DIN 4108 Wärmeschutz
Auch: Wärmeschutznorm
DIN 4108 ist die deutsche Normenreihe Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, die Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Bauteilen und Wärmebrücken, an den klimabedingten Feuchteschutz und an die Luftdichtheit festlegt.[1][2] Für Neubauten macht das Gebäudemodernisierungsgesetz den Mindestwärmeschutz nach den Teilen 2 und 3 verbindlich.[3] Ein Hauptziel ist, Tauwasser und Schimmel an und in Bauteilen zu vermeiden.[4]
Die Teile der Normenreihe DIN 4108
Die Reihe besteht aus mehreren Teilen mit eigenen Ausgaben, die jeweils einen Ausschnitt des Wärme- und Feuchteschutzes regeln.[1] Teil 2 hat der Arbeitsausschuss Wärmetransport im Normenausschuss Bauwesen erarbeitet, und seine neueste Ausgabe stammt vom Mai 2026.[1]
Nach der Normübersicht zu DIN 4108-2 im Baunormenlexikon und den dort aufgeführten verwandten Normen.[1]
Feuchte Außenwände, ob durch Tauwasser oder ein Leck, rücken die Reihe in den Blick. Wer dann Steckdosen oder Leuchten an einer solchen Wand prüfen will, legt zuerst den Sicherungsschalter des Stromkreises um, denn der Lichtschalter unterbricht nicht alle Leiter. Steht der Kasten mit den Sicherungen im Nassen, heißt es Abstand halten und Feuerwehr oder örtlichen Netzbetreiber anrufen, und in einen Keller, dessen Wasserspiegel klettert, steigt keiner.
Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2
DIN 4108-2 legt die Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Bauteilen und an Wärmebrücken in der Gebäudehülle von Hochbauten fest.[1] Wie viel Wärme ein Raum im Winter verliert und im Sommer aufnimmt, hängt danach im Wesentlichen vom Wärmedurchlasswiderstand der Bauteile, also von Wänden, Decken, Fenstern und Türen, und von ihrem Anteil an der Hülle ab.[1] Den Energiebedarf für die Heizung kann schon die Planung senken, etwa durch eine Lage, die den Wind abhält, durch Nachbarbebauung oder Bäume, und für den Sommer soll die Norm verhindern, dass Bauweise und Nutzung zusammen unzumutbare Temperaturen im Gebäude erzeugen.[1] Als Aufenthaltsraum gilt nach ihren Begriffen ein Raum, der nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt oder geeignet ist, etwa Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume.[1]
Der Mindestwärmeschutz muss an jeder Stelle vorhanden sein, auch in Nischen, unter Fensterbrüstungen, an Fensterstürzen und an Außenwänden hinter Heizkörpern.[1] Wärmebrücken können nach der Norm zu deutlich niedrigeren Oberflächentemperaturen auf der Raumseite, zu Tauwasser, zu Schimmel und zu höheren Wärmeverlusten führen.[1] Ein feuchter Fleck an der Wand hinter einem Heizkörper oder unter einer Fensterbrüstung kann darum auf eine solche Stelle hinweisen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt bei Neubauten, dass Bauteile gegen Außenluft, Erdreich oder deutlich kältere Gebäudeteile den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 und DIN 4108-3 erfüllen.[3] Ist bei Reihenbebauung die Nachbarbebauung nicht gesichert, müssen auch die Gebäudetrennwände diese Anforderungen erfüllen.[3] Nasse Dämmung erfüllt diese Vorgaben nicht mehr, und wo das Dach nach dem Sturm undicht war, wird darum geprüft, ob sie getauscht werden muss.
Gegenüber der Ausgabe von 2013 wurden in der Fassung von 2026 Begriffe angepasst und korrigiert, der Titel geändert und die Tabelle 3 neu gestaltet, und für den Mindestwärmeschutz kam eine alternative Nachweismöglichkeit hinzu.[1]
Luftdichtheit und sommerlicher Wärmeschutz
Bauteile der wärmeübertragenden Hülle sind nach DIN 4108-2 so auszuführen, dass sie nicht oder nur in geringem Maße von Luft durchströmt werden, und das gilt auch für Fenster und Türen im geschlossenen Zustand.[1] Die Einzelheiten zu Planung und Ausführung der Luftdichtheit regelt Teil 7 der Reihe.[1]
Für den sommerlichen Wärmeschutz unterscheidet die Norm die Sommerklimaregionen A, B und C, und der Nachweis wird entweder über Sonneneintragskennwerte oder über eine thermische Gebäudesimulation geführt.[1] Bei kleinem Fensterflächenanteil kann der Nachweis unter den Voraussetzungen der Norm entfallen.[1] Weil das Standardverfahren nur Aussagen unter vorgegebenen Randbedingungen erlaubt, gibt Anhang B Hinweise für eine Bewertung mit individuellen Randbedingungen, und Anhang A regelt, wie Rollladenkästen je nach Bauweise in die wärmeübertragende Hülle eingehen.[1]
Klimabedingter Feuchteschutz nach DIN 4108-3
DIN 4108-3 gehört nach BauNetz Wissen zu den wenigen bauaufsichtlich eingeführten Normen, ihre Vorgaben sind deshalb schon in der Planung anzuwenden und die Nachweise im Bauantragsverfahren zu führen.[2] Grundlage ist die Musterbauordnung, nach der die als Technische Baubestimmungen eingeführten Regeln zu beachten sind.[2]
Für klimatisierte Wohn- und wohnähnliche Nutzungen und für besonders klimatisierte Gebäude wie Schwimmbäder gelten die Rechenansätze der Norm nicht, und Anhang D verweist für solche Fälle auf Simulationen mit Programmen wie WUFI oder Delphin.[2] Die Anhänge B und D hat das Deutsche Institut für Bautechnik allerdings aus der bauaufsichtlichen Einführung ausgenommen, so dass für viele klimatisierte Gebäude ein ungeregelter Bereich bleibt.[2]
Das Glaser-Verfahren, mit dem der Tauwasserausfall in einem Bauteil bewertet wird, rechnet mit gleichbleibenden Randbedingungen in einer winterlichen Tauperiode von Dezember bis Februar.[2] Die Fassung, die BauNetz Wissen bespricht, erschien im Oktober 2018 nach nur vier Jahren Laufzeit der Vorgängerin.[2] Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vom 15.01.2020 griff nach dem Beitrag in ihrer Tabelle unter A 6.2 noch auf die Fassung von 2014 zurück, und eine Bauaufsichtsbehörde darf auch nicht eingeführte, allgemein anerkannte Regeln der Technik heranziehen.[2]
DIN 4108 im Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst, und die ersten Neuregelungen gelten seit dem 29.07.2026.[5] In § 11 verweist es derzeit auf DIN 4108-2 in der Ausgabe 2013-02 und DIN 4108-3 in der Ausgabe 2018-10.[3]
Mit dem zweiten Teil der Reform, der zum 01.01.2027 die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie umsetzt, treten nach der Übersicht der Deutschen Energie-Agentur die neue DIN 4108-2 vom Mai 2026 und DIN 4108-3 vom März 2024 an deren Stelle.[5] Wärmedurchgangskoeffizienten werden dann nach DIN 4108-4 in der Ausgabe 2020-11 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946 berechnet.[5] Spätere Stufen führen den Standard des Nullemissionsgebäudes ein, für neue öffentliche Nichtwohngebäude ab 2028 und für alle neuen Gebäude ab 2030.[5]
Was DIN 4108 für Feuchte und Schimmel bedeutet
Im Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts steht DIN 4108-2 mit dem Ziel, Tauwasser und Schimmelwachstum zu vermeiden, DIN 4108-3 dient der Bewertung von Tauwasser in Bauteilen, und Teil 8 der Vermeidung von Schimmelwachstum.[4] Teil 7 führt der Leitfaden unter Wärmeschutz und Luftdichtheit.[4]
Wie eng Wärmeschutz und Lüftung zusammenhängen, belegt im Leitfaden ein Rechenbeispiel, das das Fraunhofer IBP in Holzkirchen erstellt hat: Für eine typische Dreizimmerwohnung im Altbau mit Ziegelmauerwerk im Mindestwärmeschutz, mit einem U-Wert von 1,4 W/(m²K), wird die nach dem Einbau dichter Fenster nötige Häufigkeit des Stoßlüftens in der Praxis kaum noch erreicht.[4] Wird zusätzlich Wäsche in der Wohnung getrocknet, ist eine Lüftung über technische Einrichtungen von Vorteil.[4] Als Altbau gelten dort Gebäude bis in die 1960er- und 1970er-Jahre und spätere Gebäude, deren Wärmeschutz aus heutiger Sicht nicht ausreicht.[4]
Wie wir DIN 4108 bei Feuchteschäden nutzen
Finden wir Feuchte oder Schimmel an einer Außenwand, prüfen wir, ob ein Leck, Feuchte von außen oder Tauwasser an einer kalten Stelle die Ursache ist. Dazu messen wir Oberflächentemperaturen, Raumluftfeuchte und die Feuchte im Bauteil und vergleichen Ecken, Stürze und Heizkörpernischen mit der übrigen Wand.
Liegt eine Wärmebrücke vor, sagen wir das dem Eigentümer klar, denn dann hilft nur eine bessere Dämmung oder eine geänderte Lüftung, nicht allein die Trocknung. Die rechnerischen Nachweise für Umbau oder Neubau erstellen Bauphysiker oder Energieberater, mit denen wir die Sanierung abstimmen.
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Belege
Quellen
- f:data GmbH (Baunormenlexikon): DIN 4108-2, Ausgabe 2026-05: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Teil 2: Wärmeschutz, Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung. Normübersicht DIN 4108-2:2026-05 mit Abschnitten 1, 4.1, 5.1.1, 6.1, 7, 8.1 bis 8.3, Änderungsvermerk und verwandten Normen. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16
- BauNetz Wissen (Heinze GmbH): DIN 4108-3: Die Grenzen der Anwendbarkeit im Feuchteschutz. Fachwissen Bauphysik: Vorgaben und Nachweispflicht, Anwendungsbereich und Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG), § 11 Mindestwärmeschutz. § 11 Absatz 1 und 2. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- Umweltbundesamt (UBA): Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. Stand 2024, Kapitel 3.2 mit Rechenbeispiel des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik (S. 63) und Anlage 4 (S. 156). Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
- Deutsche Energie-Agentur (dena), Gebäudeforum klimaneutral: Neuerungen im GModG 2026: Heizungen, Energieausweise und Nullemissionsgebäude. Stand Juli 2026, Abschnitte Änderungen Artikel 1 und Artikel 2. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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