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Ausbildung Gebäudereiniger: Reinigung, Hygiene und Arbeit in der Höhe

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Drei Jahre dauert die Ausbildung zum Gebäudereiniger nach der Ausbildungsverordnung, und neben dem Reinigen gehören das Pflegen und Aufbereiten von Oberflächen, Hygiene und Dekontamination sowie der sichere Umgang mit Leitern, Gerüsten und Absturzsicherungen dazu.[1] Modernisiert wurde der Beruf nach dem Bundesinstitut für Berufsbildung zum 01.08.2019.[2]

Wo Gebäudereiniger gebraucht werden

Für die Reinigung und Desinfektion von Räumen und Anlagen in Bürogebäuden, Industrieanlagen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen braucht es nach dem Bundesinstitut für Berufsbildung Profis, und dafür werden Gebäudereiniger ausgebildet.[2] Auch Fassaden werden danach mit entsprechenden Anlagen und unter hohen Sicherheitsmaßnahmen gereinigt.[2]

Anerkannt ist der Beruf nach der Verordnung für das Gewerbe Nummer 33 Gebäudereiniger der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung.[1] In der Sanierung kommt die Reinigung am Ende jeder Baustelle, und Grund- und Bauschlussreinigungen von Glas, Böden, Holz und textilen Ausstattungsgegenständen stehen ausdrücklich im Ausbildungsrahmenplan.[1] Nach einer Wasserschadensanierung bleiben Staub vom Rückbau und Rückstände der Geräte, und erst die Reinigung macht die Räume wieder bewohnbar.

Nach einer Trocknung oder einer Schimmelsanierung wird ein Raum erst übergeben, wenn Staub und Rückstände entfernt sind. Wer gelernt hat, Oberflächen zu prüfen und das passende Verfahren zu wählen, weiß dann, welches Mittel auf welchem Boden und an welcher Wand eingesetzt werden darf.

Was die Verordnung vorgibt

Die berufsprofilgebenden Inhalte reichen nach der Verordnung vom Gestalten kundenorientierter Arbeitsprozesse über das Planen von Aufträgen, das Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen und das Bedienen und Instandhalten von Reinigungsmaschinen bis zum Verarbeiten von Oberflächenbehandlungsmitteln.[1] Dazu kommen Reinigungsmaßnahmen, das Pflegen, Konservieren und Aufbereiten von Oberflächen, Hygiene und Dekontamination sowie die Qualitätssicherung und die Übergabe an den Kunden.[1] Unterhalts- und Zwischenreinigungen von Glas, Böden, Holz und textilen Ausstattungsgegenständen führst du nach dem Ausbildungsrahmenplan mit manuellen und maschinellen Trocken- und Nassreinigungsverfahren aus.[1] Nach Sanierungen folgt oft eine Feinreinigung, bei der auch Staub in Ritzen, auf Leisten und in Schränken entfernt wird.

Einige Begriffe erklärt die Verordnung eigens: Dekontamination nach einer Schädlingsbekämpfung ist danach das Beseitigen von Hinterlassenschaften und Kadavern, das Reinigen von Oberflächen nach einer Ausgasung und das Beseitigen von Reststoffen, und Sanitationsmethoden sind Reinigungsmethoden, die krankmachende Keime und weitere Mikroorganismen vermindern.[1]

Nach dem Bundesinstitut für Berufsbildung greift die Neuordnung technische, wirtschaftliche und organisatorische Entwicklungen auf, etwa Aufmaße zur Berechnung von Flächen und Kosten mit digitalen Arbeitsmitteln und alternative Reinigungsverfahren, die Umweltbelastungen verringern.[2] Dazu gehört danach auch die Aufbereitung und Pflege von Oberflächen, die durch Verschmutzungen beschädigt sind.[2]

Hygiene, Höhe und Sicherheit

Hygienemaßnahmen führst du nach dem Ausbildungsrahmenplan unter anderem im Gesundheits- und Pflegebereich, im Lebensmittelbereich und im Sanitärbereich mit Desinfektionsmethoden aus, und Dekontaminationsmaßnahmen mit Reinigungs- und Desinfektionsverfahren gehören ebenfalls dazu.[1] Auch Schädlinge zu unterscheiden und einen Befall nach Art und Menge durch Begehungen oder digitale Überwachung festzustellen, gehört danach dazu.[1] Erkennst du bei der Arbeit Gefahrstoffe an Bauteilen oder Ausstattungsgegenständen, ergreifst du nach dem Plan Schutzmaßnahmen und leitest die Entsorgung ein.[1] Für Staub aus befallenen Bereichen nutzt du Sauger mit HEPA-Filter, damit Sporen nicht zurück in die Raumluft gelangen.

Für die Arbeit in der Höhe lernst du danach, Leitern und Arbeitsgerüste auf Verwendbarkeit zu prüfen, auszuwählen, aufzubauen und abzubauen, Absturzsicherungen wie Auffang- und Haltegurte anzuwenden und Höhenzugangstechnik wie Fassadenbefahranlagen, Hubarbeitsbühnen und Schutzgerüste einzusetzen.[1] Maßnahmen des Explosionsschutzes, die Unfallverhütung und der vorbeugende Brandschutz stehen ebenso im Plan.[1] Zu den Außenreinigungen zählen danach Fassaden, Licht- und Wetterschutzanlagen, Verkehrs- und Freiflächen, und Flächen und Bauteile, die nicht bearbeitet werden, schützt du vorher ebenso wie Passanten.[1] Gerüste und Hubarbeitsbühnen begegnen dir auch in der Ausbildung zum Maler und Lackierer, und an Fassaden arbeiten beide Berufe oft nacheinander.

Lehrgänge außerhalb des Betriebs

Sechs Wochen lernst du nach der Verordnung insgesamt in geeigneten Einrichtungen außerhalb deines Betriebs, zwei Wochen in den Monaten 1 bis 18 und vier Wochen in den Monaten 19 bis 36.[1] Auf Antrag des Betriebs kann die zuständige Stelle danach zulassen, dass er diese Inhalte selbst vermittelt, wenn er das in gleicher inhaltlicher und zeitlicher Ausgestaltung kann.[1] Einen eigenen Ausbildungsplan für dich muss der Betrieb danach spätestens zum Ausbildungsstart aufstellen.[1] Arbeitest du schon ohne Lehre in der Reinigung, zeigt dir der Quereinstieg ohne Ausbildung, wie du den Gesellenbrief über die Externenprüfung erreichst.

Wie das aussehen kann, zeigt die Übersicht der Handwerkskammer Chemnitz mit Lehrgängen von je einer Woche zum Umgang mit Reinigungsgeräten, Leitern und Gerüsten, zu Oberflächenbehandlungsmitteln, zur Unterhalts- und Zwischenreinigung, zur Pflege von Oberflächen, zur Industriereinigung mit Höhenzugangstechnik, zur Außenreinigung, zu Hygiene und Dekontamination sowie zu Gefahrstoffen und Beschädigungen an Oberflächen.[3]

Prüfung an Glas, textilen und anderen Flächen

Teil 1 findet nach der Verordnung im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Ausbildung, und den Zeitrahmen legen die Prüfungsausschüsse fest.[1] In Teil 1 führst du eine Unterhaltsreinigung an einer Glasoberfläche und je eine Zwischenreinigung an einer textilen und einer nichttextilen Oberfläche aus, dokumentierst sie und sprichst darüber in situativen Fachgesprächen.[1] Zeigen sollst du danach unter anderem, dass du Arbeitsschritte planst, Skizzen von Objekten erstellst, Oberflächen prüfst und vorbereitest, Behandlungsmittel richtig auswählst und dosierst und Leitern, Arbeitsgerüste und Absturzsicherungen passend einsetzt.[1]

Dafür hast du danach insgesamt sechs Stunden, davon höchstens zehn Minuten Fachgespräch, und für schriftliche Aufgaben 90 Minuten.[1] Gewichtet werden die Bereiche mit 30 Prozent für Teil 1, 25 Prozent für Grund- und Außenreinigungsverfahren, 15 Prozent für Hygienemaßnahmen, 20 Prozent für Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen und 10 Prozent für Wirtschafts- und Sozialkunde.[1]

Bestanden ist die Prüfung, wenn Gesamtergebnis und Teil 2 mindestens ausreichend sind, mindestens drei Bereiche von Teil 2 ausreichend sind und keiner ungenügend ist.[1] Liegt der Bereich Oberflächen oder Wirtschafts- und Sozialkunde unter ausreichend, wird er auf deinen Antrag durch ein mündliches Gespräch von rund 15 Minuten ergänzt, sofern das über das Bestehen entscheidet.[1]

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Gebäudereiniger?

Drei Jahre, so steht es in der Verordnung, die seit dem 01.08.2019 gilt.[1][2]

Gehört die Bauschlussreinigung zur Ausbildung?

Ja, Grund- und Bauschlussreinigungen stehen ausdrücklich im Ausbildungsrahmenplan.[1]

Wie viele Wochen lerne ich außerhalb des Betriebs?

Sechs Wochen insgesamt, zwei in den ersten 18 Monaten und vier danach.[1]

Muss ich in der Höhe arbeiten?

Leitern, Gerüste, Absturzsicherungen und Höhenzugangstechnik wie Hubarbeitsbühnen gehören nach dem Ausbildungsrahmenplan dazu.[1]

Klingt nach deinem Beruf?

Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

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Belege

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin (GebReinAusbVO). §§ 1 bis 3, 5, 6, 8, 10 und 17 sowie Ausbildungsrahmenplan. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26↑27
  2. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Pressemitteilung 21/2019: Sauberes Handwerk, neue Ausbildungsordnung für Gebäudereiniger/-innen. Meldung vom 17.07.2019. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
  3. Handwerkskammer Chemnitz: Überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) Gebäudereiniger. Lehrgangsübersicht, Stand 25.06.2024. Abgerufen am 09.10.2026. ↑
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