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Sickerschacht

Auch: Versickerungsschacht, Sickerbrunnen

Ein Sickerschacht ist ein senkrechter Schacht aus Betonringen oder Kunststoff, der Regenwasser von Dächern und Höfen aufnimmt und über eine Filterschicht aus Sand und Kies in den durchlässigen Boden unter dem Schacht abgibt.[1][2] Zwischen der Oberkante der Filterschicht und dem höchsten Grundwasserstand bleiben mindestens 1,50 m, und weil der Schacht das Wasser ohne belebte Bodenzone versickert, gilt er nach BauNetz Wissen meist als Übergangslösung.[2]

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Aufbau eines Sickerschachts

Das Bayerische Landesamt für Umwelt beschreibt den Sickerschacht mit 1000 mm Durchmesser in zwei Bauarten: Beim Typ A versickert das Wasser über die durchlässige Schachtwand und die Sohle, beim Typ B über eine Filterschicht am Boden des Schachts aus mindestens 50 cm carbonathaltigem Sand der Körnung 0 bis 4 mm mit einem kf-Wert von höchstens 1 mal 10 hoch minus 3 Metern je Sekunde, die Schadstoffe zurückhält.[1] BauNetz Wissen nennt oben im Filter mindestens 0,5 m Sand und darunter Feinkies, einen Zulauf mindestens 0,20 m über der Filteroberkante und einen Abstand von mindestens 1,50 m zwischen Filteroberkante und höchstem Grundwasserstand.[2]

Steht nach einem Wolkenbruch das Wasser aus einem überlaufenden Sickerschacht im Keller, trennt die Sicherung den Keller vom Netz, nicht der Lichtschalter, und erst dann geht jemand hinein. Reicht das Wasser bis zum Sicherungskasten, bleibt die Kellertür zu, bis Feuerwehr oder Netzbetreiber abgeschaltet haben, und solange der Pegel weiter steigt, bleibt sie es auch.

Wann ein Sickerschacht erlaubt ist

In Schleswig-Holstein ist das Versickern von Regenwasser auf Wohngrundstücken nach § 13 des Landeswassergesetzes vom 13.11.2019 erlaubnisfrei, wenn das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet oder auf einer Altlast liegt, und zwar bis 300 m² angeschlossener Fläche bei unterirdischen Anlagen wie Sickerschächten, die der unteren Wasserbehörde angezeigt werden, und bis 1000 m² bei Anlagen über die belebte Bodenzone.[3] Das Merkblatt des Kreises Segeberg verlangt bei unterirdischen Anlagen 1 m Abstand zum höchsten Grundwasserstand, untersagt es, stauende Schichten aus Geschiebelehm oder Geschiebemergel zu durchstoßen, und lässt Wasser von Hof- und Verkehrsflächen sowie von Bitumen- und Metalldächern nur über die belebte Bodenzone versickern.[3]

In Berlin weist die Regenwasseragentur darauf hin, dass ein Sickerschacht das Wasser nicht reinigt und darum den Vorgaben des § 36a des Berliner Wassergesetzes unterliegt, und sie nennt als Alternativen Mulden, Rigolen und Mulden-Rigolen-Systeme mit Vorreinigung.[4] Außerhalb dieser Grenzen bleibt es bei der Erlaubnispflicht, und wer einen alten Schacht ohne Anzeige betreibt, holt sie nach.

Boden und Grundwasser unter dem Schacht

Ein Sickerschacht funktioniert nur, wenn der Boden unter dem Filter das Wasser abführt, und das Landesamt empfiehlt dafür einen Sickertest auf dem Grundstück, der verlässlicher ist als jede Bodenkarte, und verweist für den Abstand auf den mittleren höchsten Grundwasserstand.[1] Der Sickertest ist einfach: Eine Grube in der Tiefe des geplanten Schachts wird mit Wasser gefüllt, nachdem der Boden gesättigt ist, und dann wird mehrmals hintereinander gemessen, wie schnell der Wasserspiegel fällt, bis sich der Wert nicht mehr ändert. Den Mindestabstand zum Grundwasser entnimmt das Landesamt dem Arbeitsblatt DWA-A 138 in Kapitel 5.2.1, und als weitere Regelwerke nennt es DWA-A 117 für die Bemessung des Regens, DWA-A 102-2 und DWA-M 153 für die Frage, welches Wasser versickern darf.[1]

Liegt unter dem Schacht eine stauende Schicht aus Geschiebelehm oder Geschiebemergel, wie sie das Merkblatt des Kreises Segeberg nennt, nimmt der Boden das Wasser nicht ab, der Schacht läuft bei jedem Regen voll und drückt das Wasser über den Zulauf zurück oder seitlich in die Baugrubenverfüllung des Hauses.[3]

DWA-A 138-1 seit Oktober 2024

Das Arbeitsblatt DWA-A 138-1 zur Planung, zum Bau und zum Betrieb von Versickerungsanlagen ist im Oktober 2024 mit 98 Seiten erschienen und ersetzt das Arbeitsblatt DWA-A 138 vom April 2005.[5] Es regelt Planung, Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen und damit auch die Vorbehandlung vor einem Sickerschacht und den Aufbau seiner Filterschicht.[5]

Wer einen vorhandenen Schacht erweitern oder einen neuen bauen will, lässt die Bemessung nach dem neuen Arbeitsblatt rechnen, denn die DWA nennt in ihrer Meldung eine Reihe von Änderungen gegenüber der alten Ausgabe.[5]

Kolmation und Kontrolle

Mit der Zeit setzen Feinteile, Laub und Schlamm die Filterschicht zu, und diesen Vorgang nennt die Regenwasseragentur Kolmation, gegen den sie eine Kontrolle des Schachts zweimal im Jahr und das Entfernen der Ablagerungen empfiehlt.[4] BauNetz Wissen nennt ebenfalls eine Prüfung zweimal jährlich, bei der Zulauf, Filteroberfläche und Wasserstand im Schacht angesehen werden.[2]

Ein zugesetzter Filter zeigt sich daran, dass nach dem Regen tagelang Wasser im Schacht steht, und dann hilft nur der Austausch der Sandschicht. Ein Laubfang im Zulauf und ein Absetzschacht vor dem Sickerschacht verlängern die Zeit bis zum nächsten Austausch, ersetzen die Kontrolle aber nicht.

Ein Laubfang in der Dachrinne und ein Absetzschacht vor dem Sickerschacht halten Blätter, Sand und Dachkies zurück, bevor sie den Filter erreichen, und beide werden im Herbst und im Frühjahr geleert. Streusalz vom Hof gehört nicht in den Schacht, weil es mit dem Wasser in den Boden wandert, und Wasser aus der Autowäsche auf der Einfahrt ebenso wenig.

Mulde und Rigole als Alternativen

Eine Versickerungsmulde ist nach dem Landesamt eine flache Vertiefung mit bewachsener Bodenschicht, in der das Wasser höchstens 30 cm hoch eingestaut wird, und BauNetz Wissen gibt an, dass das Wasser dort nach spätestens einem Tag versickert sein muss.[1][2] Reicht die Durchlässigkeit nicht, kombiniert das Landesamt die Mulde mit einer Rigole darunter zum Mulden-Rigolen-System, das für Böden mit einem kf-Wert unter 10 hoch minus 6 Metern je Sekunde gedacht ist.[1]

Gegenüber dem Schacht hat die Mulde den Vorteil, dass die belebte Bodenzone das Wasser reinigt und die Anlage in Schleswig-Holstein ohne Anzeige auskommt, solange Flächen und Abstände stimmen, während die Rigole als unterirdische Anlage angezeigt wird.[3] Auf einem kleinen Grundstück ohne Platz für eine Mulde bleibt die Rigole unter der Einfahrt oder dem Rasen die Alternative, die den Platz an der Oberfläche frei lässt.

Nasser Keller neben dem Sickerschacht

Liegt ein Sickerschacht dicht am Haus und wird die Kellerwand auf dieser Seite nach Regen feucht, messen wir die Feuchte der Wand im Vergleich zur Gegenseite und sehen in den Schacht: Steht dort Wasser, obwohl es seit Tagen nicht geregnet hat, versickert nichts mehr, und das Wasser sucht sich den Weg in die Baugrubenverfüllung.

Wir halten Wasserstand im Schacht, Messwerte und Zeitpunkte fest, damit der Tiefbauer entscheiden kann, ob der Filter erneuert, der Schacht versetzt oder durch eine Mulde ersetzt wird. Die Kellerwand trocknen wir, wenn das Wasser nicht mehr nachdrückt.

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Belege

Quellen

  1. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): Niederschlagswasser: Häufig gestellte Fragen (FAQ). Häufig gestellte Fragen zum Niederschlagswasser, Fragen zu Sickerschächten, Mulden, Durchlässigkeitsbeiwert, Grundwasserabstand und Regelwerken. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
  2. BauNetz Wissen (Heinze GmbH): Regenwasserversickerung. Fachwissen Gebäudetechnik, Entwässerung, Beitrag Regenwasserversickerung, Abschnitte Sickerschacht und Mulde. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  3. Kreis Segeberg, Untere Wasserbehörde: Merkblatt Erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser auf reinen Wohngrundstücken und Flächen mit hinsichtlich der Niederschlagswasserbelastung vergleichbarer Nutzung. Merkblatt vom 30.01.2020, erlaubnisfreie Versickerung nach § 13 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
  4. Berliner Regenwasseragentur (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und Berliner Wasserbetriebe): Ratgeber Versickerung. Ratgeber Versickerung, Abschnitte zu Sickerschächten, Kolmation, Kontrolle und Genehmigung. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2
  5. DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.: Arbeitsblatt DWA-A 138-1: Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Teil 1: Planung, Bau, Betrieb (Meldung zum Erscheinen). Meldung zum Erscheinen des Arbeitsblatts DWA-A 138-1, Oktober 2024. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2↑3
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