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Unwetterwarnung vor Starkregen: Was tun Sie, bevor das Wasser kommt?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Nach einer Warnung vor Starkregen bleibt wenig Zeit, denn eine Vorhersage lässt sich nach dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz meist erst unmittelbar vor dem Ereignis treffen.[1] Räumen Sie Keller und gefährdete Räume, bringen Sie Dokumente und Elektronik nach oben, reinigen Sie Abläufe und Regenrinnen und prüfen Sie die Rückstauklappe.[2] Hat der Regen begonnen, betreten Sie Keller und Tiefgaragen nicht mehr.[2]

Strom, Keller und Notruf: die Grenzen der Selbsthilfe

Läuft schon Wasser ins Haus, wird der Strom in den gefährdeten Räumen an der Sicherung abgeschaltet und nicht nur am Lichtschalter, aber nur, solange Sie dafür trocken an den Sicherungskasten kommen. Steht der Kasten im Wasser, bleibt die Tür geschlossen, und Sie rufen Feuerwehr oder Netzbetreiber. Einen Keller mit steigendem Wasserstand betritt niemand mehr.

Die Stadt Nürnberg rät, Keller, Tiefgaragen und tiefer liegende Räume sofort zu verlassen, sobald eine Überschwemmung droht, weil dort Lebensgefahr durch Überflutung oder Stromschlag besteht.[3] Den Notruf 112 wählen Sie nach der Stadt bei akuter Gefahr, etwa wenn Menschen oder Tiere bedroht sind, ein Öltank beschädigt ist oder Einsturzgefahr besteht, kleinere Wassermengen im Keller beseitigen Bewohner selbst, damit die Leitstelle frei bleibt.[3]

Was die Warnstufen beim Regen bedeuten

Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Starkregen in drei Stufen, jeweils nach der Regenmenge in einer Stunde oder in sechs Stunden.[4] Als Unwetterwarnung gelten nach der Stadt Bietigheim-Bissingen Regenmengen über 25 Liter je Quadratmeter in einer Stunde oder über 35 Liter in sechs Stunden.[2]

Warnkriterien des Deutschen Wetterdienstes für Starkregen
Warnstufe in 1 Stunde in 6 Stunden
Stufe 2, Starkregen 15 bis 25 l/m² 20 bis 35 l/m²
Stufe 3, heftiger Starkregen 25 bis 40 l/m² 35 bis 60 l/m²
Stufe 4, extrem heftiger Starkregen mehr als 40 l/m² mehr als 60 l/m²

Schwellenwerte nach den Warnkriterien des Deutschen Wetterdienstes.[4]

Wie viel Wasser das ist, rechnet die Stadt Bietigheim-Bissingen vor: Fallen bei einer Unwetterwarnung mehr als 25 Liter je Quadratmeter in der Stunde auf ein Grundstück von 300 Quadratmetern, sind das 7500 Liter oder 50 volle Badewannen.[2] Ein Millimeter Niederschlag entspricht genau einem Liter auf einem Quadratmeter.[2] So viel Wasser kann in kurzer Zeit nicht schnell genug versickern oder abfließen.[2] Läuft diese Menge in die Keller eines Mietshauses, gehört der Schaden sofort als Meldung an die Hausverwaltung.

Die Stunden vor dem Regen richtig nutzen

Liegt eine Warnung vor, empfiehlt die Stadt Bietigheim-Bissingen diese Schritte:[2]

Die Stadt Nürnberg ergänzt: Fenster und Türen schließen, Kellerfenster abdichten und Lichtschächte sichern, lose Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel, Pflanzkübel oder Mülltonnen festmachen.[3] Gefährliche Stoffe, Chemikalien, Farb- und Ölbehälter lagern Sie nach der Stadt nicht im Keller oder in tiefer liegenden Räumen, weil sie bei einer Überflutung nicht ins Wasser gelangen dürfen.[3]

Rückstau aus dem Kanal: Gefahr ohne Wasser auf der Straße

Bei Starkregen darf die Kanalisation nach der Stadt Bietigheim-Bissingen absichtlich überlaufen, und dann drückt Wasser durch die Hausanschlüsse zurück ins Gebäude, oft ohne sichtbares Hochwasser auf der Straße.[2] Gefährdet sind nach der Stadt alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, die meist der Straßenoberkante entspricht, also Toiletten, Gullys und Waschmaschinen.[2] Steigt das Wasser im Untergeschoss bis an Steckdosen oder Geräte, wird aus dem Rückstau eine Gefahr durch Wasser und Strom.

Für Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer nach der Verbraucherzentrale selbst, wenn sie entgegen der Entwässerungssatzung ihrer Gemeinde keine Sicherung eingebaut haben.[5] Eine Rückstauklappe verhindert nur, dass Wasser aus dem öffentlichen Kanal eindringt, für Abfluss sorgt sie nicht, und für bewohnte Räume unter dem Straßenniveau bietet nach der Verbraucherzentrale nur eine Hebeanlage angemessenen Schutz.[5] Wer länger verreist, verriegelt alle Rückstauklappen und schließt die Kellerfenster fest.[5]

Damit die Klappe schließen kann, gehören Feuchttücher, Hygieneartikel, Essensreste und Haare nicht in die Toilette: Sie können nach der Verbraucherzentrale in der Klappe hängen bleiben und den Schutz blockieren.[5] Ohne regelmäßige Prüfung und Wartung von Hebeanlage und Rückstauverschluss steht nach der Verbraucherzentrale bei einem Schaden der Versicherungsschutz auf dem Spiel.[5]

Unterwegs und im Haus, während es regnet

Während des Starkregens zieht die Stadt Bietigheim-Bissingen klare Grenzen: Keller und Tiefgaragen nicht mehr betreten, nicht durch überflutete Straßen oder Unterführungen gehen oder fahren, Absperrungen beachten und Wasserzuflüsse am Gebäude nur beobachten, ohne sich in Gefahr zu begeben.[2] Die Stadt Nürnberg warnt, dass schon wenige Zentimeter Wasser Fahrzeuge mitreißen und Motoren zerstören können.[3]

Informiert bleiben Sie über eine Warn-App, Nürnberg nennt NINA, KATWARN und die App des Deutschen Wetterdienstes.[3] Sprechen Sie vorher mit Nachbarn und Familie ab, wer im Notfall wem hilft und wer Unterstützung braucht, besonders wenn ältere oder hilfsbedürftige Menschen im Haus wohnen.[3] Steht das Wasser noch im Haus, pumpt der Notdienst es heraus und markiert die Wasserlinie an den Wänden.

Warum guter Schutz vor der Warnung beginnt

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz macht keine falschen Hoffnungen: Wird vor sintflutartigen Niederschlägen gewarnt, ist es für einen angemessenen Schutz des Gebäudes meist schon zu spät, und es braucht eine langfristige Vorsorge.[1] Starkregen kann nach dem Bundesamt jeden Ort treffen, auch abseits von Gewässern.[1]

Zu dieser Vorsorge zählt das Bundesamt Aufkantungen und Schwellen, passgenau zugeschnittene Schotts mit Profildichtungen für Eingänge und Fenster sowie Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse gegen das Wasser aus dem Kanal, wobei es die Hebeanlage vorzieht.[1] Elektrische Versorgung und Heizanlagen gehören nach dem Bundesamt in höhere Stockwerke, hochwertiges Mobiliar und Wertsachen nicht in gefährdete Räume.[1]

Wenn das Wasser abgeflossen ist

Nach dem Unwetter betreten Sie das Gebäude erst, wenn keine Gefahr mehr besteht, dokumentieren die Schäden mit Fotos, Videos und Listen, lassen Strom- und Heizungsanlagen prüfen und informieren die Versicherung.[2] Für Rückstau zahlt die Versicherung nach der Verbraucherzentrale nur, wenn das Risiko ausdrücklich in einer Elementarschadenversicherung abgesichert ist.[5]

Häufige Fragen

Ab welcher Regenmenge spricht der Wetterdienst von Unwetter?

Als Unwetterwarnung gelten nach der Stadt Bietigheim-Bissingen Regenmengen über 25 Liter je Quadratmeter in einer Stunde oder über 35 Liter in sechs Stunden.[2] In den Warnkriterien des Deutschen Wetterdienstes beginnt dort die Stufe des heftigen Starkregens.[4]

Soll ich die Rückstauklappe bei einer Warnung schließen?

Prüfen Sie bei einer Warnung zuerst, ob sie funktioniert.[2] Verriegeln sollen Sie alle Klappen nach der Verbraucherzentrale vor allem, wenn Sie länger weg sind, und während eines Rückstaus lassen sich Toilette und Dusche im Keller nur mit einer Hebeanlage weiter benutzen.[5]

Wann rufe ich bei Wasser im Keller die Feuerwehr?

Bei akuter Gefahr: Die Stadt Nürnberg nennt bedrohte Menschen oder Tiere, beschädigte Öltanks und Einsturzgefahr.[3] Kleinere Wassermengen beseitigen Sie nach der Stadt selbst, damit die Leitstelle frei bleibt.[3] In einen Keller mit steigendem Wasser gehen Sie dafür nicht.

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Belege

Quellen

  1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Starkregen und Sturzfluten: Bin ich gefährdet? Bauvorsorge, bauliche Schutzmaßnahmen, Risikovorsorge (Flyer der Projektgruppe BauProtect, bereitgestellt von der Stadt Bretten). Ausgabe 2013, Abschnitte Starkregen und Sturzfluten, Bauliche Schutzmaßnahmen und Angepasste Nutzung. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  2. Stadt Bietigheim-Bissingen: FAQ Starkregen: Informationsquellen und wichtige Begriffe. Fragen 1, 6 und 7. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18
  3. Stadt Nürnberg: Starkregen und Hochwasser (Notfallvorsorge und Katastrophenschutz). Abschnitte Schnell-Check, Notruf richtig nutzen, Eigenvorsorge und Verhalten Schritt für Schritt. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
  4. Deutscher Wetterdienst (DWD): Warnkriterien. Abschnitt Starkregen, Kriterien für Wetter- und Unwetterwarnungen. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3
  5. Verbraucherzentrale Bundesverband: Starkregen-Überflutung und Rückstau: So läuft das Haus nicht voll Wasser. Stand 14.08.2026, Abschnitte zu Schutzvorkehrungen, Rückstauklappen, Wartung und Versicherung. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
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