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Kleinkläranlage oder Sammelgrube am Ferienhaus: Was gilt im Winter?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Eine Kleinkläranlage bleibt auch im Winter am Strom: Ist sie länger als 24 Stunden vom Netz getrennt, kann sie das Abwasser nach der Anleitung des Herstellers KLARO nicht oder nur stark eingeschränkt reinigen.[1] Fehlt lange Zeit Abwasser, leiden die Mikroorganismen nach der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N., und bei kurzer Nutzung übers Jahr kann eine abflusslose Sammelgrube sinnvoll sein.[2] Die Eigenkontrolle lässt sich an eine sachkundige Person übertragen.[3]

Warum das Ferienhaus ein Sonderfall ist

Kleinkläranlagen arbeiten nach einer Broschüre der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. besonders stabil, wenn regelmäßig ausreichend Abwasser zufließt, und fällt längere Zeit keines an, werden die Mikroorganismen mangels Nahrung in Mitleidenschaft gezogen.[2] Bei häufigen langen Abwesenheiten von mehr als zwei bis drei Wochen sind Anlagen zu wählen, die robust darauf reagieren, und Biofilmanlagen kommen nach Untersuchungen gut mit Unterlast und langen Ferienzeiten zurecht.[2]

Eine Kleinkläranlage an einem Ferienhaus ist nach der Broschüre ein Extremfall der Abwasserschwankungen, für den sich eine Pflanzenkläranlage, ein Ausgleichsbehälter oder eine Gemeinschaftsanlage anbieten, und eine fachliche Beratung ist unbedingt nötig.[2] Bei nur kurzer Nutzung über das Jahr kann eine abflusslose Sammelgrube eine wasserwirtschaftlich sinnvolle Alternative sein, was mit der Gemeinde und der unteren Wasserbehörde zu klären ist.[2]

Der Strom bleibt an

Eine SBR-Anlage soll nach der Betriebsanleitung von KLARO nie abgeschaltet werden, ausgenommen für Wartungen und bei Störungen, die die Funktion einschränken.[1] Ist sie länger als 24 Stunden vom Netz getrennt, ist eine Reinigung des vorhandenen Abwassers nicht oder nur noch stark eingeschränkt möglich.[1] Die Steuerung hat einen Netzausfallmelder mit eingebauter Notstromversorgung, deren Ladung einen Stromausfall etwa 12 Stunden lang signalisieren kann.[1] Den Sauerstoff für die Mikroorganismen liefert in vielen belüfteten Anlagen ein Seitenkanalverdichter oder ein Membranverdichter, der dafür Strom braucht.

Im leeren Ferienhaus sieht und hört diesen Melder niemand. Verbinden Sie den Störmeldekontakt deshalb mit einem Funk- oder Mobilfunkmelder, der eine Nachricht auf Ihr Telefon schickt, und kennzeichnen Sie die Sicherung der Kläranlage im Verteiler, damit sie bei einem Kontrollbesuch nicht versehentlich mit ausgeschaltet wird. Diesen Anschluss übernimmt eine Elektrofachkraft, die dabei auch prüft, ob die Kläranlage an einem eigenen Stromkreis hängt.

Ferienbetrieb und Unterlasterkennung

Für Zeiten ohne Abwasser lässt sich an der KLARO-Steuerung ein Ferienbetrieb einstellen, nach der Anleitung für höchstens 90 Tage.[1] Mit der Unterlasterkennung misst die Anlage den Füllstand und pumpt bei zu wenig Zulauf Wasser aus dem Reaktor zurück in die erste Kammer, damit die Mikroorganismen auch bei Abwesenheit über längere Zeit Futter bekommen.[1] Liegt das Haus tiefer als die Kläranlage, fördert eine Hebeanlage das Abwasser dorthin, und auch deren Stromkreis bleibt im Winter eingeschaltet.

Aktivieren darf diesen füllstandsabhängigen Betrieb nach der Anleitung nur ein Wartungsmonteur oder Sachverständiger, denn eine falsche Kalibrierung kann die Anlage dauerhaft im Sparbetrieb laufen lassen, und dann ist keine ordentliche Reinigung mehr möglich.[1] Steht das Ferienhaus länger als drei Monate leer, besprechen Sie mit der Wartungsfirma vor dem Winter, wie die Anlage über diese Zeit kommt. Steht ohnehin eine Badsanierung an, lässt sich die Abwasserleitung zum Haus dabei gleich auf Gefälle und Dichtheit prüfen. Wie viele Reinigungszyklen die Anlage tatsächlich gefahren hat, lässt sich nach der Anleitung über die Betriebsstunden abfragen, und die Steuerung zeigt das Verhältnis zu den im Automatikbetrieb vorgesehenen vier Zyklen am Tag als Auslastung zwischen 25 und 100 Prozent an.[1]

Eigenkontrolle und Betriebstagebuch

Die regelmäßige Eigenkontrolle führt nach einem Merkblatt des Landkreises Wittmund der Betreiber selbst durch, und kann er das nicht, muss er sie einer sachkundigen Person übertragen, zum Beispiel Kindern oder Mietern.[3] Wartungen, Schlammabfuhr, die Ergebnisse der Eigenkontrollen und besondere Vorkommnisse gehören in ein Betriebstagebuch, das jederzeit griffbereit sein und der unteren Wasserbehörde auf Verlangen vorgelegt werden muss.[3] Als sachkundige Person kommt auch eine Ferienhausverwaltung infrage, wenn sie die Einträge ins Betriebstagebuch übernimmt.

Täglich ist nach dem Merkblatt zu prüfen, ob die Anlage in Betrieb ist, und wöchentlich werden Pumpen, Kompressoren und Belüftung auf Funktion geprüft, das Ablaufwasser angesehen und bei technischen Anlagen der Betriebsstundenzähler abgelesen und eingetragen.[3] Auch die U.A.N. beschreibt die Eigenkontrolle als einfache Zustands- und Funktionskontrolle, etwa ob die Stromversorgung steht, ob Alarm ausgelöst wurde und ob Abwasser zurückstaut.[2] Wer die Anlage im Leerstand nicht täglich ansehen kann, klärt mit der Wasserbehörde, wie oft kontrolliert werden muss, und lässt die Absprache schriftlich bestätigen.

Wartung und Schlammabfuhr

Naturnahe Anlagen müssen nach der U.A.N. im Allgemeinen mindestens einmal, technische Anlagen zwei- bis dreimal im Jahr gewartet werden, Umfang und Häufigkeit ergeben sich aus der bauaufsichtlichen Zulassung oder den Angaben des Herstellers.[2] Für die rechtzeitige Abfuhr des Fäkalschlamms ist nach der Broschüre die Gemeinde verantwortlich, die zwischen Regelentleerung und bedarfsorientierter Abfuhr unterscheidet.[2]

Mit der Wartung beauftragt der Grundstückseigentümer nach dem Wittmunder Merkblatt eine Fachfirma über einen Wartungsvertrag, und das Protokoll jeder Wartung geht der unteren Wasserbehörde zu.[3] Legen Sie Wartung und Abfuhr möglichst in den Herbst, solange die Zufahrt frei ist, und bei einer Sammelgrube sollte sie vor dem Winter geleert werden, damit der Füllstand nicht unbemerkt steigt.

Was nicht hineingehört, und der Frost

Essensreste, Binden, Folien, Feuchttücher, Verpackungen, Säuren, Farbstoffe und Lösungsmittel dürfen nach dem Merkblatt nicht in eine Kleinkläranlage, und Desinfektionsmittel, starke WC-Reiniger und zu viel Wasch- oder Reinigungsmittel hemmen die Mikroorganismen.[3] Hängen Sie für Ihre Gäste im Bad und in der Küche einen kurzen Hinweis auf, denn wer zu Hause an die Kanalisation angeschlossen ist, denkt daran nicht.

Verbindungsleitungen zu bepflanzten Bodenfiltern sind nach der U.A.N. frostsicher zu verlegen oder gegen Frost zu schützen, und bei einer oberirdischen Versickerungsmulde kann der Winterbetrieb problematisch sein.[2] Einen Fällmittelbehälter bringt man nach KLARO an einem frostsicheren Ort unter und verlegt auch die zugehörigen Schläuche frostfrei.[1] Pflanzbeete werden nach dem Wittmunder Merkblatt mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode von Pflanzenteilen und Laub befreit.[3]

Häufige Fragen

Darf ich die Kleinkläranlage über den Winter abschalten?

Nein. Nach der Anleitung von KLARO soll die Anlage nie abgeschaltet werden, und nach mehr als 24 Stunden ohne Strom ist die Reinigung des Abwassers kaum noch möglich.[1]

Wer macht die Eigenkontrolle, wenn ich nicht vor Ort bin?

Sie können sie nach dem Merkblatt des Landkreises Wittmund einer sachkundigen Person übertragen, zum Beispiel Mietern.[3]

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Belege

Quellen

  1. KLARO GmbH (Hersteller): Betriebsanleitung für KLARO Steuerung KLbasic und KLplus. Abschnitte 6.2.4, 6.4, 7.1 und Fällmitteleinrichtung. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
  2. Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N.: Hinweise für Betreiber zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen. 3. Auflage 2013, S. 16 bis 19, 23 und 26 sowie Hinweise zu Pflanzenkläranlagen. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
  3. Landkreis Wittmund, untere Wasserbehörde: Merkblatt für den Betrieb und die Eigenkontrolle von Kleinkläranlagen. Abschnitte Wartung und Eigenkontrolle. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
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