Künstliche Mineralfasern (KMF)
Auch: KMF, Mineralwolle
Künstliche Mineralfasern sind aus mineralischen Rohstoffen synthetisch hergestellte Fasern, aus denen Mineralwolle-Dämmstoffe aus Glas- oder Steinwolle bestehen.[1] Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, gilt als alte Mineralwolle, deren Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten sind, und wer sie bei Umbau oder Sanierung ausbaut, muss die Technische Regel für Gefahrstoffe 521 beachten.[1]
So wird alte Mineralwolle erkannt und ausgebaut
Schematische Darstellung eines Raums bei der Sanierung mit geöffneter Trockenbauwand und alter Mineralwolle, Lupe auf die Fasern, Entstauber der Staubklasse M, verschlossenem Sack und neuer Rolle mit Gütezeichen. Die Nummern folgen dem Weg von der Dämmung in der Wand bis zur neuen Wolle.
- Mineralwolle in Wand und Dach: Mineralwolle aus Glas- oder Steinwolle dämmt Wände, Decken und Dächer und umhüllt Heizungs- und Warmwasserrohre. Zwischen 1960 und 2011 wurden in Deutschland etwa 700 Millionen Kubikmeter eingebaut, ein Großteil steckt noch in den Gebäuden.
- Vor 1996 verbaut: alte Wolle: Bei Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, ist von alter Mineralwolle auszugehen, deren Faserstäube als krebserzeugend bewertet werden. Auf der Baustelle lässt sich alte von neuer Wolle nicht sicher unterscheiden, nur eine nasschemische Analyse klärt das.
- Fasern länger als 5 Mikrometer: Als Faserstäube gelten alveolengängige und biopersistente Stäube mit den Abmessungen von WHO-Fasern, länger als 5 Mikrometer und dünner als 3 Mikrometer. Sie gelangen tief in die Lunge und bleiben dort.
- Ausbau mit Entstauber Klasse M: Schon in der niedrigsten Expositionskategorie wird so gearbeitet, dass möglichst wenig Faserstaub entsteht. Freiwerdender Staub wird mit Industriestaubsaugern der Staubklasse M erfasst, ausgebautes Material darf nicht geworfen, Staub nicht trocken gekehrt oder abgeblasen werden.
- Staubdicht in reißfeste Säcke: Abfälle werden am Entstehungsort staubdicht verpackt, bei Bedarf befeuchtet und gekennzeichnet. Für den Transport dienen geschlossene Behälter wie Tonnen, reißfeste Säcke oder Big-Bags, die Entsorgung regelt die zuständige Behörde.
- Neue Wolle mit Gütezeichen: Ausgebaute alte Mineralwolle darf grundsätzlich nicht wieder eingebaut werden. Neue Mineralwolle trägt das RAL-Gütezeichen, das die Einhaltung der Freizeichnungskriterien nachweist, seit dem 01.06.2000 ist nur noch sie zulässig.
Glaswolle und Steinwolle
Mineralwolle wird nach dem Umweltbundesamt in Gebäuden als Dämmstoff zum Wärme- und Schallschutz eingesetzt, als Filze, Matten, Rohrschalen und Platten, und weil sie nicht brennbar ist, auch im Brandschutz.[2] Je nach Rohstoff unterscheidet man Stein-, Glas- und Schlackenwolle, wobei in Deutschland seit einigen Jahrzehnten nur noch Stein- und Glaswolle hergestellt wird und Schlackenwolle vor allem beim Rückbau in der ehemaligen DDR anfallen kann.[2]
Die Wärmeleitfähigkeit von Mineralwolle nimmt bei Feuchte zu, und nach dem Umweltbundesamt muss deshalb baulich sichergestellt werden, dass der Dämmstoff vor direkter Bewitterung und stehendem Wasser geschützt ist.[2] Im Hochbau steckt Mineralwolle vor allem in Wänden, Decken und Dächern, in der Haustechnik außerdem in der Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren.[2] Zwischen 1960 und 2011 wurden in Deutschland nach dem Factsheet etwa 700 Millionen Kubikmeter Mineralwolle als Wärme- und Schalldämmstoff eingebaut, und ein Großteil davon ist wegen der Langlebigkeit der Dämmstoffe noch heute in den Gebäuden.[2]
Das Verbot der Gefahrstoffverordnung für Wärme- und Schalldämmung, Brandschutz und technische Dämmung im Hochbau erfasst künstliche Mineralfasern aus ungerichteten glasigen Silikatfasern mit einem Massengehalt von über 18 Prozent an Oxiden von Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium und Barium.[3] Ausgenommen sind Fasern, die in bestimmten Tierversuchen keine übermäßige Krebswirkung zeigen oder schnell genug aus der Lunge verschwinden, bei Fasern mit mehr als 5 Mikrometern Länge und weniger als 3 Mikrometern Durchmesser mit einer Halbwertzeit von höchstens 40 Tagen.[3]
Alte und neue Mineralwolle
In den 1990er Jahren wurde die damals produzierte Mineralwolle als möglicherweise krebserzeugend eingestuft, und die Hersteller begannen 1995 und 1996 damit, ihre Produktion auf biolösliche Fasern umzustellen.[2] Seit dem 01.06.2000 dürfen Mineralwolle-Dämmstoffe, die die Freizeichnungskriterien nicht erfüllen, nicht mehr hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden.[2][3]
Bei Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, ist nach der TRGS 521 davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle handelt, und diese Einstufung lässt sich nur durch einen Einzelnachweis widerlegen.[1] Zwischen 1996 und 2000 können noch alte Produkte verbaut worden sein, und liegen keine Informationen vor, was bei eingebauten Dämmstoffen die Regel ist, wird von alter Mineralwolle ausgegangen.[1]
Neue Mineralwolle trägt in Deutschland das RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle, das die Einhaltung der Freizeichnungskriterien nachweist.[2] Ein sicheres Verfahren, alte und neue Wolle auf der Baustelle zu unterscheiden, gibt es nach dem Umweltbundesamt nicht, möglich ist nur eine nasschemische Analyse mit Vergleich gegen eine Liste freigezeichneter Produkte.[2] Ist nach einem Wasserschaden eine nasse Kellerdeckendämmung aus Mineralwolle betroffen, entscheidet darum oft schon das Alter der Platten, wie vorsichtig sie ausgebaut werden muss.
Nach TRGS 521, Ausgabe Mai 2026, Abschnitte 1 bis 3, und dem Factsheet Mineralwolle des Umweltbundesamts.[1][2]
Warum die Fasern zählen
Als Faserstäube gelten nach der TRGS 521 alveolengängige und biopersistente Stäube mit den Abmessungen von WHO-Fasern, also länger als 5 Mikrometer, dünner als 3 Mikrometer und mit einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser über 3 zu 1.[1] Künstlich hergestellte Fasern haben im Gegensatz zu natürlichen grundsätzlich parallele Kanten.[1]
Einen gesundheitsbasierten Arbeitsplatzgrenzwert gibt es für die Faserstäube aus alter Mineralwolle nicht, und auch unterhalb von 50.000 Fasern je Kubikmeter lässt sich ein Krebsrisiko nach dem Stand der Wissenschaft nicht ausschließen.[1] Alte Mineralwollfasern brechen nach dem Abfallratgeber Bayern quer zur Faserrichtung und gelten deshalb bei aller Gefährlichkeit im Vergleich mit Asbestfasern als weniger kritisch.[4] Ob gedämmte Bauteile nach einem Wasserschaden ausgebaut werden müssen, zeigt die Messung, und wer vorher Trocknungsgeräte mieten will, hält Abstand zur alten Wolle.
War ein Mineralwolle-Dämmstoff einer Temperatur ausgesetzt, die sein Staubungsverhalten verschlechtert, spricht die TRGS 521 von thermischer Beanspruchung, und das tritt bei Mineralwolle in der Regel ab mehr als 200 Grad Celsius ein.[1]
Die Pflicht des Auftraggebers
Die TRGS 521 greift die Mitwirkungspflicht des Veranlassers aus der Gefahrstoffverordnung auf: Bei Gebäuden mit Baujahr zwischen 1996 und 2000 muss er dem ausführenden Betrieb den Baubeginn nennen, bei älteren und jüngeren Gebäuden genügt das Baujahr.[1] Der Betrieb soll sich die Informationen für seine Gefährdungsbeurteilung beim Inverkehrbringer oder aus anderen Quellen beschaffen, etwa aus der Dokumentation des Bauherrn oder der Bewertung eingebauter Mineralwolle durch die Gütegemeinschaft.[1]
Ausgebaute alte Mineralwolle darf grundsätzlich nicht wieder eingebaut werden, eine Ausnahme gilt nur für Dämmstoffe, die bei Instandhaltungsarbeiten mit keiner oder geringer Faserbelastung demontiert wurden.[1] Das Verwendungsverbot verpflichtet aber niemanden, vorhandene Dämmungen aus alter Mineralwolle zu entfernen.[1]
Drei Expositionskategorien
Die TRGS 521 ordnet typische Tätigkeiten drei Expositionskategorien zu: Kategorie 1 für Arbeiten, die mit den beschriebenen Maßnahmen unter 50.000 Fasern je Kubikmeter bleiben, Kategorie 2 für 50.000 bis 250.000 und Kategorie 3 für mehr.[1] Kategorie 3 ist immer anzunehmen, wenn eine Tätigkeit weder in den Tabellen der Regel steht noch durch Messungen einer niedrigeren Kategorie zugeordnet werden kann.[1]
Für Arbeiten an schwimmend verlegten Estrichen, wie sie nach Wasserschäden häufig anfallen, nennt die Regel Kategorie 1, solange der Dämmstoff nicht ausgebaut wird oder weniger als 3 Quadratmeter demontiert werden, und Kategorie 2, wenn die Dämmung herausgenommen wird, die dann nicht wieder eingebaut werden darf.[1] Dieselbe Einteilung gilt für Arbeiten an Trennwänden und Vorsatzschalen.[1]
Nach TRGS 521, Ausgabe Mai 2026, Abschnitt 3.3 und Tabelle 1a. In Kategorie 2 ist der Wiedereinbau unzulässig.[1]
Schutzmaßnahmen beim Ausbau
Schon in Kategorie 1 ist das Arbeitsverfahren so zu wählen, dass möglichst wenig Faserstaub entsteht, freiwerdender Staub wird mit Industriestaubsaugern oder Bau-Entstaubern der Staubklasse M erfasst, und ausgebautes Material darf nicht geworfen werden.[1] Staub wird nicht mit Druckluft abgeblasen oder trocken gekehrt, er wird abgesaugt oder feucht gereinigt.[1]
Abfälle werden am Entstehungsort möglichst staubdicht verpackt, bei Bedarf befeuchtet und gekennzeichnet, und für den Transport dienen geschlossene Behälter wie Tonnen, reißfeste Säcke oder Big-Bags.[1] Abfälle aus alter Mineralwolle tragen nach der Regel den Abfallschlüssel 170603*, und die Entsorgung ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen, weil die Länder eigene Regelungen haben.[1]
In Kategorie 2 kommen unter anderem Atemschutz bei Expositionsspitzen, getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, eine Kennzeichnung des Bereichs mit dem Zeichen Zutritt für Unbefugte verboten und das Abdecken schwer zu reinigender Gegenstände wie Teppichböden und Heizkörper hinzu.[1]
Mineralwolle aus Sanierung oder Rückbau älterer Gebäude muss nach dem Abfallratgeber Bayern als gefährlicher Abfall in reißfesten und staubdichten Säcken auf Deponien ab der Klasse I beseitigt werden.[4] Kein gefährlicher Abfall ist nachweislich nicht krebserzeugende Mineralwolle, etwa neuere Wolle mit RAL-Gütezeichen aus kontrolliertem Rückbau.[4]
Nasse Dämmung nach einem Wasserschaden
Läuft Wasser in einen schwimmenden Estrich, steht es oft in der Dämmschicht darunter, und ob diese Dämmung getrocknet oder ausgebaut wird, entscheidet über den Aufwand. Bei der technischen Trocknung bleibt die Dämmung an ihrem Platz, und in älteren Gebäuden klären wir vorher, aus welcher Zeit sie stammt. Wie die Luft dabei durch die Dämmschicht geführt wird, beschreibt der Begriff Dämmschichttrocknung.
Muss nasse Mineralwolle heraus, planen wir den Ausbau als Tätigkeit mit alter Mineralwolle, solange nichts anderes nachgewiesen ist, mit Absaugung, staubdichter Verpackung und getrennter Entsorgung.
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Belege
Quellen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Ausschuss für Gefahrstoffe: TRGS 521: Tätigkeiten mit alter Mineralwolle. Ausgabe Mai 2026, GMBl 2026 S. 300 bis 308, Abschnitte 1 bis 4 und Tabelle 1a. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23
- Umweltbundesamt: Mineralwolle. Factsheet. Stand 15.05.2019, Abschnitte 1 und 2. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung, GefStoffV). Anhang II Nr. 5 Biopersistente Fasern. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Abfallratgeber Bayern: Künstliche Mineralfasern. Zentrale Aussage und Eigenschaften. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3
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