Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Wann brauchen Sie eines gegen Schimmel?
Die Antwort in Kürze
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 klärt, ob die Undichtheiten eines Gebäudes für den Feuchteschutz reichen oder ob lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind.[1] Die Verbraucherzentrale hält es für Neubauten und sanierte Altbauten für erforderlich, etwa wenn mehr als ein Drittel der Fensterfläche erneuert wird.[2] Die Lüftung zum Feuchteschutz muss dabei unabhängig vom Verhalten der Bewohner funktionieren.[1]
Warum dichte Häuser ein Konzept brauchen
Nach § 13 des Gebäudemodernisierungsgesetzes muss die Hülle eines neuen Gebäudes, über die Wärme verloren geht, samt ihren Fugen dauerhaft luftdicht sein, und die Vorschriften über den Mindestluftwechsel, der für Gesundheit und Beheizung nötig ist, bleiben davon ausdrücklich unberührt.[3] Dichte Hüllen sparen Heizenergie, sie nehmen dem Haus aber den zufälligen Luftaustausch durch Fugen.
Mit dem Wegfall des natürlichen Luftaustauschs reicht nach der Fachzeitschrift IKZ ein gelegentliches Fensterlüften nicht mehr aus, um den nötigen Feuchteschutz zu gewährleisten, und Schimmel kann die Folge sein.[1] Sind die Bewohner tagsüber nicht zu Hause, wird es nach der Verbraucherzentrale schwer, mehrfach zu lüften, und die klassische Fensterlüftung reicht häufig nicht mehr aus.[2] Alte Fenster sorgten nach einer Folie der Allgäuer Altbautage 2024 für einen ungeplanten Luftaustausch, bei neuen dichten Fenstern ist aktives Lüften nötig.[4]
Wann ein Konzept verlangt wird
Für Neubauten und sanierte Altbauten ist ein Lüftungskonzept nach der Verbraucherzentrale erforderlich, und das gilt für alle Sanierungen, bei denen mehr als ein Drittel der Fensterfläche erneuert wird, sowie für sanierte Einfamilienhäuser und Dachgeschosswohnungen, wenn das Dach saniert wird.[2] Auch bei kleineren Sanierungen kann es nach ihr sinnvoll sein.[2]
Die IKZ beschreibt die Schwelle ähnlich: Bei Sanierungen ist das Konzept zu erstellen, sofern mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird, und bei Mehrfamilienhäusern wird die einzelne Wohneinheit betrachtet.[1] Bei Neubauten gehört es direkt in die Planungsphase.[1] Wer neue Fenster bestellt, klärt die Frage deshalb vor dem Auftrag und nicht erst, wenn die ersten Flecken in den Ecken auftauchen. Ist die Baufeuchte noch nicht abgeführt, gehört eine Neubautrocknung vor den Einbau der Lüftung, damit die Anlage keine Sporen verteilt.
Vier Stufen der Lüftung
Das Herzstück der Norm sind nach der IKZ vier Lüftungsstufen, die sich in ihrer Intensität unterscheiden.[1]
Nach der Darstellung der Fachzeitschrift IKZ.[1]
Für den Schimmelschutz zählt vor allem die erste Stufe. Die Grundlüftung soll nach der Verbraucherzentrale sicherstellen, dass es bei längerer Abwesenheit und Leerstand nicht zu Feuchteschäden kommt, und wie gelüftet werden muss, hängt von Wohnfläche, Wärmeschutz, Belegung und Lage der Wohnung im Gebäude ab.[2] Bei der Lüftung von Hand hilft Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern mehr als eine Kippstellung über Stunden.
Freie Lüftung oder Ventilator
Freie Lüftung ist nach der Verbraucherzentrale der Luftaustausch, den Wind und Temperaturunterschiede bewirken, etwa über geöffnete Fenster oder über undichte Stellen an Tür- und Fensterspalten.[2] Die Lüftung zum Feuchteschutz kann zum Beispiel durch einen Querluftzug über undichte Fensterfugen geschehen, für die reduzierte Lüftung nennt die Verbraucherzentrale Außenluftdurchlässe an allen Außenwänden oder Fenstern in Verbindung mit einem Abluftschacht.[2]
Reicht das nicht, kommen Ventilatoren ins Spiel. Für die Nennlüftung nennt die Norm nach der IKZ Richtwerte für die Abluft einzelner Räume, etwa 40 Kubikmeter je Stunde für ein Bad mit oder ohne WC und für eine Kochnische, 20 für ein WC oder einen Kellerraum.[1] Welche Lösung passt, hängt vom Haus ab, und gerade deshalb steht sie am Ende des Konzepts und nicht am Anfang.
So prüft der Planer, ob etwas fehlt
Im ersten Schritt wird nach der IKZ geprüft, ob die Undichtheiten des Gebäudes eine ausreichende Lüftung zum Feuchteschutz gewährleisten: Der Luftvolumenstrom durch Infiltration wird berechnet und mit dem Volumenstrom verglichen, der für den Feuchteschutz nötig ist.[1] Liegt der benötigte Wert über dem vorhandenen, ist eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich.[1] Zeigt sich nach dem Einbau dichter Fenster ein Leck in der Wand, schließt der Notdienst den Hahn, bevor das Konzept umgesetzt wird.
Weil die Dichtheit im Planungsstadium selten gemessen ist, nennt die Norm nach der IKZ Standardwerte für die Luftwechselrate bei 50 Pascal, für Bestandsgebäude 4,5 je Stunde und bei Sanierungen und Neubauten Werte zwischen 1,0 und 2,0.[1] Für die Feuchteschutzlüftung fließen die Nutzfläche, der Wärmeschutz und die Belegung ein.[1]
Welche Lösungen in Frage kommen
Fehlt Luft, schlägt das Konzept nach der Verbraucherzentrale Maßnahmen vor: neben der Fensterlüftung Lüftungselemente im Fensterrahmen, Durchlässe in der Außenwand sowie ventilatorgestützte zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen.[2] Ein dezentrales System besteht nach der IKZ aus mindestens zwei Geräten und eignet sich für die Sanierung, weil kein Luftverteilsystem verlegt werden muss.[1]
Wer prüfen will, ob nach einer Sanierung weitere Maßnahmen nötig sind, kann nach der Verbraucherzentrale das Onlinewerkzeug des Bundesverbands für Wohnungslüftung nutzen, als Information und Grundlage für das Gespräch mit dem Planer.[2] Den Fenstertausch empfiehlt der Allgäuer Vortrag am besten in Kombination mit einer Außendämmung.[4]
Für Mieter und Eigentümer
Je nach Nutzung und Belegung können Mieter nach der Verbraucherzentrale weitergehende Lüftungsstufen mit den Eigentümern vereinbaren.[2] Taucht nach einem Fenstertausch Schimmel auf, lohnt die Frage an den Vermieter oder die Verwaltung, ob für die Wohnung ein Lüftungskonzept erstellt wurde und was es vorsieht.
- vor dem Fenstertausch klären, ob die Schwelle für ein Konzept erreicht ist
- Ergebnis und vorgesehene Maßnahmen schriftlich geben lassen
- nach dem Einbau die Luftfeuchte mit einem Hygrometer beobachten
- Lüftungselemente nicht zukleben und Geräte nicht dauerhaft abschalten
- bei Feuchteflecken früh messen lassen, bevor Schimmel entsteht
Häufige Fragen
Ist ein Lüftungskonzept gesetzlich vorgeschrieben?
Die Pflicht ergibt sich aus der Norm: DIN 1946-6 schreibt nach der Fachzeitschrift IKZ für den Neubau und teilweise für die Sanierung den Nachweis eines Lüftungskonzepts vor.[1] Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt eine luftdichte Hülle und lässt die Vorschriften über den nötigen Mindestluftwechsel ausdrücklich unberührt.[3]
Wird im Mehrfamilienhaus das ganze Haus betrachtet?
Nach der Fachzeitschrift IKZ wird bei Mehrfamilienhäusern die einzelne Wohneinheit betrachtet.[1] Ob für Ihre Wohnung etwas fehlt, zeigt also die Rechnung für genau diese Wohnung.
Reicht nach dem Fenstertausch das Lüften über die Fenster?
Für die Nennlüftung darf nach der IKZ die Stoßlüftung der Bewohner eingerechnet werden, die Lüftung zum Feuchteschutz muss aber dauerhaft und nutzerunabhängig sichergestellt sein.[1] Ob das ohne Technik gelingt, zeigt die Berechnung im Konzept.
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Belege
Quellen
- IKZ-Haustechnik (Strobel Verlag): Lüftungskonzept schafft Klarheit (IKZ-Haustechnik 10/2022). Seiten 40 bis 42. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Was müssen Sie für die Planung einer Lüftungsanlage wissen? Stand 18.11.2025, Abschnitt Was ist ein Lüftungskonzept und für wen ist es erforderlich. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
- Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 13 Dichtheit. § 13. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2
- Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!): Schimmel im Gebäude: Ursachen und Maßnahmen (Allgäuer Altbautage 2024). Folie 17 Neue Fenster im ungedämmten Altbau. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2
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