Wann ist Schimmel wirklich weg? Erfolgskontrolle nach der Sanierung
Die Antwort in Kürze
Weg ist Schimmel, wenn befallenes Material entfernt, die Räume feingereinigt und die Ursache beseitigt ist, geprüft vor dem Wiederaufbau.[1] Die Erfolgskontrolle umfasst nach dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg mindestens eine optische Prüfung, und danach sollte die Schimmelkonzentration im Bereich der allgemeinen Hintergrundkonzentration liegen, denn schimmelfreie Luft gibt es nicht.[1] Das Protokoll mit den Messwerten der Trocknung händigt die Sanierungsfirma dem Auftraggeber aus.[1]
Was Erfolg bei einer Schimmelsanierung heißt
Nach einer Schimmelsanierung muss der Erfolg der Sanierung und der Reinigung nach einem Papier des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg in angemessener Form überprüft, abgenommen und protokolliert werden.[1] Art und Umfang der Kontrolle hängen von der Größe des Schadens, den örtlichen Gegebenheiten, dem Gesundheitszustand der Bewohner, der Staubentwicklung und den angewendeten Maßnahmen ab.[1]
Ein steriles Ergebnis ist kein Ziel. Eine schimmelpilzfreie Raumluft oder Oberfläche gibt es nach dem Landesgesundheitsamt nicht, bestimmte Arten sind ein normaler Teil unserer Umgebung, und nach einer erfolgreichen Sanierung sollte die Konzentration im Bereich der allgemeinen Hintergrundkonzentration liegen.[1] Wer von der Firma „keimfreie“ Räume verlangt, verlangt etwas, das sich nicht herstellen lässt.
Ohne Feinreinigung keine Abnahme
Durch Staub während der Arbeiten kann es nach dem Landesgesundheitsamt im Umfeld zu erhöhten Schimmelkonzentrationen kommen, deshalb ist nach jeder Sanierung ab Gefährdungsklasse 1 eine Feinreinigung durchzuführen.[1] Dabei werden alle Oberflächen von Decken, Wänden, Böden und Einrichtung gereinigt, raue Flächen mit Industriesaugern der Staubklasse H abgesaugt und glatte feucht abgewischt.[1]
Die Feinreinigung zu kontrollieren ist nach dem Entwurf des Schimmelleitfadens des Umweltbundesamts fachlich anspruchsvoll: Materialproben scheiden aus, weil befallenes Material zu diesem Zeitpunkt bereits ausgebaut ist, und Oberflächenproben erfassen nur einen kleinen Teil der Flächen.[2] Bewährt hat sich nach dem Entwurf zunächst eine optische Kontrolle mit Wischproben, etwa mit einem Stoffhandschuh, um zu prüfen, ob noch relevante Staubablagerungen vorhanden sind.[2]
Prüfen, bevor die Abschottung fällt
Nach Abschluss der Arbeiten sollte nach dem Leitfaden-Entwurf vor dem Abbau von Staubschutzwänden, Schleusen und anderen Abschottungen der Erfolg kontrolliert und dokumentiert werden.[2] Der Rückbau lässt sich nur durch Inaugenscheinnahme kontrollieren, und geprüft wird, ob die Firma alles ausgebaut hat, was im Auftrag steht, zum Beispiel den Putz bis zur vereinbarten Höhe und alle befallenen Gipskartonplatten.[2]
Zeigt sich nach dem Rückbau, dass der Schaden größer ist als vereinbart, ist der Auftrag nach dem Entwurf zu erweitern.[2] Den Nachweis des Sanierungserfolgs verlangt das Landesgesundheitsamt vor dem Wiederaufbau, der mit geeigneten Materialien erfolgt.[1] Ist die Wand erst wieder verkleidet, lässt sich nichts mehr prüfen.
Wie viel Kontrolle bei welchem Schaden
Das Landesgesundheitsamt staffelt die Kontrolle nach Schadensgröße. Bei sichtbarem Befall bis zur Größe einer Scheckkarte genügt eine optische Kontrolle durch die Bewohner, bei Flächen bis 0,5 Quadratmeter eine optische Kontrolle durch eine Fachfirma.[1] Bei größeren Flächen gehören eine Überwachung und Endabnahme durch Sachverständige, eine optische Kontrolle und bauphysikalische Messungen dazu, und bei einem Feuchteschaden durch Wassereintritt oder Leckage gegebenenfalls eine dem Schaden angemessene mikrobielle Beprobung.[1]
Bei Schäden durch ein Leck sieht das Landesgesundheitsamt außerdem vor, die Ursache zu ermitteln und zu beseitigen und möglichst sofort mit geeigneten Verfahren zu trocknen.[1] Nach einem Wasserschaden gehört zur Erfolgskontrolle damit auch die Kontrolle der Trocknung.
Die Ursache und die Trocknung gehören dazu
Die erfolgreiche Beseitigung der Ursache muss nach dem Leitfaden-Entwurf durch Inspektion festgestellt werden, gegebenenfalls mit speziellen Messungen, und je nach Ursache sind Fachleute für Abdichtung, Dämmung, Rohrleitungen, Dach oder Fassade hinzuzuziehen.[2] War eine technische Trocknung Teil der Sanierung, sind qualifizierte Messungen des Trocknungsergebnisses durchzuführen, zu bewerten und zu dokumentieren.[2]
Das Protokoll der Sanierungskontrolle händigt die sanierende Firma nach dem Landesgesundheitsamt dem Auftraggeber aus, und es muss die getroffenen Maßnahmen enthalten.[1] Bei Feuchteschäden sind zusätzlich die Ergebnisse der Trocknung der Bauteile als Messprotokolle schriftlich mitzuteilen.[1] Heben Sie beides auf, es ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung, Vermieter oder einem späteren Käufer. Für die Frage, ob früherer Schimmel beim Hausverkauf angegeben werden muss, ist dieses Protokoll ein wichtiger Beleg.
Was Sie bei der Abnahme selbst prüfen
Bei der Abnahme gehen Sie am besten mit der Firma durch die Räume, solange die Abschottung noch steht. Diese Punkte lassen sich ohne Labor prüfen:
- Liegt ein schriftliches Protokoll mit allen getroffenen Maßnahmen vor?
- Sind bei einem Feuchteschaden die Messprotokolle der Trocknung dabei?
- Ist die Ursache benannt und behoben, etwa das Leck repariert oder die Wärmebrücke gedämmt?
- Ist alles ausgebaut, was laut Auftrag raus sollte?
- Sind keine Flecken, kein muffiger Geruch und keine Staubablagerungen mehr zu finden?
Personen mit geschwächtem Immunsystem und Allergiker sollten nach dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg keine Sanierung durchführen.[1] Für sie gilt bei der Abnahme dasselbe: Sie betreten die Räume erst, wenn die Feinreinigung abgeschlossen ist.
Messungen und Schnelltests richtig einordnen
Messungen sind nach dem Gesundheitsamt Bremen möglich, aber oft nicht nötig, wichtig sind die Entfernung des Schimmels und das Beheben der Ursache.[3] Wer eine Messung wünscht, sollte beim Messinstitut nachfragen, ob es die aktuellen Richtlinien einhält, und von Schimmel-Schnelltests rät das Gesundheitsamt ab, weil sie keine verlässlichen Ergebnisse liefern.[3]
Ein einheitliches Zertifikat für Sanierungsfirmen gibt es nach dem Gesundheitsamt Bremen nicht, fragen Sie deshalb nach der Erfahrung des Betriebs.[3] Fragen Sie ebenso, wer die Erfolgskontrolle durchführt, was im Protokoll steht und ob die Abschottung bis dahin stehen bleibt.
Häufige Fragen
Muss nach der Sanierung die Raumluft gemessen werden?
Nicht in jedem Fall. Mindestens gehört eine optische Prüfung dazu, bei größeren Schäden ergänzt durch bauphysikalische Messungen und je nach Schaden eine mikrobielle Beprobung.[1] Messungen sind nach dem Gesundheitsamt Bremen oft nicht nötig.[3]
Wann darf wieder tapeziert und gestrichen werden?
Erst nach dem Nachweis des Sanierungserfolgs, den das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg vor dem Wiederaufbau verlangt.[1] Bei Feuchteschäden gehört der Nachweis der Trocknung durch Messprotokolle dazu.[1]
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Belege
Quellen
- Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: Maßnahmen zur Erfolgskontrolle einer fachgerechten Schimmelpilzsanierung. Allgemeine Aspekte der Sanierung, S. 3, Tabelle 1, S. 4 bis 5. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18
- Umweltbundesamt (Entwurf, bereitgestellt von der AGÖF): Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden, Entwurf zur Diskussion 2016. Kapitel 6.2.8 Kontrolle des Sanierungserfolges, Abnahme des Bauwerks, S. 121 bis 122. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
- Gesundheitsamt Bremen: Häufig gestellte Fragen zum Thema Feuchtigkeit und Schimmel. Fragen zur Sanierungsfirma, zur Messung und zu Schnelltests. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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