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Asbest-Sachkunde nach TRGS 519: Wann ist sie nötig?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Bei Tätigkeiten mit Asbest verlangt die Gefahrstoffverordnung eine sachkundige Person für Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Unterweisung, eine sachkundige Aufsicht, die ständig vor Ort ist, und fachkundige Beschäftigte.[1] Sachkunde und Fachkunde sind bis zum 05.12.2027 nachzuweisen.[1] Für Arbeiten im Bereich niedrigen und mittleren Risikos ist nach dem Leitfaden der BG BAU mindestens die Sachkunde nach Anlage 4C der TRGS 519 nötig.[2]

Wo Asbest in älteren Gebäuden steckt

Seit dem 31.10.1993 sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten, und in Gebäuden, deren Bau vor diesem Tag begann, muss nach der Leitlinie zur Asbesterkundung mit asbesthaltigen Produkten gerechnet werden.[3] Bekannt sind Dach- und Fassadenplatten und Brandschutzisolierungen, weniger bekannt Bodenbeläge samt Kleber, Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber und bauchemische Produkte wie bestimmte Kitte.[3]

Gefährlich wird es nach der Leitlinie vor allem beim Bearbeiten: Sind die Fasern fest gebunden und die Bauteile heil, gehen von vielen dieser Produkte keine akuten Risiken aus.[3] Ob ein Gebäude asbestfrei ist, lässt sich nur durch eine Erkundung feststellen, und auch ein Notfall wie ein Wasserrohrbruch, der einen Eingriff erzwingt, fällt nach der Leitlinie unter die baulichen Maßnahmen.[3] Wer nach einem Wasserschaden in einem älteren Haus Putz abschlägt oder Fliesen samt Kleber entfernt, kann also auf Asbest treffen. Bei Fliesenarbeiten in solchen Häusern wird der Kleber darum vor dem Abschlagen untersucht.

Der Arbeitgeber muss das Baujahr in seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.[1] Begann der Bau nach dem 31.10.1993, kann nach der Gefahrstoffverordnung in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist, wobei für bestimmte Produkte andere Übergangsfristen gelten.[1]

Welche Arbeiten an Asbest erlaubt sind

Außer Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind alle Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien verboten.[2] Für die Instandhaltung nennt die BG BAU zusätzliche Bedingungen: Arbeiten im Bereich hohen Risikos sind ausgeschlossen, das Material muss seine ursprüngliche Funktion noch erfüllen, es darf nicht so kaschiert werden, dass man es später nicht mehr erkennt, und sein späteres Entfernen darf nicht erheblich erschwert werden.[2]

Für Dacheindeckungen, Wand- und Deckenverkleidungen aus Asbestzement und asbesthaltige Bodenbeläge gilt ein Überdeckungsverbot, für asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber dagegen nicht: Tapezieren oder Streichen zählt hier zur funktionalen Instandhaltung.[2] Seit der Änderung der Gefahrstoffverordnung 2024 ist diese Instandhaltung im Bereich niedrigen und mittleren Risikos auch mit Eingriff in die Bausubstanz erlaubt, etwa das Fräsen von Schlitzen für Leitungen, was vorher praktisch verboten war.[2]

Drei Stufen der Qualifikation

Für Tätigkeiten mit Asbest muss der Betrieb die nötige sicherheitstechnische, organisatorische und personelle Ausstattung haben.[1] Wer regelmäßig solche Arbeiten macht, hat Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Betrieb veranlassen muss. Die Gefahrstoffverordnung verteilt die Verantwortung so:[1]

Fachkundig ist nach der Verordnung, wer für die Aufgabe die nötigen Fachkenntnisse hat, etwa durch Ausbildung, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeit und spezifische Fortbildung.[1] Sachkundig ist, wer diese Fachkunde mit einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat.[1] Für die Beschäftigten nennt die BG BAU als Nachweis die Bescheinigung Grundkenntnisse Asbest, die sie über ihr Lernportal anbietet.[2]

Sachkundelehrgang, Prüfung und Fristen

Die Sachkunde erwirbst du in einem behördlich anerkannten Lehrgang, der gewerkespezifisch ausgerichtet sein kann und mit einer theoretischen Prüfung abschließt.[1] Welcher Lehrgang nötig ist, richtet sich nach den Tätigkeiten, und für den Bereich niedrigen und mittleren Risikos ist nach der BG BAU mindestens die Sachkunde nach Anlage 4C der TRGS 519 nachzuweisen.[2] Der Nachweis gilt sechs Jahre, und ein anerkannter Fortbildungslehrgang innerhalb dieser Zeit verlängert ihn um jeweils sechs Jahre.[1] Wer eine Stelle als Servicetechniker in der Sanierung antritt, fragt am besten gleich, ob der Betrieb diesen Lehrgang übernimmt.

Für Arbeiten mit anerkannten emissionsarmen Verfahren gibt es eine Erleichterung: Die aufsichtführende Person kann sich in einer praxisbezogenen Fortbildung ohne abschließende Prüfung qualifizieren, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein Fachverband anbietet, und der Nachweis ist zeitlich nicht befristet.[1] Die BG BAU verweist dafür auf Anlage 10 der TRGS 519.[2]

Sachkunde der verantwortlichen Person und Fachkunde der Beschäftigten sind bis zum 05.12.2027 nachzuweisen.[1] Wo Arbeiten nach der Fassung von 2022 noch ohne weisungsbefugte sachkundige Aufsicht möglich waren, gilt die Pflicht zur Aufsicht ab demselben Tag.[1]

Anzeige, Genehmigung und Risikobereiche

Mindestens eine Woche vor dem Start muss der Arbeitgeber Tätigkeiten mit Asbest der zuständigen Behörde melden, und Art und Umfang dieser Anzeige hängen vom Risikobereich ab.[1] Nach der BG BAU geht die Anzeige auch an die Berufsgenossenschaft, im Bereich niedrigen und mittleren Risikos genügt eine unternehmensbezogene Anzeige, die spätestens nach sechs Jahren zu erneuern ist.[2] Für Abbrucharbeiten in diesen Bereichen ist ab Dezember 2026 eine Genehmigung nötig, die als erteilt gilt, wenn sich die Behörde innerhalb von vier Wochen nicht meldet.[2]

Die Risikobereiche richten sich nach der Faserkonzentration in der Luft: Bis zur Akzeptanzkonzentration gilt das Krebsrisiko als niedrig, bis zur Toleranzkonzentration als mittel und darüber als hoch.[1] Betriebe im Bereich hohen Risikos brauchen eine Zulassung, die für höchstens sechs Jahre erteilt wird.[1] Liegt die Exposition unter 1.000 Fasern je Kubikmeter, gelten diese Anforderungen nicht, staubmindernde Maßnahmen sind aber zu ergreifen.[1]

Häufige Fragen

Brauche ich als Auszubildender eine Asbest-Sachkunde?

Die Sachkunde verlangt die Gefahrstoffverordnung für die verantwortliche Person und für die Aufsicht vor Ort.[1] Wer die Arbeiten ausführt, braucht Fachkunde, nach der BG BAU nachgewiesen mit der Bescheinigung Grundkenntnisse Asbest.[1][2]

Wie lange gilt ein Sachkundenachweis?

Sechs Jahre ab dem Datum des Nachweises.[1] Mit einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang in dieser Zeit verlängert er sich um jeweils sechs Jahre.[1]

Ab welchem Baujahr ist Asbest kein Thema mehr?

Bei einem Baubeginn nach dem 31.10.1993 darf nach der Gefahrstoffverordnung in der Regel vermutet werden, dass das Gebäude asbestfrei ist.[1] Abweichende Fristen gelten nur für bestimmte Produkte.[1]

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Belege

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung). § 2 Absätze 8a, 8b, 16 und 17, § 11a, § 25 Absätze 5 und 6, Anhang I Nummern 3.6 und 3.7. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26
  2. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten: Asbest beim Bauen im Bestand. Abschnitte 1.3 und 1.4, Ausgabe Februar 2026. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11
  3. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit BBSR und Umweltbundesamt: Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden. Einleitung, 1. Auflage 2020. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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