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Gesellenprüfung nicht bestanden: Wiederholung, Verlängerung und was jetzt zählt

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Eine nicht bestandene Gesellenprüfung kannst du nach der Handwerksordnung zweimal wiederholen.[1] Auf dein Verlangen verlängert sich die Ausbildung nach der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, und zwar unabhängig davon, warum die Prüfung nicht bestanden wurde.[2] Bei einer gestreckten Prüfung lässt sich Teil 1 nach der Handwerksordnung allerdings nicht für sich allein wiederholen.[1]

Zwei weitere Versuche

Die Gesellenprüfung kann nach § 31 der Handwerksordnung im Fall des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden, insgesamt hast du also drei Versuche.[1] Wird die Prüfung in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen abgelegt, ist der erste Teil danach nicht eigenständig wiederholbar.[1] Das Ergebnis von Teil 1 wird dir nach der Handwerksordnung schriftlich oder elektronisch mitgeteilt, sodass du früh weißt, wo du stehst.[1]

Beide Teile der gestreckten Prüfung bilden nach der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main eine rechtliche Einheit, und ob die Gesamtprüfung bestanden ist, steht erst nach ihrem Abschluss fest.[2] Teil 1 kannst du danach auch bei mangelhaften oder ungenügenden Leistungen nicht vor Teil 2 wiederholen.[2] Wie stark die beiden Teile ins Gesamtergebnis eingehen, kann sich danach von Beruf zu Beruf unterscheiden.[2]

Für den Lehrling ist die Prüfung nach der Handwerksordnung gebührenfrei.[1] Prüfungsmaterialien und Prüfungskosten trägt nach der Kammer der Ausbildungsbetrieb, auch wenn die Prüfung nach dem Ende der Ausbildung stattfindet.[2]

Die Ausbildung verlängern

Bestehst du nicht, verlängert sich dein Ausbildungsverhältnis nach der Kammer auf dein Verlangen nach § 21 Absatz 3 BBiG bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, damit du im bisherigen Betrieb weiter ausgebildet wirst.[2] Verlangst du die Verlängerung nicht, endet die Ausbildung danach zum vertraglich vereinbarten Termin.[2] Im Betrieb lernst du in dieser Zeit weiter, etwa wie ein Trocknungsprotokoll vollständig geführt wird.

Eine Verlängerung tritt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 1998 auch dann ein, wenn du wegen Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen konntest.[2] Der beste Zeitpunkt für dein Verlangen ist nach der Bergischen IHK unmittelbar nach dem Nichtbestehen, rechtlich wäre es sogar noch unverzüglich nach dem Vertragsende möglich.[3]

Während der Verlängerung bekommst du danach weiter die Vergütung des letzten Ausbildungsjahres, und die Verlängerung teilt der Betrieb der Kammer mit.[3] Sprich mit deinem Ausbilder am besten noch am Tag der Ergebnisse, dann ist geklärt, wie es im Betrieb weitergeht. Nutze die Zeit bis zur Wiederholung, um gezielt zu üben, was in der Prüfung fehlte, etwa das Aufstellen der Mietgeräte mit Protokoll.

Wie lange es höchstens weitergeht

Mit Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung endet das Ausbildungsverhältnis nach der Bergischen IHK, und fällst du erneut durch, verlängert es sich auf dein Verlangen bis zur zweiten Wiederholungsprüfung, wenn diese innerhalb der Höchstfrist von einem Jahr ab dem ursprünglichen Ausbildungsende liegt.[3] Nach diesem Jahr endet die Ausbildung danach spätestens.[3]

Die IHK Region Stuttgart verlängert in der Regel um sechs Monate bis zur nächsten Wiederholungsprüfung und betont, dass eine Verlängerung niemals automatisch erfolgt.[4] Fällst du nach einem halben Jahr auch in der Wiederholung durch, kannst du danach noch einmal bis zum nächsten Prüfungstermin verlängern, und mit der zweiten Wiederholungsprüfung endet die Ausbildung.[4] Nach bestandener Wiederholung kannst du dich auf dieselben offenen Stellen bewerben wie alle anderen Gesellen.

Was bis zur Wiederholung gilt

Während der Verlängerung gehst du nach der IHK Region Stuttgart weiter zur Berufsschule, der Betrieb meldet dich dort an, und dein Berichtsheft führst du weiter.[4] Ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung bekommst du danach von der Kammer zugeschickt.[4]

Wiederholen musst du nach der IHK Region Stuttgart alle Prüfungsbereiche, in denen du weniger als 50 Punkte erreicht hast, bestandene Bereiche kannst du freiwillig noch einmal ablegen, und dann zählt das neue Ergebnis.[4] Bauen Prüfungsbereiche aufeinander auf und liegst du in ihrem Gesamtergebnis unter 50 Punkten, wiederholst du danach alle diese Bereiche, und angerechnet werden bestandene Leistungen höchstens zwei Jahre lang.[4] Wie deine Handwerkskammer das im Einzelnen regelt, steht in ihrer Gesellenprüfungsordnung. Lag es etwa an der praktischen Aufgabe, übst du im Betrieb gezielt Arbeitsschritte wie die CM-Messung an einer Probe.

Im Betrieb lohnt es sich, die schwachen Bereiche gezielt zu üben: Bist du an der praktischen Aufgabe gescheitert, brauchst du Baustellenpraxis mit Anleitung, hat es schriftlich nicht gereicht, helfen feste Lernzeiten neben der Arbeit. In einem Sanierungsbetrieb kann das heißen, Messungen, Aufmaße und Protokolle unter Aufsicht selbst zu erstellen, bis die Abläufe sitzen.

Verlängern, bevor es knapp wird

Merkst du schon vor der Prüfung, dass es eng wird, kann die Handwerkskammer nach dem Merkblatt der Kammer Frankfurt-Rhein-Main in Ausnahmefällen auf deinen Antrag die Ausbildungszeit verlängern, wenn das nötig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.[2] Gründe können danach schwere Ausbildungsmängel, das Verfehlen des Leistungsziels der Berufsschulklasse, längere Ausfallzeiten etwa durch Krankheit, eine Teilzeitausbildung oder die Situation sein, dass du ein eigenes Kind betreust oder Angehörige pflegst.[2]

Den Antrag stellst du danach schriftlich bei der Kammer, als Minderjähriger mit Zustimmung deiner gesetzlichen Vertreter, und vor der Entscheidung wird der Betrieb gehört, auch die Berufsschule kann gehört werden.[2] Bei der Länge der Verlängerung werden danach die Prüfungstermine berücksichtigt.[2]

Wenn das Ergebnis noch aussteht

Endet dein Vertrag, bevor das Ergebnis feststeht, kannst du nach einem Ausbildungsberater in der Deutschen Handwerks Zeitung die Verlängerung des Lehrvertrags verlangen, solange nicht feststeht, ob du bestanden hast.[5] Die Verlängerung muss danach ausdrücklich befristet erfolgen, sonst entsteht ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit.[5] Durch die Verlängerung kannst du die Ausbildung lückenlos fortsetzen, deine Chance auf das Bestehen steigt, und dazu gehört danach auch das Recht, weiter die Berufsschule zu besuchen.[5]

Zugelassen wirst du nach der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main auch, wenn deine Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet.[2] Liegt die Prüfung erst nach dem Vertragsende, kann für die Zeit bis dahin danach eine Vereinbarung über Weiterarbeit getroffen werden, möglich ist aber auch, dass du in dieser Zeit nicht beschäftigt wirst.[2]

Kläre deshalb schon vor dem letzten Prüfungsteil mit dem Betrieb, was gilt, wenn das Ergebnis erst nach dem Vertragsende kommt oder nicht reicht. Dann musst du in einer ohnehin angespannten Lage nicht noch über deinen Vertrag verhandeln.

Häufige Fragen

Wie viele Versuche habe ich bei der Gesellenprüfung?

Drei, denn nach § 31 der Handwerksordnung darfst du sie zweimal wiederholen.[1]

Verlängert sich meine Ausbildung automatisch?

Nein, nur auf dein Verlangen, sonst endet sie nach der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zum vereinbarten Termin.[2]

Bekomme ich in der Verlängerung weiter Geld?

Ja, nach der Bergischen IHK die Vergütung des letzten Ausbildungsjahres.[3]

Muss ich für die Wiederholung bezahlen?

Nein, für dich ist die Gesellenprüfung nach der Handwerksordnung gebührenfrei.[1]

Klingt nach deinem Beruf?

Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

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Belege

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO). § 31 Absätze 1 und 4. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
  2. Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main: Berufsausbildung von A bis Z (Merkblatt der Ausbildungsberatung). Stichworte 42, 54 und 73, Stand 01.04.2026. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15
  3. Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid: Verlängerung der Ausbildungszeit. Abschnitt Verlängerung bei Nichtbestehen der Prüfung. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  4. IHK Region Stuttgart: Abschlussprüfung nicht bestanden: Was jetzt? Abschnitte Verlängerung der Ausbildung, Berufsschule, Wiederholungsprüfung. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
  5. Deutsche Handwerks Zeitung (Holzmann Medien): Kolumne: Ausbildung verlängern, Fragen rund um die Abschlussprüfung. Beitrag vom 03.06.2022. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3
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