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Schülerpraktikum im Handwerk: Was ist erlaubt?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Ein Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz ausdrücklich, auch wenn du noch keine 15 Jahre alt bist.[1] Erlaubt sind leichte und für dich geeignete Tätigkeiten bis zu sieben Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche, an fünf Tagen und nur zwischen 6 und 20 Uhr.[1] Geld gibt es für ein Schülerpraktikum nach der Bundesagentur für Arbeit nicht.[2]

Wer als Kind gilt und was erlaubt ist

Kind ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, wer noch nicht 15 Jahre alt ist, Jugendlicher, wer 15, aber noch nicht 18 ist.[1] Solange du der Vollzeitschulpflicht unterliegst, gelten für dich auch mit 15 oder 16 die Vorschriften für Kinder.[1] Die Beschäftigung von Kindern ist verboten, ausgenommen ist aber ausdrücklich das Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht.[1]

Für dieses Praktikum verweist das Gesetz auf die Regeln für Kinder, die nicht mehr schulpflichtig sind: leichte und für dich geeignete Tätigkeiten, höchstens sieben Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche.[1] Außerdem gelten fast alle Schutzvorschriften für Jugendliche, von den Pausen über die Nachtruhe bis zu den Verboten gefährlicher Arbeiten.[1] In der Lehre begleiten dich dieselben Schutzregeln weiter, mit eigenen Grenzen für Arbeitszeit, Pausen, Nachtruhe.

Davon zu unterscheiden sind andere Fälle. Ein gewöhnlicher Nebenjob ist Kindern erst ab 13 Jahren mit Einwilligung der Eltern erlaubt, höchstens zwei Stunden am Tag und nicht zwischen 18 und 8 Uhr.[1] Und schulpflichtige Jugendliche dürfen in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden.[1]

Arbeitszeit, Pausen und freie Tage

Für dein Praktikum gelten diese Regeln:[1]

Samstags und sonntags darfst du nur in den Bereichen arbeiten, die das Gesetz ausdrücklich nennt, etwa in Krankenhäusern, im Gaststättengewerbe oder in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.[1] In einem Sanierungsbetrieb beginnt und endet dein Praktikumstag deshalb an Werktagen, auch wenn die Kollegen im Notdienst später noch zu einem Einsatz fahren.

Was in der Sanierung tabu bleibt

Bestimmte Arbeiten sind für junge Menschen verboten.[1] Dazu zählen Arbeiten, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen, Arbeiten mit Unfallgefahren, die sie mangels Erfahrung nicht erkennen oder abwenden können, Arbeiten bei außergewöhnlicher Hitze, Kälte oder starker Nässe und Arbeiten mit schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen, Strahlen, Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen.[1] Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur vor, wenn solche Arbeiten für das Ausbildungsziel nötig sind, ein Fachkundiger beaufsichtigt und Grenzwerte unterschritten werden.[1]

In einem Betrieb, der Wasserschäden trocknet und Schimmel saniert, betrifft das gerade die typischen Arbeiten: nasse Bauteile, Staub beim Öffnen von Wänden und befallene Materialien. Bevor junge Menschen beschäftigt werden, muss der Arbeitgeber die Gefährdungen beurteilen, und er muss dich vor Beginn über Unfall- und Gesundheitsgefahren unterweisen, vor der ersten Arbeit an Maschinen oder gefährlichen Stellen auch über deren besondere Gefahren.[1] Was du im Praktikum konkret machst, ergibt sich aus dieser Beurteilung.[1] Gut geeignet ist zum Beispiel, einem Kollegen bei der Suche nach feuchten Stellen mit der Wärmebildkamera über die Schulter zu schauen. Über mögliche Gefahren und alle Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber bei Kindern auch die Eltern unterrichten.[1] Eine ärztliche Erstuntersuchung wie in der Ausbildung ist nach dem Gesetz nicht nötig, wenn die Beschäftigung nicht länger als zwei Monate dauert, nur leichte Arbeiten umfasst und keine gesundheitlichen Nachteile zu befürchten sind.[1]

Geld, Urlaub und Bescheinigung

Für Schülerpraktika und verpflichtende Praktika im Studium gibt es nach der Bundesagentur für Arbeit kein Geld und meistens auch keine Zuschüsse.[2] Auch der Anspruch auf bezahlten Urlaub gilt nach der Agentur nicht für Pflichtpraktika wie das Schülerpraktikum.[2] Anders beim freiwilligen Praktikum: Dort giltst du als Arbeitnehmer, hast Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die sich am Mindestlohn orientiert, und nach dem Abschluss auf ein Praktikumszeugnis.[2]

Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern unterscheidet in ihrem Praktikumsleitfaden vier Arten: das Schülerbetriebspraktikum, das freiwillige Ferienpraktikum, regelmäßige Praxislerntage und das Fachpraktikum als Pflichtpraktikum.[3] Als Vorlagen stellt sie unter anderem einen Vertrag für das Schülerbetriebspraktikum, eine Verschwiegenheitserklärung, einen Praktikumsplan, eine Praktikumsbeurteilung und eine Praktikumsbestätigung bereit.[3] Lass dir am Ende auf jeden Fall eine Bestätigung ausstellen, denn nach der Bundesagentur ist sie wichtig für deine Bewerbungsunterlagen.[2]

So bereitest du dich vor

Die Bundesagentur für Arbeit rät, sich vor dem Praktikum Ziele zu setzen: welche Tätigkeiten du kennenlernen willst und welche Fragen du klären möchtest, etwa zu Aufgaben oder Arbeitszeiten.[2] Informiere dich vorher, mit welchen Leistungen der Betrieb arbeitet und welche Ausbildungsberufe er anbietet, kläre die passende Kleidung und frag, bei wem du dich am ersten Tag meldest.[2] Wer Fragen stellt, zeigt Interesse, und wer für die Schule einen Bericht schreiben muss, macht sich am besten schon während des Praktikums Notizen.[2] Für einen Bericht über einen Sanierungsbetrieb eignet sich etwa ein Trocknungsprotokoll, an dem du zeigen kannst, wie Messwerte über Tage sinken. Nach der Agentur kann ein Praktikum außerdem helfen herauszufinden, ob deine Stärken zur Tätigkeit passen, und als Entscheidungshilfe für eine Ausbildung dienen.[2] Prüfe am Ende, ob du deine Ziele erreicht hast, und sprich offen an, wenn dich ein Ausbildungsberuf im Betrieb interessiert. Viele Betriebe vergeben einen Ausbildungsplatz im Handwerk an Jugendliche, die sie im Praktikum schon kennengelernt haben.

Häufige Fragen

Darf ich mit 14 ein Praktikum im Handwerk machen?

Ja. Das Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht ist vom Beschäftigungsverbot für Kinder ausdrücklich ausgenommen.[1] Erlaubt sind leichte und geeignete Tätigkeiten.[1]

Bekomme ich für ein Schülerpraktikum Geld?

Nach der Bundesagentur für Arbeit gibt es für Schülerpraktika kein Geld und meistens auch keine Zuschüsse.[2]

Wie lange darf ich im Praktikum am Tag arbeiten?

Höchstens sieben Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche, zwischen 6 und 20 Uhr.[1]

Klingt nach deinem Beruf?

Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

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Belege

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz). §§ 2, 5, 7, 11, 13 bis 17, 22, 28a und 29. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25
  2. Bundesagentur für Arbeit: So bereitest du dich auf dein Praktikum vor. Abschnitte Praktikumsvorbereitung und Rechte und Pflichten im freiwilligen Praktikum. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
  3. Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern: So geht Praktikum: Ein Leitfaden. Abschnitte Praktika-Arten und Formulare. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2
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