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Meister oder Techniker werden: Wie hilft das Aufstiegs-BAföG?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse wie Meister oder Techniker.[1] Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu 15.000 Euro gefördert, die Hälfte als Zuschuss und der Rest als Darlehen der KfW, und nach bestandener Prüfung wird die Hälfte des noch nicht fälligen Darlehens erlassen.[2] Bei Vollzeitlehrgängen kommt ein Unterhaltsbeitrag dazu, der als Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss.[2][1]

Welche Fortbildungen gefördert werden

Gefördert wird nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz die Teilnahme an Lehrgängen öffentlicher und privater Träger, die gezielt auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten, unter anderem auf Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.[2] Nach dem zuständigen Bundesministerium sind das mehr als 700 Abschlüsse, etwa Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Betriebswirt.[1]

Der Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten umfassen.[2] Kurze Fachkurse, etwa zur Thermografie, erreichen diese Stundenzahl nicht und fallen darum nicht unter die Förderung. In Vollzeit muss er innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen sein und in der Regel jede Woche an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden bieten, in Teilzeit sind es höchstens 48 Monate und im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden im Monat.[2] Ein Meisterkurs neben dem Beruf am Abend oder am Wochenende kann also ebenso gefördert werden wie ein Vollzeitkurs. So bleibt die Fortbildung auch mit einer Stelle als Projektleiter oder Obermonteur vereinbar.

Voraussetzungen und Antrag

Vor Beginn des Lehrgangs brauchst du die berufliche Vorqualifikation, die die jeweilige Fortbildungsordnung für die Zulassung zur Prüfung verlangt.[2] Fehlt dir noch ein Teil der geforderten Berufspraxis, wirst du trotzdem gefördert, wenn du sie bis zum letzten Unterrichtstag erwerben kannst und die konkrete Möglichkeit dazu nachweist.[2] Die geforderte Berufspraxis sammelst du als Geselle, etwa in einer der offenen Stellen eines Sanierungsbetriebs.

Den Antrag stellst du schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde, spätestens bis zum Ende des Lehrgangs.[2] Der Unterhaltsbeitrag fließt aber frühestens ab dem Monat des Antrags, ein früher Antrag lohnt sich also.[2] Gefördert werden Vollzeitlehrgänge bis zu 24 und Teilzeitlehrgänge bis zu 48 Kalendermonate, und bei Schwangerschaft, Kindererziehung, Pflege oder schwerer Krankheit kann sich diese Höchstdauer um bis zu zwölf Monate verlängern.[2] Unterbrichst du den Lehrgang wegen Krankheit, läuft die Förderung bis zu drei Monate weiter.[2]

Lehrgang, Prüfung und Meisterstück

Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es bis zu 15.000 Euro, und für das Material der praktischen Arbeit in der Meisterprüfung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens 2.000 Euro.[2] Davon sind 50 Prozent ein Zuschuss, für den Rest kannst du ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau abschließen.[2] Diese Förderung der Fortbildungskosten hängt nach dem Ministerium nicht von deinem Einkommen oder Vermögen ab.[1] Wo Meisterpflicht gilt, ist der Abschluss zugleich die Voraussetzung, einen eigenen Betrieb zu führen.

Bestehst du die Prüfung, werden dir gegen Vorlage des Zeugnisses 50 Prozent des Darlehens für Lehrgang und Prüfung erlassen, soweit es zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig war.[2] Ist bis zur Prüfung noch nichts fällig geworden, trägst du von den Gebühren am Ende also ein Viertel selbst.

Wer sich danach selbständig macht, kann den Rest ganz loswerden. Gründest oder übernimmst du innerhalb von drei Jahren nach dem Lehrgang ein Unternehmen, trägst überwiegend die unternehmerische Verantwortung und führst es mindestens drei Jahre im Haupterwerb, wird das restliche Darlehen für die Gebühren auf Antrag vollständig erlassen.[2] Raten und Zinsen aus den ersten drei Jahren nach der Gründung werden auf Antrag gestundet.[2] Als Inhaber stehst du dann selbst für die Gewährleistung deiner Arbeiten ein.

Geld zum Leben während der Vollzeit

Wer an einem Vollzeitlehrgang teilnimmt, kann zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt bekommen, der vom eigenen Einkommen und Vermögen und gegebenenfalls von dem des Ehe- oder Lebenspartners abhängt.[1] Dieser Unterhaltsbeitrag wird in voller Höhe als Zuschuss geleistet.[2] Wer nach dem Meister weiter aufsteigen will, kann auch Bausachverständiger werden, wofür Berufserfahrung und Fachkunde zählen. Nach dem Ministerium gelten diese Beträge:[1]

Vom eigenen Einkommen bleiben nach dem Ministerium 353 Euro frei, mit Pauschalen ist ein Minijob mit 556 Euro anrechnungsfrei.[1] Vermögen zählt erst ab 45.000 Euro, mit 2.300 Euro mehr für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind, und eine angemessene selbst genutzte Immobilie und ein entsprechendes Auto bleiben außen vor.[1]

So funktioniert das Darlehen

Das Darlehen kannst du innerhalb von drei Monaten nach dem Bescheid verlangen.[2] Die KfW nennt einen Kreditbetrag von bis zu 15.000 Euro und zusätzlich bis zu drei Monate Lebensunterhalt in der Prüfungsphase.[3] Während der Auszahlung und einer Karenzphase von zwei Jahren zahlst du keine Zinsen, diese übernehmen Bund und Länder.[3]

Danach wird in höchstens zehn Jahren getilgt, mit mindestens 128 Euro im Monat.[3] Der Zins ist variabel, er basiert auf dem 6-Monats-EURIBOR zuzüglich 1 Prozent, ab Tilgungsbeginn kommt ein Risikozuschlag von 0,7 Prozent dazu, und auf Wunsch lässt sich ein Festzins vereinbaren.[3] Sondertilgungen sind jederzeit kostenfrei möglich.[3]

Der Weg zur Meisterprüfung

Die Meisterprüfung im Handwerk besteht aus vier selbständigen Teilen: der praktischen Prüfung, der Fachtheorie, den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnissen und der Berufs- und Arbeitspädagogik.[4] Bestanden ist sie, wenn alle vier Teile erfolgreich abgeschlossen sind.[4]

Zugelassen wird in einem zulassungspflichtigen Handwerk, wer die Gesellenprüfung im angestrebten oder in einem verwandten Handwerk abgelegt hat, nach einer Ausbildung von weniger als drei Jahren zusätzlich mit mindestens einem Jahr Berufstätigkeit.[4] Ein Vorbereitungskurs allein reicht für die Zulassung nicht.[4] Staatlich geprüfte Techniker können nach der Kammer von Teil II befreit werden, wenn ihr Fachgebiet zum Handwerk passt, und wer schon Meister in einem anderen Handwerk ist, wird von den Teilen III und IV befreit.[4]

Häufige Fragen

Gibt es beim Aufstiegs-BAföG eine Altersgrenze?

Nein. Die KfW nennt die Förderung unabhängig von Alter, Einkommen und Sicherheiten.[3]

Muss ich den Unterhaltsbeitrag zurückzahlen?

Nein, der Unterhaltsbeitrag wird in voller Höhe als Zuschuss geleistet.[2] Zurückzuzahlen ist nur ein Darlehen, das du zusätzlich abschließt.[2]

Werde ich auch neben dem Job gefördert?

Ja. Lehrgänge in Teilzeit sind förderfähig, wenn sie mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen werden.[2] Den Unterhaltsbeitrag gibt es nur bei Vollzeit.[1]

Klingt nach deinem Beruf?

Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

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Belege

Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): Wie wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert? Abschnitte Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Beitrag zum Lebensunterhalt und Berechnung Bedarfssatz. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12
  2. Bundesministerium der Justiz: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). §§ 2, 12 und 13b. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21
  3. KfW Bankengruppe: Aufstiegs-BAföG (172). Abschnitte Das Wichtigste in Kürze, Karenzphase, Zinssatz und Rückzahlung. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
  4. Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern: Meisterprüfung. Abschnitte Allgemeines, Zulassungsvoraussetzungen und Befreiung von Teilen der Meisterprüfung. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
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