Lärm, Staub, Feuchte: Welche Vorsorge steht dir zu?
Die Antwort in Kürze
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge kennt drei Formen: Pflichtvorsorge, ohne die du bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben darfst, Angebotsvorsorge, die dir angeboten werden muss, und Wunschvorsorge auf deinen Wunsch.[1] Pflicht ist sie etwa bei Lärm ab 85 dB(A), bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden am Tag und beim Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3.[1] Im Kern ist Vorsorge ein ärztliches Beratungsgespräch.[1]
Pflicht, Angebot und Wunsch
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient nach der Verordnung dazu, Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit zu beurteilen und arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen früh zu erkennen.[1] Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber bei besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlassen, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, und er darf dich die Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn du teilgenommen hast.[1] Angebotsvorsorge muss er dir bei gefährdenden Tätigkeiten anbieten, ebenfalls vor Beginn und dann regelmäßig, und lehnst du einmal ab, bleibt er trotzdem verpflichtet, sie weiter anzubieten.[1]
Erfährt der Arbeitgeber von einer Erkrankung, die mit deiner Tätigkeit zusammenhängen kann, muss er dir unverzüglich Angebotsvorsorge anbieten, und das gilt auch für Kollegen mit vergleichbarer Arbeit, wenn sie ebenfalls gefährdet sein können.[1] Zusätzlich kannst du Wunschvorsorge verlangen, es sei denn, nach den Arbeitsbedingungen und Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.[1] Stattfinden soll die Vorsorge während der Arbeitszeit.[1]
Was beim Vorsorgetermin passiert
Zur Vorsorge gehört ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese, körperliche oder klinische Untersuchungen nur, soweit sie für die Beratung nötig sind und du sie nicht ablehnst.[1] Vorher muss sich der Arzt über die Verhältnisse an deinem Arbeitsplatz informieren und dich über Inhalt, Zweck und Risiken einer Untersuchung aufklären, gegen deinen Willen darf er nicht untersuchen, und er unterliegt der Schweigepflicht.[1] Impfungen sind Teil der Vorsorge und anzubieten, wenn das Infektionsrisiko durch die Tätigkeit höher ist als in der Allgemeinbevölkerung.[1]
Das Ergebnis hält der Arzt schriftlich fest und berät dich dazu, auf Wunsch bekommst du es ausgehändigt.[1] Der Arbeitgeber erhält nur eine Vorsorgebescheinigung darüber, dass, wann und aus welchem Anlass ein Termin stattgefunden hat und wann der nächste angezeigt ist.[1] Eine Eignungsuntersuchung ist die Vorsorge ausdrücklich nicht.[1] Der Arbeitgeber führt eine Vorsorgekartei mit diesen Angaben und händigt dir beim Ende des Arbeitsverhältnisses eine Kopie der Angaben über dich aus.[1]
Lärm: ab 80 und ab 85 dB(A)
Angebotsvorsorge steht dir zu, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel 80 dB(A) oder der Spitzenschalldruckpegel 135 dB(C) überschritten wird, Pflichtvorsorge ab 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C).[1] Die dämmende Wirkung deines Gehörschutzes wird dabei nicht abgezogen.[1] Bei der Trocknung laufen Gebläse und Trockner oft tagelang im selben Raum, auch Mietgeräte des Betriebs, und wer dort länger arbeitet, braucht bei lauten Geräten Gehörschutz.
Der Baustein Gefährdung durch Lärm der BG BAU erklärt, warum schon wenige Dezibel zählen: Zwei gleich laute Quellen erhöhen den Pegel um 3 dB, was eine Verdopplung der Gefährdung bedeutet, obwohl man es kaum hört, und 10 dB mehr empfindet man als doppelt so laut.[2] In Gebäuden wie im Rohbau oder Ausbau sind durch Reflexionen Pegelerhöhungen von bis zu 8 dB(A) anzunehmen.[2] Technische Maßnahmen gehen nach dem Baustein vor organisatorischen und diese vor dem Gehörschutz, und Schwangere dürfen ab einem Tageslärmexpositionspegel über 80 dB(A) nicht mehr beschäftigt werden.[2] Bei Trockenbauarbeiten mit Schleifmaschine und Kreissäge kommen Lärm und Staub zusammen, und für beides gibt es technische Lösungen wie Absaugung und leisere Geräte.
Wie ernst das Thema ist, zeigt die Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: 2025 wurden 9.819 Fälle von Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkannt, nach 8.897 im Jahr 2024 und 7.609 im Jahr 2023.[3] Keine andere Berufskrankheit wurde 2025 so oft anerkannt.[3]
Staub, Asbest und Atemschutz
Für eine Reihe von Gefahrstoffen sieht der Anhang der Verordnung unter bestimmten Bedingungen Pflichtvorsorge vor, darunter alveolengängiger und einatembarer Staub, Asbest und Hartholzstaub.[1] Wer bei der Arbeit Atemschutzgeräte der Gruppen 2 und 3 tragen muss, bekommt Pflichtvorsorge, bei Geräten der Gruppe 1 Angebotsvorsorge.[1]
Die Zahlen der Unfallversicherung zeigen, warum Staub ein Dauerthema am Bau ist: 2025 wurden 390 Silikosen, 907 Asbestosen, 585 Mesotheliome durch Asbest und 83 Fälle von Lungenkrebs durch Quarz als Berufskrankheit anerkannt.[3] Weil bei bestimmten Tätigkeiten Gesundheitsstörungen erst nach längeren Latenzzeiten auftreten können, muss der Arbeitgeber dafür auch nach deren Ende Angebotsvorsorge anbieten, sogar ehemaligen Beschäftigten.[1] Zum Staub auf Sanierungsbaustellen zählen auch Schimmelsporen, die beim Ausbau befallener Baustoffe aufgewirbelt werden und die Atemwege belasten. Gegen solchen Staub gehört Atemschutz dazu, und bei Hitze auf der Baustelle wechselst du die Maske öfter, weil sie durchfeuchtet.
Knie, Rücken und Vibrationen
Auch körperliche Belastungen sind ein Anlass. Angebotsvorsorge steht dir bei wesentlich erhöhten Belastungen des Muskel-Skelett-Systems zu, etwa durch Heben und Tragen von Lasten, repetitive Handarbeit oder Arbeiten in erzwungenen Haltungen im Knien, und bei Hand-Arm-Vibrationen über einem Tageswert von 2,5 m/s².[1] In der Statistik der Unfallversicherung stehen für 2025 unter anderem 710 anerkannte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch Heben und Tragen, 398 Fälle von Gonarthrose durch Knien und 523 Fälle von Carpaltunnel-Syndrom.[3]
Feuchtarbeit und Schimmel
Arbeitest du regelmäßig vier Stunden oder mehr am Tag im Feuchten, ist Vorsorge Pflicht, bei regelmäßig mehr als zwei Stunden muss sie dir angeboten werden.[1] Bei Tätigkeiten mit sensibilisierend oder toxisch wirkenden biologischen Arbeitsstoffen ist ebenfalls Angebotsvorsorge vorgesehen, soweit keine Pflichtvorsorge greift.[1]
Auch hier hilft ein Blick in die Statistik: 2025 erkannte die Unfallversicherung 1.899 Hauterkrankungen als Berufskrankheit an, dazu 222 allergische und 159 toxisch verursachte Atemwegserkrankungen.[3] Wer Hautveränderungen oder Atembeschwerden bemerkt, spricht das am besten beim nächsten Vorsorgetermin oder früher beim Betriebsarzt an.
Häufige Fragen
Erfährt mein Chef meine Untersuchungsergebnisse?
Nein. Der Arbeitgeber bekommt nur eine Vorsorgebescheinigung darüber, dass, wann und aus welchem Anlass der Termin stattfand und wann der nächste angezeigt ist.[1] Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht.[1]
Muss ich mich bei der Pflichtvorsorge untersuchen lassen?
Pflicht ist die Teilnahme an der Vorsorge, also am Beratungsgespräch.[1] Körperliche oder klinische Untersuchungen dürfen nicht gegen deinen Willen durchgeführt werden.[1]
Ab wann muss ich bei Lärm zur Vorsorge?
Angebotsvorsorge gibt es über 80 dB(A), Pflichtvorsorge ab 85 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel, ohne Abzug des Gehörschutzes.[1]
Klingt nach deinem Beruf?
Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.
Belege
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). §§ 2 bis 6 und Anhang Teile 1 bis 4. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26↑27↑28↑29
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): Baustein D 500: Gefährdung durch Lärm. Abschnitte Allgemeines, Schutzmaßnahmen, Zusätzliche Hinweise und Beschäftigungseinschränkung, Stand 07/2021. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Anerkannte Berufskrankheiten 2023 bis 2025. Tabelle der anerkannten Berufskrankheiten nach Listennummer. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
Schadenwissen
Weiterlesen
Leistungen