Asbest
Asbest ist die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale, die sich in feine, lungengängige Fasern zerteilen und nachweislich Krebs erzeugen.[1] Herstellung und Verwendung sind in Deutschland seit dem 31.10.1993 verboten, in älteren Gebäuden steckt Asbest aber noch in Bodenbelägen, Fliesenklebern, Spachtelmassen und Putzen, und wer dort Arbeiten veranlasst, muss dem Unternehmen nach der Gefahrstoffverordnung das Baujahr mitteilen.[1][2]
So steckt Asbest im Altbau und so wird er saniert
Schematische Darstellung eines Altbauraums bei der Sanierung mit Floor-Flex-Platten und schwarzem Kleber, gefliester Wand mit Fliesenkleber, Lupe auf die Fasern, Probenbeutel und staubdichter Folienwand mit Unterdruckgerät. Die Nummern folgen dem Weg von den Fundstellen über die Fasern zur Probe und zur Abschottung.
- Floor-Flex-Platten mit 15 bis 20 %: Floor-Flex-Platten waren in den 1950er bis 1970er Jahren ein sehr häufig verbauter Bodenbelag und lassen sich optisch kaum von Linoleum oder PVC unterscheiden. Ihr Asbestanteil liegt bei etwa 15 bis 20 Gewichtsprozent, fest in der Kunststoffmatrix gebunden.
- Schwarzer Kleber darunter: Die schwarzbraunen Bitumenkleber, mit denen solche Beläge verklebt wurden, können ebenfalls asbesthaltig sein. Bei Cushion-Vinyl-Belägen besteht der Rücken fast aus reinem Chrysotil, schwach gebunden wie eine dünne Asbestpappe.
- Fliesenkleber, Putz, Spachtel: fest gebunden: Auch Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber enthalten fest gebundenen Asbest. Die alte Regel, dass vor allem schwach gebundener Asbest gefährlich sei, gilt nicht mehr, weil beim Bearbeiten auch aus fest gebundenen Produkten Fasern entweichen.
- Fasern fein und lungengängig: Asbest zerteilt sich in feine Fasern mit Durchmessern bis herab zu 2 Mikrometern, die sich der Länge nach weiter aufspalten. Eingeatmet bleiben sie lange in der Lunge, zwischen dem Einatmen und einer Erkrankung können bis zu 30 Jahre vergehen.
- Probe nur durch Fachkundige: Proben und Analysen gehören in die Hand fachkundiger Personen nach VDI 6202 Blatt 3, weil schon eine unprofessionelle Probenahme Fasern freisetzen kann. Wer Arbeiten an einem Gebäude vor 1993 veranlasst, muss dem Unternehmen das Baujahr mitteilen.
- Staubdicht mit Unterdruck: Die Schutzmaßnahmen verhindern, dass sich asbesthaltiger Staub aus dem Arbeitsbereich ausbreitet: staubdichte Abtrennung, Lüftung mit Unterdruckhaltung, Personenschleuse mit Dusche und Materialschleuse. Vor der Freigabe wird der Erfolg der Reinigung geprüft.
Was Asbest ist
Die Gefahrstoffverordnung zählt sechs Silikate mit Faserstruktur zum Asbest: Aktinolith, Amosit, Anthophyllit, Chrysotil, Krokydolith und Tremolit.[2] Die Fasern haben nach dem Umweltbundesamt Durchmesser bis herab zu 2 Mikrometern, das Material ist chemisch sehr beständig, unempfindlich gegen Hitze, nicht brennbar, elastisch und zugfest.[1]
Diese Eigenschaften machten Asbest seit etwa 1930 zu einem der meistverwendeten Werkstoffe: Von 1950 bis 1985 wurden in Deutschland etwa 4,4 Millionen Tonnen verbraucht und zu weit mehr als 3.000 Produkten verarbeitet.[1] Besonders in den 1960er und 1970er Jahren entstanden in beiden Teilen Deutschlands viele Gebäude mit asbesthaltigen Baustoffen, überwiegend mit Asbestzement.[1] Bei einem Wasserschaden in einem Haus aus dieser Zeit hält eine Schadendokumentation darum auch fest, welche Baustoffe vor dem Öffnen beprobt wurden.
Warum Asbest gefährlich ist
Asbest zerteilt sich in feine Fasern, die sich der Länge nach weiter aufspalten, leicht eingeatmet werden und lange in der Lunge bleiben, wo sie das Gewebe reizen.[1] Die Asbestose, eine Verhärtung der Lunge durch Narbengewebe, ist seit 1936 als Berufskrankheit anerkannt, und auch Lungenkrebs und Mesotheliome, Tumoren des Lungen- oder Bauchfells, können entstehen.[1]
Zwischen dem Einatmen und der Erkrankung können nach dem Umweltbundesamt bis zu etwa 30 Jahre vergehen.[1] Nach dem Nationalen Asbestprofil, das die Verbraucherzentralen zitieren, verursachte der berufliche Umgang mit Asbest im Jahr 2017 noch 63 Prozent aller Todesfälle infolge einer Berufskrankheit.[3]
Wo Asbest in Wohnungen steckt
Die Verbraucherzentralen nennen unter anderem Asbestzement in Fensterbänken, Lüftungskanälen, Fassadenplatten und Dacheindeckungen, Asbestpappe und Asbestplatten als Hitzeschutz hinter Öfen und Heizkörpern, Asbestschnur in Rohrumwicklungen, Floor-Flex-Platten und Cushion-Vinyl-Beläge, Bitumenkleber für Flex-Platten und PVC-Beläge, Nachtspeicherheizungen sowie Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen, Beschichtungen und Kitt.[3]
Floor-Flex-Platten waren nach der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg in den 1950er bis 1970er Jahren ein sehr häufig verbauter Bodenbelag, der sich optisch nur schwer von Linoleum oder heutigen PVC-Belägen unterscheiden lässt und wegen seiner Sprödigkeit nur als Fliesen angeboten wurde.[4] Bei Cushion-Vinyl-Belägen ist die Nutzschicht aus PVC mit einem Rücken verbunden, der fast aus reinem Chrysotil besteht und in seiner Struktur einer dünnen Asbestpappe gleicht.[4]
Den Asbestanteil von Floor-Flex-Platten gibt das Umweltbundesamt mit etwa 15 Prozent an, die Landesanstalt mit etwa 20 Gewichtsprozent, den der Trägerpappe von Cushion-Vinyl-Belägen mit bis zu 90 Prozent beziehungsweise 40 bis 98 Gewichtsprozent.[1][4] Die schwarzbraunen Bitumenkleber, mit denen solche Beläge häufig verklebt wurden, können nach dem Umweltbundesamt ebenfalls asbesthaltig sein.[1] Ein schwarzer Parkettkleber unter alten Belägen wird darum vor dem Abschleifen oder Abstemmen auf Asbest und Teerbestandteile untersucht.
Angaben nach Umweltbundesamt, Stand 30.07.2024, und LUBW-Steckbrief 25.6, Stand 01.01.2017.[1][4]
Fest und schwach gebunden
Bei schwach gebundenen Asbestprodukten liegt der Asbestanteil meist über 60 Prozent und die Dichte unter 1.000 Kilogramm je Kubikmeter, bei Asbestzement ist der Asbest mit etwa 10 bis 15 Prozent fest eingebunden, bei einer Dichte von mindestens 1.400 Kilogramm je Kubikmeter.[1] Auch Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber enthalten fest gebundenen Asbest.[1]
Die starre Regel, dass vor allem schwach gebundener Asbest gefährlich sei, gilt nach dem Umweltbundesamt heute nicht mehr, weil beim Bearbeiten auch aus fest gebundenen Produkten Fasern entweichen.[1] Schon ein geringer Asbestgehalt in einem Putz oder einer Spachtelmasse kann nach den Verbraucherzentralen beim Abschleifen oder Fräsen hohe Faserkonzentrationen erzeugen.[3] Wer Asbest bei der Sanierung eines Wasserschadens vermutet, lässt verdächtige Baustoffe vor dem Öffnen von Wand oder Boden beproben.
Wie stark die Art der Arbeit zählt, zeigen Messungen, die der Steckbrief der Landesanstalt zitiert: Das Abreißen von Floor-Flex-Platten mit einer Reißzange setzte trotz der festen Bindung Asbestfasern in der Größenordnung von 1.000.000 lungengängigen Fasern je Kubikmeter frei, das Abschaben vom Untergrund noch etwa 25.000.[4]
Intakte, fest gebundene Asbestprodukte gefährden bei normaler Nutzung nach dem Umweltbundesamt die Gesundheit nicht, solange sie weder mechanisch noch thermisch beansprucht werden.[1] Kritisch ist jede Arbeit, bei der sie zerstört oder bearbeitet werden, also Bohren, Sägen, Schleifen, Fräsen, Brechen oder Zerschlagen.[1]
Wann Asbest entfernt werden muss
Fest gebundene Asbestprodukte sollen nach dem Umweltbundesamt nicht ohne Anlass ausgebaut werden, weil gerade das Entfernen Fasern freisetzt, und für Asbestzement gibt es kein generelles Sanierungsgebot.[1] Anders ist es bei asbesthaltigen Bodenbelägen in der Wohnung, die lose oder angebrochen sind: Sie müssen entfernt werden, und der schwarzbraune Kleber darunter gleich mit.[1]
Mieter, die vermuten, dass brüchige oder abgenutzte Floor-Flex- oder Vinyl-Asbest-Platten Fasern freisetzen, sollen nach den Verbraucherzentralen den Vermieter informieren.[3] Wer als Mieter in einer älteren Wohnung renovieren will, sollte sich mit dem Vermieter abstimmen und nach Asbest in den betroffenen Materialien fragen.[3]
Was die Gefahrstoffverordnung verlangt
Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen nach § 5a GefStoffV vor Beginn alle ihm vorliegenden Informationen über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch geben, und diese Pflicht gilt auch für private Haushalte.[2] Für die Frage nach Asbest genügt bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 oder nach 1996 das Baujahr, für die Jahre dazwischen ist das Datum des Baubeginns zu nennen.[2]
Wurde mit dem Bau nach dem 31.10.1993 begonnen, kann das Unternehmen nach § 11a in der Regel vermuten, dass kein Asbest vorhanden ist, für bestimmte Produkte gelten aber längere Übergangsfristen.[2] Kann der Betrieb mit den vorgelegten Angaben nicht klären, ob die Materialien Asbest enthalten, muss er nach den Verbraucherzentralen weitere Erkundungen durchführen lassen.[3]
Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien sind nach § 11 grundsätzlich verboten, ausgenommen sind unter anderem das vollständige Entfernen, Sofortmaßnahmen zur vorläufigen Sicherung beschädigter asbesthaltiger Bauteile, wenn das Entfernen nicht sofort möglich ist, aber unverzüglich eingeleitet wird, und bestimmte Instandhaltungsarbeiten.[2] Verboten bleiben ausdrücklich die feste Überdeckung oder Überbauung asbesthaltiger Bodenbeläge, und die Regeln gelten auch für private Haushalte.[2]
Drei Risikobereiche
Seit Dezember 2024 unterscheidet die Gefahrstoffverordnung bei Asbest drei Risikobereiche, die sich an der Akzeptanz- und der Toleranzkonzentration orientieren.[2][3] Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos dürfen nur Betriebe mit behördlicher Zulassung ausführen, und Tätigkeiten mit Asbest sind spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.[2]
Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Unterweisung liegen bei einer Person mit Sachkunde, die Aufsicht führt eine weisungsbefugte Person mit Sachkunde, die ständig vor Ort sein muss, und die Arbeiten selbst dürfen nur Beschäftigte mit Fachkunde ausführen.[2] Für diese Fachkunde der Beschäftigten gilt nach den Verbraucherzentralen eine Übergangsfrist bis zum 05.12.2027.[3]
Werte nach den Verbraucherzentralen, Genehmigung und Zulassung nach § 11a Abs. 3 und 4a GefStoffV. Unter 1.000 Fasern je Kubikmeter gelten nach § 11a Abs. 6 nur staubmindernde Maßnahmen.[3][2]
Schutzmaßnahmen bei der Sanierung
Die Schutzmaßnahmen müssen nach Anhang I der Gefahrstoffverordnung verhindern, dass sich asbesthaltiger Staub aus dem Arbeitsbereich ausbreitet, geeignet sind insbesondere eine staubdichte Abtrennung, eine Lüftung mit ausreichender Unterdruckhaltung, eine Personenschleuse mit Dusche und eine Materialschleuse.[2] Nach den Arbeiten sind Arbeitsbereich und Arbeitsmittel fachgerecht zu reinigen, und vor der Freigabe ist der Erfolg der Reinigung zu prüfen oder nachzuweisen.[2]
Nur von qualifizierten Fachfirmen ausgeführt werden dürfen nach den Verbraucherzentralen unter anderem das Abstemmen oder Abschlagen von Fliesen mit asbesthaltigem Fliesenkleber, das Abschleifen asbesthaltiger Spachtelstellen und der Ausbau asbesthaltiger Estriche und Bodenbeläge.[3] Asbesthaltige Abfälle sind gefährliche Abfälle und werden getrennt gesammelt und so entsorgt, dass auch beim Transport kein Staub frei wird.[3]
Wie Schwarzbereich, Schleuse und Unterdruck funktionieren, beschreiben die Begriffe Schwarzbereich und Unterdruckhaltung.
Proben nehmen lassen
Proben und Analysen gehören nach den Verbraucherzentralen in die Hand fachkundiger Personen, die nach VDI 6202 Blatt 3 arbeiten, weil schon eine unprofessionelle Probenahme Fasern freisetzen kann.[3] Faserzementprodukte mit dem Prägestempel NT, AF oder DIN EN 588 enthalten danach keinen Asbest.[3]
Bei umfangreichen Arbeiten an älteren Gebäuden kann eine systematische Schadstoffbegehung durch einen Sachverständigen sinnvoll sein, der zugleich nach weiteren Schadstoffen wie PCB, PAK oder Holzschutzmitteln sucht.[3]
Asbest nach einem Wasserschaden
Nach einem Wasserschaden in einem älteren Gebäude müssen oft Fliesen, Estrich oder Bodenbeläge geöffnet werden, und genau dort können asbesthaltige Kleber, Spachtelmassen und Platten liegen. Bevor wir Material öffnen, fragen wir deshalb nach dem Baujahr und sehen uns an, was verbaut ist, etwa alte Flex-Platten oder schwarzen Kleber.
Besteht ein Verdacht, sichern wir die Stelle im Rahmen der Sofortmaßnahmen, damit nichts weiter zerbricht, und lassen Proben untersuchen. Bis der Befund vorliegt, trocknen wir nur dort, wo kein verdächtiges Material bearbeitet werden muss.
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.
Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Umweltbundesamt: Asbest. Stand 30.07.2024, Abschnitte zu Eigenschaften, Gefahren, Produkten und Sanierungsanlass. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung, GefStoffV). § 2 Abs. 4a, 8a und 8b, §§ 5a, 11 und 11a, Anhang I Nr. 3.3. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13
- Verbraucherzentralen, Portal verbraucherzentrale.de: Asbest: gefährlich und immer noch aktuell. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14
- Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW): Steckbrief Nr. 25.6: Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex oder Flex-Platten). Stand 01.01.2017, Zusammensetzung und Problembeschreibung. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
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