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Alte Mineralwolle beim Rückbau: Was gilt für KMF?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Wurde Mineralwolle vor 1996 eingebaut, gilt sie nach der TRGS 521 als alte Mineralwolle, deren freigesetzte Faserstäube als krebserzeugend gelten.[1] Für Gebäude mit Baujahr zwischen 1996 und 2000 gibt der Auftraggeber dem ausführenden Betrieb das Datum des Baubeginns an.[1] Ausgebaut wird nach der BG BAU je nach Staubbelastung mit gestaffelten Schutzmaßnahmen: Material nicht reißen, nicht werfen, nicht trocken kehren.[2]

Nach dem Wasserschaden: nasse Dämmung

Ist Wasser in eine Decke, eine Trennwand oder unter einen schwimmenden Estrich gelaufen, kann dort Mineralwolle stecken. Zuerst wird der Zulauf gestoppt, und die Sicherung für den betroffenen Bereich wird ausgeschaltet. Bei Nässe im Sicherungskasten selbst sind Feuerwehr oder Netzbetreiber zuständig, und solange im Keller der Wasserspiegel klettert, bleibt die Kellertür zu.

Nasse Mineralwolle trocknet in einer geschlossenen Konstruktion schlecht, und wenn sie nicht trocknet, muss sie heraus. In einem älteren Haus stellt sich dann die Frage, ob es sich um alte Mineralwolle handelt. Reißen Sie die Dämmung nicht selbst heraus, und lassen Sie die betroffenen Räume geschlossen, bis feststeht, wie zurückgebaut wird.

Alt oder neu: das Einbaujahr zählt

Für alte Mineralwollen gilt nach der TRGS 521 seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang II Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung, und für Dämmstoffe mit Einbau vor 1996 ist von alter Mineralwolle auszugehen.[1] Seit 1996 werden in Deutschland Mineralwolleprodukte hergestellt, die als unbedenklich gelten, zwischen 1996 und 2000 können aber noch alte Produkte verwendet worden sein.[1] In Häusern aus dieser Zeit kommt oft noch eine zweite Frage dazu, denn auch Asbest bei der Sanierung verlangt eine eigene Prüfung.

Bei Produkten, die vor 1996 eingebaut wurden, ist nach der TRGS von einer Einstufung als krebserzeugend auszugehen, und diese Einstufung kann nur durch einen Einzelnachweis widerlegt werden, den die Gütegemeinschaft Mineralwolle ausstellt.[1] Neue Mineralwolle-Dämmstoffe sind nach der DGUV mit einem RAL-Gütezeichen gekennzeichnet, das die Erfüllung der Freizeichnungskriterien dokumentiert.[3] Auch beim Einbau neuer Mineralwolle sind nach der DGUV Mindestmaßnahmen gegen Stäube zu ergreifen: vorkonfektionierte Dämmstoffe bevorzugen, verpackte Dämmstoffe erst am Arbeitsplatz auspacken und auf fester Unterlage mit Messer oder Schere schneiden.[3]

Warum die Fasern gefährlich sind

Die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube sind nach der TRGS 905, auf die sich die TRGS 521 bezieht, als krebserzeugend zu bewerten.[1] Bei Demontage-, Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten besteht nach der BG BAU grundsätzlich ein Krebsverdacht, wenn die Mineralwolle vor dem Jahr 2000 eingebaut wurde.[2] Das betrifft auch eine Fußbodenheizung nach dem Wasserschaden, wenn unter den Heizrohren Dämmplatten aus dieser Zeit liegen.

Größere Fasern und Faserbruchstücke können nach der DGUV-Information außerdem Juckreiz an Haut, oberen Atemwegen und Augen auslösen.[3] Das Verwendungsverbot verlangt nach der TRGS nicht, vorhandene Dämmungen aus alter Mineralwolle zu entfernen, aber ausgebaute alte Dämmstoffe dürfen grundsätzlich nicht wieder eingebaut werden.[1] Nach einem Wasserschaden wird die nasse Dämmung deshalb durch neue ersetzt. Wie weit die Nässe reicht, zeigt vorher die Messung an mehreren Stellen, und auch eine Küchenmontage in der angrenzenden Wand wartet darauf. Die Konstruktion selbst bekommt danach eine Wasserschadensanierung, bevor neue Dämmung eingebaut wird.

Schutzmaßnahmen je nach Staubbelastung

Die Schutzmaßnahmen sind nach der BG BAU gestaffelt und richten sich nach Höhe der Faserstaubbelastung sowie Dauer und Häufigkeit der Arbeiten.[2] Zur niedrigsten Expositionskategorie E1 gehören etwa das Öffnen einzelner Abschnitte von weniger als 3 Quadratmetern und Arbeiten an schwimmendem Estrich, bei denen weniger als 3 Quadratmeter Dämmstoff ausgebaut werden.[2] Wird unter einem schwimmenden Estrich mehr Dämmstoff ausgebaut, ordnet die Tabelle der TRGS 521 nach der DGUV-Information das der Kategorie E2 zu.[3]

Schon in E1 gilt nach der BG BAU: Material nicht reißen und nicht werfen, motorgetriebene Sägen nur mit Absaugung verwenden, Stäube mit einem Industriestaubsauger mindestens der Staubklasse M aufnehmen oder feucht reinigen, nie mit Druckluft abblasen oder trocken kehren.[2] In E2 kommen Abgrenzung und Kennzeichnung der Arbeitsbereiche hinzu, Abdecken schwer zu reinigender Gegenstände mit Folie und auf Wunsch Atemschutz mit P2-Filter oder FFP2 und Schutzanzug Typ 5.[2] Getragen werden nach der TRGS locker sitzende Arbeitskleidung und Handschuhe aus Leder oder nitrilbeschichteter Baumwolle.[1]

Verpacken und entsorgen

Abfälle sind nach der TRGS 521 am Entstehungsort möglichst staubdicht zu verpacken, gegebenenfalls zu befeuchten und zu kennzeichnen, Kleinmengen möglichst doppelt, etwa als Müllsack in einem staubdichten Behälter.[1] Transportiert wird in geschlossenen Behältnissen, zum Beispiel in Tonnen, in reißfesten Säcken oder in Big-Bags.[1]

Abfälle aus alter Mineralwolle haben nach der TRGS die Abfallschlüsselnummer 170603*, und weil in den Bundesländern eigene Regeln gelten, ist der Entsorgungsweg bei der zuständigen Behörde zu erfragen.[1] Lassen Sie sich vom ausführenden Betrieb Entsorgungsnachweise geben und legen Sie sie zur Schadenakte.

Was Sie als Eigentümer beitragen

Damit festgestellt werden kann, ob alte Mineralwolle vorliegt, muss der Veranlasser nach der TRGS 521 bei Objekten mit Baujahr zwischen 1996 und 2000 dem ausführenden Unternehmen das Datum des Baubeginns schriftlich oder elektronisch übermitteln, und bei Objekten vor 1996 oder nach 2000 reicht das Baujahr.[1] Suchen Sie Bauakte, Kaufvertrag oder alte Rechnungen heraus, auch Rechnungen über spätere Dachausbauten oder Dämmarbeiten.

Eine Beurteilung allein nach dem sogenannten KI-Wert kann nach der DGUV-Information zu Fehlbewertungen führen.[3] Im Zweifel wird die Dämmung wie alte Mineralwolle behandelt, bis ein Nachweis etwas anderes zeigt. Für die Versicherung gehört in die Unterlagen, welche Dämmung wo nass war, wie viel ausgebaut wurde und welche Schutzmaßnahmen dafür nötig waren, denn der Aufwand für den Rückbau alter Mineralwolle ist Teil des Schadens.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich alte Mineralwolle?

Am Einbaujahr. Dämmung aus der Zeit vor 1996 zählt nach der TRGS 521 als alte Mineralwolle, zwischen 1996 und 2000 kann es beides sein.[1]

Darf nasse alte Mineralwolle getrocknet und wieder eingebaut werden?

Ausgebaute alte Mineralwolle-Dämmstoffe dürfen nach der TRGS 521 grundsätzlich nicht wieder eingebaut werden, mit einer engen Ausnahme für Instandhaltungsarbeiten mit geringer Faserexposition.[1]

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Belege

Quellen

  1. Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), bekanntgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, veröffentlicht von der BAuA: TRGS 521: Tätigkeiten mit alter Mineralwolle. Ausgabe Mai 2026, GMBl 2026 S. 300, Abschnitte 1, 2.3, 2.4, 3 und 4.1. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14
  2. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): Baustein C 320: Alte Mineralwolle-Dämmstoffe, Glaswolle und Steinwolle mit krebsverdächtigen Eigenschaften. Gefährdungen, Allgemeines und Schutzmaßnahmen E1 und E2. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
  3. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 213-031: Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle). Juli 2019, Abschnitte Einstufung, Mindestschutzmaßnahmen und Tabelle 1a der TRGS 521. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
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