Notdienst und Rufbereitschaft: Was gilt für die Arbeitszeit?
Die Antwort in Kürze
In der Rufbereitschaft musst du erreichbar sein und bei einem Ruf ausrücken, ohne dich an einem vorgegebenen Ort aufzuhalten.[1] Nach dem Gerichtshof der Europäischen Union zählt sie nur dann voll als Arbeitszeit, wenn die Vorgaben deine Freizeit ganz erheblich einschränken, sonst nur der tatsächliche Einsatz.[1] Für den Einsatz selbst gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, etwa höchstens zehn Stunden am Werktag und elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit.[2]
Bereitschaft ist Arbeitszeit oder Ruhezeit
Arbeitszeit ist nach dem Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen, und als Arbeitnehmer gelten auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.[2] Das Gesetz nennt Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, definiert sie aber nicht.[2] Die Abgrenzung kommt aus der Rechtsprechung.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat 2021 klargestellt, dass eine Bereitschaftszeit entweder Arbeitszeit oder Ruhezeit ist, weil sich beide Begriffe ausschließen.[1] Musst du an einem Arbeitsplatz bleiben, der nicht deine Wohnung ist, und dich dort bereithalten, ist die Zeit automatisch Arbeitszeit.[1] Bei der Rufbereitschaft dagegen musst du dich nicht an einem bestimmten Ort aufhalten, aber erreichbar sein und innerhalb einer vorgegebenen Frist die Arbeit aufnehmen können.[1] Wer mit dem Firmenwagen erreichbar sein soll, braucht mindestens Klasse B für Transporter und Anhänger bis zur jeweiligen Gewichtsgrenze.
Wann Rufbereitschaft voll zählt
Rufbereitschaft zählt nach dem Gerichtshof in vollem Umfang als Arbeitszeit, wenn die Einschränkungen deine Möglichkeit, über die freie Zeit zu verfügen und dich deinen eigenen Interessen zu widmen, objektiv ganz erheblich beeinträchtigen.[1] Fehlen solche Einschränkungen, ist nur die Zeit Arbeitszeit, in der du tatsächlich arbeitest.[1] Ob das eine oder das andere zutrifft, prüfen die nationalen Gerichte in einer Gesamtwürdigung des Einzelfalls.[1]
Dabei zählen nach dem Gerichtshof diese Punkte:[1]
- wie lang die Frist ist, innerhalb der du nach dem Ruf die Arbeit aufnehmen musst[1]
- weitere Vorgaben, etwa mit einer speziellen Ausrüstung am Einsatzort erscheinen zu müssen[1]
- Erleichterungen, etwa ein Dienstfahrzeug mit Sonderrechten im Straßenverkehr[1]
- wie oft im Durchschnitt während der Bereitschaft tatsächlich Einsätze anfallen, sofern sich das objektiv schätzen lässt[1]
Berücksichtigt werden nur Einschränkungen aus Gesetz, Tarifvertrag oder Vorgaben des Arbeitgebers.[1] Wohnst du weit draußen und hast deshalb in der Bereitschaft wenig Freizeitmöglichkeiten, ist das nach dem Urteil unerheblich.[1] In einem der beiden Fälle musste ein Feuerwehrmann im Alarmfall binnen 20 Minuten mit Einsatzkleidung und Einsatzfahrzeug die Stadtgrenze erreichen, im anderen ein Techniker binnen einer Stunde an einer schwer zugänglichen Sendeanlage sein.[1] Bei einem Elementarschaden nach einem Unwetter trifft es oft viele Häuser zugleich, und die Bereitschaft wird dann schnell zur langen Einsatznacht.
Bezahlung und Gesundheitsschutz
Wie Bereitschaftszeiten bezahlt werden, regelt die europäische Arbeitszeitrichtlinie nach dem Gerichtshof nicht.[1] Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitgeber dürfen Zeiten mit tatsächlicher Arbeit und Zeiten ohne Arbeit unterschiedlich vergüten, auch wenn beide Arbeitszeit sind, und Bereitschaft, die keine Arbeitszeit ist, darf mit einem Betrag für die Unannehmlichkeiten ausgeglichen werden.[1] Unabhängig davon dürfen Arbeitgeber keine Bereitschaftszeiten einführen, die so lang oder so häufig sind, dass sie Sicherheit oder Gesundheit gefährden.[1] Wie Rufbereitschaft und Einsätze vergütet werden, klärst du deshalb am besten schon im Vorstellungsgespräch. Bei einer Stelle als Servicetechniker in der Sanierung gehört Rufbereitschaft meist zum Alltag.
Grenzen für den Einsatz in der Nacht
Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten und nur dann auf bis zu zehn Stunden steigen, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich eingehalten werden.[2] Nach mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit stehen dir mindestens 30 Minuten Pause zu, nach mehr als neun Stunden 45 Minuten, und länger als sechs Stunden am Stück darfst du nicht ohne Pause arbeiten.[2] Wer nachts zu einem Einsatz fährt, nimmt die Schutzausrüstung im Wagen mit, und in der Schlechtwetterzeit im Bau gehören Winterkleidung und Licht dazu.
Nach Ende der täglichen Arbeitszeit brauchst du eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.[2] Kürzungen dieser Ruhezeit durch Einsätze während der Rufbereitschaft zu anderen Zeiten auszugleichen, erlaubt das Gesetz nur über einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf dessen Grundlage und nur, wenn ein Zeitausgleich den Gesundheitsschutz sichert.[2] Als Nachtzeit gilt die Zeit von 23 bis 6 Uhr, und Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden dieser Zeit umfasst.[2] Nachts geht es im Einsatz meist darum, Wasser zu stoppen, und die genaue Leckageortung folgt oft am nächsten Werktag.
Sonntage, Feiertage und Notfälle
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen Arbeitnehmer von 0 bis 24 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden, Ausnahmen nennt das Gesetz für Arbeiten, die nicht an Werktagen erledigt werden können, etwa in Not- und Rettungsdiensten oder in der Energie- und Wasserversorgung.[2] Bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen sich nicht anders beseitigen lassen, darf von den Regeln zu Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit und Sonntagsruhe abgewichen werden.[2] Im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen bleiben aber höchstens 48 Stunden pro Woche erlaubt.[2] Typische solche Notfälle sind Leitungswasserschäden am Wochenende, weil das Wasser bis Montag in Decken und Wände zieht.
Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.[2] Für einen Arbeitseinsatz am Sonntag steht dir ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu, für einen Feiertag an einem Werktag innerhalb von acht Wochen, und dieser Tag soll möglichst direkt an eine Ruhezeit anschließen.[2] Arbeitszeit über acht Stunden am Werktag muss der Arbeitgeber aufzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren.[2]
Wochenendarbeit in Zahlen
Wochenendarbeit ist kein Randthema. Nach dem Statistischen Bundesamt arbeiteten 2025 von allen Erwerbstätigen 16,8 Prozent ständig oder regelmäßig samstags, 9,1 Prozent sonntags und 8,1 Prozent an beiden Tagen.[3] Bei den Arbeitnehmern waren es 15,1 Prozent am Samstag und 8,3 Prozent am Sonntag, bei Selbständigen mit Beschäftigten 42,3 und 20,3 Prozent.[3] Regelmäßig heißt in der Erhebung an mindestens der Hälfte der Arbeitstage.[3]
Häufige Fragen
Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?
Nur dann in vollem Umfang, wenn die Vorgaben die freie Verfügung über deine Zeit objektiv ganz erheblich einschränken.[1] Sonst zählt nur die Zeit, in der du tatsächlich arbeitest.[1]
Wie viele Sonntage im Jahr muss ich frei haben?
Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben, und für jeden Arbeitssonntag gibt es einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen.[2]
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch in der Ausbildung?
Ja, als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes gelten auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.[2]
Klingt nach deinem Beruf?
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Belege
Quellen
- Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 35/21 zu den Urteilen C-344/19 und C-580/19 über Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft. Würdigung durch den Gerichtshof, 09.03.2021. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21
- Bundesministerium der Justiz: Arbeitszeitgesetz (ArbZG). §§ 2 bis 5, 7, 9 bis 11, 14 und 16. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Indikatoren zur Qualität der Arbeit: Wochenendarbeit. Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2025, Stand 23.07.2026. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
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