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Streichen nach Wasserschaden: Wann ist die Wand bereit?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Gestrichen wird erst, wenn die Wand nach dem Wasserschaden wieder trocken ist. Die Vertragsnorm für Malerarbeiten, die ATV DIN 18363, verlangt vom Maler, Bedenken anzumelden, wenn der Untergrund feucht ist, Ausblühungen zeigt oder Schimmel trägt.[1] Feuchtigkeit prüft er nach Augenschein und bei Bedarf mit einem Messgerät.[1] Beim neuen Anstrich lohnt ein Blick auf die Farbe: Organische Bestandteile aus Anstrichen, Tapeten und Kleister können Schimmelpilzen als Nahrung dienen, mineralische Beschichtungen erschweren ihre Ansiedlung.[2]

Erst trocken, dann gestrichen

Eine Wand kann an der Oberfläche trocken wirken, während Putz und Mauerwerk darunter noch Wasser halten. Für den Anstrich zählt darum der Messwert und nicht der Eindruck beim Anfassen.

Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Maler- und Lackiererarbeiten, die ATV DIN 18363 der VOB/C, verlangen vom Auftragnehmer, bei seiner Prüfung Bedenken geltend zu machen, unter anderem bei gerissenem und feuchtem Untergrund, Sinterschichten, Ausblühungen und Schimmelbildung.[1] Auch nicht tragfähige Grund- und Altbeschichtungen und ungeeignete Bedingungen aus Witterung oder Raumklima gehören zu den Gründen, die der Landesinnungsverband des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks aus der Norm zitiert.[1]

Wer nach einem Wasserschaden einen Malerbetrieb beauftragt, legt ihm am besten das Protokoll der Trocknung vor. Es zeigt, an welchen Stellen gemessen wurde und welche Werte am Ende erreicht waren, und erspart eine Diskussion darüber, ob die Wand schon so weit ist.

Was der Maler am Untergrund prüft

Die Prüfung beschränkt sich nach dem Landesinnungsverband auf Mängel, die für den Maler sichtbar oder anderweitig am Bau erkennbar sind, beurteilt wird also nur die Oberfläche des Untergrunds.[1] Zu den baustellenüblichen Prüfungen zählt der Verband unter anderem diese:[1]

Kostspielige Laborprüfungen, wie sie Sachverständige zur Klärung von Schadensfällen einsetzen, gehören nicht dazu, zerstörende Untersuchungen ebenso wenig.[1] Verlangt der Auftraggeber mehr, ist das nach dem Verband eine Besondere Leistung, die vereinbart werden muss, und die Feststellungen sollen dokumentiert werden, positive wie negative.[1] Ob eine Wand in der Tiefe trocken ist, klärt nach einem Wasserschaden also die Messung der Trocknung und nicht der Blick des Malers.

Altanstrich, Tapete und Wasserränder

Wirft der alte Anstrich nach dem Schaden Blasen, blättert er ab oder lässt er sich mit dem Spachtel abheben, ist er kein tragfähiger Untergrund mehr.[1] Solche Stellen kommen herunter, bevor neu gestrichen wird, und lose Kanten werden geschliffen oder gespachtelt, damit sie unter dem neuen Anstrich nicht als Ränder sichtbar bleiben.

Tapeten und Kleister verdienen einen eigenen Blick. Schimmelpilze brauchen nach dem Bundesverband der Gipsindustrie organische Nährstoffe und ausreichend Feuchtigkeit, und auf Wandoberflächen finden sich fast immer organische Stoffe, aus Wandanstrichen, aus dem Tapetenkleister, aus den Tapeten selbst und aus Hausstaub.[2] Durchfeuchtete Tapete auf nassem Putz bringt beides zusammen. Sie wird entfernt, wenn der Putz darunter trocknen soll, und erst nach der Trocknung kommt eine neue. Ob Sie den Putz abschlagen oder trocknen lassen, zeigt sich erst nach dem Entfernen der Tapete.

Bleiben nach dem Trocknen Wasserränder sichtbar, brauchen sie eine eigene Vorbehandlung, bevor die Wandfarbe aufgetragen wird. Kommen Flecken nach dem Streichen wieder, ist das ein Hinweis, dass die Wand noch Feuchte abgibt oder die Ursache nicht beseitigt ist. Bevor Sie Wasserflecken überstreichen, kommt ein sperrender Voranstrich darauf, damit die Verfärbung nicht durch die Wandfarbe schlägt.

Welche Farbe nach dem Schaden

Mineralische Bau- und Beschichtungsstoffe erschweren nach dem Bundesverband der Gipsindustrie die Ansiedlung von Schimmelpilzen, verhindern sie allein aber nicht vollständig.[2] Selbst Kalkputze, die als schimmelresistent gelten, können befallen werden, wenn ihr pH-Wert mit fortschreitender Karbonatisierung sinkt.[2] Erfolgversprechender ist nach dem Verband, den Pilzen die zweite Wachstumsvoraussetzung zu nehmen, die Feuchtigkeit.[2] Die Farbe ersetzt also keine Trocknung.

Für Bad und Küche zählt außerdem, wie gut sich die Wand reinigen lässt. Die DIN EN 13300 teilt Wandfarben in fünf Nassabriebklassen ein, und je niedriger die Klasse, desto beständiger ist der Anstrich.[3] Für Bad, Küche und Gäste-WC nennt der Ratgeber der Baumarktkette toom die Klasse 2, bei der nach 200 Scheuerzyklen weniger als 20 Mikrometer Schichtdicke verloren gehen.[3] Sie entspricht nach dem Ratgeber der früheren Bezeichnung scheuerbeständig nach DIN 53778.[3]

Wer auf Konservierungsmittel reagiert, achtet auf die Kennzeichnung. Farben, Kleister und Lacke mit den Konservierungsmitteln CMI oder MI müssen nach der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Hinweis EUH208 oder H317 tragen.[4] Manche Silikatdispersionsfarben müssen wegen ihres hohen pH-Werts nicht zusätzlich konserviert werden, und Wandfarben mit dem Blauen Engel dürfen nach der Verbraucherzentrale seit dem 01.01.2021 keine Konservierungsstoffe mehr enthalten.[4]

Nach dem Streichen lüften

Isothiazolinone können nach der Verbraucherzentrale über mehrere Wochen aus damit konservierten Wandfarben ausgasen, und der Vorgang lässt sich beschleunigen, indem die Räume wiederholt kräftig geheizt und danach gelüftet werden.[4] Ob eine Farbe Isothiazolinone enthält, zeigt ihr Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt 3.2, und eine bekannte Allergie gehört nach der Verbraucherzentrale in den Auftrag an den Handwerksbetrieb.[4]

Laufen nach einem Wasserschaden noch Trocknungsgeräte im Raum, wird erst gestrichen, wenn die Trocknung abgeschlossen und die Endmessung gemacht ist. Bis dahin bleiben Wände frei von neuen Schichten, damit sie weiter Feuchte abgeben können.

Häufige Fragen

Wie lange muss eine Wand nach einem Wasserschaden trocknen, bevor ich streiche?

Eine feste Frist gibt es nicht, die Dauer hängt von Bauteil, Material und Trocknung ab. Gestrichen wird, wenn die Messung trockene Werte zeigt und weder Ausblühungen noch Schimmel zu sehen sind, denn beides sind nach der Malernorm Gründe für Bedenken.[1]

Muss nur der Fleck oder die ganze Wand gestrichen werden?

Gestrichen wird bis zur nächsten Ecke oder Kante, damit im Streiflicht kein Ansatz zu sehen ist. Ausbesserungen mitten in der Fläche bleiben sonst als hellere oder glänzendere Stelle erkennbar.

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Belege

Quellen

  1. Landesinnungsverband des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks: Untergrundprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk. Seite 1 mit Abschnitt 3.1.1 der ATV DIN 18363 und Tabelle der baustellenüblichen Prüfungen, Stand Juni 2018. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15
  2. Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Industriegruppe Baugipse (IGB): IGB Informationsdienst Nr. 10: Gipsputz und mikrobieller Befall. Abschnitte Schimmel und Untergrund sowie Wachstumsbedingungen von Schimmel, Stand Februar 2017. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  3. toom Baumarkt GmbH: Was bedeutet die Nassabriebklasse bei Farben? Tabelle DIN EN 13300 Einteilung und Abschnitt Nassabriebklasse 2. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
  4. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.: Wandfarben: Welche Farben sind für Allergiker geeignet? Expertenantwort der Online-Schadstoffberatung, Stand 25.07.2025. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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