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Wie lange dauert die Trocknung nach einem Wasserschaden?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Für eine fachgerecht aufgebaute technische Trocknung nennen die Richtlinien der Versicherer Regeltrocknungszeiten von 14 Tagen für Dämmschichten aus Polystyrol bis zu 14 bis 21 Tagen für Mineralfasern und Schüttungen.[1] Je nach Material, Aufbau und Wassermenge kann es im Einzelfall länger dauern, beendet wird die Trocknung erst, wenn die Messwerte die Ausgleichsfeuchte zeigen.[1]

Wovon die Dauer abhängt

Wie schnell ein Bauteil trocknet, hängt nach den Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung, VdS 3150, von mehreren Einflüssen ab.[1]

Dazu kommt der Zeitpunkt: Je schneller die Trocknung nach einem Leitungswasserschaden beginnt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit von feuchtebedingten Materialschäden und von Schimmelbefall.[1] In der Zwischenzeit wandert das Wasser weiter, und die Fläche, die getrocknet werden muss, wird größer.

Die Regeltrocknungszeiten der Versicherer

Regeltrocknungszeiten nach VdS 3150
Bauteil oder Material Trocknungsdauer
Dämmschicht aus Polystyrol oder extrudiertem Hartschaum 14 Tage
Dämmschicht aus Mineralfasern 14 bis 21 Tage
Dämmschicht aus Perlite oder Kokosfasern 14 bis 18 Tage
Schüttungen, zum Beispiel Schlacke 14 bis 21 Tage
Massives Mauerwerk, Verbundestrich, Gipsdielenwände 14 Tage
Hohlblocksteine 14 bis 21 Tage

Gilt bei sachgerechtem Aufbau und ausreichend bemessenem Geräteeinsatz.[1]

Diese Zeiten beruhen auf Erfahrungswerten und reichen in den meisten Fällen aus, vorausgesetzt, die Trocknung ist sachgerecht aufgebaut und mit genügend Geräten ausgestattet.[1] In Einzelfällen weichen sie ab, je nach Material, Aufbau des Gebäudeteils und Menge der Feuchte, die entfernt werden muss.[1]

Lässt sich bei durchfeuchteten massiven Bauteilen der Trocknungserfolg nicht in zumutbarer Zeit erreichen oder ist die technische Trocknung unwirtschaftlich, sind andere Wege der Sanierung zu wählen, etwa der Rückbau.[1]

Bevor die Geräte laufen

Eine Trocknung kann erst beginnen, wenn die Ursache der Feuchte erkannt und beseitigt ist, damit nicht gegen nachkommendes Wasser angetrocknet wird.[1] Alles erreichbare stehende Wasser wird vorher abgesaugt oder aufgewischt, der Aufbau des betroffenen Bereichs muss bekannt sein oder durch eine Probeöffnung festgestellt werden, und stark beschädigtes Material wird entfernt.[1] Für die Dauer zählt auch, wie rasch die Ursache gefunden ist, und ob der Raum Fenster hat, denn ein fensterloser Keller trocknet nur mit Geräten.

Diffusionssperrende Beläge wie Anstriche und Beschichtungen im durchfeuchteten Bereich müssen vor der Trocknung herunter, weil sie den Trocknungsprozess verhindern oder verlängern würden.[1] Das gilt sinngemäß auch für Vinyl, Fliesen auf Fliesenkleber oder dichte Tapeten, wenn die Feuchte dahinter sitzt.

Natürlich oder technisch trocknen

Ist ein Bauteil nur gering durchfeuchtet, reicht häufig die natürliche Trocknung, unterstützt durch freigestellte Oberflächen, höhere Raumtemperatur und gezielte Querlüftung.[1] Reicht das nicht, kommen spezielle Trocknungsgeräte zum Einsatz, und eine technische Trocknung soll nach der VdS 3150 eine dafür qualifizierte Fachfirma ausführen.[1]

Vor dem Auftrag sollte ein aussagefähiges Angebot vorliegen, das Umfang, Anzahl der Geräte und voraussichtliche Dauer nennt, das Ziel der Trocknung wird festgelegt und nach Möglichkeit auch ein Zeitplan.[1] Energieeffiziente Methoden wie die Intervalltrocknung sind zu bevorzugen.[1]

Strom und Zählerstände

Trocknungsgeräte brauchen Strom, und zwar über die ganze Dauer der Trocknung. Nach der VdS 3150 müssen Trocknungsgeräte und Anlagen über einen geeichten Stromverbrauchszähler verfügen, damit dem Versicherungsnehmer die tatsächlichen Energiekosten erstattet werden können.[1] Halten Sie den Stand des Zählers fest, wenn die Geräte kommen und wenn sie abgebaut werden, und bewahren Sie die Werte mit dem Protokoll auf.

Die Trocknungstechnik ist außerdem so aufzubauen, dass Stäube und andere Verunreinigungen nicht in Bereiche getragen werden, die vom Schaden nicht betroffen sind.[1] Das betrifft vor allem den Standort der Geräte und die Führung der Abluft.

Wann die Trocknung fertig ist

Ziel ist die Ausgleichsfeuchte, also die Feuchte, die das Bauteil ohne den Schaden hätte.[1] Den Weg dorthin zeigt das Trocknungsprotokoll, in dem die Messpunkte mit Lage und Höhe, das Messgerät, die Messeinheit und das Verfahren festgehalten werden.[1] Mit der Instandsetzung beginnt man, wenn sich die Ausgleichsfeuchte eingestellt hat oder der Feuchtegehalt der Baustoffe unbedenklich ist.[1]

Fallen die Messwerte über mehrere Tage nicht weiter, kann das Ziel erreicht sein, oder die Trocknung kommt an einer Stelle nicht voran. Welcher Fall vorliegt, zeigt der Verlauf im Protokoll im Vergleich mit einer Messung an einer ungeschädigten Stelle. Ist ein Bauteil nach der Trocknung wieder feucht, deutet das oft auf eine zweite Ursache, die beim ersten Mal übersehen wurde.

Die Belegreife kommt danach

Für einen neuen Bodenbelag muss der Estrich belegreif sein, und das prüft der Bodenleger mit einer Feuchtigkeitsmessung, so sehen es die Vertragsbedingungen der VOB vor.[2] Für Zementestriche liegt der Richtwert nach der CM-Methode bei 2,0 CM-Prozent, bei beheizten bei 1,8 CM-Prozent.[2] Für Calciumsulfatestriche nennt die DIN 18560 0,5 CM-Prozent, auch mit Fußbodenheizung, für beheizte Calciumsulfatestriche ist nach der Tabelle der Berufsgenossenschaft für das bodenlegende Handwerk aber 0,3 CM-Prozent maßgeblich.[2]

Die Probe stammt aus dem Bereich mit der höchsten Restfeuchte, also nicht aus dem direkten Luftzug, und dickere Estriche brauchen in der Regel länger.[2] Je länger ein Estrich trocknet, desto langsamer geht es voran, das sollte jeder Verlegetermin berücksichtigen.[2]

Für die CM-Messung wird das Prüfgut nach dem Merkblatt der Technischen Kommission Bauklebstoffe gleichmäßig aus der unteren Hälfte der Estrichdicke entnommen, bei Calciumsulfatestrich werden 100 Gramm, bei Zementestrich 50 Gramm abgewogen.[3] Bei Estrichen mit Fußbodenheizung müssen für die Probenahme Messstellen ausgewiesen sein, damit keine Heizrohre getroffen werden.[3]

Häufige Fragen

Muss ich während der Trocknung ausziehen?

Das hängt davon ab, welche Räume betroffen sind. Schwierig wird es, wenn mehrere Räume betroffen sind, das Bad ausfällt oder zusätzlich eine Schimmelsanierung mit Abschottung läuft. Was wie lange wegfällt, klären wir zu Beginn, damit Sie planen können.

Kann ich die Geräte nachts ausschalten?

Nicht auf eigene Faust. Eine geplante Intervalltrocknung oder ein sensorgestütztes System kann den Betrieb sinnvoll steuern und Energie sparen.[1] Wird dagegen willkürlich abgeschaltet, verteilt sich die Feuchte im Bauteil neu, und die Trocknung dauert länger.

Warum misst der Bodenleger noch einmal, wenn die Trocknung fertig ist?

Nach den Vertragsbedingungen der VOB ermittelt eine Feuchtemessung im Estrich die Belegreife, und prüfen muss sie das Gewerk, das den Boden verlegt.[2] Das Trocknungsprotokoll ersetzt diese Prüfung nicht, es erleichtert sie aber.

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Belege

Quellen

  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): VdS 3150: Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung, Verlag VdS Schadenverhütung. Abschnitte 6.3 bis 6.4 und Anhang A10, Ausgabe 2025-01 (02). Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26
  2. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): Auf dem Weg zur Belegreife: Bestimmung der Restfeuchte in Estrichen. BauPortal 4/2021, Abschnitte Belegreife, Probenahme und Bewertung. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
  3. Industrieverband Klebstoffe e. V.: TKB-Merkblatt 16: Anerkannte Regeln der Technik bei der CM-Messung. Abschnitt 2, Stand März 2016. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2
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