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Ausbildung Fliesenleger: Inhalte und Perspektiven

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Die Ausbildung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger dauert drei Jahre und läuft seit dem 01.08.2026 nach der neuen Ausbauberufeausbildungsverordnung.[1] Neben dem Verlegen von Fliesen lernst du nach dem Profil des Bundesinstituts für Berufsbildung, Untergründe zu prüfen, Putz, Estrich und Trockenbauteile herzustellen, Abdichtungen mit Bodenabläufen und Rinnen im Verbund auszuführen und vorhandene Beläge zu sanieren.[2] Nach einem Wasserschaden im Bad ist genau dieses Wissen gefragt.

Was du im Profil des Berufs findest

Das Bundesinstitut für Berufsbildung beschreibt in der Zeugniserläuterung für den neu geordneten Beruf, was ein ausgebildeter Fliesen-, Platten- und Mosaikleger können soll.[2] Für die Arbeit nach einem Schaden sind diese Punkte besonders wichtig:[2]

Ihren Arbeitsplatz haben Fliesenleger nach dem Institut in Betrieben des Ausbaus und des Hochbaus.[2] Der Abschluss ist im Deutschen und im Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.[2]

Die neue Verordnung ab August 2026

Die Ausbauberufeausbildungsverordnung regelt neben dem Fliesenleger auch Zimmerer, Stuckateur, Estrichleger, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und Trockenbaumonteur, die jeweils drei Jahre dauern, sowie den zweijährigen Ausbaufacharbeiter.[1] Für den Fliesenleger nennt sie Berufsbildpositionen, die weit über das Verlegen hinausgehen, unter anderem das Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen, Messungen mit analogen und digitalen Messgeräten, Energieeffizienz-, Schall- und Brandschutzmaßnahmen, das Herstellen von Putzen und Estrichen, Trockenbau sowie das Umbauen und Rückbauen von Baukörpern.[1]

Gerade das Umbauen und Rückbauen passt zur Sanierung: Nach einem Wasserschaden wird zuerst gezielt geöffnet, dann getrocknet und erst danach neu aufgebaut. Wer gelernt hat, wie ein Bodenaufbau aus Dämmung, Estrich, Abdichtung und Belag zusammengesetzt ist, weiß auch, wo man ihn öffnen muss.

So ist die Gesellenprüfung gewichtet

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung ist gestreckt, Teil 1 zählt mit.[1] Nach der Verordnung werden die Prüfungsbereiche so gewichtet:[1]

Im Prüfungsbereich Herstellen von Belägen führst du in insgesamt 12 Stunden eine Arbeitsaufgabe aus und dokumentierst sie, etwa das Bekleiden von Teilen eines Badezimmers mit Wand- und Bodenfliesen oder einen gedämmten Bodenbelag mit Sockel, und dabei wird mit dir ein situatives Fachgespräch geführt.[1] Nachweisen sollst du dabei unter anderem Höhen-, Lage-, Längen- und Winkelmessungen, die Anwendung von Vorschriften des Wärme-, Schall- und Brandschutzes, das Erstellen von Aufmaßen und das Beurteilen und Dokumentieren deiner Arbeitsergebnisse.[1] Das Bestehen setzt unter anderem voraus, dass dieser Bereich mindestens ausreichend bewertet wird und Teil 2 keinen ungenügenden Bereich enthält.[1]

Bewertet wird nach dem Bundesinstitut mit Punkten: 100 bis 92 Punkte ergeben sehr gut, 91 bis 81 gut, 80 bis 67 befriedigend und 66 bis 50 ausreichend, und zum Bestehen sind insgesamt mindestens 50 Punkte nötig.[2]

Durchlässig nach oben und nach unten

Die Verordnung verbindet den Fliesenleger mit dem zweijährigen Ausbaufacharbeiter.[1] Wer diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist von Teil 1 der Gesellenprüfung zum Fliesenleger befreit, und die Ausbildung wird mit 24 Monaten angerechnet, wenn die Vertragsparteien das vereinbaren.[1] Es gibt auch eine Rückfalloption: Wer die Prüfung zum Fliesenleger nicht besteht, erwirbt auf Antrag den Abschluss als Ausbaufacharbeiter, wenn Teil 1 mindestens ausreichend war und die übrigen Anforderungen erfüllt sind.[1]

Nach der Gesellenprüfung führen nach dem Bundesinstitut zwei Wege weiter: der Meister im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk als Bachelor Professional und der staatlich geprüfte Techniker in einer einschlägigen Fachrichtung.[2] Wer lieber elastische und textile Beläge verlegt, findet in der Ausbildung zum Bodenleger einen verwandten Weg.

Warum Sorgfalt im Bad zählt

Wie lange ein kleiner Fehler unter Fliesen wirken kann, zeigt ein Bericht des IFS, des Instituts der öffentlichen Versicherer. In einem neuen Haus fiel dem Eigentümer beim Reinigen eine Gummidichtung im Bodenablauf der Dusche auf, und erst sieben Jahre später zeigte sich Feuchtigkeit hinter einem Schrank im Vorraum des Bades.[3] Bei jeder Benutzung war ein Teil des Abwassers am Ablauf vorbei in den Fußbodenaufbau gelaufen, weil der Monteur die Teile falsch zusammengesteckt und den Sitz der Dichtung nicht korrigiert hatte.[3] Am Telefon hatte ein Mitarbeiter der Sanitärfirma die sichtbare Dichtung zuvor als unbedenklich abgetan, und bei der Bauabnahme war der offensichtliche Mangel nicht beanstandet worden.[3]

Um den Ablauf freizulegen, mussten die Fliesen um den Einsatz herum entfernt werden, der im Estrich eingelassen war.[3] Solche Einsätze gehören zum Alltag in der Sanierung: Fliesen gezielt öffnen, die Ursache finden, den Aufbau trocknen und den Belag danach so schließen, dass Abdichtung und Ablauf wieder zusammen funktionieren.

Häufige Fragen

Wie viele Jahre dauert die Fliesenleger-Ausbildung?

Drei Jahre.[1] Wer vorher den zweijährigen Ausbaufacharbeiter abgeschlossen hat, kann nach Vereinbarung 24 Monate angerechnet bekommen und ist von Teil 1 der Gesellenprüfung befreit.[1]

Welchen Rang hat der Abschluss?

Der Abschluss als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ist nach dem Bundesinstitut für Berufsbildung im Deutschen und im Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.[2] Darauf baut der Meister als Bachelor Professional auf.[2]

Lerne ich als Fliesenleger auch Estrich und Trockenbau?

Ja. Das Herstellen von Putzen, Estrichen und Bauteilen im Trockenbau gehört nach dem Bundesinstitut für Berufsbildung zum Profil des Berufs.[2]

Klingt nach deinem Beruf?

Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

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Belege

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Ausbauberufeausbildungsverordnung (AusbauBAusbV). §§ 2, 7, 55, 59, 61 und 62. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18
  2. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Zeugniserläuterung Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin. Abschnitte 3 bis 5, Fassung 2026. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18
  3. Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS): Sieben Jahre Schadenausweitung. Schadenbericht vom 17.01.2014. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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