Zum Inhalt springen
STMB24 GmbH Zur Startseite 24h Notruf 0162 4428440

Führerschein im Handwerk: Reicht Klasse B für Transporter und Anhänger?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Mit Klasse B darfst du Fahrzeuge bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse fahren, mit einem Anhänger bis 750 Kilogramm oder mit einem schwereren, solange die Kombination 3.500 Kilogramm nicht überschreitet.[1] Für Kombinationen bis 4.250 Kilogramm brauchst du die Schlüsselzahl 96 nach einer Fahrerschulung, für Anhänger bis 3.500 Kilogramm die Klasse BE.[1] Transporter über 3,5 bis 7,5 Tonnen verlangen die Klasse C1.[1]

Was Klasse B erlaubt

Was mit welcher Klasse gefahren werden darf, legt die Fahrerlaubnis-Verordnung fest.[1] Klasse B gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 Kilogramm, die für nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer gebaut sind.[1] Dazu darf ein Anhänger mit höchstens 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse kommen oder ein schwererer, wenn die Kombination 3.500 Kilogramm nicht übersteigt.[1] Gemeint ist jeweils die zulässige Gesamtmasse aus den Fahrzeugpapieren, also das höchste Gewicht, für das ein Fahrzeug zugelassen ist.

Ein Beispiel aus dem Handwerksalltag: Ein Transporter mit 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse darf mit Klasse B einen Anhänger bis 750 Kilogramm ziehen.[1] Hängst du einen schwereren Anhänger an, liegt die Kombination über 3.500 Kilogramm, und Klasse B reicht nicht mehr.[1] Geräte für eine Dämmschichttrocknung wiegen samt Schläuchen und Turbinen schnell mehr als gedacht und zählen zur Zuladung. Die Pkw-Klassen B und BE werden unbefristet erteilt, und nach dem ADAC ist dafür keine ärztliche Untersuchung nötig, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.[1][2]

Elektro-Transporter bis 4.250 Kilogramm

Für Transporter mit alternativem Antrieb gibt es eine Sonderregel. Wer Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzt, darf im Inland auch Fahrzeuge bis 4.250 Kilogramm fahren, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Erdgas, Flüssiggas oder mechanischer Energie aus bordeigenen Speichern angetrieben werden.[1] Das gilt nur für die Güterbeförderung und ohne Anhänger, und die Masse über 3.500 Kilogramm muss allein vom schwereren Antriebssystem kommen, ohne dass die Ladekapazität gegenüber einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor steigt.[1] Ein Elektro-Kastenwagen bis 4.250 Kilogramm kann unter diesen Bedingungen mit Klasse B gefahren werden, ein gleich schwerer Diesel nicht.[1] Für eine Stelle als Servicetechniker, der Trocknungsgeräte im Kastenwagen zur Baustelle bringt, ist dieser Unterschied wichtig.

Mehr Anhänger: Schlüsselzahl 96 und Klasse BE

Mit der Schlüsselzahl 96 darfst du Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 Kilogramm fahren, wenn die Kombination mehr als 3.500 und höchstens 4.250 Kilogramm wiegt.[1] Dafür brauchst du keine Prüfung, wohl aber eine Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden, davon mindestens zweieinhalb Stunden Theorie, in einer Fahrschule mit Erlaubnis für die Klasse BE.[1] Zur Theorie gehören unter anderem Fahrzeugdynamik, der Kupplungsmechanismus zwischen Zugfahrzeug und Anhänger und richtiges Beladen.[1] Eine eigene Führerscheinklasse ist B96 nach dem ADAC nicht, sie ist der Klasse B untergeordnet.[2]

Für schwerere Anhänger gibt es die Klasse BE: Sie erlaubt eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse.[1] Nach dem ADAC verlangt sie nur eine praktische Prüfung und kann zusammen mit Klasse B erworben werden.[2] Das Mindestalter liegt für B und BE bei 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren bei 17 Jahren.[1] Die theoretische Prüfung ist nach dem ADAC höchstens drei Monate, die praktische höchstens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.[2] Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt sie auf Probe, und während der zwei Jahre Probezeit hat Fehlverhalten besondere Folgen.[2] Das Führerscheindokument selbst gilt bei Ausstellung seit dem 19.01.2013 nach dem ADAC 15 Jahre und wird danach auf Antrag ohne Prüfung umgetauscht.[2]

Schwere Transporter: Klasse C1

Für Kraftfahrzeuge über 3.500 bis 7.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse brauchst du die Klasse C1, mit einem Anhänger bis 750 Kilogramm.[1] Mit C1E dürfen ein C1-Fahrzeug und ein schwererer Anhänger zusammen bis 12.000 Kilogramm wiegen.[1] Das Mindestalter für C1 und C1E beträgt 18 Jahre, und die Fahrerlaubnis wird für längstens fünf Jahre erteilt, danach ist sie zu verlängern.[1] Für die Erteilung und jede Verlängerung legst du der Fahrerlaubnisbehörde einen Nachweis über deine Eignung nach Anlage 5 der Verordnung vor und lässt dein Sehvermögen untersuchen, wobei die Bescheinigung auch ein Augenoptikerbetrieb ausstellen kann.[1] Sehtest, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.[1] Wer Geräte für große Leitungswasserschäden in ganzen Wohnanlagen fährt, landet mit einem kleinen Lkw schnell in dieser Klasse.

Wer im Notdienst mit einem Fahrzeug voller Trocknungsgeräte unterwegs ist, sollte deshalb vor der ersten Fahrt in die Fahrzeugpapiere schauen. Gerade beim Anhänger mit Bautrocknern oder Material entscheidet die zulässige Gesamtmasse, welche Klasse nötig ist.

Führerschein aus dem Ausland

Mit einer ausländischen Fahrerlaubnis darfst du in Deutschland im Umfang ihrer Berechtigung fahren, solange du hier keinen ordentlichen Wohnsitz hast.[1] Ziehst du mit einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb von EU und EWR nach Deutschland, gilt sie noch sechs Monate, und auf Antrag kann die Behörde um bis zu sechs Monate verlängern, wenn du nicht länger als zwölf Monate bleibst.[1] Gerade in der Rufbereitschaft muss eine gültige Fahrerlaubnis jederzeit vorliegen, denn Einsätze beginnen oft mit der Fahrt.

Für EU-Führerscheine gilt etwas anderes. Nach dem Portal Ihr Europa darfst du immer nur einen EU-Führerschein besitzen, und wer in ein anderes EU-Land zieht, muss ihn in der Regel nicht umtauschen.[3] Umtauschen musst du ihn unter anderem, wenn er verloren, gestohlen oder beschädigt ist, und alte EU-Führerscheine sind spätestens bis 2033 gegen das standardisierte Format zu tauschen.[3] Vorläufige oder internationale Führerscheine unterliegen keiner EU-Regelung und werden in anderen EU-Ländern unter Umständen nicht anerkannt.[3]

Häufige Fragen

Darf ich mit Klasse B einen 3,5-Tonner mit Anhänger fahren?

Ja, wenn der Anhänger höchstens 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse hat.[1] Für einen schwereren Anhänger an diesem Fahrzeug brauchst du die Klasse BE.[1]

Reicht Klasse B für einen Elektro-Transporter über 3,5 Tonnen?

Im Inland ja, bis 4.250 Kilogramm, wenn du Klasse B seit mindestens zwei Jahren hast, das Fahrzeug Güter befördert, keinen Anhänger zieht und das Mehrgewicht allein vom Antrieb kommt.[1]

Muss ich für die Schlüsselzahl 96 eine Prüfung ablegen?

Nein, nötig ist eine Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden in einer Fahrschule.[1]

Klingt nach deinem Beruf?

Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

Zu den offenen Stellen

Belege

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung). §§ 6, 6a, 10, 23 und 29, Anlage 7a. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26↑27↑28
  2. ADAC e. V.: Pkw-Führerscheinklasse B und BE. Abschnitte Was gilt für die Pkw-Klasse B und Was beinhaltet die Anhänger-Klasse BE. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
  3. Europäische Kommission (Portal Ihr Europa): Umtausch und Anerkennung von Führerscheinen in der EU. Abschnitte Umtausch von Führerscheinen und Anerkennung von Führerscheinen in der EU. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
Nach oben 24h Notruf 0162 4428440