Abschottung
Auch: Einhausung
Abschottung heißt bei der Schimmelsanierung zweierlei: die staubdichte Trennung des Arbeitsbereichs vom Rest des Gebäudes während der Arbeiten und das dauerhafte Abdichten eines befallenen Bauteils anstelle seines Rückbaus. Vor dem Ausbau befallener Bausubstanz ist der Sanierungsbereich nach dem Umweltbundesamt unbedingt von nicht betroffenen Gebäudeteilen abzuschotten und durch technische Be- und Entlüftung gegebenenfalls in Unterdruck zu halten.[1]
So trennt die Abschottung den Arbeitsbereich ab
Schematische Darstellung einer Abschottung bei der Schimmelsanierung: links der abgetrennte Arbeitsbereich, rechts der unbelastete Teil des Gebäudes. Die Nummern folgen dem Weg vom Zugang bis zur Abluft.
- Folie auf Stützen: Die Abschottung trennt den Arbeitsbereich staubdicht vom Rest des Gebäudes. Wir bauen sie aus Folie auf Stützen oder aus wieder verwendbaren Wandelementen und halten den Bereich so klein wie möglich.
- Folientür mit Reißverschluss: Der Zugang ist staubdicht, bei kurzen Arbeiten als Folientür mit Reißverschluss. Muss jemand den Bereich vor dem Ende der Reinigung verlassen, braucht es stattdessen eine Schleuse.
- Kennzeichnung: Der Sanierungsbereich ist gekennzeichnet und trägt ein Zutrittsverbot. Das gilt schon als Sofortmaßnahme, wenn die Sanierung nicht sofort beginnen kann.
- Ränder und Fugen abgeklebt: Die Ränder der Folie, die Fugen an Türen und alle Öffnungen zu benachbarten Räumen sind mit Folie und Klebeband abgeklebt, auch dort, wo ein Kabelkanal durch die Abschottung läuft.
- Unterdruck: Folie allein hält Sporen nicht zurück. Der Unterdruck im Arbeitsbereich sorgt dafür, dass Luft an Undichtigkeiten wie Rohr- und Kabeldurchführungen nur hinein strömt, nie heraus.
- Entlüftung: Eine technische Be- und Entlüftung saugt Luft aus dem Arbeitsbereich ab und hält ihn in Unterdruck. Wir prüfen den Unterdruck bei Beginn und danach täglich.
- Boden und Heizkörper abgedeckt: Fußböden, Wände und schwer zu reinigende Einbauten wie Heizkörper sind abgedeckt, damit sich alle Oberflächen nach den Arbeiten leicht reinigen lassen. Auf abgedeckten Böden achten wir auf Trittsicherheit.
Abschottung als Sofortmaßnahme
Kann eine Sanierung nicht zeitnah beginnen, nennt der Leitfaden des Umweltbundesamtes Sofortmaßnahmen, die Bewohner schützen sollen. Dazu gehört, die Nutzung auszusetzen, belastete Räume abzuschotten, die Fugen an Türen mit Klebeband abzukleben und die Räume mit einem Zutrittsverbot zu kennzeichnen.[1]
Ein Befall selbst kann vorübergehend dicht mit Folie abgedeckt werden, wobei sich unter der Abdeckung kein Kondensat bilden darf. Befallene Gegenstände bleiben vor Ort oder werden verpackt entsorgt, damit mikrobielle Partikel nicht verschleppt werden.[1]
Ergänzend nennt der Leitfaden Luftreiniger oder Lüftungsmaßnahmen, wobei keine mikrobiellen Bestandteile in nicht befallene Bereiche verschleppt und keine Dritten gefährdet werden dürfen, und verunreinigte, aber nicht befallene Gegenstände, die aus den Räumen geholt werden, sind zu reinigen.[1]
Die Abschottung des Arbeitsbereichs
Wie aufwendig abgeschottet wird, richtet sich nach der Gefährdungsklasse der Arbeiten. Der Leitfaden gibt dazu eine Übersicht nach der DGUV Information 201-028: In Gefährdungsklasse 1 ist keine Abtrennung vorgesehen, in Gefährdungsklasse 2 eine staubdichte Abtrennung, gegebenenfalls mit Übergangsbereich oder Personenschleuse, und in Gefährdungsklasse 3 eine Schwarz-Weiß-Trennung mit Personenschleuse.[1] Bleibt das Haus während der Arbeiten bewohnt, ermöglicht erst eine solche Abtrennung auch eine Trocknung im laufenden Betrieb, weil der Staub im gesperrten Bereich bleibt.
Schon in Gefährdungsklasse 1 verlangt die DGUV leicht zu reinigende Oberflächen, etwa indem der unmittelbare Sanierungsbereich geräumt und Fußböden, Wände, Einbauteile und schwer zu reinigende Gegenstände wie Heizkörper, Akustikdecken oder raumlufttechnische Anlagen abgedeckt werden, wobei auf abgedeckten Böden auf Trittsicherheit zu achten ist.[2]
Für kurze Arbeiten der Gefährdungsklasse 2a nennt die DGUV die Einzelheiten: einen staubdichten Zugang, etwa eine Folientür mit Reißverschluss, eine Kennzeichnung des Sanierungsbereichs, einen möglichst kleinen Bereich, der in großen Räumen staubdicht abgetrennt wird, und mit Folie abgeklebte Öffnungen zu benachbarten Räumen.[2] Wer dort arbeitet, darf den Bereich nicht vor Abschluss der Reinigung verlassen, andernfalls ist eine Schleuse nach den Anforderungen der Gefährdungsklasse 2b einzurichten.[2]
Geräumt werden kann der Bereich schon vor dem Errichten der Abschottung, wenn verunreinigte Gegenstände vorher feucht gereinigt, abgesaugt oder staubdicht verpackt werden. Schwer zu reinigende Einbauten wie Heizkörperverkleidungen, Akustikdecken oder textile Wandbekleidungen werden vor Beginn der Arbeiten staubdicht abgeklebt.[2] Zu den organisatorischen Maßnahmen gegen die Verbreitung von Biostoffen zählt die DGUV auch das Abdecken von Einbauten, Wänden und Böden, insbesondere von Teppichböden.[2] Bei der Erfolgskontrolle nach der Sanierung gehören die abgedeckten Flächen und die Räume vor der Abtrennung mit dazu.
Was die Asbestregel von einer Abschottung verlangt
Strengere Maßstäbe setzt die TRGS 519 für die Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte.[3] Dort muss der Arbeitsbereich nach dem Stand der Technik staubdicht abgetrennt sein, und die Abschottung muss standsicher sein und der Sogkraft des Unterdrucks und den sonstigen Beanspruchungen standhalten.[3]
Die Regel verlangt, wieder verwendbare Abschottungen einzusetzen, den Arbeitsbereich möglichst klein zu halten und einen Abschottungsplan zu erstellen, und im Gebäude installierte raumlufttechnische Anlagen sind für diese Zeit außer Betrieb zu nehmen.[3] Abschottungen sind dort so zu errichten, dass beim Aufbau selbst keine Fasern freigesetzt werden, und vom Arbeitsbereich nach außen muss eine Sprechverbindung bestehen.[3] Für die Schimmelsanierung ist die TRGS 519 nicht verbindlich, sie zeigt aber, worauf es bei einer Abschottung ankommt.[3]
Ein Rechenbeispiel zur Sogkraft: Bei einem Unterdruck von 20 Pascal, den die TRGS 519 als in der Regel ausreichend nennt, zieht die Luft an einer Folienwand von 2,5 mal 4 Metern mit rund 200 Newton, das entspricht dem Gewicht von etwa 20 Kilogramm.[3]
Wo Abschottungen undicht werden
Über Undichtigkeiten in der Abschottung, an Rohr- oder Kabeldurchführungen und an Installations- und Lüftungsschächten kann nach der DGUV belastete Luft aus dem Schwarzbereich in angrenzende Bereiche gelangen.[2] Eine Folie allein hält Sporen darum nicht zuverlässig zurück, erst der Unterdruck im Sanierungsbereich lässt die Luft an solchen Stellen in den belasteten Bereich hineinströmen.[2]
Besonders tückisch sind Wege, die man nicht sieht: offene Installationsschächte, Deckenhohlräume über abgehängten Decken und Kabelkanäle, die in Nachbarräume führen. Wir verfolgen solche Wege vor dem Aufbau und schließen sie an beiden Enden.
Abschotten statt Zurückbauen
In der zweiten Bedeutung ersetzt die Abschottung den Rückbau: Das befallene Bauteil bleibt, wird aber dauerhaft luftdicht vom Raum getrennt. Das Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland hält fest, dass je nach Größe und Umfang der Schäden in der Regel ein Rückbau der besiedelten Baustoffe oder ein Entfernen der Biomasse erforderlich ist, und hat für den Fall, dass stattdessen eine Abschottung erwogen wird, eine Checkliste für Räume der Nutzungsklasse II herausgegeben.[4]
Ihre Fragen zielen auf wenige Punkte: ob die Abschottung den Empfehlungen des Umweltbundesamtes entspricht, ob alle abgeschotteten Bereiche der Konstruktion trocken sind, ob sich das Bauteil technisch dauerhaft luftdicht abschotten lässt und ob die Abschottung dauerhaft dicht bleibt oder in Abständen geprüft werden muss.[4] Ist der abgeschottete Bereich nicht dauerhaft trocken, kann je nach Konstruktion ein Totalschaden die Folge sein.[4]
Technisch ist eine Abschottung oft nicht möglich. Trockenbauwände werden im Innenbereich in der Regel nicht luftdicht erstellt, ein klassisches Beispiel sind Gipskartonwände, die auf die Rohdecke gestellt wurden und an die der Bodenaufbau später angearbeitet wurde, und bei ihnen ist ein luftdichter Anschluss an die Bodenplatte nachträglich nur durch Rückbau zu erreichen.[4] Ähnlich schwierig sind Konstruktionen, die arbeiten, etwa Holzbalkendecken und Holzständerwände mit feuchtebedingten Maßänderungen oder Metallbauteile, die sich mit der Temperatur bewegen.[4]
Hinzu kommen Pflichten für später. Wer Jahre danach an einem abgeschotteten Bauteil arbeitet, kann Schimmelbestandteile freisetzen, und Handwerker sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter und Dritte zu schützen, müssen also über den Befall informiert werden.[4] Der Leitfaden des Umweltbundesamtes lässt das Belassen befallener Materialien vor allem in Räumen der Nutzungsklasse III zu, etwa in Fußbodenkonstruktionen, wenn geeignete Abdichtungsmaßnahmen möglich sind.[1]
Die Entscheidung für oder gegen eine Abschottung muss nach dem Netzwerk in jedem Einzelfall sorgfältig abgewogen werden, und ihre rechtliche Beurteilung setzt die genaue Kenntnis der vertraglichen und gesetzlichen Beziehungen der Beteiligten voraus.[4]
Wann die Abschottung fallen darf
Abgebaut wird erst nach der Feinreinigung, und Abschottungen und Schleusen werden dabei mitgereinigt. Nach dem Leitfaden werden die Abschottungen gegen unbelastete Bereiche erst nach erfolgreicher Reinigung demontiert, damit keine Kontamination verschleppt wird.[1]
Vorher sollte der Erfolg der Maßnahmen kontrolliert und dokumentiert werden.[1] Die TRGS 519 verlangt bei kleineren Asbestarbeiten ebenso, die Abschottung erst nach einer Sichtkontrolle des Reinigungszustands abzubauen.[3]
Wie wir abschotten
Wir bauen die Abschottung aus Stützen und Folie oder aus wieder verwendbaren Wandelementen, kleben alle Öffnungen ab und setzen eine Tür mit Reißverschluss oder eine Schleuse. Lüftungsanlagen im Bereich schalten wir ab.
Den Unterdruck prüfen wir bei Beginn und täglich. Eine dauerhafte Abschottung anstelle eines Rückbaus schlagen wir nur vor, wenn alle Fragen der Checkliste mit Ja beantwortet sind, und halten dann schriftlich fest, wo der Befall verbleibt.
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
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Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. aktualisierte Auflage April 2024, Kap. 6.3.2, 6.3.5, 6.3.7 und 6.3.8, S. 134, 138 bis 140, 144 und 145. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 201-028: Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung. Ausgabe November 2022, Nr. 9.2.2, 9.2.3, 9.3.1 und 9.6, S. 33, 34, 36 und 40. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
- Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), Textfassung im Medienportal der BG BAU: TRGS 519: Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Nummern 14.1 und 14.4. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
- Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland: Checkliste: Schimmelbefall, was tun? Abschotten oder nicht Abschotten, eine Entscheidungshilfe. Jesteburg, Januar 2021, S. 1 bis 3. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
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