Trocknungsprotokoll
Auch: Trocknungsdokumentation, Trocknungsbericht
Das Trocknungsprotokoll hält fest, wie eine technische Trocknung abgelaufen ist: Schaden und Ursache, Verfahren und Geräte, Laufzeiten und Zählerstände, Raumklima und Messwerte an festen Punkten im Bauteil. Den Erfolg einer Trocknung verlangt das Umweltbundesamt messtechnisch zu überprüfen.[1] Das Protokoll ist dieser Nachweis, und nach dem Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer solche Belege verlangen.[2]
So entsteht das Trocknungsprotokoll Besuch für Besuch
Schematische Darstellung eines Wohnraums während einer Dämmschichttrocknung mit Turbine, Zähler, Fühlern, markierten Messpunkten und dem Klemmbrett mit der Verlaufskurve. Die Nummern folgen den Einträgen eines Besuchs vom Zählerstand bis zur Kurve.
- Zählerstand und Laufzeit je Besuch: Jedes Gerät steht mit Typ, Aufstellort, Beginn und Ende der Laufzeit im Protokoll. Der Zwischenzähler liefert den Stromverbrauch, den der Versicherer als Beleg verlangen kann.
- Fühler in der Trocknungsluft: Bei der Dämmschichttrocknung werden Temperatur und Luftfeuchte in der zu- und abströmenden Luft gemessen. Nimmt die Luft keine Feuchte mehr auf, lohnt eine weitere Trocknung meist nicht mehr.
- Vergleichspunkt im trockenen Bereich: Ein Messpunkt liegt an einer Stelle desselben Bauteils, die das Wasser nicht erreicht hat. Er zeigt, welcher Wert in diesem Material und diesem Raum trocken bedeutet.
- Feste Messpunkte, gleiche Tiefe: Gemessen wird an markierten Punkten, die in einer Skizze eingetragen sind, in derselben Tiefe und mit demselben Gerät. Bei jedem Wert steht das Verfahren, Werte verschiedener Verfahren werden nicht gegeneinander verrechnet.
- Raumklima innen und im Freien: Temperatur und relative Luftfeuchte im Raum und draußen gehören zu jedem Eintrag. Ohne sie lässt sich ein Messwert später nicht einordnen.
- Verlauf statt Einzelwert: Die Trocknung wird an der Kurve über mehrere Besuche beurteilt. Nach dem Abschalten steigen die Werte oft noch etwas an, weil die Bauteile abkühlen und sich Restfeuchte umverteilt, wer den Verlauf kennt, verwechselt das nicht mit einem neuen Schaden.
Was in ein Trocknungsprotokoll gehört
- Schadenbild zu Beginn: Ursache, betroffene Räume und Bauteile, Ausdehnung der Feuchte, Fotos
- Verfahren: Raumtrocknung, Dämmschichttrocknung im Saug-, Saug-Druck- oder Druckverfahren, Infrarotplatten, Folienzelt
- Geräte mit Typ, Aufstellort, Beginn und Ende der Laufzeit, Anfangs- und Endstand der Zwischenzähler
- Raumklima bei jedem Besuch: Temperatur und relative Luftfeuchte im Raum und im Freien, bei Dämmschichttrocknung auch in der zu- und abströmenden Luft
- Messwerte an festen, markierten Punkten mit Verfahren, Tiefe und Datum
- Besonderheiten: Störungen, abgeschaltete Geräte, geöffnete Fenster, Filterwechsel
Für die Überwachung der Dämmschichttrocknung nennt das Umweltbundesamt ausdrücklich die Messung von Temperatur und Luftfeuchte in der zu- und abströmenden Luft.[1] Nimmt die Luft keine Feuchte mehr auf, lohnt nach dem Leitfaden eine weitere Trocknung meist nicht.[1] Ob das Trocknungsziel wirklich erreicht ist, klärt dann die Messung im Bauteil.
Warum ein Trocknungsprotokoll den Verlauf zeigt
Eine Trocknung wird am Verlauf beurteilt und nicht an einem einzelnen Wert. Fallen die Messwerte über mehrere Besuche nicht mehr, gibt es zwei Erklärungen: Das Bauteil hat seinen Gleichgewichtszustand erreicht, oder die Trocknung steht, weil der Luftstrom eine Stelle nicht erreicht. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes weist ausdrücklich darauf hin, dass Bereiche übrig bleiben können, die vom Luftstrom der Geräte nicht erfasst wurden.[1]
Auch nach dem Abschalten bewegen sich die Werte. Im Versuch des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik stieg die in Bohrlöchern gemessene relative Feuchte zweier Wände in den Tagen nach dem Abschalten deutlich an, in einer Wand auf 76, in der anderen auf 80 Prozent, das Institut führt das auf die Abkühlung der Bauteile und die Umverteilung von Restfeuchte zurück.[3] Die Sensoren zeichneten dabei 19 Tage lang alle 15 Minuten automatisch auf.[3] Das Institut hat diese Nachbeobachtung ausdrücklich angelegt, um zu klären, wie sich nach einer mechanischen Trocknung der Erfolg feststellen lässt.[3] Wer den Verlauf vor und nach dem Abschalten festhält, kann einen solchen Anstieg einordnen und verwechselt ihn nicht mit einem neuen Wasserschaden.
Messverfahren und ihre Grenzen im Trocknungsprotokoll
Nicht jeder Messwert ist ein Wassergehalt. Nach dem Sachstandsbericht der WTA zur Feuchtemessung liefern die meisten Verfahren zunächst keinen quantitativen Wert, sie messen physikalische Eigenschaften, die mit der Feuchte zusammenhängen, und ohne baustoffspezifische Kalibrierung sind nur qualitative Aussagen möglich.[4] Viele dieser Verfahren erlauben dafür zerstörungsfrei eine halbquantitative Erfassung von Feuchteunterschieden und damit eine flächige Kartierung.[4]
Vor dem Einsatz müssen Leitfähigkeitsmessgeräte kalibriert und ihre Reproduzierbarkeit geprüft werden, so der Sachstandsbericht.[4] Auch das Fraunhofer-Institut weist in seinem Prüfbericht darauf hin, dass mit Widerstandsmessungen ermittelte Feuchtegehalte massiver Baustoffe bekanntermaßen große Unsicherheiten aufweisen.[3] Im Protokoll steht darum bei jedem Wert, mit welchem Verfahren und Gerät er gemessen wurde, und Werte verschiedener Verfahren werden nicht gegeneinander verrechnet.
Was das Umweltbundesamt vor der Trocknung geklärt haben will
Für eine technische Bautrocknung verlangt der Leitfaden des Umweltbundesamtes eine besondere Sachkunde, die plausibel zu belegen ist.[1] Ob und wie getrocknet wird und ob die Räume währenddessen genutzt werden können, hängt nach dem Leitfaden unter anderem von Art, Größe und Alter des Schadens ab, vom durchfeuchteten Material und der Bauausführung, vom Ausmaß der mikrobiellen Kontamination, von der Nutzung, vom Gesundheitszustand der Nutzer und von der Art der Trocknung.[1]
Diese Punkte stehen bei uns am Anfang des Protokolls. Wer später liest, warum ein bestimmtes Verfahren gewählt wurde oder warum ein Boden ausgebaut statt getrocknet wurde, findet die Gründe dort und nicht nur das Ergebnis.
Feste Messpunkte und dieselbe Tiefe
Ein Verlauf ist nur so gut wie die Wiederholbarkeit der Messung. Gemessen wird an markierten Punkten, die in eine Skizze eingetragen sind, in derselben Tiefe, mit demselben Gerät und möglichst bei ähnlichem Raumklima. Wechselt eines davon, entsteht ein Sprung in der Kurve, der mit der Trocknung nichts zu tun hat.
Zu den Messpunkten im Schadensbereich kommt ein Vergleichspunkt an einer unbeschädigten Stelle desselben Bauteils. Er zeigt, welcher Wert in diesem Material und diesem Raum trocken bedeutet. Auch das Fraunhofer-Institut hat in seinen Versuchen die Feuchte im oberen, trockenen Bereich der Wände als Gleichgewichtsfeuchte ermittelt und die Werte am Trocknungsende damit verglichen.[3]
Das Trocknungsprotokoll gegenüber dem Versicherer
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann der Versicherer nach § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes jede Auskunft verlangen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfangs seiner Leistungspflicht erforderlich ist.[2] Belege kann er verlangen, soweit ihre Beschaffung dem Versicherungsnehmer billigerweise zugemutet werden kann.[2] Kommt es über die Höhe des Schadens zum Streit, ist das Protokoll auch im Sachverständigenverfahren eine der wichtigsten Unterlagen.
Ein Trocknungsprotokoll mit Zählerständen, Laufzeiten und Messkurven ist ein solcher Beleg. Für den Strom bieten Gerätehersteller dafür eigene Zähler an, Dantherm etwa einen geeichten Stromverbrauchszähler, der einen sicheren Nachweis des Verbrauchs liefern soll.[5] Es macht die Standzeit der Geräte und den Stromverbrauch prüfbar, und es zeigt, warum die Trocknung genau so lange gedauert hat. Fehlt es, bleibt nur eine Schätzung, und über Schätzungen wird gestritten.
Hygiene und Luftmengen dokumentieren
Bei Trocknungen mit Schimmelbezug gehören auch die Schutzmaßnahmen ins Protokoll. Die DGUV Information 201-028 nennt für den Sanierungsbereich einen Unterdruck von etwa 15 bis 25 Pascal, der sich mit Differenzdruckmessgeräten bestimmen lässt, und den tatsächlichen Volumenstrom der Lüftungsgeräte, den man mit Staurohr oder Flügelradanemometer im Abluftstrom prüfen kann.[6] Beide Werte lassen sich messen, also lassen sie sich auch aufschreiben. Ist im Sanierungsbereich Schwebstaub zu sehen, sind nach der DGUV Funktion und Wirksamkeit der technischen Lüftung zu prüfen, auch das gehört mit Datum in die Akte.[6]
Bei Feuchteschäden in Fußböden kann nach dem Leitfaden des Umweltbundesamtes auch dann eine mikrobiologische Untersuchung sinnvoll sein, wenn sie fachlich nicht erforderlich ist, etwa aus juristischen Gründen.[1] Ob eine solche Untersuchung stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis, gehört dann ebenfalls in die Akte.
Wie wir das Trocknungsprotokoll führen
Bei uns beginnt das Protokoll mit dem ersten Termin und endet mit der Freigabemessung. Jeder Besuch bekommt einen Eintrag mit Datum, Zählerständen, Raumklima und Messwerten, auch wenn sich nichts verändert hat. Auffälligkeiten schreiben wir sofort auf, etwa ein abgeschaltetes Gerät oder ein Fenster, das dauerhaft offen stand.
Zum Protokoll gehören die Fotos vom ersten Tag, auch von Rissen, Flecken und Vorschäden, die schon vor der Trocknung da waren, eine Skizze mit den Messpunkten und den Bohrungen und die Angaben zu den eingesetzten Messgeräten. Das Protokoll bekommen Auftraggeber, Eigentümer oder Mieter und auf Wunsch der Versicherer. Wenn Jahre später jemand fragt, ob der Boden trocken war, bevor der Belag kam, steht die Antwort darin.
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Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. Stand April 2024, S. 141 bis 143 und 160. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 31 Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3
- Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP): Prüfbericht P17-027.1/2017: Trocknungsverhalten von Fußbodenaufbauten und angrenzenden Wänden sowie von Deckenaufbauten mit natürlicher und mechanischer Trocknung nach einem Wasserschaden. Prüfbericht P17-027.1/2017, 28.02.2017, S. 11 bis 12. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
- WTA Referat 4 Mauerwerk, Arbeitsgruppe 4.11, Fraunhofer IRB Verlag: Sachstandsbericht zur Messung der Feuchte von mineralischen Baustoffen. Ausgabe 2004, S. 11 und 23. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3
- Dantherm Group: Wasserschadensanierung: Gezielte Estrich-/Dämmschichttrocknung mit dem Vakuum-Verfahren. Alan James, aktualisiert am 29.07.2025. Abgerufen am 24.09.2026. ↑
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 201-028: Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung. Ausgabe November 2022, Abschnitt 9.2.2. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2
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