Heizung im Leerstand: Frostschutzbetrieb oder Temperatur halten?
Die Antwort in Kürze
Die Frostschutzstellung allein schützt nicht sicher: Nach dem Versichererverband GDV bewahrt sie den Heizkörper vor Frost, Rohre weiter weg können trotzdem einfrieren.[1] Alle Räume brauchen so viel Wärme, dass keine Leitung einfriert, und das Umweltbundesamt rät, auch lange nicht genutzte Räume zumindest geringfügig zu heizen.[1][2] Ob die Heizung läuft, muss genügend häufig kontrolliert werden.[3]
Was die Frostschutzstellung kann
Das Sternsymbol am Thermostatventil hält den Heizkörper selbst über dem Gefrierpunkt. Für das Rohrnetz im Haus bietet die Stellung nach dem GDV nur bedingten Schutz, denn Leitungen, die weiter vom Heizkörper entfernt liegen, können bei sehr kalten Temperaturen einfrieren.[1] Der Verband rät deshalb, alle Räume genug zu beheizen, gerade wenig genutzte wie Keller, Vorratsräume oder Gäste-WCs, und die Ventile nie ganz zu schließen.[1]
Leitungen in Räumen, die dauerhaft unbeheizt bleiben, oder im Außenbereich sollten vom Netz getrennt und entleert werden.[1] Wer ein Ferienhaus über den Winter leer stehen lässt, sollte also Raum für Raum klären, wo Wasser liegt und ob dort Wärme ankommt. Wo Sie die Wasserleitungen entleeren lassen, ist Wärme für den Frostschutz dieser Räume nicht mehr nötig, gegen Feuchte hilft sie aber weiter.
Zugluft macht die beste Heizung wirkungslos. Undichte Fenster und Außentüren sollen nach dem GDV abgedichtet werden, damit kalte Luft die Leitungen nicht erreicht, und Kellerfenster sind dabei eine häufige Schwachstelle.[1] Frei liegende Rohre und Speicher werden gedämmt, noch sicherer ist es, sie ganz zu entleeren.[1] Einen elektrischen Warmwasserspeicher schalten Sie vor dem Entleeren an der Sicherung ab. Hat ein Frostbruch Boden und Wände bereits durchnässt, holt erst eine Wasserschadensanierung das Wasser auch aus tieferen Schichten heraus.
Ein Urteil zum Ferienhaus
Wie Gerichte die Frostschutzstellung sehen, zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht Oldenburg. Die Heizung eines Ferienhauses war im Februar 2012 bei zweistelligen Minustemperaturen ausgefallen, und der Versicherer hielt die Sternstellung der Ventile bei so starkem Frost für unzureichend.[4]
Das Gericht gab dem Eigentümer recht und sah keine Obliegenheit verletzt, eine Anlage aus dem Jahr 2009 zweimal wöchentlich zu kontrollieren, reichte aus.[4] Der Eigentümer hatte rund 11.000 Euro verlangt.[4] Darauf sollte sich trotzdem niemand verlassen, der seine Heizung auf Minimum stellt, denn jeder Vertrag und jeder Fall wird einzeln bewertet.
Was der Bundesgerichtshof verlangt
Nach dem Bundesgerichtshof beschränkt sich der Beitrag des Versicherten darauf, das Haus zu beheizen und in zumutbarer und verkehrsüblicher Weise zu überwachen, ob die Heizung ordnungsgemäß funktioniert.[3] Einen Frostschaden nach einem plötzlichen Ausfall mit allen Mitteln zu verhindern, verlangt die Klausel nicht, das Gericht sprach von einer ausgewogenen Verteilung des Risikos zwischen Versichertem und Versicherer.[3] Im entschiedenen Fall war die Heizung eines unbewohnten Hauses bei bis zu minus 14 Grad ausgefallen, und zwischen der letzten Kontrolle und der Entdeckung lagen elf Tage.[3]
Wie oft nachgesehen werden muss, hängt von der Anlage ab, von ihrer Bauart, ihrem Alter, ihrer Funktionsweise und davon, wie gut sie gewartet ist.[3] Eine gewartete Heizung ist darum nicht nur sicherer, sie spricht im Schadenfall auch für Sie. Wer im Winter eine Küchenmontage plant, lässt die Heizung vorher warten, damit Frostschutzfunktion und Fühler den Leerstand überbrücken.
Warum kühle Räume Feuchte sammeln
Frost ist nicht das einzige Risiko. Kalte Raumluft kann weniger Wasser aufnehmen als warme, und das Umweltbundesamt rät, auch über längere Zeit wenig oder nicht genutzte Räume geringfügig zu beheizen.[2] Kühle Räume sollen nicht mit Luft aus wärmeren Räumen temperiert werden, denn mit der Wärme wandert auch Feuchte hinein, und kühlt die Luft dort ab, steigt die relative Feuchte und mit ihr die Gefahr von Schimmel.[2] Wer ein unbeheiztes Ferienhaus im Frühjahr öffnet, riecht die Feuchte, die sich über Wochen in Polstern, Matratzen und Wänden gesammelt hat.
Die Heizung darf bei längerer Abwesenheit gedrosselt werden, bei erhöhter Raumluftfeuchte aber nur, wenn vorher ausreichend gelüftet wurde.[2] Heizkörper sollen nicht durch Verkleidungen, breite Fensterbänke oder Vorhänge verbaut sein, sonst wird die gewünschte Temperatur im ungünstigsten Fall nicht mehr erreicht.[2]
Wenn wieder Gäste kommen
Mit den ersten Gästen kommt Feuchte ins Haus. Jeder Mensch gibt nach dem Umweltbundesamt in einer Nacht rund einen Viertelliter Wasser in die Luft ab, und Schlafräume sollen darum möglichst nicht unter 16 °C abkühlen, außer es wird bei offenem Fenster geschlafen.[2] Heizen Sie das Haus vor der Anreise rechtzeitig auf und lüften Sie dabei, damit Wände und Möbel nicht kalt und feucht empfangen werden.
So stellen Sie die Heizung ein
- alle Räume mit Wasserleitungen in die Beheizung einbeziehen, auch Keller und Nebenräume[1]
- Thermostatventile nicht ganz zudrehen[1]
- Türen zu weniger beheizten Räumen geschlossen halten[2]
- vor dem Absenken der Temperatur gründlich lüften[2]
- Heizkörper frei lassen, Vorhänge und Möbel davor entfernen[2]
- die Anlage vor dem Winter warten lassen und einen Kontrollplan festlegen[3]
Ein Temperaturmelder oder ein Thermostat, das per Mobilfunk Alarm gibt, meldet einen Ausfall, bevor jemand zufällig vorbeikommt. Die vertraglich verlangte Kontrolle ersetzt er nur, wenn der Versicherer das ausdrücklich bestätigt.
Heizen oder entleeren
Wer das Haus über den Winter nicht heizen will, muss alle Leitungen, in denen Wasser steht, vorher vom Netz trennen und entleeren, sonst können sie einfrieren.[1] Ein halber Weg, etwa die Heizung auszuschalten und das Wasser in den Leitungen zu lassen, ist der gefährlichste. Welche Variante für Ihr Haus passt, hängt von der Bauweise und von Ihrem Vertrag ab, und ob die Heizungsanlage selbst entleert wird, entscheidet der Heizungsbauer.
Häufige Fragen
Darf ich die Heizung im Winter ganz abstellen?
Nur, wenn vorher alle Leitungen, in denen Wasser steht, getrennt und entleert sind, sonst können sie einfrieren.[1] Klären Sie zusätzlich, was Ihr Vertrag für die kalte Jahreszeit verlangt.
Soll ich die Türen im leeren Haus offen lassen?
Nein. Türen zu weniger beheizten Räumen bleiben nach dem Umweltbundesamt geschlossen, sonst wandert mit der warmen Luft auch Feuchte hinein, die dort beim Abkühlen zum Problem wird.[2]
Wie warm sollte es im leeren Ferienhaus sein?
Eine feste Zahl nennen die Quellen nicht. So warm, dass in keinem Raum eine Leitung einfriert, und in lange nicht genutzten Räumen zumindest geringfügig geheizt, damit sich keine Feuchte sammelt.[1][2]
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Belege
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Jährlicher Frostschaden in Höhe von 115 Millionen Euro: 5 Tipps zur Prävention. Abschnitt Frostschäden effektiv vorbeugen, aktualisiert 16.01.2024. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12
- Umweltbundesamt: Richtig heizen, Schimmelbildung vermeiden. Abschnitte Ungenutzte Räume und Abwesenheit, Stand 14.10.2013. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 122/2008: Anforderungen an eine genügend häufige Kontrolle der Beheizung. Urteil vom 25.06.2008, IV ZR 233/06. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
- Haufe Group (Haufe Online-Redaktion): Versicherungsschutz für Frostschaden im Ferienhaus. Beitrag vom 25.01.2016 zu OLG Oldenburg, 5 U 190/14. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
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