nach Plan gelaufen ist. Bring zum Gespräch konkrete Beispiele mit, also Datum, Aufgabe und wie lange sie gedauert hat. Nach dem DGB-Ausbildungsreport 2025, für den bundesweit über 9.000 Auszubildende befragt wurden, gehören Kaffee kochen, Putzen und Botengänge für rund jeden siebten Azubi zum Alltag.[4] In Nordrhein-Westfalen machen nach dem Ausbildungsreport NRW 33 Prozent der befragten Azubis regelmäßig Überstunden, und 15 Prozent übernehmen häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten.[4] Überstunden dürfen nach der DGB-Jugend nur die Ausnahme sein und müssen bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, und gibt es im Betrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, ist sie eine weitere Anlaufstelle.[4] Schickt dich der Chef zum dritten Mal in der Woche zum Putzen oder fallen Überstunden einfach unter den Tisch, ist das nach einem Bildungsreferenten der DGB-Jugend ein Rechtsverstoß.[4] Auch du hast danach Pflichten, zum Beispiel pünktlich zu erscheinen, dich um den Ausbildungserfolg zu bemühen und dein Berichtsheft zu führen.[4]
Häufige Fragen
Muss ich in der Ausbildung putzen?
Für Sauberkeit am Arbeitsplatz zu sorgen und Werkzeuge zu pflegen gehört nach der Oldenburgischen IHK dazu.[3] Ständiges Putzen von Werkstätten und Büros ist nach der Arbeitskammer nicht erlaubt.[2]
Darf mich der Chef sein Auto waschen lassen?
Nein, Arbeiten nur für private Zwecke des Ausbilders gehören nach der Oldenburgischen IHK nicht in die Ausbildung.[3]
Was gilt im Notfall?
Kurzfristig in Notsituationen kann auch Arbeit außerhalb des Ausbildungsplans dazugehören, auf Dauer nach der IHK nicht.[3]
An wen wende ich mich, wenn sich nichts ändert?
An die Ausbildungsberatung deiner Kammer, die bei Zweifeln über zulässige Aufgaben Ansprechpartner ist.[3]
Klingt nach deinem Beruf?
Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.
Belege
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz (BBiG). § 14. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
- Arbeitskammer des Saarlandes: Azubilexikon. Stichwort Ausbildungsfremde Tätigkeiten, Stand August 2024. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- Oldenburgische Industrie- und Handelskammer: Zulässige und unzulässige Tätigkeiten. Ausbildungsinfos von A bis Z. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): DGB-Jugend Düsseldorf-Bergisch Land: Kaffee kochen ist kein Ausbildungsinhalt. Pressemitteilung vom 21.07.2026. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
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