Schornsteinfeger im Ferienhaus: Feuerstättenschau, Termine und Zugang
Die Antwort in Kürze
Bei der Feuerstättenschau prüft der Bezirksschornsteinfeger die Betriebs- und Brandsicherheit aller Feuerstätten, und zwischen zwei Schauen vergehen mindestens drei Jahre.[1] Eigentümer und Besitzer müssen ihm dafür Zutritt gewähren.[1] Sind Sie häufig nicht vor Ort, müssen Sie nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg andere Personen beauftragen, damit die Pflicht erfüllt wird.[2]
Was bei der Feuerstättenschau geprüft wird
Die Feuerstättenschau regelt das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger besichtigt zweimal während seiner Bestellung sämtliche Anlagen in seinem Bezirk, an denen Schornsteinfegerarbeiten vorgeschrieben sind, und prüft ihre Betriebs- und Brandsicherheit.[1] Die Schau darf danach frühestens drei Jahre und soll spätestens fünf Jahre nach der letzten stattfinden.[1] Durchführen darf sie nach co2online ausschließlich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, und im Anschluss stellt er den Feuerstättenbescheid aus.[3]
Geprüft werden nach co2online alle Feuerstätten eines Gebäudes, also Heizungen, Kamine und Kachelöfen mit den dazugehörigen Rohren, aber auch Ausstiegsluken, Leitern und Laufbohlen, und auch stillgelegte Öfen und Schornsteine werden kontrolliert.[3] Eine Schau ist danach außerdem fällig, wenn an den Feuerstätten oder den damit verbundenen Bauteilen etwas geändert wurde, und wer die Vorgaben nicht einhält, riskiert ein Bußgeld des Ordnungsamts.[3] Ist bei einer Küchenmontage eine Abluftabzugshaube geplant, gehört der Schornsteinfeger vorher dazu, weil sie bei einem Kaminofen im Haus Unterdruck erzeugen kann.
Für ein Ferienhaus mit Kaminofen oder Gasheizung heißt das: Auch ein Ofen, der den ganzen Winter kalt bleibt, gehört zur Schau, und der Termin richtet sich nicht danach, wann Sie selbst im Haus sind.
Zutritt ist Pflicht
Jeder Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder Raums muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach dem Gesetz für die Feuerstättenschau und weitere vorgeschriebene Tätigkeiten Zutritt zu Grundstück und Räumen gestatten.[1] Wer den Zutritt nicht gestattet, handelt danach ordnungswidrig.[1] Ist das Ferienhaus vermietet, gilt für die Gäste eine Duldungspflicht des Mieters, wenn der angekündigte Termin in die Belegung fällt.
Bedingungen dürfen Eigentümer daran nicht knüpfen: Nach einem Bericht der Stiftung Warentest untersagte das Verwaltungsgericht Berlin Eigentümern, die Arbeit des Schornsteinfegers bei der Feuerstättenschau zu filmen, weil Film- und Fotoaufnahmen seine Persönlichkeitsrechte verletzen könnten.[4] Den ungehinderten Zugang zu den Wohnräumen müssen Eigentümer danach ermöglichen, weil der Schornsteinfeger Heizungs- und Abgasanlagen auf den Brandschutz untersucht.[4]
Zeigt sich bei der Schau, dass eine Anlage die Betriebs- oder Brandsicherheit nicht erfüllt, und ist Gefahr im Verzug, trifft der Bezirksschornsteinfeger nach dem Gesetz die erforderlichen vorläufigen Sicherungsmaßnahmen, bis hin zur vorläufigen Stilllegung der Anlage.[1] Steht eine Badsanierung an, legen Sie den Termin so, dass der Schornsteinfeger die neue Abgasführung gleich mit abnimmt.
Termin trotz Abwesenheit
Wie ernst Behörden das nehmen, zeigt ein Fall aus Unterfranken: Der Bezirksschornsteinfeger hatte sich zur Feuerstättenschau angemeldet und auf dem Anmeldezettel vermerkt, im Verhinderungsfall rechtzeitig einen Ersatztermin zu vereinbaren, die Eigentümer sagten ab, ohne einen neuen Termin zu vereinbaren.[2] Das Landratsamt ordnete daraufhin die Duldung von Schau und Zutritt an und drohte ein Zwangsgeld an, und das Verwaltungsgericht Würzburg lehnte den Eilantrag der Eigentümer in einem Beschluss vom 10.01.2022 ab.[2] Angeordnet war dort der Zutritt auch zu den Räumen, durch die ein Kamin verläuft, zu sämtlichen Kamintürchen und zu allen angeschlossenen Feuerstätten.[2]
Bei zahlreichen Ortsabwesenheiten ist es nach dem Beschluss, wie bei anderen Pflichten aus dem Eigentum, etwa der Räumpflicht, Aufgabe des Pflichtigen, andere Personen zu beauftragen, damit seine Pflichten erfüllt werden.[2] Auch der Versicherungsvertrag kennt eine Obliegenheit, gesetzliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten, und dazu zählen die Pflichten rund um die Feuerstätte.
Für das Ferienhaus heißt das: Nennen Sie dem Schornsteinfeger eine Kontaktperson vor Ort, etwa eine Verwaltung oder einen Nachbarn mit Schlüssel, und teilen Sie Zeiten mit, in denen Sie selbst im Haus sind. Passt ein angekündigter Termin nicht, vereinbaren Sie sofort einen Ersatztermin, statt nur abzusagen. Legen Sie der Kontaktperson den letzten Feuerstättenbescheid hin, damit sie weiß, welche Anlagen im Haus sind und wo die Kamintürchen liegen. Betreut eine Ferienhausverwaltung das Haus, kann sie diese Kontaktperson sein und die Termine mit dem Schornsteinfeger übernehmen.
Feuerstättenbescheid und Nachweise
Nach der Schau erhält der Eigentümer nach co2online einen Feuerstättenbescheid, der die weiteren Arbeiten regelt.[3] Beauftragt er nicht den Bezirksschornsteinfeger mit diesen Arbeiten, muss er ihre Durchführung nach dem Gesetz selbst nachweisen: Formblatt und Bescheinigungen sind spätestens 14 Tage nach den Arbeiten abzusenden und müssen spätestens 14 Tage nach Ablauf der Frist aus dem Bescheid beim Bezirksschornsteinfeger eingehen.[1]
Planen Sie einen neuen Kaminofen für das Ferienhaus, sprechen Sie vorher mit dem Bezirksschornsteinfeger, denn nach einer Änderung an der Feuerstätte ist eine Schau fällig.[3] Halten Sie Bescheid, Messprotokolle und Nachweise im Haus und in Kopie bei sich, damit Verwaltung und Gäste wissen, was zuletzt geprüft wurde.
Mängel und Fristen
Mängel an kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen, die nicht innerhalb des im Feuerstättenbescheid festgesetzten Zeitraums behoben sind, vermerkt der Schornsteinfeger nach dem Gesetz im Formblatt.[1] Ihre Behebung ist dem Bezirksschornsteinfeger danach innerhalb von sechs Wochen nach dem Stichtag aus dem Bescheid nachzuweisen, sonst zeigt er die Mängel der zuständigen Behörde an.[1]
Drohen durch einen Mangel unmittelbare Gefahren für die Betriebs- und Brandsicherheit, meldet der Schornsteinfeger ihn nach dem Gesetz unverzüglich der Behörde und dem Bezirksschornsteinfeger.[1] Für ein Ferienhaus, in das bald Gäste einziehen, heißt das: Mängel aus dem Bescheid gehören vor der nächsten Belegung behoben, nicht erst zum Ende der Frist.
Von Feuer, Hitze und Rauch gehen nach co2online Gefahren aus, und durch die Hitze können schnell Schäden an Öfen und Bauteilen entstehen, deshalb empfiehlt das Portal über die Pflichtschau hinaus eine jährliche Inspektion der Anlagen.[3]
Häufige Fragen
Muss ich zur Feuerstättenschau extra anreisen?
Nicht unbedingt, Sie müssen aber für Zutritt sorgen: Wer häufig abwesend ist, beauftragt nach dem Verwaltungsgericht Würzburg andere Personen damit.[2]
Wird auch ein Kamin geprüft, den niemand mehr benutzt?
Ja, nach co2online sieht sich der Schornsteinfeger auch stillgelegte Öfen und Schornsteine an.[3]
Was passiert, wenn ich einen Mangel nicht rechtzeitig behebe?
Ist die Behebung nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Stichtag nachgewiesen, zeigt der Bezirksschornsteinfeger den Mangel nach dem Gesetz der zuständigen Behörde an.[1]
Darf ich die Schau mit dem Handy aufnehmen?
Nein, das Verwaltungsgericht Berlin hat Aufnahmen der Arbeit untersagt, so berichtet es die Stiftung Warentest.[4]
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.
Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG). § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1 und 2, § 14 Abs. 1 und 2, § 24. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12
- Verwaltungsgericht Würzburg (Bayern.Recht): Beschluss vom 10.01.2022, W 8 S 21.1647: Duldung der Feuerstättenschau bei häufiger Ortsabwesenheit. Leitsätze, Tenor und Randnummern 1 und 2. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
- co2online gemeinnützige GmbH: Feuerstättenschau: Vorgaben, Kosten und Termine. Abschnitte Die wichtigsten Fakten, Was ist eine Feuerstättenschau? und Wie oft ist eine Feuerstättenschau nötig? Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
- Stiftung Warentest (test.de): Schornsteinfeger: Feuerstättenschau muss gestattet werden. Meldung vom 25.01.2017. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3
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