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Feuchtarbeit und Hautschutz: Was schützt deine Hände?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Feuchtarbeit liegt nach der TRGS 401, wie die BG BAU sie erläutert, vor, wenn du regelmäßig mehr als zwei Stunden am Arbeitstag Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten hast oder dir mindestens 15-mal am Tag die Hände wäschst, und Schutzhandschuhe haben Vorrang vor Hautschutzmitteln.[1] Erste Warnzeichen wie raue Haut, Juckreiz und Rötung meldest du nach der DGUV sofort.[2]

Warum Nässe deiner Haut schadet

Beruflich bedingte Hauterkrankungen entstehen nach der DGUV oft schleichend, mit anfangs geringen Veränderungen wie rauer Haut, Juckreiz und Rötung, und später können Schwellungen, Bläschen, Krusten, Schuppen oder Einrisse folgen.[2] Hauterkrankungen gehören nach dem Magazin der Berufsgenossenschaft Holz und Metall zu den häufigsten beruflich bedingten Erkrankungen an gewerblichen Arbeitsplätzen, und Auslöser ist in vielen Fällen die Feuchtarbeit.[3]

Im Sanierungsbetrieb kommst du mit Nässe in Berührung, wenn du durchfeuchtete Baustoffe ausbaust, Flächen reinigst oder mit wässrigen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln arbeitest. Deine Hände sind dein wichtigstes Werkzeug, und sie sollen das ganze Berufsleben halten. In der Wasserschadensanierung kommt dazu, dass Wasser aus Leitungen oder Abwasser oft verschmutzt ist und die Haut zusätzlich reizt.

Wann Feuchtarbeit vorliegt

Gefährdende Feuchtarbeit liegt nach der neuen TRGS 401, wie die BG BAU sie erläutert, vor, wenn Beschäftigte tätigkeitsbedingt regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Arbeitstag Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben, etwa mit Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln.[1] Dazu zählen in der Sanierung etwa Lösungen mit Wasserstoffperoxid, die bei Schimmel auf Oberflächen eingesetzt werden. Häufige Händereinigung zählt ab mindestens 15 Waschungen pro Arbeitstag als Feuchtarbeit, mit reibekörperhaltigen Reinigern auch schon darunter.[1] Ein erhöhtes Risiko für irritative Kontaktekzeme fand die Forschung nach dem BGHM-Magazin ab 20 Handwäschen pro Arbeitstag, und die Grenze von 15 soll dem vorbeugen.[3]

Nur flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe zu tragen, ist keine Feuchtarbeit mehr.[1] Feuchtarbeit ist es aber, wenn du Handschuhe trägst und dir mehr als fünfmal am Tag die Hände wäschst, oder wenn du Wasserkontakt hast und die Handschuhe mehr als zehnmal am Tag wechselst.[1] Der Grund ist nach dem BGHM-Magazin, dass sich die Haut nach dem Tragen von Handschuhen langsamer regeneriert und empfindlicher auf nachfolgende Reizungen reagiert.[3]

Handschuhe zuerst

Bei den persönlichen Schutzmaßnahmen haben Schutzhandschuhe nach der BG BAU Vorrang vor Hautschutzmitteln.[1] Die Barriere der Haut leidet unter flüssigkeitsdichten Handschuhen nach dem BGHM-Magazin wesentlich weniger als unter gleich langem direktem Wasserkontakt, und die schützende Wirkung überwiegt, weil wässrige Lösungen meistens Zusätze enthalten, die die Reizwirkung des Wassers erhöhen.[3] Bei der Schimmelpilzsanierung kommen Handschuhe ohnehin zum Einsatz, weil befallene Baustoffe und Reinigungsmittel nicht auf die Haut sollen.

Zu den persönlichen Maßnahmen zählen nach der DGUV neben Schutzhandschuhen Hautschutzmittel, eine schonende Hautreinigung, Hautpflegemittel und Baumwoll-Unterziehhandschuhe unter flüssigkeitsdichten Handschuhen.[2] Auch Handschuhe und Hautmittel können Allergene enthalten, und das gehört in die Gefährdungsbeurteilung.[2] Arbeitest du mit einem Biozid gegen Schimmel, steht im Sicherheitsdatenblatt, welches Handschuhmaterial dicht ist.

Wofür Hautschutzmittel taugen

Hautschutzmittel bilden nach der DGUV keine geschlossene Schutzbarriere wie Handschuhe, gegen Lösemittel, Kaltreiniger und ähnliche Chemikalien wirken sie nicht, und vor mechanischen Belastungen schützen sie nicht oder nur unwesentlich.[2] Ihr klassisches Einsatzgebiet sind Feuchtarbeit und schwach hautreizende Stoffe, wenn keine Handschuhe getragen werden dürfen, etwa an Maschinen mit Einzugsgefahr.[2] Welche Mittel und Schutzmaßnahmen bei Schimmel gelten, lernst du ausführlich in der Sachkunde für die Schimmelpilzsanierung.

Kleine Regeln mit großer Wirkung

Ringe und anderer Arm- oder Handschmuck dürfen nach der TRGS 401 des Ausschusses für Gefahrstoffe bei der Arbeit nicht getragen werden, weil unter dem Schmuck Feuchtigkeit und Gefahrstoffe besonders intensiv einwirken und krankhafte Hautveränderungen begünstigen.[4] Ist die Arbeits- oder Schutzkleidung so verschmutzt, dass von ihr eine Gefährdung ausgeht, wird sie gewechselt.[4] Wechselkleidung liegt im Fahrzeug bereit, und wer ein duales Studium im Bau macht, nimmt sie auch mit in die Praxisphasen.

Prüf deine Schutzhandschuhe nach der TRGS 401 vor dem Benutzen und beim Anziehen auf Risse, Verhärtung oder Quellung, und ersetze sie, wenn nötig.[4] Werden sie innen vom Schwitzen feucht, wird ein Wechsel empfohlen, und Unterziehhandschuhe aus schweißaufnehmendem Material wechselst du spätestens, wenn sie feucht sind.[4] Nach dem Ausziehen trocknest du die Hände möglichst mit einem Einmalhandtuch ab, weil die Haut nach dem Wärme- und Feuchtigkeitsstau empfindlicher auf Reibung, Wasser und Reinigungsmittel reagiert.[4]

Waschen und pflegen

Hautreinigungsmittel sollten nach der BG BAU reibekörperfrei sein, und die Häufigkeit der Reinigung ist auf das notwendige Maß zu beschränken.[1] Reibekörperhaltige Reiniger kommen nur infrage, wenn milde nicht reichen, und dann möglichst selten, zum Beispiel am Ende des Arbeitstags, und Bürsten auf keinen Fall.[1]

In Pausen und am Arbeitsende sind nach der BG BAU Hautpflegemittel zu benutzen, um die Regeneration der Haut zu unterstützen.[1] Sie führen der Haut nach der DGUV Feuchtigkeit und Lipide zu und sind vor allem wichtig, wenn Wasser, Tenside oder entfettende Stoffe die Hände belasten.[2]

Welche Handschuhe und welche Schutz-, Reinigungs- und Pflegemittel an deinem Arbeitsplatz gelten, steht im Hand- und Hautschutzplan, der nach der DGUV vorzugsweise an den Waschplätzen hängt.[2] Unterwiesen wirst du vor Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal im Jahr.[2]

Wenn die Haut sich meldet

Wende dich nach der DGUV schon bei den ersten Anzeichen an deinen Vorgesetzten, den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit die Schutzmaßnahmen überprüft werden.[2] Behandelt wird eine beruflich bedingte Hauterkrankung vom Hautarzt, und mit deiner Zustimmung kann das Hautarztverfahren beginnen, in dem der Unfallversicherungsträger etwa Therapie, Beratung am Arbeitsplatz oder Hautschutzseminare unterstützt.[2]

Zur Vorsorge gehört nach der BG BAU mindestens ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, und je nach Ausmaß der Feuchtarbeit wird sie dir angeboten oder ist Pflicht.[1] Auch unregelmäßige Tätigkeiten, etwa Vertretungen, können nach der DGUV Anlass für eine Wunschvorsorge sein.[2] Möchtest du in der Sanierung arbeiten, freuen wir uns über deine Bewerbung.

Häufige Fragen

Ist das Tragen von Handschuhen schon Feuchtarbeit?

Nicht für sich allein. Erst im Wechsel mit häufigem Händewaschen oder Wasserkontakt zählt es nach der BG BAU dazu.[1]

Ersetzt eine Hautschutzcreme die Handschuhe?

Nein. Hautschutzmittel bilden nach der DGUV keine geschlossene Barriere wie Schutzhandschuhe.[2]

Klingt nach deinem Beruf?

Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

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Belege

Quellen

  1. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), BauPortal: Hautschutz bei Feuchtarbeit. Abschnitte Neue Erkenntnisse, Was gehört zur Feuchtarbeit, Vorsorge, Schutzmaßnahmen. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11
  2. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 212-017: Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln. Abschnitte 4.3, 5.1, 5.5, 6.2, 6.3 und 8. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13
  3. Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), BGHM-Magazin: Neue TRGS 401. Ausgabe 01/2024. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
  4. Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), veröffentlicht von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen. Fassung 19.9.2024, Abschnitte 5.4 und 5.5. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
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