Probezeit in der Ausbildung: Was gilt?
Die Antwort in Kürze
Jede Ausbildung beginnt nach dem Berufsbildungsgesetz mit einer Probezeit, die einen bis vier Monate dauert, und in dieser Zeit können beide Seiten ohne Kündigungsfrist schriftlich kündigen.[1] Eine Vertragsklausel, nach der sich die Probezeit um eine Unterbrechung von mehr als einem Drittel verlängert, hat das Bundesarbeitsgericht für zulässig gehalten.[2] Ein Praktikum vor der Ausbildung zählt nach der IHK Berlin nicht mit.[3]
Wozu die Probezeit da ist
Ausbildungsbetrieb und Auszubildende sollen die Probezeit nach der IHK Berlin nutzen, um zu prüfen, ob sie zueinander passen und das Ausbildungsziel im gewählten Beruf gemeinsam erreichen wollen.[3] Du prüfst also genauso wie der Betrieb, und zwar, ob deine Wahl von Beruf und Betrieb richtig war.[3]
Bei monotonen Routinearbeiten lässt sich die Leistungsfähigkeit eines Azubis nach der Handwerkskammer zu Köln nicht feststellen, für den Anfang eignet sich eine anspruchsvolle Arbeit, die keine großen Fachkenntnisse verlangt und in die man sich schnell einarbeitet.[4] Durch eine sinnvoll gestaltete Probezeit merkst du auch selbst, welche Anforderungen auf dich zukommen.[4] Im Sanierungsbetrieb kann das heißen: Du baust Trockner auf, misst mit, hilfst beim Aufmaß und siehst, wie ein Schaden vom ersten Anruf bis zur Übergabe läuft. Bald trägst du selbst Messwerte in ein Trocknungsprotokoll ein, und der Ausbilder sieht daran, wie sorgfältig du arbeitest.
Wie lange sie dauert
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt nach § 20 des Berufsbildungsgesetzes mit der Probezeit, die mindestens einen Monat lang sein muss und vier Monate nicht überschreiten darf.[1] Die genaue Länge steht in deinem Ausbildungsvertrag. Schau beim Unterschreiben nach, welche Dauer dort vereinbart ist, dann weißt du, bis wann die Probezeit läuft.
Ein Praktikum vor der Ausbildung verkürzt die Probezeit nicht: Die IHK Berlin verweist auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2015, nach dem die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums auf die Probezeit nicht anzurechnen ist.[3] Auch wenn du den Betrieb aus dem Praktikum schon kennst, beginnt mit dem Ausbildungsvertrag eine eigene Probezeit. Ein Praktikum vor dem Ausbildungsplatz im Handwerk lohnt sich trotzdem, weil du Abläufe und Kollegen dann schon kennst. Für Umschüler gelten nach der Handwerkskammer zu Köln andere Regeln: Bei ihnen ist eine Probezeit nicht zwingend, und nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen sind bis zu sechs Monate möglich.[4] Umschüler bringen oft Erfahrung mit, die in der Wasserschadensanierung sofort hilft, etwa vom Bau oder aus der Haustechnik.
Kündigen, solange die Probezeit läuft
Solange die Probezeit läuft, dürfen beide Seiten das Ausbildungsverhältnis nach § 22 jederzeit beenden, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten.[1] Einen Grund musst du dabei nicht nennen, die Pflicht zur Angabe der Kündigungsgründe gilt erst für Kündigungen nach der Probezeit.[1] Schriftlich muss die Kündigung immer sein, und die elektronische Form schließt das Gesetz aus.[1]
Beim Vertragspartner angekommen sein muss die Kündigung nach der IHK Berlin vor dem Ende der Probezeit.[3] Die Handwerkskammer zu Köln ergänzt, dass die Frist gewahrt ist, wenn die Kündigung noch in der Probezeit ausgesprochen wird, auch wenn das Ausbildungsverhältnis erst danach endet, und dass der Betrieb die Kündigung umgehend der Kammer mitteilen muss.[4] Bist du noch minderjährig, wird eine Kündigung nach der IHK Berlin erst wirksam, wenn sie deinem gesetzlichen Vertreter zugeht, und dafür genügt ein Elternteil.[3]
Wann die Probezeit länger dauert
Weicht eine Vereinbarung zu deinen Ungunsten von den Regeln des Berufsbildungsgesetzes zum Ausbildungsverhältnis ab, ist sie nach § 25 nichtig.[1] Eine Verlängerung der Probezeit ist nach der Handwerkskammer zu Köln grundsätzlich nicht möglich.[4]
Bei längeren Unterbrechungen sieht das anders aus. Das Bundesarbeitsgericht hat am 09.06.2016 eine Klausel gebilligt, nach der sich die Probezeit um die Zeit der Unterbrechung verlängert, wenn die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen wird.[2] Im entschiedenen Fall war der Auszubildende sieben Wochen krank, und die Probezeit verlängerte sich um diese sieben Wochen.[2]
Die Handwerkskammer zu Köln rechnet ein Beispiel vor: Beginnt die Ausbildung Anfang August und endet die Probezeit laut Vertrag Ende November, verlängern sechs Wochen Krankheit sie um sechs Wochen bis in den Januar.[4] Bei nur vier Wochen Krankheit gibt es keine Verlängerung.[4] Blockunterricht in der Berufsschule und überbetriebliche Ausbildung zählen nach der Kammer nicht als Unterbrechung, weil sie Teil der Ausbildung sind.[4]
Was auch in der Probezeit gilt
Eine Schwangere kann nach der IHK Berlin auch während der Probezeit grundsätzlich nicht gekündigt werden.[3] Nach der Handwerkskammer zu Köln gilt dieser Schutz bereits ab dem Abschluss des Vertrags, nicht erst ab dem ersten Ausbildungstag.[4]
Endet die Ausbildung in der Probezeit, hast du nach der Kölner Kammer trotzdem Anspruch auf anteiligen Urlaub, ein Zwölftel für jeden vollen Ausbildungsmonat.[4] Gibt es Ärger in der Ausbildung, helfen dort die Ausbildungsberater, die in der Konfliktberatung geschult sind.[4]
Die ersten Monate gut nutzen
Die IHK Berlin rät Betrieben, Auszubildenden gerade am Anfang viel Rückmeldung zu geben, regelmäßig Gespräche zu führen und in der Probezeit unterschiedliche Aufgaben zu übertragen, die Hinweise auf die Eignung für den Beruf geben.[3] Nach Möglichkeit soll in dieser Zeit auch Kontakt zum Klassenlehrer der Berufsschule entstehen.[3]
Für dich heißt das: Frag nach, wenn dir etwas unklar ist, sei pünktlich, führe dein Berichtsheft von Anfang an und sprich Probleme früh an. Wenn dich eine Ausbildung in Sanierung und Ausbau interessiert, schick uns deine Bewerbung, dann sprechen wir vorher offen darüber, wie die ersten Monate bei uns aussehen.
Häufige Fragen
Zählt mein Praktikum im Betrieb zur Probezeit?
Nein. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die IHK Berlin nennt, wird ein vorheriges Praktikum nicht auf die Probezeit angerechnet.[3]
Wird die Probezeit länger, wenn ich krank bin?
Nur wenn dein Vertrag das vorsieht und die Ausbildung um mehr als ein Drittel der Probezeit unterbrochen ist, dann verlängert sie sich um die Fehlzeit.[2]
Klingt nach deinem Beruf?
Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.
Belege
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Berufsbildungsgesetz (BBiG). §§ 20, 22 und 25. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
- Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 09.06.2016, 6 AZR 396/15: Verlängerung der Probezeit um Zeiten einer Unterbrechung. Tatbestand Rn. 2 und 4, Gründe Rn. 27 und 34. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- IHK Berlin: Probezeit in der Berufsausbildung. Abschnitte Dauer der Probezeit, Die Probezeit gestalten und nutzen, Kündigung während der Probezeit. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
- Handwerkskammer zu Köln: Ratgeber Ausbildungsrecht: Probezeit. Abschnitte Dauer, Probezeit richtig nutzen, Verlängerung, Kündigung, Urlaubsansprüche. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11
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