Weiterbildungsstipendium: Geld für Kurse nach einer starken Gesellenprüfung
Die Antwort in Kürze
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt nach der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung junge Fachkräfte nach der Ausbildung mit insgesamt bis zu 9.135 Euro in maximal drei Jahren für Weiterbildungen.[1] Bewerben kannst du dich nach der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main etwa mit mindestens 87 Punkten oder der Durchschnittsnote 1,9 in der Abschlussprüfung, und zwar bei der Kammer, bei der dein Ausbildungsvertrag eingetragen war.[2]
Was das Stipendium ist
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich nach der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung an engagierte junge Fachkräfte, die sich nach der Ausbildung weiter qualifizieren wollen, und es ist ein Programm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.[1] Die Lehrgänge suchen die Stipendiaten danach selbst aus.[1] Es hilft danach bei der Finanzierung fachlicher und fachübergreifender Weiterbildungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem berufsbegleitenden Studium.[1]
Jährlich erhalten nach der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main über 6.000 Berufseinsteiger ein Stipendium, die Stiftung koordiniert das Programm bundesweit, und vor Ort setzen es Kammern und weitere Berufsbildungsstellen um.[2]
Wer sich bewerben kann
Voraussetzung ist nach der Handwerkskammer ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder der Durchschnittsnote 1,9 oder besser.[2] Alternativ zählen danach ein Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.[2]
Aufgenommen wirst du danach bis zum Alter von 24 Jahren, und Zeiten wie ein Freiwilligendienst oder Elternzeit können die Aufnahme bis zu drei Jahre später ermöglichen.[2] Einen Anspruch auf Aufnahme gibt es nach der Kammer nicht.[2]
Ausgeschlossen sind nach der IHK Braunschweig unter anderem Personen ab 28 Jahren, Personen, die vor der Aufnahme ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, und Studenten ohne Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden.[3] Nach der Ausbildung musst du danach eine Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden aufgenommen haben oder arbeitsuchend gemeldet sein.[3] Für das Alter zählt danach der Aufnahmezeitpunkt am 01.01. des Aufnahmejahres, und anrechenbar sind etwa Mutterschutz, Elternzeit, Wehr- oder Freiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder eine Erkrankung von mindestens drei Monaten, nicht aber abgebrochene Studiengänge, Work and Travel oder Au-pair.[3]
Was gefördert wird
Gefördert werden nach der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Lehrgänge für fachbezogene berufliche Qualifikationen, Vorbereitungskurse auf Prüfungen der Aufstiegsfortbildung wie Meister oder Techniker, Seminare zu fachübergreifenden und sozialen Kompetenzen wie Fremdsprachen oder IT und berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung aufbauen.[2] Für die Sanierung passt etwa ein Lehrgang zur Schimmelpilzsanierung, wenn er auf deinem Beruf aufbaut. Auch ein Seminar zur Gewährleistung im Handwerk kann passen, wenn es dir im Beruf weiterhilft.
Für dich als Fachkraft in der Sanierung kann das ein Lehrgang zur Feuchtemessung, zur Leckageortung oder zur Schimmelsanierung sein, ein Kurs zur Thermografie oder die Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Die Weiterbildung muss zu deinem Beruf passen und vor Kursbeginn beantragt sein.
Was nicht gefördert wird
Nicht förderfähig sind nach der IHK Braunschweig zum Beispiel Vollzeitstudiengänge ohne berufliche Nebentätigkeit, allgemeinbildende Schulabschlüsse, Zweitausbildungen, Verdienstausfall und betriebsübliche Weiterbildungen.[3] Führerscheine gehören danach ebenfalls nicht dazu, außer bei fachlichem Bezug wie einem Flurfördermittelschein oder einem Drohnenführerschein.[3]
Für die Sanierung kann das heißen: Ein Kurs zur Gebäudethermografie oder ein Drohnenschein für Dachkontrollen kann passen, der Pkw-Führerschein nicht. Ein Lehrgang zur Bedienung der Mietgeräte und zur Messung an Baustoffen kann ebenso fachlich passen. Kläre mit der Kammer vor der Anmeldung, ob dein Kurs anerkannt wird. Frag dort auch nach Fristen und Formularen, denn der Ablauf kann sich von Kammer zu Kammer unterscheiden.
Wie viel Geld es gibt
Innerhalb eines dreijährigen Förderzeitraums aus Aufnahmejahr und zwei Folgejahren können nach der IHK Braunschweig seit dem 01.01.2025 Zuschüsse von insgesamt höchstens 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden.[3] Das sind danach im Durchschnitt jährlich 3.045 Euro, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme.[3]
Die Förderung muss nach der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer oder Berufsbildungsstelle beantragt werden.[2] Plane deine Kurse deshalb früh, damit kein Lehrgang anfängt, bevor der Antrag gestellt ist.
So bewirbst du dich
Wer eine duale Berufsausbildung abgeschlossen hat, bewirbt sich nach der Stiftung bei der Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der die Ausbildung eingetragen war.[1] Im Handwerk ist das nach dem Flyer der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main die Handwerkskammer, und bist du unsicher, schau in deinen Ausbildungsvertrag, den die Kammer gegengezeichnet hat.[2]
Wer bereits einen Hochschulabschluss hat, kann sich nach der Stiftung nicht bewerben.[1] Sprich mit deinem Ausbildungsbetrieb früh über das Stipendium, denn sein begründeter Vorschlag kann ein Weg sein, wenn die Punktzahl knapp nicht reicht.
Die Kammer nimmt nach der IHK Braunschweig die Bewerbungen entgegen, vergibt die Stipendien, entscheidet über die Förderanträge, zahlt die Mittel aus und prüft deine Teilnahmenachweise.[3] Bei der IHK Braunschweig ist Bewerbungsschluss der 31.10. für die Aufnahme zum folgenden Jahr, und wer im ersten Halbjahr keine Mittel beantragt, kann das Stipendium danach wieder verlieren.[3] Bewerben solltest du dich danach nur, wenn du für die drei Förderjahre beruflich und persönlich die Möglichkeit siehst, das Stipendium auch zu nutzen.[3]
Zur Bewerbung gehören dort unter anderem das Prüfungszeugnis, das Berufsschulabschlusszeugnis, bei Bedarf Nachweise über anrechenbare Zeiten oder der begründete Vorschlag und ein aktueller Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers, der nicht älter als drei Monate ist.[3]
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es im Weiterbildungsstipendium?
Insgesamt bis zu 9.135 Euro in maximal drei Jahren, nach der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.[1]
Welche Note brauche ich?
Mindestens 87 Punkte oder die Durchschnittsnote 1,9, alternativ eine Spitzenplatzierung im Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers.[2]
Wo bewerbe ich mich?
Bei der Kammer, bei der dein Ausbildungsvertrag eingetragen war, im Handwerk also bei der Handwerkskammer.[2]
Muss ich etwas selbst bezahlen?
Ja, nach der IHK Braunschweig gilt ein Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme.[3]
Klingt nach deinem Beruf?
Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.
Belege
Quellen
- Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB): Weiterbildungsstipendium. Kurzinfos 1 bis 5. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
- Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main: Weiterbildungsstipendium: Klar kann ich noch mehr! (Flyer). Seiten 2 bis 5, Stand August 2025. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11
- IHK Braunschweig: Begabtenförderung Berufliche Bildung: Weiterbildungsstipendium. Abschnitte Was ist die Begabtenförderung, Gehöre ich zur Zielgruppe? Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12
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